Zählbezirk

Zählbezirk

Ein Zählsprengel ist in der amtlichen österreichischen Statistik das kleinste Gebiet, für das statistische Daten gesondert erhoben werden (abgekürzt ZSP). Zählsprengel werden von der Statistik Austria verwaltet.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Zählsprengel sind Teilflächen einer Gemeinde. Gemeinden, die in Zählsprengel eingeteilt sind, heißen Zählsprengelgemeinden. Gemeinden, die nicht in Zählsprengel eingeteilt sind (Nichtzählsprengelgemeinden), kann man auch als aus einem einzelnen Zählsprengel bestehend betrachten.

Zählsprengel sind auch die kleinsten Einheiten, für welche die Ergebnisse von Volkszählungen und anderen Zählungen über die Zahl der Gebäude, Wohnungen, Haushalte, Wohnbevölkerung usw. standardmäßig zur Verfügung stehen. Ausnahmsweise werden Daten kleinerer Zählgebiete unterhalb der Zählsprengel offen gelegt, z. B. dann wenn der Zählsprengel eine Gemeinde umfasst, aber in dieser Gemeinde mehrere Katastralgemeinden liegen.[1]

Ergebnisse der Zählungen auf der Ebene der Zählsprengel werden in den Ortverzeichnissen der Statistik Austria veröffentlicht.[2]

Zählsprengel sind keine Verwaltungseinheiten oder Zuständigkeitsgebiete von Behörden. Sie können sich nach Bedarf der Zählungen und deren Auswertungen nach den Vorgaben der amtlichen Statistik ändern. Bei Änderungen wird jedoch Wert darauf gelegt, dass die Zählungsergebnisse vergleichbar bleiben.

Das Wort Sprengel stammt aus der Verwaltungssprache. Es bedeutete ursprünglich den Amtsbezirk eines Geistlichen: eigentlich den Bereich, welcher von seinem Weihwassersprenger (Aspergill) erreichbar war.[3] Das Wort „Sprengel“ wurde in weiterer Folge im Sprachgebrauch österreichischer Behörden für die Bezeichnung eines kleineren Gebietes verwendet (Schulsprengel, Arztsprengel, Wahlsprengel usw.).

Bildung von Zählsprengeln

Zählsprengel haben den Zweck, vergleichbare Erhebungs- und Auswertungseinheiten zu schaffen. Derzeit sind alle Gemeinden mit voraussichtlich mehr als 2.000 Einwohnern in Zählsprengel gegliedert, deren durchschnittliche Einwohnerzahl bei 1.000 Personen (bei einer Bandbreite von 300 bis 2.000) liegt.

Unter Berücksichtigung dieses statistischen Kriteriums werden jene Gebiete als Zählsprengel bestimmt, die nach ihrer Struktur, Entwicklung und Funktion möglichst homogen sind.

  • In Städten werden beispielsweise als Zählsprengel geführt:
    Zentren, Wohngebiete verschiedenen Baualters und Bebauungstyps, industriell-gewerbliche Gebiete, landwirtschaftliche Randgebiete, charakteristische Mengungsgebiete bzw. Gebiete nach ihrer verkehrsmäßigen oder topographischen Lage. Das kann dazu führen, dass einzelne Wohnblocks oder Wohnhausanlagen eigene Zählsprengel bilden, wenn sie sich von der umliegenden Siedlungsstruktur deutlich abheben. Beispiele dafür sind der im Beispiel unten angeführte Wohnblock und die Wohnhausanlage - sie befinden sich in Siedlungsgebieten, die ansonsten weitgehend Einfamilienhäuser mit Gärten umfassen.
  • In ländlichen Räumen werden als Zählsprengel geführt:
    Dichter verbaute Zentralsprengel und locker verbaute Umgebungssprengel oder, wenn nur eine geschlossen verbaute Siedlung vorhanden ist, der alte Ortskern und die übrigen Teile einer Siedlung. Gemeinden mit homogener Siedlungsstruktur wurden an geeigneten Linien wie Eisenbahnen, Straßen, Wegen, Flüssen oder Kastastralgemeindegrenzen unterteilt.

Zählsprengel können mit Katastralgemeinden oder den früheren Konskriptionsgemeinden übereinstimmen. Zählsprengelgrenzen können historische Grenzen sein, müssen das aber nicht.

Zählsprengel sind zwar arbeitstechnisch (als Basis für Statistiken), nicht aber flächenmäßig die Nachfolger der früheren Konskriptionsgemeinden.

Um die Entwicklung von Gemeinden, die später aufgelöst oder zusammengelegt wurden, über längere Zeiträume hinweg darstellbar zu lassen, werden alle 1961 oder später noch selbständig gewesenen Gemeinden als Zählsprengel dieser größeren Gemeinden ausgewiesen (Vereinigungsgemeinden).[4]

Sinngemäß gilt das auch für größere Grenzänderungen. Auf die Einwohnerzahl wird in diesen Fällen nicht Rücksicht genommen. Gemeinden, die aufgrund von Gemeindezusammenlegungen (Eingemeindungen), die vor 1961 stattgefunden haben, nicht mehr existieren, sind aus den Zählsprengeln nicht mehr allgemein nachverfolgbar. Das gilt insbesondere für das Gebiet von Wien und dessen frühere Randgemeinden wie Liesing, Rodaun, Kalksburg, Siebenhirten, Atzgersdorf usw., die nun Teile des 23. Wiener Gemeindebezirks sind.

Zählsprengel haben sehr unterschiedliche Größen: sie können ein Hektar, aber auch hunderte und bei kleineren Gemeinden tausende Hektar umfassen. Dazu als Beispiel die Zählsprengel der Gemeinde Perchtoldsdorf südlich von Wien:[5]

Gemeindekennzahl Gemeindename Zählsprengelnummer Zählsprengelname Fläche
31719 Perchtoldsdorf 31719 000 Perchtoldsdorf - Zentrum 68,79
31719 Perchtoldsdorf 31719 010 Hochstraße 20,92
31719 Perchtoldsdorf 31719 020 Villengebiet Sonnbergstraße 193,63
31719 Perchtoldsdorf 31719 021 Perchtoldsdorf - West 525,26
31719 Perchtoldsdorf 31719 022 Grienauergasse - Brunner Gasse 27,68
31719 Perchtoldsdorf 31719 023 Wiener Gasse - Mühl Gasse 24,98
31719 Perchtoldsdorf 31719 030 Hintere Sossen - Höllriegel 50,03
31719 Perchtoldsdorf 31719 031 Ketzergasse - Bahnzeile 52,46
31719 Perchtoldsdorf 31719 032 Römerfeldgasse - Mühlgasse - Mozartgasse 54,85
31719 Perchtoldsdorf 31719 033 Greiner Straße - Eigenheimstraße 49,26
31719 Perchtoldsdorf 31719 034 Wohnanlage Aspettengasse 9,00
31719 Perchtoldsdorf 31719 040 Wohnblock Klieber Gasse 1,33
31719 Perchtoldsdorf 31719 050 Perchtoldsdorf - Ost 116,55
31719 Perchtoldsdorf 31719 060 Tirolerhofsiedlung 64,64

Bezeichnung von Zählsprengeln

Jeder Zählsprengel wird durch eine achtstellige Nummer beschrieben, wobei die erste Stelle für das Bundesland steht, die zweite und dritte für den Bezirk, die vierte und fünfte für die Gemeinde, die sechste und siebente für den Zählbezirk und die achte für den Zählsprengel.

Der erste Zählsprengel einer Gemeinde wird im Allgemeinen an den drei letzten Stellen mit 000 bezeichnet. Nur in Wien beginnen die Zählsprengel (Zählgebiete) mit 010.

Eine Namensbezeichnung der Zählsprengel ist nicht allgemein erfolgt: Zählsprengel in Wien und anderen Städten werden nur durch ihre Nummern bezeichnet. Die Zählsprengel Wiens werden als Zählgebiete bezeichnet.[6]

Mehrere Zählsprengel: Zählbezirk

Ein Zählbezirk kann einen oder mehrere Zählsprengel umfassen. Zählbezirke dienen dazu, ähnliche Zählsprengel, z. B. in gemeindeinternen Verwaltungseinheiten, Gemeindebezirken oder gebräuchliche Untergliederungen zusammenzufassen.[4]

Veröffentlichung von Zählsprengeln

Im Grenzkataster (Grundstücksdatenbank) nach dem Vermessungsgesetz[7] sind die Zählsprengel entsprechend der Mitteilung der Statistik Austria wiederzugeben. Grenzkatastereintragungen sind über die Geografischen Informationssysteme-GIS der österreichischen Bundesländer zugänglich.

Zählsprengellisten werden von der Statistik Austria im Internet veröffentlicht.[6]

Verwendung von Zählsprengeln

An die Zählsprengel der amtlichen Statistik knüpfen andere Zählungen an, so z. B. die Versorgungsplanung für elektrische Energie nach der Elektrizitätsstatistikverordnung[8]. „Versorgungsgebiete“ im Sinne dieser Verordnung sind:

  1. „städtische Versorgungsgebiete“ Zählsprengel mit einer Wohnbevölkerung von mehr als 1.000 Einwohnern je Quadratkilometer Dauersiedlungsraum.
  2. „ländliche Versorgungsgebiete“ Zählsprengel mit einer Wohnbevölkerung von höchstens 1.000 Einwohnern je Quadratkilometer Dauersiedlungsraum.

Zählsprengel sind keine Wahlsprengel

Zählsprengel und Wahlsprengel haben nichts miteinander zu tun. Sie können deckungsgleich sein, müssen es aber nicht.

Die Einteilung der Wahlsprengel richtet sich nach Kapazitäts- und Erreichbarkeitskriterien: Sie werden so eingerichtet, dass beispielsweise am Wahltag in einem Wahlsprengel etwa siebzig Wähler in der Stunde ihre Stimme abgeben können oder ein Wahllokal in vertretbarer Zeit erreichbar ist.[9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ortsverzeichnis Steiermark 2001 der Statistik Austria, Seite 63. Herausgeber und Hersteller: Statistik Austria. Bundesanstalt Statistik Österreich. Wien 2005. Kommissionsverlag: Verlag Österreich GmbH, Wien, ISBN 3-902452-45-5. Beispiel: Katastralgemeinde Rettenbach, die Teil des Zählsprengels der Gemeinde Kloster ist.
  2. Ortsverzeichnisse der Statistik Austria.
  3. Jakob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Band 17 Sprecher‑Stehuhr. Leipzig‑Berlin 1960. Spalte 26 Z 38. Nachdruck Deutscher Taschenbuch Verlag. München 1991. dtv 5945, ISBN 3-423-05945-1. Gliederung zitiert nach: Der digitale Grimm‑Elektronische Ausgabe der Erstbearbeitung. Version 12/04. Verlag Zweitausendeins, Frankfurt am Main. Kompetenzzentrum für elektronische Erschließungs‑ und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften an der Universität Trier in Verbindung mit der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, ISBN 3-86150-628-9.
  4. a b Ortsverzeichnis Wien 2001, Seite 15.
  5. Übersicht der Zählsprengel je Gemeinde - Niederösterreich, Gebietsstand 2007. Seite 31.
  6. a b Statistik Austria.
  7. Vermessungsgesetz: österreichisches Bundesgesetzblatt-BGBl. Nr. 306/1968 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2004. Der Grenzkataster besteht aus dem technischen Operat, dem Grundstücksverzeichnis und dem Adressregister. Er ist, soweit technisch möglich, automationsunterstützt zu führen (Grundstücksdatenbank). Österreichische Rechtsvorschrift zugänglich im Rechtsinformationssystem RIS.
  8. Elektrizitätsstatistikverordnung 2007 BGBl. II Nr. 284/2007. Österreichische Rechtsvorschrift zugänglich im Rechtsinformationssystem RIS.
  9. Nationalrats-Wahlordnung 1992-NRWO. § 53. Österreichisches Bundesgesetzblatt: BGBl. Nr.  471/1992. (Stand Herbst 2007). Österreichische Rechtsvorschrift zugänglich im Rechtsinformationssystem RIS.

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