Überversicherung

Überversicherung

Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen.

Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer.

Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadenfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet:

\mathrm{Entsch \ddot adigung} =\frac{ \mathrm{Schaden} \cdot \mathrm{Versicherungssumme}}{ \mathrm{Versicherungswert} }

Unterversicherungsverzicht

Bei bestimmten Versicherungsarten können Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Dieser Verzicht besagt, dass der Versicherer im Schadenfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Jedoch ist auch dann die Entschädigung in der Regel auf die Versicherungssumme begrenzt.

  • Hausratversicherung: bei bestimmten Versicherungssummen pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Gebäudeversicherung: bei Wertermittlung durch die Versicherungsgesellschaft. Gelegentlich wird hier sogar eine Wiederherstellungsgarantie für das Gebäude übernommen
  • landwirtschaftliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z.B. ha- oder Tieranzahl ermittelt werden.
  • gewerbliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z.B. Flächenangaben ermittelt werden.

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Überversicherung — Überversicherung, Versicherung zu Summen, die den jeweiligen gemeinen Wert der versicherten Sachen oder den gesetzlich zur Versicherung zugelassenen Prozentsatz desselben übersteigen. Sie kann entweder durch zu hohe Deklaration des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Überversicherung — Überversicherung, die Versicherung eines den »zeitigen, gemeinen« Wert des versicherten Gegenstandes übersteigenden Interesses; sie ist strafbar. Mitversicherung (nicht zu verwechseln mit Doppelversicherung, s.d.), die Beteiligung mehrerer… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Überversicherung — Über|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 (unzulässige) Versicherung, bei deren Inkrafttreten man finanziellen Gewinn erzielt; Ggs Unterversicherung * * * Über|ver|si|che|rung, die; , en: 1. <o. Pl.> das [Sich]überversichern. 2. Versicherung, deren… …   Universal-Lexikon

  • Überversicherung — liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt. Die Vertragspartner können Herabsetzung der Versicherungssumme und Minderung der Prämie verlangen. Betrügerische Ü. führt zur Nichtigkeit des Vertrages (§ 51 VVG) …   Lexikon der Economics

  • Überversicherung — Über|ver|si|che|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • überversichern — über|ver|si|chern 〈V. tr.; hat〉 etwas od. sich überversichern eine Überversicherung für etwas od. sich abschließen; Ggs unterversichern * * * über|ver|si|chern <sw. V.; hat: (für jmdn., sich, etw.) eine ↑ Überversicherung (2) abschließen:… …   Universal-Lexikon

  • Alte Gilde Schönkirchen von 1560 — (AGS) Zweck: Gegenseitige Unterstützung bei Knochenbrüchen und im Todesfall, Förderung des Schießsports und Traditionspflege Vorsitz: Hans Rüdiger Heidelberger (1. Ältermann) Gründungsdatum: 1560 …   Deutsch Wikipedia

  • mehrfache Versicherung — Versicherung desselben Risikos bei mehreren ⇡ Versicherern gegen dieselben Gefahren. M.V. führt zur Überversicherung, wenn der Gesamtbetrag der ⇡ Versicherungssummen höher ist als der ⇡ Versicherungswert (§§ 59 f. VVG). Keine Überversicherung… …   Lexikon der Economics

  • Vollwertversicherung — 1. Charakterisierung: In Versicherungszweigen, in denen die (Höchst )Werte der Risiken einzeln bestimmt werden können und verschieden sind (z.B. bei Gebäuden und Hausrat), möchten die Versicherer den Leistungsumfang und die Prämien nach diesem… …   Lexikon der Economics

  • Haushaltsversicherung — Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs , Gebrauchs und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie… …   Deutsch Wikipedia

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