- Versicherungswert
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Als Versicherungswert gilt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat, § 88 VVG Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Versicherungswert in der Gebäudeversicherung
Der Versicherungswert oder Feuerversicherungswert oder Versicherungswert 1914 ist eine Rechengröße bei Gebäudeversicherungen. Er ist der (fiktive) Wiederaufbauwert (Neuwert), bezogen auf das Jahr 1914 und wird in Mark (M) gerechnet. Wenn das Gebäude, so wie es heute steht, 1914 gebaut worden wäre, hätte es so viel gekostet.
Der Versicherungswert wird dann von der Versicherungsgesellschaft mit dem Preis der Versicherung multipliziert. Das ergibt dann die Versicherungsprämie, die der Kunde pro Jahr bezahlen muss.
Berechnung des Versicherungswerts
WiederaufbauwertJahr = Versicherungswert * BaukostenindexJahr
Der Baukostenindex2005 beträgt 10,45 EUR/M.
Häufig wird der Baukostenindex auch zur Basis 100 angegeben. Er muss dann noch durch 100 geteilt werden, wenn man die obige Formel verwenden möchte.
Bis zur Euroeinführung hatte der Baukostenindex die Einheit DM/M.
Schweiz
Im Fall der Gebäudewertermittlung in der Schweiz sind die Begriffe Brandlagerwert und Katasterwert zu beachten. Der Brandlagerwert ist ein Zeitwert des Gebäudes, welcher auf das Jahr 1939 zurückgerechnet wird. Dieses Jahr entspricht dem Index 100 %. Darauf aufbauend ist der Katasterwert, welcher eine Besteuerung des Gebäudes beschreibt. Der Steuersatz besteht aus dem Brandlagerwert und einem je nach Gemeinde unterschiedlich festgelegtem Zuschlag.
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