- Überwerbung
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Im nachrichtendienstlichen Sprachgebrauch wird mit Überwerben (das Substantiv Überwerbung wird etwas seltener verwendet) der Vorgang bezeichnet, bei dem ein Angehöriger bzw. Mitarbeiter eines fremden Nachrichtendienstes zur Tätigkeit für den eigenen Dienst gewonnen wird.
Die mehr umgangssprachliche Bezeichnung für diesen Vorgang lautet "Umdrehen" (eines Agenten o.ä.).
Der so gewonnene Mitarbeiter wird Counterman (CM) genannt. Liegt eine gleichzeitige Tätigkeit für zwei Dienste vor, so handelt es sich um einen Doppelagenten.
Das Überwerben eines Nachrichtendienst-Mitarbeiters ist wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen als das Werben ("Anwerben") von Personen aus der übrigen Bevölkerung, da die Nachrichtendienste wegen der potenziell hohen Schäden, die ein Verrat durch einen CM verursachen kann, ihre Angehörigen einerseits auf "gegnerische" Kontaktversuche vorbereiten, andererseits ggf. auch überwachen. Die größeren Nachrichtendienste der westlichen Länder sowie zum Beispiel des ehemaligen Ostblocks verfügen zu diesem Zweck über spezielle Abteilungen für die "Innere Sicherheit", die personell und technisch gut ausgestattet sind.
Siehe auch
Kategorie:- Nachrichtendienstlicher Begriff
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