- Counterman
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Als Counterman (CM) wird im Jargon v.a. der westlichen Nachrichtendienste ein Mitarbeiter eines fremden Dienstes bezeichnet, der zur Tätigkeit für den eigenen Dienst "überworben" wurde. Dabei spielt es für die Einstufung als CM keine Rolle, ob die Arbeit für den fremden Nachrichtendienst zum Zeitpunkt der Überwerbung bereits beendet war oder ob sich der Counterman noch im aktiven Dienst des früheren Auftraggebers befindet.
Besonders wenn die Tätigkeit für beide Dienste gleichzeitig erfolgt (siehe Doppelagent), geht der CM ein hohes persönliches Risiko ein. Darüber hinaus kann Verrat von Dienstgeheimnissen des ursprünglichen Nachrichtendienstes auch nach Beendigung der Tätigkeit für diesen hochproblematisch sein. Daher arbeiten CM entweder strikt verdeckt, werden besonders geschützt oder gar mit einer neuen Identität (Legende) ausgestattet (wie z. B. im Fall Werner Stiller, der von der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit zur CIA überlief).
Der Counterman ist demnach eine Sonderform des V-Manns - er arbeitet gleichfalls verdeckt, mit der Besonderheit, dass der CM früher bereits für einen anderen Nachrichtendienst tätig war.
Siehe auch
Kategorien:- Nachrichtendienstlicher Begriff
- Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
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