آية الرجم

آية الرجم

Der Steinigungsvers (arabischآية الرجم‎ āyatu r-radschm, DMG āyatu ʾr-raǧm ) soll ursprünglich Bestandteil von Sure 33 des Korans gewesen sein und sieht die Steinigung von verheirateten Ehebrechern vor. Er lautet im Original:

الشيخ والشيخة إذا زنيا فارجموهما البتة نكالا من الله والله عزيز حكيم‎ (asch-schaichu wa-ʾsch-schaichatu idhā zanayā fa-ʾrdschumūhumā al-battata nakālan mina ʾllāhi wa-ʾllāhu ʿazīzun wa-hakīmun)

Die Übersetzung lautet:

„Wenn ein bejahrter Mann und eine bejahrte Frau Unzucht treiben, so steinigt sie auf jeden Fall als Strafe Gottes. Und Gott ist gütig und weise.“[1]

Der Steinigungsvers sollte möglicherweise ursprünglich Teil des Korans werden, da die im Vers vorgesehene und praktizierte Strafe im islamischen Recht als Sunna beibehalten wurde. In der ersten, angeblich vollständigen Abschrift, deren Zusammensetzung auf den dritten Kalifen Uthman (644-656) zurückgeführt wird, kommt dieser Vers nicht vor.

Seine Authentizität ist in der Wissenschaft umstritten. Vermutet wird, dass er die Praxis der Steinigung nachträglich legitimieren sollte.[2]

Inhaltsverzeichnis

Die Überlieferung

Die Existenz des Steinigungsverses wird aus mehreren Hadithen hergeleitet.[3] Ibn Ishaq erklärt in seiner Biographie des Propheten Mohammed, Umar habe erwähnt, Steinigung sei im Buch Gottes die Strafe für verheiratete Männer und Frauen, die Unzucht (i. e. Ehebruch) betrieben. Dabei müsse der Beweis erbracht sein oder eine Schwangerschaft oder ein Geständnis vorliegen.[4]

Auch as-Suyuti berichtet über die Kontroverse zu dem Steinigungsvers. Er erklärt, Zaid b. Thabit habe sich geweigert, den Vers in die kanonische Fassung aufzunehmen, da nur Umar ihn bezeuge und nennt drei verschiedene Varianten dieses Verses.[5]

Sahih Muslim führt den Vers auf Umar zurück. Dieser habe gesagt, der Vers sei ursprünglich Bestandteil des Korans gewesen. Er habe gesehen, wie Mohammed steinigen ließ, und sie hätten nach ihm gesteinigt[6]. Beweis oder Schwangerschaft oder Geständnis mussten demnach vorliegen, um die Strafe vollstrecken zu dürfen.[7]

Ferner existiert eine Überlieferung, die auf A'ischa zurückgeht, derzufolge der Steinigungsvers einer jener Verse gewesen sei, der nach dem Tod des Propheten verloren gegangen sei. Eine Ziege sei in das Zimmer gekommen und habe die Blätter, auf denen der Vers geschrieben stand, aufgefressen. Dieser Vers habe die Steinigung als Strafe für Unzucht vorgeschrieben.[8][9]

Einzelnachweise

  1. Zitiert nach: Friedrich Schwally: Über den Ursprung des Qorans. In: Theodor Nöldeke (Hrsg.): Geschichte des Qorans. Teil I, Dieterich, Leipzig 1909, S. 248. 
  2. F. Buhl: s.v. AL-Kur'AN. In: A. J. Wensinck, J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. E. J. Brill, Leiden 1976. 
  3. Ausführliche Belegstellen in Friedrich Schwally: Über den Ursprung des Qorans. In: Theodor Nöldeke (Hrsg.): Geschichte des Qorans. Teil I, Dieterich, Leipzig 1909, S. 248, Fußnote 1. 
  4. Alfred Guillaume: The Life of Muhammad. A translation of Ishaq's Sirat Rasul Allah. Oxford University Press, London 1955, S. 684. 
  5. Abū al-Qāsim ibn ʻAlī Akbar Khūʼī: Prolegomena to the Qur'an. Oxford University Press, New York 1998, ISBN 0-19-511675-5, S. 139. 
  6. Friedrich Schwally: Über den Ursprung des Qorans. In: Theodor Nöldeke (Hrsg.): Geschichte des Qorans. Teil I, Dieterich, Leipzig 1909, S. 25. 
  7. Diese Überlieferung lässt sich hier in der Originalsprache lesen Sahih Muslim Nr. 3201
  8. Alfred Guillaume: Islam. Penguin Books, Harmondsworth 1954, S. 191. 
  9. Auch bei Ahmad ibn Hanbal: Musnad. Bd. 6, al-Maktab al-Islāmī, Beirut 1969, S. 269. 

Literatur

  • Joseph Schacht: s.v. Zinā'. In: A. J. Wensinck, J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941, S. 826–827. 
  • Friedrich Schwally: Über den Ursprung des Qorans. In: Theodor Nöldeke (Hrsg.): Geschichte des Qorans. 2. Auflage. Teil I, Dieterich, Leipzig 1909. 
  • Alfred Guillaume: Islam. Penguin Books, Harmondsworth 1954. 

Weblinks


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