- Berliner Abgeordnetenhaus
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Abgeordnetenhaus von Berlin Landesdienstflagge Landeswappen Basisdaten Sitz: Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags Wahlsystem: Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen Anzahl der Stimmen: 2 (Wahlkreisstimme, Landesstimme) Rechenverfahren: Hare-Niemeyer-Verfahren Anzahl der Wahlkreise: 78 Legislaturperiode: 5 Jahre Erste Sitzung: 3. Dezember 1950 Kfz-Kennzeichen: B
Aktuelle Legislaturperiode Landtagspräsident: Walter Momper Sitzverteilung: SPD 53
CDU 37
Die Linke 23
Grüne 23
FDP 13Letzte Wahl: 17. September 2006 Nächste Wahl: 2011 Parlamentarische Vertretung Stimmen im Bundesrat: 4 Karte Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist nach der Verfassung von Berlin das Landesparlament des Landes Berlin. Sitz des Abgeordnetenhauses ist das Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtags. Derzeitiger Präsident des Abgeordnetenhauses ist Walter Momper.
Inhaltsverzeichnis
Wahl
Hauptartikel: Wahlen in Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Es besteht aus mindestens 130 Abgeordneten, von denen 60 % direkt in ihren Wahlkreisen und 40 % indirekt über Landes- oder Bezirkslisten gewählt werden. Der Anteil über Listen gewählter Abgeordneter kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.
Derzeitige Sitzverteilung nach den Wahlen von 2006 (Stand 09/2006):
- SPD: 53 Sitze
- CDU: 37 Sitze
- Die Linke: 23 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen: 23 Sitze
- FDP: 13 Sitze
Siehe auch: Liste der Abgeordnetenhauswahlkreise in Berlin
Aufgaben
Eine der drei wichtigsten Aufgaben ist die Gesetzgebung. Das Verfahren der Gesetzgebung ist in den Artikeln 59 bis 65 der Verfassung von Berlin (VvB) festgelegt. Danach ist das Verfahren in die einzelnen Schritte unterteilt:
- Initiative (Art. 59 (2) VvB)
- Beratung (Art. 59 (4) VvB)
- Verabschiedung (Art. 60 (1) VvB)
- Ausfertigung (Art. 60 (2) VvB)
- Verkündung (Art. 60 (2) VvB)
Außerdem wählt das Abgeordnetenhaus
- als wichtigste Wahlaufgabe den Regierenden Bürgermeister von Berlin
aber auch
- den Präsidenten des Abgeordnetenhauses (Artikel 41 (2) VvB)
- die Mitglieder des Präsidiums (Artikel 41 (2) VvB)
- den Datenschutzbeauftragten (Artikel 47 VvB)
- die Präsidenten der oberen Landesgerichte Berlins (Art. 82 (2) VvB) und
- die neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (Art. 84 (1) VvB).
Als dritte Aufgabe kontrolliert das AH die Regierung, den Berliner Senat. Hierzu stehen den Abgeordneten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung wie das Interpellationsrecht (Art. 45 i.V.m. 49 (1) VvB), welches, nach der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses, realisiert wird durch:
- große Anfragen
- kleine Anfragen
- mündliche Anfragen
- die aktuelle Stunde.
Außerdem steht den Abgeordneten das Zitationsrecht (Zitierrecht gemäß Art. 49 VvB), nach dem die Anwesenheit der Senatsmitglieder bei den Abgeordnetenhaussitzungen gefordert werden kann, zu. Auch das Recht auf Einsicht in alle Akten der Verwaltung nach Art. 45 (2) VvB zu nehmen ist eine Möglichkeit der Kontrolle. Ein starkes Instrument stellt ferner die Kontrolle des Haushaltes des kommenden Jahres (bzw. der kommenden zwei Jahre nach den Regeln der Aufstellung des Doppelhaushaltes) über den Hauptausschuss dar.
Arbeitsweise
Die Plenarsitzungen finden alle 14 Tage donnerstags statt und werden vom Präsidenten einberufen. Jeweils zwei Tage zuvor, am Dienstag, verständigt sich der Ältestenrat auf die Tagesordnung. Die Plenarsitzung beginnt meist mit mündlichen Anfragen der Parlamentarier an den Senat. Danach folgen die spontane Fragestunde, die aktuelle Stunde zu einem vorher festgelegten Thema, Gesetzesberatungen, Große Anfragen, Berichte, Beschlussempfehlungen, Vorlagen und Anträge. Je nach Tagesordnung können die Sitzungen bis tief in die Nacht andauern, gelegentlich werden auch zwei Sitzungstage angesetzt. Die Plenarsitzungen können von bis zu 120 Besuchern und bis zu 58 Journalisten auf der Tribüne verfolgt werden, außerdem gibt es mehrere Kamerastandorte und Sprecherkabinen für die Fernsehübertragungen.
Neben den Sitzungen im Plenum gibt es derzeit 24 Ausschüsse und Unterausschüsse, in denen ein großer Teil der fachlichen Detailarbeit geleistet wird. Zu den bedeutendsten Ausschüssen gehören der Hauptausschuss, der für die Finanzen und den Landeshaushalt zuständig ist, der Innenausschuss, der sich um Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kümmert, sowie der Petitionsausschuss, an welchen die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Anliegen wenden können.
Offiziell handelt es sich beim Berliner Abgeordnetenhaus um ein Feierabendparlament. Die Abgeordneten üben ihr Amt theoretisch in ihrer „Freizeit“ aus und gehen ansonsten einem „normalen“ Beruf nach. In der Praxis lässt die ernsthafte parlamentarische Arbeit aber so gut wie keinen Raum für eine sonstige berufliche oder unternehmerische Tätigkeit.
Sitz
Das Berliner Parlament befindet sich in der Niederkirchnerstraße Nr. 5 in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz. Gegenüber befindet sich der Martin-Gropius-Bau.
Statue zu Ehren von Minister Freiherr vom Stein vor dem Abgeordnetenhaus
Präsidenten
Name Fraktion Beginn der Amtszeit Ende der der Amtszeit Otto Suhr SPD 11. Januar 1951 11. Januar 1955 Willy Brandt SPD 11. Januar 1955 2. Oktober 1957 Kurt Landsberg SPD 19. Oktober 1957 4. März 1958 Willy Henneberg SPD 20. März 1958 17. September 1961 Otto Friedrich Bach SPD 29. September 1961 6. April 1967 Walter Sickert SPD 6. April 1967 24. April 1975 Peter Lorenz CDU 24. April 1975 10. Dezember 1980 Heinrich Lummer CDU 10. Dezember 1980 11. Juni 1981 Peter Rebsch CDU 11. Juni 1981 2. März 1989 Jürgen Wohlrabe CDU 2. März 1989 11. Januar 1991 Hanna-Renate Laurien CDU 11. Januar 1991 30. November 1995 Herwig Haase CDU 30. November 1995 18. November 1999 Reinhard Führer CDU 18. November 1999 29. November 2001 Walter Momper SPD 29. November 2001 — Abgeordnete
Hauptartikel: Liste der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (16. Wahlperiode)
Weblinks
52.50805555555613.381944444444Koordinaten: 52° 30′ 29″ N, 13° 22′ 55″ O
Land Baden-Württemberg | Freistaat Bayern | Land Berlin | Land Brandenburg | Freie Hansestadt Bremen | Freie und Hansestadt Hamburg | Land Hessen | Land Mecklenburg-Vorpommern | Land Niedersachsen | Land Nordrhein-Westfalen | Land Rheinland-Pfalz | Saarland | Freistaat Sachsen | Land Sachsen-Anhalt | Land Schleswig-Holstein | Freistaat Thüringen
Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin1. Wahlperiode (1950–1954) | 2. Wahlperiode (1954–1958) | 3. Wahlperiode (1958–1963) | 4. Wahlperiode (1963–1967) | 5. Wahlperiode (1967–1971) | 6. Wahlperiode (1971–1975) | 7. Wahlperiode (1975–1979) | 8. Wahlperiode (1979–1981) | 9. Wahlperiode (1981–1985) | 10. Wahlperiode (1985–1989) | 11. Wahlperiode (1989–1990) | 12. Wahlperiode (1990–1995) | 13. Wahlperiode (1995–1999) | 14. Wahlperiode (1999–2001) | 15. Wahlperiode (2001–2006) | 16. Wahlperiode (2006–??)
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