Berliner Schlüssel

Berliner Schlüssel

Der Durchsteckschlüssel (auch: Berliner Schlüssel, Doppelschlüssel oder Schließzwangschlüssel) ist ein Schlüssel mit zwei identischen Bärten. Nach dem Aufschließen des Schlosses muss man den Schlüssel durch das Schloss stecken und von der anderen Seite abschließen um den Schlüssel wieder zu erhalten. Man spricht deshalb von einem Schließzwang, weil der Benutzer dadurch gezwungen wird, die jeweilige Tür (normalerweise die Haustür bzw. Toreinfahrt) immer verschlossen zu halten. Eine weitere besondere Eigenschaft ist, dass man den Schlüssel zudem nicht bei offener Tür herumschließen kann. Man ist gezwungen, die Tür zu schließen, bevor man das Schloss wieder verriegeln kann.

Berliner Schlüssel mit Halterung

Der Schlüssel wurde von dem Berliner Schlossermeister Johann Schweiger erfunden und von seiner Firma, Albert Kerfin & Co GmbH aus Berlin-Gesundbrunnen, 1912 zum Patent angemeldet. Heute wird der Durchsteckschlüssel nur noch vereinzelt in Altbaugebieten mit entsprechenden Türen und Toreinfahrten verwendet, ist aber dafür inzwischen ein beliebtes Berlin-Souvenir. Eine Weiterentwicklung erfolgte bei Schlüsseln für Zylinderschlösser, hier allerdings nur für einseitig zu begehende Türen.

Literatur

Weblinks


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