Berlinzulage

Berlinzulage

Die Berlinzulage war zu Zeiten der Deutschen Teilung ein staatlicher Zuschuss für alle in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer. Sie wurde als Ausgleich für die längeren Wege ins „Umland“ und die durch längere Transportwege der Waren bedingten höheren Lebenshaltungskosten gezahlt. Die Berlinzulage betrug 8 % vom Bruttogehalt und war steuerfrei. Sie wurde über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers verrechnet und ausgezahlt. Dabei wurde die Bruttolohn (BL) so aufgerundet, dass er durch 10 teilbar war. Beispiel: BL= 1742,83 DM, so ergab sich ein neuer BL von 1750,00 DM, als neue Bemessungsgrundlage. Sie wurde 1971 eingeführt (§ 28 Berlinförderungsgesetz) und endete am 31. Dezember 1994. Zwischen 1990 und 1994 war die Zulage bereits in mehreren Stufen reduziert worden.

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