Selbstständige politische Einheit

Selbstständige politische Einheit
Ehemalige West-Berliner Bezirke

West-Berlin ist die inoffizielle Bezeichnung für den Teil von Berlin, der ab Ende des Zweiten Weltkriegs von den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich kontrolliert wurde. Ost-Berlin dagegen stand unter Kontrolle der Sowjetunion.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Schreibweise „West-Berlin“ hatte sich zwar eingebürgert, im Westteil der Stadt wie auch in der Bundesrepublik galt amtlich jedoch die Schreibweise „Berlin (West)“. In der DDR hingegen schrieb man mit bewusster Abgrenzung „Selbständige politische Einheit Westberlin“ kurz „Westberlin“, während mit „Berlin, Hauptstadt der DDR“ der Ostteil der Stadt gemeint war. In Zeiten des Kalten Kriegs konnte man allein an der unterschiedlichen Schreibweise Herkunft oder politischen Standort eines Textes bestimmen.

Die vier Sektoren Berlins

Die in der DDR verwendete Bezeichnung sollte in erster Linie den Eindruck eines zunächst geografisch eigenständigen Gebietes vermitteln. Es sollte einerseits eine besonders deutliche Selbstständigkeit West-Berlins (von der Bundesrepublik Deutschland) dargestellt werden, andererseits sollte vermieden werden, dass der als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete Ostteil der Stadt nur als Stadthälfte wahrgenommen würde, die endgültige Teilung der Stadt sollte auch begrifflich zementiert werden.

Politischer Status

Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der damaligen Verfassung von Berlin war Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland und gemäß Artikel 23 alter Fassung des Grundgesetzes war Groß-Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund des Vier-Mächte-Status Berlins hatten die Westalliierten dies so nicht akzeptiert. Gemäß dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 verfügten die Westalliierten in Nr. 4 dieses Papiers:

Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.

Der umstrittene zweite Absatz des ersten Artikels der Verfassung von Berlin wurde von den westalliierten Besatzern „zurückgestellt“. Die Sowjetunion und die DDR erkannten derartige Regelungen überhaupt nicht an. Von den Westalliierten waren sogenannte „besondere Bindungen“ anerkannt, in deren Rahmen etwa auch regelmäßig Sitzungen von Bundesorganen in West-Berlin stattfanden, was dann jeweils zu Protesten der sowjetischen Seite führte. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1] sagte folgendes aus: Das Grundgesetz gilt grundsätzlich auch in Berlin; Berlin ist trotz des Vorbehalts der Besatzungsmächte ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Der Status von West-Berlin war auch einer der Gegenstände des Viermächteabkommens über Berlin.

Die vom westdeutschen Parlament, dem Deutschen Bundestag, beschlossenen Gesetze enthielten eine sogenannte „Berlin-Klausel“, die die Wirkung für West-Berlin ausdrücklich regelte. Die Gesetze wurden danach vom Berliner Abgeordnetenhaus erneut beschlossen und erst dadurch rechtswirksam.

Die Abgeordneten aus West-Berlin im Bundestag hatten lediglich beratendes Stimmrecht; sie wurden außerdem nicht von der Bevölkerung direkt gewählt, sondern mittelbar vom Abgeordnetenhaus bestimmt (Art. 144 Abs. 2 Grundgesetz). Auch die vier Berliner Vertreter im Bundesrat hatten lediglich ein beratendes Stimmrecht. Im Gegensatz dazu waren die Vertreter Berlins zur Bundesversammlung stets stimmberechtigt; die West-Alliierten hatten hier keinen Vorbehalt angemeldet.

Spiegelbildlich hierzu gab es anfangs auch in Ost-Berlin zahlreiche Besonderheiten, die sich aus dem Viermächte-Status ergaben. So waren z. B. von 1949 bis 1971 die Ost-Berliner Abgeordneten in der Volkskammer der DDR nicht direkt gewählt und auch nicht stimmberechtigt. Anders als in West-Berlin wurden diese Besonderheiten jedoch dort nach und nach abgebaut und Ost-Berlin wie ein normaler Bestandteil der DDR behandelt. Die Interpretation des völkerrechtlichen Status Berlins und seiner Teile war zwischen Ost und West strittig (siehe hierzu: Berlin-Frage).

Auf einigen Gebieten, z. B. die West-Berliner Verkehrsflughäfen betreffend, war selbst der Regierende Bürgermeister den einschlägigen Stellen der Berliner Verwaltung gegenüber nicht direkt weisungsbefugt, da diese Bereiche primär von den West-Alliierten überwacht wurden.

Besonderheiten

West-Berliner Briefmarkenblock von 1987

Von der Währungsreform 1948 an galt auch in West-Berlin die Deutsche Mark der westdeutschen Bank deutscher Länder als Währung.

Zu den Besonderheiten gehörte der „Behelfsmäßige Personalausweis“, der von den in Westdeutschland ausgestellten abwich und keinen Hinweis auf den ausstellenden Staat enthielt. Die Bezeichnung „Behelfsmäßiger Personalausweis“ ohne die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ und ohne Bundesadler wurde auch für den maschinenlesbaren Personalausweises in Kartenform beibehalten, der 1987 in ansonsten gleicher Form wie in Westdeutschland eingeführt wurde. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe dagegen glichen den in Westdeutschland ausgestellten Pässen und waren mit „Bundesrepublik Deutschland“ beschriftet. Sie wurden formal nicht von Berliner Behörden, sondern von einer in Berlin ansässigen Außenstelle des Bundesinnenministeriums ausgestellt. Für Reisen in Ostblockstaaten und Transitreisen durch die DDR war dieser Pass nicht anerkannt, sodass der Berliner („behelfsmäßige“) Personalausweis vorzulegen war.

Als besetztes Gebiet hatte West-Berlin einen „entmilitarisierten Status“, d. h. es gab keinerlei Präsenz der Bundeswehr in der Stadt und es existierte keine Wehrpflicht. Die Strafvorschriften des Strafgesetzbuches zu Straftaten gegen die Landesverteidigung galten nicht in West-Berlin. Als nach 1990 das bis dahin westdeutsche Wehrpflichtgesetz auch in Berlin galt, wurden einige Geburtsjahrgänge noch rückwirkend erfasst (siehe hierzu: Weißer Jahrgang). Auf die nach Auffassung der Westalliierten dem Viermächte-Status widersprechende Präsenz der Nationalen Volksarmee der DDR in Ost-Berlin reagierten sie mit regelmäßigen diplomatischen Protestnoten.

Eine weitere Besonderheit war die Einrichtung einer eigenen Postverwaltung (Landespostdirektion Berlin), die von der Deutschen Bundespost getrennt war und u. a. eigene Briefmarken mit der Bezeichnung „Deutsche Bundespost Berlin“ herausgab. Tatsächlich war diese Trennung nur nominell, da die beiden Postverwaltungen faktisch integriert waren. Die West-Berliner Briefmarken waren dementsprechend auch in Westdeutschland gültig, ebenso wie umgekehrt.

Ebenfalls nominell getrennt waren die Berliner Tochterfirmen der damals drei deutschen Großbanken Deutsche Bank, Commerzbank und Dresdner Bank (letztere in Berlin: Bank für Handel und Industrie). Der Grund dafür lag in einem alliierten Beschluss aus der Nachkriegszeit, die Großbanken in kleine selbstständige Unternehmen zu zerschlagen. Nach Ende der Besatzungsära in der Bundesrepublik wurde dieser Beschluss nur in West-Berlin durchgesetzt.

Da die drei Luftkorridore, die West-Berlin mit Westdeutschland verbanden, nach den alliierten Vereinbarungen der Nachkriegszeit nur von Flugzeugen der Westalliierten beflogen werden durften, landeten dort nur Verkehrsflugzeuge von britischen, französischen und amerikanischen Fluggesellschaften, von denen der gesamte inländische und internationale Flugverkehr West-Berlins bedient wurde. Den stärksten Anteil hatten Pan American, British Airways und Air France, aber auch andere in diesen Ländern registrierte Gesellschaften, darunter auch einige mit mehrheitlich deutscher Beteiligung und lediglich nomineller Registrierung in einem Land der Westmächte (z. B. Air Berlin France und Air Berlin USA). Ebenso war für deutsche Behörden und Privatleute in West-Berlin jegliche Luftfahrt verboten.

Bemerkenswert ist weiterhin, dass es bis zur Wiedervereinigung nach alliiertem Recht in West-Berlin – zumindest theoretisch – noch die Todesstrafe gab für unerlaubten Waffenbesitz gemäß den entsprechenden Kontrollratsgesetzen. In der Praxis wurde diese nie verhängt.

Reisebeschränkungen

Bewohner West-Berlins konnten zu allen Zeiten in westliche Länder reisen. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland wurden dort ebenso anerkannt wie die „Behelfsmäßigen Personalausweise“ (sofern für die Einreise auch für Westdeutsche der Personalausweis genügte). Ebenso war zu allen Zeiten die Durchfahrt durch die DDR im sogenannten „Transitverkehr“ möglich, mit Ausnahme der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949.

Die Möglichkeiten zum Besuch Ost-Berlins, der DDR und osteuropäischer Staaten änderten sich über die Jahre mehrmals: Bis 1953 galten die Regelungen des Interzonenverkehrs (siehe dort). Bereits ab Mai 1952 war West-Berlinern das Besuchen der DDR grundsätzlich verwehrt; sie konnten zwar eine Einreisegenehmigung beantragen, die in der Praxis jedoch nur selten erteilt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits erste Straßensperren an der West-Berliner Außengrenze errichtet.[2] Weiterhin nahezu ungehindert erreichbar blieb vorerst der Ostteil der Stadt. Die Bewegungsfreiheit endete also an der äußeren Stadtgrenze, die damals auch im Ostteil kontrolliert war.

Mauerbau am Brandenburger Tor

Ab dem Mauerbau 1961 wurde West-Berlinern – bis auf eine wenige Wochen dauernde Episode kontrollierter Einreisemöglichkeiten – der Besuch Ost-Berlins völlig verwehrt. Dagegen konnten Westdeutsche und westliche Ausländer unter Vorlage eines Reisepasses ohne vorherige Visum-Beantragung weiterhin Ost-Berlin für Kurzbesuche betreten. Die Situation änderte sich erstmals 1963, als nach komplizierten Verhandlungen zwischen dem West-Berliner Senat und der DDR eine zeitlich begrenzte „Passierscheinregelung“ Familienbesuche im Ostteil der Stadt über Weihnachten und Neujahr möglich wurden. Weitere ebenso zeitlich begrenzte Passierscheinregelungen folgten 1964, 1965 und 1966.[3]

Die Situation änderte sich erst grundlegend mit dem Viermächteabkommen 1971, in dessen Folge Einreiseregelungen für West-Berliner in die DDR und Ost-Berlin definiert wurden. Diese entsprachen seitdem etwa den vereinfachten Regelungen des „Kleinen Grenzverkehrs“ zwischen der Bundesrepublik und der DDR, anders als dieser war jedoch Einreise in die gesamte DDR möglich. Die DDR betrieb seitdem fünf sogenannte „Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ (betrieben vom Ministeriums für Staatssicherheit) auf West-Berliner Boden, in denen Einreiseanträge abgegeben und Berechtigungsscheine für Visa in der Regel nach drei Tagen ausgegeben wurden. Mit diesem Visum durften West-Berliner bis 2:00 Uhr des Folgetages in der DDR bzw. in Ost-Berlin bleiben, während bundesdeutsche Bürger schon um spätestens 24:00 Uhr wieder am Grenzübergang sein mussten. Für West-Berliner entfiel auch die Visagebühr in Höhe von 5 DM. West-Berliner waren also nunmehr gegenüber Westdeutschen für den Besuch Ost-Berlins nur noch geringfügig benachteiligt, genossen jedoch für den Besuch der übrigen DDR Vorteile.

Als Reisedokument für West-Berliner erkannte die DDR – ebenso wie die übrigen RGW-Länder – ausschließlich den oben beschriebenen „Behelfsmäßigen Personalausweis“ an. Die in West-Berlin ausgestellten Pässe der Bundesrepublik hatten keine Gültigkeit. Erkennbar waren solche Pässe für deren Behörden an der Wohnort-Eintragung „Berlin“. Mit dieser Praxis wollten die Behörden dieser Staaten dokumentieren, dass West-Berlin „kein Bestandteil der Bundesrepublik“ sei.

Am 24. Dezember 1989 entfielen für West-Berliner und Bundesbürger Visumpflicht und Mindestumtausch entsprechend den zuvor zwischen Helmut Kohl und Hans Modrow ausgehandelten Vereinbarungen.[4] Seitdem genügte für die Einreise nach Ost-Berlin oder die DDR die Vorlage des Personalausweises. Wurde zunächst noch das Ausfüllen von „Zählkarten“ bei jedem Besuch verlangt, entfiel diese Erfordernis am 24. Januar 1990 ebenfalls.[5] Die Kontrollen wurden in den anschließenden Monaten zunehmend stichprobenhafter. Sämtliche Grenzkontrollen der DDR entfielen am 30. Juni 1990, dem Tag der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR.

Einwohnerentwicklung

Die höchste Einwohnerzahl erreichte West-Berlin 1957 mit 2,23 Millionen. Die niedrigste Bevölkerungszahl wurde 1984 mit 1,85 Millionen erzielt. Auf Fehlern in der Fortschreibung des Statistischen Landesamtes beruhte der Anstieg um 133.484 Personen zwischen Dezember 1986 und Mai 1987. Grund war der lange Zeitraum zur letzten Volkszählung von 1970, die allgemein als Grundlage für die Fortschreibungsergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter dient. Für den 24. Mai 1987 wurde eine Einwohnerzahl von 1.881.059 für West-Berlin berechnet, was um 7,1 % unter dem Ergebnis der Volkszählung (2.012.709 Einwohner) vom 25. Mai 1987 lag. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamtes Berlin.

Datum Einwohner
29. Oktober 1946 ¹ 1.996.250
13. September 1950 ¹ 2.146.952
25. September 1956 ¹ 2.223.777
31. Dezember 1957 2.228.545
6. Juni 1961 ¹ 2.197.408
31. Dezember 1965 2.197.262
27. Mai 1970 ¹ 2.122.346
Datum Einwohner
31. Dezember 1975 1.984.837
31. Dezember 1980 1.896.230
31. Dezember 1984 1.848.585
31. Dezember 1985 1.860.084
31. Dezember 1986 1.879.225
25. Mai 1987 ¹ 2.012.709
31. Dezember 1989 2.130.525

¹ Volkszählungsergebnis

Bezirke

West-Berlin war mit 481 km² etwas mehr als halb so groß wie das Land Berlin heute. Es war in drei Sektoren unterteilt, wobei jeder einem der West-Alliierten unterstellt war:

Liste der West-Berliner Bezirke
Name des Bezirks Sektor Zuständiges Land
Bezirk Charlottenburg Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Bezirk Kreuzberg Vereinigte Staaten von Amerika
Bezirk Neukölln Vereinigte Staaten von Amerika
Bezirk Reinickendorf Französische Republik
Bezirk Schöneberg Vereinigte Staaten von Amerika
Bezirk Spandau Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Bezirk Steglitz Vereinigte Staaten von Amerika
Bezirk Tempelhof Vereinigte Staaten von Amerika
Bezirk Tiergarten Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Bezirk Wedding Französische Republik
Bezirk Wilmersdorf Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Bezirk Zehlendorf Vereinigte Staaten von Amerika

Exklaven und Enklaven

West-Berlin besaß bis 1988 mehrere Exklaven, die von DDR-Territorium umgeben waren. Die Entstehung dieser Exklaven geht auf die Bildung Groß-Berlins 1920 zurück, dessen Stadtgrenze damals die komplizierten Grenzverhältnisse der eingemeindeten Landgemeinden erbte. Bedeutung erlangten sie jedoch erst, als die Stadtgrenze nach dem Zweiten Weltkrieg zur Besatzungsgrenze wurde, wobei es sich ergab, dass alle Exklaven zu den westlichen Sektoren gehörten.

Die Exklaven wurden nach dem Viermächteabkommen in mehreren Schritten durch Gebietsaustausche (zusammen mit anderen Korrekturen ungünstiger Grenzläufe, z. B. am Lenné-Dreieck in Berlin-Mitte) an den Westteil Berlins angegliedert oder an die DDR abgegeben. Bekanntestes Beispiel war Berlin-Steinstücken, da dies die einzige dauerhaft bewohnte Exklave war. Bis zum Bau einer Verbindungsstraße nach West-Berlin wurde die Bevölkerung dort teils mit Hubschraubern der Streitkräfte der Vereinigten Staaten versorgt.

Exklaven, die zum Stadtgebiet von West-Berlin gehörten

  1. Falkenhagener Wiese, Bezirk Spandau, 45,44 ha – 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
  2. Wüste Mark Ackerfläche (zu Zehlendorf), Bezirk Zehlendorf, 21,83 ha – 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
  3. Laßzins-Wiesen, Bezirk Spandau, 13,49 ha – 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
  4. Steinstücken Ortsteil (zu Zehlendorf), Bezirk Zehlendorf, 12,67 ha – 1971 mit Berlin verbunden
  5. Große Kuhlake, Bezirk Spandau, 8,03 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
  6. Nuthewiesen, Bezirk Zehlendorf, 3,64 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
  7. Fichtewiese Kleingartenkolonie (zu Spandau), Bezirk Spandau, 3,51 ha – 1988 mit Berlin verbunden
  8. Finkenkrug, Bezirk Spandau, 3,45 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
  9. Erlengrund Kleingartenkolonie (zu Spandau), Bezirk Spandau, 0,51 ha – 1988 mit Berlin verbunden
  10. Böttcherberg, drei getrennte Exklaven in Potsdam-Klein Glienicke, Bezirk Zehlendorf, 0,30 ha – 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg

Am 20. Dezember 1971 wurde im Rahmen des ersten derartigen Gebietsaustauschs u. a. die Exklave Nuthewiesen, bis dahin in West-Berliner Besitz, an die DDR abgegeben, während im Gegenzug mit finanziellen Mitteln durch die Bundesregierung ein Korridor-Zugang von Kohlhasenbrück (Zehlendorf) zur Exklave Steinstücken dem West-Berliner Gebiet angegliedert wurde. Die letzten Exklaven wurden 1988 an die DDR abgegeben, beziehungsweise erhielten, wie im Falle Fichtewiese und Erlengrund, einen dauerhaften Zugang zu West-Berlin.

Enklaven, die zur DDR gehörten bzw. von der DDR beansprucht wurden

  1. Drei getrennte Enklaven in Eiskeller im Bezirk Spandau
  2. Tiefwerder Wiesen (zu Seeburg) im Bezirk Spandau, Ortsteil Pichelsdorf

Während die (ungenutzten) DDR-Enklaven im Eiskeller bis zur endgültigen Grenzbereinigung 1988 noch in allen offiziellen Karten und vielen Stadtplänen als exterritoriales Gebiet aus Sicht West-Berlins eingezeichnet waren, traf dies für die Tiefwerder Wiesen (ein von West-Berlinern genutztes Kleingartengebiet) nicht zu. Obwohl die DDR in den Gebietsaustauschverhandlungen versuchte, die Tiefwerder Wiesen auf ihrer Habenseite einzubringen, lehnten die Briten, in deren Sektor sich das Gebiet befand, einen staatshoheitlichen Anspruch der DDR ab. Der Status als Enklave der Gemeinde Seeburg wurde insofern anerkannt, als die Briten schon in den 1960er-Jahren West-Berliner Behörden anwiesen, zwar Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, jedoch auf dem Gebiet nicht amtlich tätig zu werden. Der unklare Status fand seine stillschweigende Bereinigung in einer Protokollnotiz zu den letzten Gebietsaustauschvereinbarungen 1988. Beide Seiten erklärten, seitdem keine Exklaven mehr im jeweils anderen Territorium zu haben.

Bereiche unter sowjetischer oder späterer DDR-Verwaltung

Kulturhistorische Bedeutung

Auch nach der Deutschen Wiedervereinigung wird der Begriff „das alte West-Berlin“ benutzt. Er soll auf die besondere Situation und Stimmung in West-Berlin in den Zeiten der Berliner Mauer hinweisen. West-Berlin stellte eine Insel inmitten der DDR dar und wurde teilweise auch „Insel im roten Meer“ genannt, angelehnt an die Farbe Rot, die sinnbildlich für Sozialismus und Kommunismus steht.

Während die DDR-Regierung den Ostteil Berlins zum Zentrum Ihrer Macht und im Vergleich zur übrigen DDR etwa finanziell und versorgungstechnisch besonders gefördert hatte, wurde etwa die Hälfte des West-Berliner Finanzhaushalts aus dem Bundeshaushalt bestritten, da West-Berlin wiederum als ein Aushängeschild des Westens gesehen und gefördert wurde.

West-Berlin war eines der „Auswanderungsziele“ der westdeutschen Jugend und ein Eldorado der Wehrdienstverweigerer. Dazu musste man rechtzeitig vor dem Einberufungsbescheid der Bundeswehr seinen Wohnsitz nach Berlin verlegen, also den westdeutschen Personalausweis gegen einen Berliner Ausweis – offiziell als „Behelfsmäßiger Personalausweis“ bezeichnet – tauschen. Um Nachwuchskräften und (steuerzahlenden) Arbeitnehmern einen Ausgleich für die Umstände in der ummauerten Stadt zu gewähren, wurde den Berliner Arbeitnehmern die Berlinzulage gewährt.

Rund um den Kurfürstendamm konzentrierte sich das gesellschaftliche Leben der Mauerstadt. Er war das Zentrum der kulturellen Unternehmungen. Seit der Wende ließ die Bedeutung der City-West (Neuer Westen) nach, aus Kinos wurden Filialen von Modehäuser-Ketten, kleine Boutiquen und andere kleine Geschäfte mussten Filialen größerer Ketten weichen. Dieses ist insbesondere dem Erstarken der alten Berliner Mitte rund um die Friedrichstraße und Unter den Linden geschuldet. Unkenrufe, die einen völligen Niedergang des Kurfürstendamms prophezeiten, haben sich jedoch nicht bestätigt. Die seit je her dezentrale Stadtstruktur Berlins mit mehreren Hauptgeschäftszentren, aber auch die Tatsache, dass der Potsdamer Platz eher bei Touristen beliebt ist als bei den Berlinern selbst, bewahrt die Attraktivität des Kurfürstendamms und lässt diese auch für die Zukunft als gesichert erscheinen.

Siehe auch

Weblinks

Allgemein
Weblinks zu den Exklaven

Einzelnachweise

  1. BVerfGE 19, 377 – Berlin-Vorbehalt II
  2. Der Außenring
  3. Passierscheinabkommen
  4. Chronik der Wende 24.12.1989
  5. Chronik der Wende 24.01.1990

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