- Berufsmittelschule
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Eine Berufsmaturitätsschule (BMS) in der Schweiz und in Liechtenstein wird von Schülern mit mittlerer Reife entweder innerhalb von drei bis vier Jahren parallel zu einer Berufsausbildung besucht, nach einer regulären Berufslehre in einjährigem Vollzeitunterricht oder in zwei Jahren nebenberuflich in Teilzeitunterricht. Mit dem Abschluss der BMS wird die Berufsmatura (Matura) erworben, die zum prüfungsfreien Eintritt und zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Die Berufsmatura ist vergleichbar dem bundesdeutschen Fachabitur als Fachhochschulreife.
Je nach Fachrichtung der BMS-Klassen werden die Schüler in den folgenden Schwerpunktfächern unterrichtet:
- technische BMS: Mathematik, Physik, Chemie
- kaufmännische BMS: Finanz- und Rechnungswesen
- gesundheitliche und soziale BMS: Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften
- gestalterische BMS: Gestaltung/Kultur/Kunst, Information/Kommunikation
- naturwissenschaftliche BMS: Biologie/Oekologie, Chemie/Physik
- gewerbliche BMS: Information/Kommunikation, Rechnungswesen
Allen BMS-Klassen gemeinsam sind die 6 Grundlagenfächer: erste Landessprache, zweite Landessprache, eine dritte Sprache, Mathematik, Volkswirtschafts/Betriebswirtschaft/Recht, Geschichte/Staatskunde, sowie ein Ergänzungsfach, wie z. B. Informatik, Spanisch, Kunstgeschichte, Geographie, usw.
Die BMS-Schüler werden bei einer parallelen Berufsausbildung (Lehre) während dreier Wochentagen in ihren Lehrbetrieben praxisbezogen ausgebildet, besuchen an einem Wochentag die Berufsfachschule und an einem weiteren Wochentag die Berufsmittelschule. Schulfächer der Berufsschule werden in der BMS unterrichtet, soweit der Lehr- und Unterrichtsplan dies für beide Schulformen vorsieht.
Mit der neuen so genannten Passerelle ist es möglich, nach Erwerb des Berufsmaturitätszeugnisses (BM-Zeugnis, einschließlich zweier Fremdsprachen) ein zusätzliches Schuljahr zu absolvieren und mit einer Prüfung zur Matura (Hochschulreife) abzuschliessen und damit die Studienberechtigung für ein universitäres Hochschulstudium in der Schweiz zu erwerben. Ausländische Universitäten und Fachhochschulen sind nicht zur Aufnahme von Passerelle-Absolventen verpflichtet.
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