Besitzergreifung

Besitzergreifung

Besitzergreifung (1. Form) geschieht z. B. an Landstrecken entweder als völkerrechtliche Begründung der Gebietshoheit oder als kriegerische Maßregel. Der Anfang muss mit der Aufrichtung einer obrigkeitlichen Gewalt gemacht werden. Die Bewohner des durch Besitzergreifung erworbenen Gebietes werden ipso facto Angehörige des Staates, der die Besitzergreifung vollzieht.

Bei der 2. Form der Besitzergreifung (occupatio bellica) gelten die besetzten Landesteile als im Kriegszustand befindlich, wobei die Regierungsrechte an den Befehlshaber der Okkupationstruppen übergehen.

Besitzergreifung kann zur völkerrechtlichen Gebietsabtretung führen. Dazu bedarf es einer Abtretung der Gebietshoheit durch den Vorbesitzer.

Literatur

  • v.Alten, G.: Handbuch für Heer und Flotte, Band II, Berlin 1909

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  • Besitzergreifung — Besitzergreifung, die Handlung, mittelst der man sich in den körperlichen Besitz einer Sache setzt. Der Act der B. setzt nicht sowohl ein unmittelbar körperliches Berühren, als vielmehr eine solche Nähe einer Person bei einer Sache voraus,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besitzergreifung — Besitzergreifung,die:1.〈dieAneignungvonBesitz〉Besitznahme·Inbesitznahme;auch⇨Einverleibung–2.⇨Einverleibung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Besitzergreifung — ↑Appropriation …   Das große Fremdwörterbuch

  • Besitzergreifung — (gewaltsame) Besitznahme * * * Be|sịtz|er|grei|fung 〈f. 20; unz.〉 Aneignung, Einverleibung * * * Be|sịtz|er|grei|fung, die: das In Besitz Nehmen. * * * Be|sịtz|er|grei|fung, die: das In Besitz Nehmen …   Universal-Lexikon

  • Besitzergreifung — Be|sịtz|er|grei|fung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • rechtswidrige Besitzergreifung — unberechtigter Eingriff; widerrechtliche Aneignung; Usurpation; widerrechtliche Besitzergreifung; Besitznahme …   Universal-Lexikon

  • widerrechtliche Besitzergreifung — unberechtigter Eingriff; widerrechtliche Aneignung; rechtswidrige Besitzergreifung; Usurpation; Besitznahme …   Universal-Lexikon

  • Occupatio bellica — Besitzergreifung (1. Form) geschieht z. B. an Landstrecken entweder als völkerrechtliche Begründung der Gebietshoheit oder als kriegerische Maßregel. Der Anfang muss mit der Aufrichtung einer obrigkeitlichen Gewalt gemacht werden. Die Bewohner… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitznahme — Besitzergreifung; Aneignung; Übernahme; Annektion; unberechtigter Eingriff; widerrechtliche Aneignung; rechtswidrige Besitzergreifung; Usurpation; widerrechtliche Besitzergreifung * * * Be|sịtz|nah|me 〈f …   Universal-Lexikon

  • Ozeanĭen — (hierzu Karte »Ozeanien«), Bezeichnung für die Inselschwärme des Großen Ozeans, die von den Palauinseln im W. bis zur Osterinsel im SO. sich über 117 Längengrade und von 32°46´ nördl. Br. bis 55°15´ südl. Br. sich über 88 Breitengrade, also über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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