- Besondere Leistungsfeststellung
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Die Besondere Leistungsfeststellung zur Bescheinigung einer dem Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung (kurz: Besondere Leistungsfeststellung oder BLF) ist eine an Gymnasien in Thüringen, Hessen und Sachsen am Ende der zehnten Klasse durchgeführte Prüfung.
Die Besondere Leistungsfeststellung wurde als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt eingeführt, da der Schüler Robert Steinhäuser keinen Abschluss besaß, was als eine Ursache für seine Tat gesehen wurde. Schüler der Thüringer Gymnasien konnten im Jahr 2003 auf eigenen Wunsch am Ende der zehnten Klasse an einer Prüfung teilnehmen. Seit 2004 ist diese Prüfung für alle Thüringer Gymnasiasten Pflicht.
In Thüringen sind die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik). Das Ergebnis der Besonderen Leistungsfeststellung macht 51 Prozent der Jahresfortgangsnote der entsprechenden Fächer aus. In Sachsen jedoch wird in Mathematik, Deutsch und Englisch geprüft. Die Länge der Prüfungen sind vom Fach abhängig.
Des Weiteren dürfen in Thüringen in den BLF-Fächern in dem 2. Halbjahr des laufenden Schuljahres keine Klassenarbeiten mehr geschrieben werden. Die BLF hat zwar Prüfungscharakter, wurde aber vom Kultusministerium nicht als solche deklariert, da die Schüler zwischen den Prüfungstagen normal Unterricht – und nicht, wie bei Prüfungen üblich – frei haben.
Durch ein höheres Aufgabenniveau und strengere Bewertung als bei den Realschulprüfungen, und durch die Beschränkung nur in der ersten Fremdsprache eine Prüfung ablegen zu dürfen, geriet die obligatorische Prüfung des Öfteren in die Kritik der Thüringer Medien.
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