- Bestätigung der Meldung
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Als Meldezettel wird in Österreich ein behördlich ausgestelltes Dokument (Bestätigung der Meldung) bzw. dessen Antragsformular bezeichnet, das der ordentlichen Meldung des Wohnsitzes dient.
Dem Erhalt dieser Bestätigung geht die ordnungsgemäße, und in Österreich verpflichtende Meldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeverwaltung: Meldeamt oder das zuständige Magistrat) voraus.
Die dem Meldezettel zugrunde liegenden Daten sind im Zentralen Melderegister gespeichert.
Das Formular des Meldezettels ist bei den Meldebehörden, online und bei manchen Trafiken verfügbar
Begriffsbestimmungen
Vor dem 1. März 2002 trug das Bestätigungsdokument offiziell die Bezeichnung Meldezettel, bis diese an jenem Stichtag durch die heute anzutreffende Bezeichnung Bestätigung der Meldung ersetzt wurde. Die Behörde unterscheidet nun zwischen dem Antragsformular für die Meldung an sich (Meldezettel "neu"), sowie der nach erfolgreichem Antrag ausgehändigten Bestätigung (Bestätigung der Meldung, Meldezettel "alt"). Im österreichischen Sprachgebrauch dominiert jedoch weiterhin der allgemein bekannte Begriff Meldezettel für die Bestätigung. Wird von einem (jenseits der An- und Abmeldung) der Meldezettel verlangt, ist in der Regel die Bestätigung gemeint. Bei Behörden ist eine Vorlage dieser Bestätigung jedoch nicht mehr notwendig, da alle Behörden Zugriff auf das zentrale Melderegister haben.
Siehe auch
- Meldebestätigung (Deutschland)
Weblinks
- help.gv.at Hilfe zum Antragsformular (Meldezettel neu)
- help.gv.at Hilfe zur Bestätigung der Meldung (Meldezettel alt)
- Formular des Meldezettel (neu) (PDF)
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