- Betriebsnummernstelle
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Die Betriebsnummer ist eine achtziffrige Zahl, die in Deutschland fortlaufend vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Sie dient u.a. zur Identifikation der Arbeitgeber und ihrer Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung und findet in zahlreichen weiteren Geschäftsprozessen der Sozialversicherungsträger Verwendung. Anhand der Meldungen der Arbeitgeber an die Krankenkassen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV), die zwingend die Betriebsnummer enthalten müssen, wird auch die amtliche Beschäftigungsstatistik erstellt. Die - neben der wirtschaftsfachlichen Gliederung - darin enthaltene örtliche Beschäftigungsstruktur wird u.a. zur Verteilung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer herangezogen. Insofern ist eine korrekte Betriebsnummer für die Kommunen Geld wert.
Inhaltsverzeichnis
Beantragung
Die Betriebsnummer kann vom Arbeitgeber selbst oder von einer vertretungsberechtigten Person beantragt werden. Häufig ist dies der Steuerberater des Arbeitgebers. Die Vergabe der Betriebsnummern sowie die Erfassung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Betriebsdaten erfolgt seit 1. Januar 2008 bundesweit durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken, Postanschrift Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken, Telefon 0180 1 664466 (Kosten: 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom), Telefax 0681 / 988429-1300; E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de.
Begriffsdefinitionen und Grundsätze
„Arbeitgeber“ ist jede natürliche oder juristische Person, für die mindestens ein sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigter tätig ist. Der Begriff „Unternehmen“ fasst alle Betriebs- und Arbeitsstätten desselben Arbeitgebers zusammen. Eine der Betriebsstätten fungiert als Unternehmenssitz. „Betrieb“ im Sinne des Meldeverfahrens ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der Beschäftigte tätig sind. Der Betrieb kann aus einer oder mehreren Niederlassungen eines Unternehmens bestehen. Als Betrieb wird immer die Einheit bezeichnet, für die nach den Grundsätzen der Betriebsnummernvergabe eine Betriebsnummer zu vergeben ist.
Diese Grundsätze sind folgende:
• Besteht das Unternehmen aus nur einer Niederlassung oder hat das Unternehmen in einer Gemeinde nur eine Niederlassung, so ist diese Niederlassung der Betrieb und erhält eine BBNR.
• Befinden sich in einer Gemeinde mehrere Niederlassungen desselben Unternehmens, so sind diese zu einem Betrieb zusammenzufassen, wenn sie der gleichen Wirtschaftsklasse zugeordnet werden können. • Gehören die einzelnen Niederlassungen in einer Gemeinde verschiedenen Wirtschaftsklassen an, so ist jede dieser Niederlassungen als ein Betrieb zu behandeln und erhält eine BBNR.
• Grundsätzlich erteilt der Betriebsnummern-Service der BA die BBNR betriebs- und nicht personengruppenbezogen, d.h. zusätzliche Betriebsnummern zur Unterscheidung einzelner Beschäftigungsgruppen in einem Betrieb sind i.d.R. weder notwendig, noch sinnvoll.
Geltungsbereich
Jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, benötigt gemäß § 28a (3) Ziffer 6 SGB IV in Verbindung mit Artikel 1 § 5 Absatz 5 der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV) eine Betriebsnummer. Hat ein Betrieb mehrere Niederlassung am selben Ort, reicht gemäß der o.a. Grundsätze eine Betriebsnummer dann aus, wenn die Niederlassung zu demselben Wirtschaftszweig gehört. Er kann dann alle Arbeitnehmer unter dieser Nummer zur Sozialversicherung anmelden. Beschäftigt er aber an einem anderen Ort - oder im selben Ort, aber in einem anderen Wirtschaftszweig - Arbeitnehmer, ist hierfür eine eigenständige Betriebsnummer erforderlich, weil die Beschäftigungsstatistik ansonsten verzerrt würde. Ändern sich die zu der Betriebsnummer gespeicherten Daten, z.B. weil der Betrieb umzieht oder sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebes ändert und er in der Folge einem anderen Wirtschaftszweig zuzuordnen ist, sind die Betriebe verpflichtet, diese Änderungen dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu melden.
Privathaushalte
Privathaushalte, die Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten die Betriebsnummer ebenfalls vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken, sofern die Arbeitskräfte mehr als 400 € im Monat erhalten. Sofern die Arbeitskräfte bis einschließlich 400 € im Monat verdienen, vergibt hingegen die Minijobzentrale bei der Knappschaft eine Betriebsnummer.
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