- Betriebspflicht
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Personenverkehr
Mit Erteilung der Genehmigung für einen öffentlichen Personennahverkehr ist auch die Pflicht zur Betriebsführung verbunden. Ein einmal genehmigter Verkehr ist also während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung durchzuführen. Die Betriebspflicht ist in Deutschland in § 21 Personenbeförderungsgesetz geregelt. Die Betriebspflicht bezieht sich auf die Durchführung des genehmigten Verkehrs. Es gibt zusätzlich auch eine Beförderungspflicht, diese bezieht sich jedoch auf die Mitnahme von Personen.
Gewerbemietrecht
Die Betriebspflicht bezeichnet im Gewerbemietrecht die Verpflichtung des Gewerbemieters aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, die von ihm angemieteten Räume eines Einkaufs- oder Dienstleistungszentrums während festgelegter Zeiten für die Kundschaft geöffnet zu halten. Dies geschieht unter dem Aspekt, die Attraktivität dieser Lokation zum Nutzen aller Beteiligten zu gewährleisten.
Luftfahrt
Die Betriebspflicht bei Flughäfen und Verkehrslandeplätzen schreibt die Öffnungszeiten vor, in denen der Flugplatz geöffnet ist, also an- und abfliegenden Flugzeugen zur Verfügung steht.
Für Sonderlandeplätze und Segelfluggelände besteht keine Betriebspflicht. Deren Öffnungszeiten werden durch den Flugplatzbetreiber festgesetzt, häufig gilt die PPR-Regelung.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Wirtschaftsverwaltungsrecht (Deutschland)
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