- Sonderlandeplatz
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Beim Sonderlandeplatz (englisch Special Airfield) handelt es sich in Deutschland um einen Flugplatz, auf dem aufgrund einer Verwaltungsgenehmigung motorgetriebene Luftfahrzeuge generell starten und landen dürfen.
Im Unterschied zu Segelfluggeländen besitzen sie meistens eine ICAO-Kennung und erlauben weiteren Motorflug neben Flugzeugschlepp, Fallschirmspringer-Transport und dem Betrieb von Luftsportgeräten. Oft werden Sonderlandeplätze von Luftsportvereinen genutzt.
Im Gegensatz zu einem Verkehrslandeplatz dürfen auf dem Sonderlandeplatz nur der Betreiber und auf Anfrage auch Dritte starten und landen. Es existiert keine Betriebspflicht, Öffnungszeiten sind also nicht vorgeschrieben.
Im Unterschied zu einem Sonderflughafen ist für einen Sonderlandeplatz nur ein Bauschutzbereich § 17 LuftVG erforderlich.
Rekorde
Größter Sonderlandeplatz Deutschlands ist der Werkflugplatz von Airbus in Hamburg.
Als kleinster Sonderlandeplatz bezeichnet sich der Flugplatz Fehmarn-Neujellingsdorf.
Siehe auch
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