- Betriebswirtschaftliches Ziel
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Der Begriff Unternehmensziel bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre ein Maxim, denen die Unternehmenspolitik folgen soll. Es ist am Unternehmenszweck auszurichten und steht als oberstes Ziel in der Zielhierarchie des Unternehmens, aus denen die untergeordneten Ziele (z. B. Geschäftsfeldziele, Funktionsbereichsziele etc.) abgeleitet werden (siehe auch Zielsystem der Unternehmung).
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Zu den betrieblichen Grundentscheidungen innerhalb eines Unternehmens gehört an einer der vorderen Stellen die Festsetzung des Unternehmensziels. Diese Ziele werden in der Regel von den Gründern und Kapitalgebern festgesetzt. Die Zielsetzung ist untergliedert in Oberziel, Zwischenziele und Unterziel.
Beziehung zwischen Unternehmenszielen
- Produktivität zu > Wirtschaftlichkeit zu > Rentabilität zu > Liquidität
Sachziele
Ein Sachziel ist ein Ziel, das sich auf das konkrete Handeln eines Betriebes oder einer öffentlichen Einrichtung bei der Leistungserstellung bezieht, d. h. auf die Art, Menge, Qualität, Ort und Zeit der zu produzierenden Güter oder einer zu erbringenden Dienstleistung.
Die Sachziele richten sich meist nach den Formalzielen.
- Leistungserstellung zur Bedarfsdeckung (Oberziel)
- Fertigung bestimmter Produkte in bestimmter Qualität
- Anwendung eines bestimmten Fertigungsverfahrens
- Fertigung bestimmter Menge
Formalziele
Formalziele sind Ziele, in denen der Erfolg des unternehmerischen Handelns zum Ausdruck kommt.
An vorderster Stelle unter den Zielen stehen der Gewinn und die Liquidität, da diese allgemein als zwingende Voraussetzung für das Bestehen von Wirtschaftsunternehmen angesehen werden.
Man kann sich an verschiedenen Erfolgskenngrößen orientieren: Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Umsatzrentabilität, Gewinn und Return on Investment.
Es empfiehlt sich, Ziele hinsichtlich Inhalt, Ausmaß und Zeitbezug zu operationalisieren und somit messbar zu machen.
Beispiel:
Anstatt der Formulierung: „Wir wollen unseren Gewinn erhöhen“.
Sollte das Ziel so formuliert werden: „Wir wollen unseren Gewinn (Zielinhalt) innerhalb eines Jahres (Zeitbezug) um 5 % steigern (Ausmaß)“.- Gewinn (Oberziel)
- Kostenminimierung (Unterziel)
- Umsatzmaximierung (Unterziel)
- Produktivität (Unterziel)
- Wirtschaftlichkeit (Unterziel)
- Andere Formalziele
- Marktmacht
- Zahlungsfähigkeit
- sichere Arbeitsplätze
- gutes Betriebsklima
- Image
- Erhaltung der Umwelt
Im Gegensatz zu den Formalzielen stehen die Sachziele, die Unterziele, um das Formalziel zu erreichen, z. B. der Verkauf einer bestimmten Menge von Produkten.
Zielbeziehungen
- Es gibt 3 Zielbeziehungen
- konflikter (Zielkonflikt)
- komplementär (Zielharmonie)
- indifferent (Zielneutralität)
- konfliktär (Zielkonflikt)
Die Ziele stehen in einem Konflikt. Also: Wird Ziel A intensiver verfolgt, mindert das den Erfolg von Ziel B (z.B. Gewinnmaximierung <-> Umweltschutz)
- komplementär (Zielharmonie)
Die Ziele ergänzen sich. Also: wird Ziel A verfolgt, profitiert Ziel B auch davon (z.B. Gewinnmaximierung <-> Kosteneinsparungen)
- indifferent (Zielneutralität)
Die Ziele haben keinen Einfluss auf einander. Also: Wird Ziel A verfolgt, hat das keinen Einfluss auf Ziel B (z.B. Absatzerhöhung <-> Ergonomische Büros)
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