- Bewegungsgeld
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Das Bewegungsgeld wird Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Tätigkeiten außer Haus gezahlt. Hauptamtliche Bewährungshelfer erhalten es zur direkten sozialpädagogischen Intervention. Das Geld wird als Vorschuss in Höhe von vierteljährlich bis zu 100.- Euro zur Verfügung gestellt. Sollten die Mittel nicht verbraucht werden, können sie ins Folgequartal vorgetragen werden.
Auch Polizisten, die jemanden beschatten, erhalten Bewegungsgeld.
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