- Polizist
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Als Polizist wird umgangssprachlich ein im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehender Bediensteter auf dem Gebiet des Sicherheitswesens bezeichnet.
Der Begriff Polizist ist ein Oberbegriff für bestimmte Amtsträger. Dabei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
- Polizeibeamte
- Polizeivollzugsbeamte (PVB), in Österreich Exekutivbedienstete (EB)
- Wachpolizisten (WaPol)
- Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes
- Angestellte oder Bedienstete des Ordnungsamtes, der Ordnungsbehörde oder des Kommunalen Ordnungsdienstes
- Angestellte oder Beamte von kommunalen Polizeibehörden, beispielsweise Kommunalpolizei, Stadtpolizei oder Ortspolizei
Umgangssprachlich steht der Begriff für alle uniformierten Kräfte einer Behörde, die im Rahmen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung handeln oder spezifische polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Auch Kriminalbeamte, welche zivil Dienst versehen, werden als Polizisten gesehen.
Siehe auch
Kategorien:- Polizeiberuf
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