- Bewährungsstrafe
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Der Begriff Bewährungsstrafe ist irreführend, da Bewährung im Strafrecht keine eigenständige Strafe darstellt, sondern eher einen Ausweg aus einer solchen. Es sei darauf hingewiesen, dass es korrekt heißen müsste:
„Die Strafe … wird zur Bewährung ausgesetzt.“
Weiterführende Informationen siehe Bewährung (Begriffsklärung).
Kategorie:- Sanktionenrecht (Deutschland)
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