- BezirksschülerInnenvertretung
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Die Bezirksschülervertretungen (BSV) sind Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen einer Stadt oder eines Kreises. Sie vertreten die Schüler der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Stadtkreises.
Der Vorstand einer Bezirksschülervertretung wird auf einer Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK) gewählt, wobei in der Regel jeder Schüler des Kreises zur Wahl steht, ein "Vormandat" (z.B. Klassensprecher oder Schülersprecher) ist nicht erforderlich. Trotzdem können auch einfache Schüler dort mitwirken, ohne gewählt zu werden, sie werden dann in der Regel vom Vorstand hinzukooptiert, d.h. in den Vorstand integriert, müssen aber, weil sie nicht von der Basis, also der Bezirksdelegiertenkonferenz gewählt sind, auf bestimmte Rechte wie beispielsweise interne Abstimmungen im Vorstand, verzichten.
Zusätzlich werden auf einer Bezirksdelegiertenkonferenz Landesdelegierte gewählt, die je nach Satzung auch dem Vorstand der BSV angehören und die Aufgabe haben, diese auf der Landesdelegiertenkonferenz der Landesschülervertretung (LSV) zu vertreten. Alle Landesdelegierten eines Bundeslandes bilden die Landesdelegiertenkonferenz der LandesschülernInnenvertretung.
Die Bezirksschülervertretung setzt sich i. d. R. folglich aus dem Vorstand, ggf. dem Bezirksschülersprecher und den Landesdelegierten zusammen.
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