- Bezirksschülersprecher
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Bezirksschülersprecher existieren nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen,
Bayern
Ein Bezirksschülersprecher (BSSP, Bezi) und sein Stellvertreter werden in Bayern von einem Schülersprechern pro Schule im Bezirk auf der Bezirksaussprachetagung (BAT) gewählt. Die Bezirke entsprechen den sieben bayerischen Regierungsbezirken, wobei der Regierungsbezirk Oberbayern wegen seiner Größe bei den Realschulen und Gymnasien in die beiden Schulaufsichtsbezirke "Oberbayern-Ost" und "-West" geteilt wurde (diese Aufteilung spaltet auch die Stadt München). Somit gibt es für diese Schularten acht Bezirksschülersprecher. Die FOS/BOS verfügen wegen der geringeren Zahl von Schulen nur über drei Bezirke. Bei den Hauptschulen gibt es noch eine Stadt-/Kreisebene mit eigenen Schülersprechern, um der hohen Zahl von Schulen gerecht zu werden. Für die sechs Schularten (Förderschule, Gymnasium, Realschule, Hauptschule, BOS/FOS und berufliche Schulen) gibt es in Bayern insgesamt 40 Bezirksschülersprecher und 40 Stellvertreter.
Die Bezirksschülersprecher werden etwa einen Monat nach der Wahl der Schülersprecher an den einzelnen Schulen auf ein Jahr gewählt. In der Praxis betrachten sich Bezirksschülersprecher und Stellvertreter als gleichberechtigt und nennen sich beide Bezirksschülersprecher.
Der Bezirksschülersprecher hat nach § 62 und 62a des BayEUG und § 13 der GSO folgende Aufgaben:
- Er übernimmt unbeschadet der Gesamtleitung durch den Ministerialbeauftragten den Vorsitz bei der Bezirksaussprachetagung.
- Er ist befugt, mit Zustimmung des Ministerialbeauftragten Informationen an die Schülersprecher der Schulen des Bezirks zu geben, soweit sie dem Erfahrungsaustausch und der Arbeit der Schülermitverantwortung an der einzelnen Schule dienlich sind.
- Er regt einen Erfahrungsaustausch bezüglich der die jeweilige Schulart betreffenden Angelegenheiten
- Er oder der Stellvertretende nimmt an der Landesschülerkonferenz teil.
- Er hat das Recht, von der Landesschülerkonferenz als Landesschülersprecher oder stellvertretenden Landesschülersprecher gewählt zu werden.
- Er kann auf der Landesschülerkonferenz Anträge einbringen, wo sie als Positionen des Landesschülerrat in Bayern übernommen werden können.
Darüber hinaus engagieren sich viele engagierte Bezirksschülersprecher im LandesschülerInnenvereinigung – Zusammenschluss der bayerischen Bezirksschülersprecher Bayern e. V., die als Verein die Arbeit des Landesschülerrats in Bayern unterstützt.
Bezirksschülersprecher werden in Bayern seit 2008 offiziell für alle Schularten gewählt, 2007 gab es ein Pilotprojekt in Schwaben. Davor waren sie nur für die Gymnasien vom Kultusministerium anerkannt.
Die notwendigen Kosten der Wahrnehmung der Aufgaben der Schülermitverantwortung auf der Stadt-, Landkreis-, Bezirks- und Landesebene trägt der Freistaat Bayern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, regelt § 62a Absatz 10 des BayEUG.
NRW
Die Bezirksschülersprecher (BSSP) sind die Vertreter der Schülersprecher eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt (Regel in NRW). Jedoch ist es eine Satzungsangelegenheit der jeweiligen Bezirksschülervertretung, einen BSSP als Vorsitzenden des Bezirksvorstands bzw. Repräsentanten der Bezirksschülervertretung zu haben. Sie werden i. d. R. jährlich auf der Bezirksdelegiertenkonferenz (kurz BDK) gewählt, die ebenfalls mindestens 2x im Jahr tagt.
Momentan sind die Bezirksschülervertretungen der kreisfreien Städte Köln, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Solingen, Krefeld und des Kreises Lippe, Minden-Lübbecke, Steinfurt, Rhein-Berg, Wesel, Neuss die einzigen bestehenden ohne Bezirksschülersprecher. Dort ist jedes Vorstandsmitglied gleichberechtigt, wobei die interne Koordination durch ein koordinierendes Mitglied, ähnlich wie bei der LandesschülerInnenvertretung NRW wahrgenommen wird. Nach außen hin tritt dieses koordinierende Mitglied jedoch nicht in besonderer Weise in Erscheinung. Im Kreis Minden-Lübbecke vertritt ein Vorstandssprecher die Arbeit des Bezirksvorstandes, ist aber im Vorstand gleichberechtigt, wie alle anderen Vorstandsmitglieder. Oberster Repräsentant ist hier der Präsident, der die Schülerschaft nach innen und außen vertritt.
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