- AG Karlsruhe
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Das Amtsgericht Karlsruhe ist ein Gericht der baden-württembergischen ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Amtsgericht (AG) hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt und des Landkreises. Für den Stadtteil Durlach besteht allerdings die Zuständigkeit des selbständigen Amtsgerichts Durlach.
Aufgaben
Das AG Karlsruhe nimmt die ihm von Gesetzes wegen zugewiesenen Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in etlichen erstinstanzlichen Fällen der Zivil- und Strafrechtspflege und allen familienrechtlichen Fällen sowie als Vollstreckungsgericht gilt dies auch für Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme der Anfang 2007 abgegebenen Funktion als Registergericht. Da das Amtsgericht Karlsruhe das Amtsgericht am Sitz eines Landgerichts ist, fungiert es auch als gemeinsames Insolvenzgericht des Landgerichtsbezirks Karlsruhe.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgericht Karlsruhe ist gegenwärtig in den Räumlichkeiten Schlossplatz 23 in Karlsruhe untergebracht.
Eine Nebenstelle befindet sich in der Lammstraße 5. Darin sind die die Zivilabteilungen, die Vollstreckungsabteilungen sowie die Abteilungen des Familiengerichts untergebracht. In diesem Gebäude befindet sich außerdem die Infothek. Näheres zu den Gebäuden, Anfahrt, usw. [1].
Die Nebenstelle in der Akademiestraße, in der die Zivilabteilungen früher untergebracht waren, wurde im Herbst 2007 aufgelöst (Umzug in die Lammstraße 5).
Übergeordnete Gerichte
Im Instanzenzug sind dem Amtsgericht Karlsruhe zunächst das Landgericht Karlsruhe, sodann das Oberlandesgericht Karlsruhe und schließlich der Bundesgerichtshof übergeordnet.
Geschichte
Das Gründungsdatum des Amtsgerichts Karlsruhe liegt im Jahr 1857. Im Zuge der Errichtung einer unabhängigen Justiz wurden die bis dahin der Exekutive zugehörigen Ämter verselbständigt und das Stadtamtsgericht und das Landamtsgericht Karlsruhe gebildet, die 1864 zum Großherzoglichen Amtsgericht zusammengefasst wurden. Das Gericht residierte damals noch in der Adlerstraße. Nachdem die dortigen Räumlichkeiten aber zu eng geworden waren, wurde dem Gericht ein Umzug in die Akademiestraße bewilligt, in der sich heute noch eine Zweigstelle des Amtsgerichts mit einigen Abteilungen befindet. 1911 wurden die dem Amtsgericht in der Akdademiestraße zugewiesenen Räume nochmals vergrößert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Amtsgericht bereits im Sommer 1945 seine Tätigkeit erneut auf. In den Jahren 1958–1962 erfolgte der Umzug in das Domizil des Amtsgerichts am Schlossplatz.
Im Jahr 1970 wurde das Amtsgericht als eigenständiges Präsidialgericht konstituiert. Nominell bedeutet dies, dass das Gericht seither durch einen Präsidenten statt durch einen Direktor geleitet wird. Inhaltlich ist es in der Behördenstruktur dadurch aufgewertet, dass die am Amtsgericht beschäftigten Angehörigen des höheren Justizdienstes nicht mehr der Dienstaufsicht des Landgerichtspräsidenten unterstellt ist, sondern das Amtsgericht Karlsruhe neben den Landgerichten dem Oberlandesgericht Karlsruhe untersteht. Auf den Instanzenzug hat dies freilich keinen Einfluss.
Behördenleitung
An der Spitze des Amtsgerichts Karlsruhe stand bis 1970 der Direktor des Amtsgerichts, seither der Amtsgerichtspräsident. Das Amt des Präsidenten hatten bislang inne:
- Dr. Lothar Kübel
- Dr. Willi Hermann
- Rolf Engel
- Dr. Gerold Johansson
- Kurt Braungardt
- Alexander Riedel
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des AG Karlsruhe
- Berthold Krieg: Das Amtsgericht Karlsruhe. Geschichte und Geschichten (PDF)
49.011448.40104Koordinaten: 49° 0′ 41″ N, 8° 24′ 4″ O
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