- Bildnis Wally
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Bildnis Valerie Neuzil, auch genannt Wally, ist der Titel eines im Jahr 1912 von dem expressionistischen österreichischen Maler Egon Schiele (1890-1918) geschaffenen Porträts. Modell stand Egon Schieles junge Geliebte Valerie Neuzil (Wally). Das Gemälde in Öl aus der privaten Leopold-Stiftung des Wiener Leopold Museums wurde im Jahr 1998 unmittelbar nach der großen Ausstellung "Egon Schiele: The Leopold Collection, Vienna" im New Yorker Museum of Modern Art (MoMa) als "Diebesgut" beschlagnahmt [1] und ist seit 10 Jahren Gegenstand eines Rechtsstreites, dessen Ende nicht abzusehen ist.[2]
Inhaltsverzeichnis
Bildbeschreibung
Das Porträt von Wally Neuzil ist ein Ölgemälde.
Entstehung, Technik, Stil
1911 zog Schiele in den Heimatort seiner Mutter nach Krumau, wo er die Häuserbilder malte. Er lebte dort quasi in wilder Ehe mit dem Modell Wally Neuzil. Im Herbst übersiedelte er nach Neulengbach, wo er 1912 wegen Missbrauchs an einer Minderjährigen beschuldigt war, und beim Gericht in St. Pölten 14 Tage in Untersuchungshaft war, und zu drei Tagen Arrest verurteilt wurde. Danach übersiedelte Schiele 1912 nach Wien.[3]
Hintergründe der Beschlagnahme und Provenienz
Der Beschlagnahme war ein Artikel in der "New York Times" vom 24. Dezember 1997 über die Sammlung vorausgegangen, der sich auf Aussagen von Vorbesitzern stützte und Bilder "mit schwieriger Vergangenheit" anführte. Gemeinsam mit dem "Bildnis Wally" wurde das Werk "Tote Statt III" aus dem ehemaligen Eigentum von Fritz Grünbaum in Verwahrung genommen, für das aber ein Jahr später eine Rückgabe an das Leopold Museum erfolgte, weil die Klage nicht von rechtmäßigen Erben vorgebracht worden war. Für das "Bildnis Wally" wurde in den USA die Einleitung einer strafrechtlichen Voruntersuchung eingeleitet.
Das 1912 entstandene Kunstwerk ging nach zweimaligem Besitzerwechsel in das Eigentum von Lea Bondi-Jaray, Inhaberin der Wiener Kunstgalerie Würthle über. Im Zuge der sogenannten "Arisierung" der Galerie (1938) presste der Kunsthändler Friedrich Welz (1903-1980) der Galeristin das Gemälde ab, bevor die amerikanischen Besatzungsbehörden es bei ihm konfiszierten. Nach der Rückgabe der Galerie an Lea Bondi-Jaray im Jahr 1945 stellte sich heraus, dass die österreichischen Behörden das vermeintlich aus dem Nachlass des Dr. Heinrich Rieger stammende "Bildnis Wally" fälschlicherweise an dessen im Ausland wohnhafte Erben restituiert hatten, ohne die Hinweise der amerikanischen Besatzungsbehörden zu beachten, beziehungsweise ohne die Widersprüche zu klären, die aus verschiedenen Angaben hervorgingen. Riegers Erben wußten, dass dieser eine Porträtzeichnung von Schiele besessen hatte, welche die Frau des Künstlers zeigte, jedoch konnte es sich dabei nicht um das "Bildnis Wally" handeln, da dieses erstens in Öl gemalt ist und zweitens bereits 1912 entstand, das heißt, lange bevor Schiele heiratete. Dennoch wurde das Gemälde Riegers Erben ausgehändigt, deren Rechtsanwalt es im Jahr 1950 an die Österreichische Galerie-Belvedere verkaufte.
Angeblich bat Lea Bondi-Jaray Anfang der 1950er Jahre den auf österreichische Werke der Moderne und insbesondere Werke von Schiele spezialisierten Kunstsammler Rudolf Leopold (* 1925) persönlich, ihr bei der Zurückerlangung der "Wally" behilflich zu sein. Dieser nahm 1954 das Gemälde aus der Galerie-Belvedere durch einen Tausch in seinen eigenen Besitz und gliederte es in seine Sammlung ein, die zu einer der bedeutendsten ihrer Art anwuchs.
Rudolf Leopold übereignete mehr als 5000 Gemälde seiner Sammlung, darunter die Wally, der von ihm gemeinsam und mit Unterstützung der Republik Österreich und der Österreichischen Nationalbank im Jahr 1994 gegründeten Privatstiftung Leopold Museum.
Auswirkungen des Rechtsstreites
Im Herbst 1998 ernannte in Österreich Elisabeth Gehrer, beauftragte Bildungsministerin der Bundesregierung, eine Kommission für Provenienzforschung zur systematischen Klärung der Herkunft der Bestände der Bundesmuseen. Eine weitere Auswirkung des Rechtsstreites um das Porträt Wally war die Verabschiedung des so genannten Kunstrestitutiongesetzees (BGBL 181/1998) durch den Nationalrat im Dezember 1998 als gesetzliche Grundlage für die Rückgabe von Kunstgegenständen, die im Zuge oder als Folge der NS-Zeit in österreichische Bundesmuseen gelangt sind.[4]
Die Leopold-Stiftung unterliegt, bedingt durch seinen Status als Privatstiftung, diesem Gesetz nicht. Ihrem Antrag auf Abweisung des Verfahrens wurde im Juli 2000 stattgegeben. Das Urteil des zuständigen Bundesrichters vom Dezember des gleichen Jahres gestattet aber die Fortsetzung der in den USA angestrengten Untersuchungen, da es sich hier nicht um ein "gewöhnliches Verfahren" handele, sondern um grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe der in der nationalsozialistischen Ära gestohlenen Güter.
Literatur
Gabriele Anderl, Alexandra Caruso: NS-Kunstraub in Österreich und die Folgen, Studien Verlag 2005, ISBN 3-7065-1956-9.
Einzelnachweise
- ↑ Onlineauftritt Die Sammlung Leopold siehe Provenienzforschung: wo das Bild mit Porträt Wally benannt wird
- ↑ Onlineauftritt Der Standard US-Gericht will Rudolf Leopold als Zeugen hören 9. Juli 2006
- ↑ Onlineauftritt Die Sammlung Leopold siehe Egon Schiele - Biographie
- ↑ Onlineauftritt Der Standard Kunst-Restitution in Österreich 17.01.2006
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