- Bildschirmarbeitsbrille
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Bildschirmbrillen sind spezielle Sehhilfen, die vom Arbeitgeber dem Beschäftigten zur Arbeit an Computerbildschirmen zur Verfügung zu stellen sind, wenn die Ergebnisse der Augenuntersuchungen nach § 6 der Bildschirmarbeitsverordnung ergeben, dass diese notwendig sind.
Normale Sehhilfen wie die eigene Fern-, Lese- oder Gleitsichtbrillen sind häufig zur Bildschirmarbeit nicht geeignet. Lesebrillen sind im Normalfall nicht für die Bildschirmarbeit geeignet, da sie für eine Distanz von 30 bis 35 cm konzipiert sind. Die Arbeit am Monitor erfordert aber scharfes Sehen auf einer mittleren Entfernung von zirka 50 bis 100 cm. Gleitsichtbrillen haben ihre Stärken im Nah- und Fernbereich. Der schmälere Mitteldistanzbereich ist aus ergonomischer Sicht für längere Bildschirmarbeit dagegen ungeeignet.
Weblinks
- Vertiefte Infos zur Bildschirmbrille (ergo-online)
- Weitere Infos des bayr. Verbraucherschutzministeriums
- Infos zur Bildschirmbrille nach österr. Arbeitsrecht
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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