Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Österreich zeigt eine Auswahl wichtiger in Österreich verankerter Verkehrszeichen. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Abschnitt „D. Straßenverkehrszeichen“ in den Paragrafen 48 bis 54 geregelt.
In Österreich gibt es kein (amtliches) Nummernsystem der Verkehrszeichen und damit auch keinen „Verkehrszeichenkatalog“ wie in Deutschland. Im Rechts- und Sprachgebrauch ist es daher nicht üblich, die Straßenverkehrszeichen über eine Zahl zu benennen, vielmehr werden die Zeichen bei ihrem Namen benannt. Im Rechtsgebrauch findet fast ausschließlich die amtliche Bezeichnung nach StVO Verwendung, im Sprachgebrauch haben sich vereinzelt auch Verkürzungen oder verkürzend anders lautende Bezeichnungen eingebürgert (zum Beispiel „Nachrangtafel“ anstelle von amtlich „Vorrang geben“; „Stopptafel“ anstelle von „Halt“).
Österreichische, Schweizer und alte Deutsche Verkehrszeichen bilden Personen mit klassischem Umriss ab; hingegen bilden neue Deutsche und Niederländische Verkehrszeichen Personen mit Strichmännchen-Umriss ab.
- Wichter Hinweis
Die jeweiligen Ziffern (als Rechtsbegriff) oder Ziffern-Buchstaben-Kombinationen entsprechen innerhalb eines Absatzes eines Paragrafen entweder einer eingefügten Ziffer (wie „6a.“) oder eine weitere Unterteilung der Ziffer in Buchstaben (wie lit. „a)“) innerhalb des Absatzes des Paragrafen. Nachstehende Ziffern-Buchstaben-Kombinationen unter den Abbildungen können daher eine der beiden Möglichkeiten darstellen. Die nachstehenden Bezeichnungen zu den Verkehrszeichen entsprechen ebenfalls nicht immer dem Wortlaut der StVO, im Zweifel ist daher diese zu beachten (siehe Weblinks).
§ 50. Die Gefahrenzeichen
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1: Querrinne oder Aufwölbung
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2a: Gefährliche Kurve (Rechtskurve)
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2b: Gefährliche Kurve (Linkskurve)
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2c: Gefährliche Kurven (Doppelkurve rechts beginnend)
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2d: Gefährliche Kurven (Doppelkurve links beginnend)
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3a: Kreuzung mit Kreisverkehr
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4: Kreuzung mit Straße ohne Vorrang
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6a: Bahnübergang mit Schranken
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6b: Bahnübergang ohne Schranken
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6c: Ein Baken - Entfernung zum Bahnübergang ca. 80m
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6c: Ein Baken - Entfernung zum Bahnübergang ca. 80m
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6c: Zwei Baken - Entfernung zum Bahnübergang ca. 160m
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6c: Zwei Baken - Entfernung zum Bahnübergang ca. 160m
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6c: Drei Baken - Entfernung zum Bahnübergang ca. 240m
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6c: Drei Baken - Entfernung zum Bahnübergang ca. 240m
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6d: Andreaskreuz als Tafelschild
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6d: Andreaskreuz als Doppeltafel
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6d: Andreaskreuz doppeltliegend
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8a: Fahrbahnverengung (beidseitig)
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8b: Fahrbahnverengung (linksseitig)
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8c: Fahrbahnverengung (rechtsseitig)
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15: Vorankündigung eines Lichtzeichens
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§ 52. Die Vorschriftszeichen
lit. a) Verbots- oder Beschränkungszeichen
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1: Fahrverbot (in beiden Richtungen)
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3a: Einbiegen nach links verboten
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3b: Einbiegen nach rechts verboten
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4a: Überholen von mehrspurigen KFZ verboten
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4b: Ende des Überholverbotes
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4c: Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten
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4d: Ende des Überholverbotes für Lastkraftfahrzeuge
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5: Wartepflicht bei Gegenverkehr
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6a: Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern
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6b: Fahrverbot für alle einspurigen Kraftfahrzeuge
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6c: Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge
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6d: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
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7a: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
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7a Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über ... Meter Länge:
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7b: Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger
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7c: Fahrverbot für Fuhrwerke
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7e: Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
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7f: Fahrverbot für Omnibusse
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8a: Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder
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8b: Fahrverbot für Motorfahrräder
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8c: Fahrverbot für Fahrräder
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9a: Fahrverbot für über ... Meter breite Fahrzeuge
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9b: Fahrverbot für über ... Meter hohe Fahrzeuge
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9c: Fahrverbot mit über ... Tonnen Gesamtgewicht
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9d: Fahrverbot mit über ... Tonnen Achslast
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10a: Geschwindigkeits
beschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)
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10b: Ende der Geschwindigkeits-
beschränkung
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11: Ende von Überholverboten und Geschwindigkeits
beschränkungen
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11b: Ende der Zonenbeschränkung
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13b: Halten und Parken verboten
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13c/a: Wechselseitiges Parkverbot (ungerade Tage)
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13c/b: Wechselseitiges Parkverbot (gerade Tage)
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13e: Ende der Kurzparkzone
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14b: Verbot für Fußgänger
lit. b) Gebotszeichen
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links abbiegen
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder links abbiegen
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus fahren oder rechts abbiegen
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15: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Links oder rechts abbiegen
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15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Links
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15: Den zu benützenden Fahrstreifen: Rechts
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15a: Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern: Rechts abbiegen
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17a: Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg)
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17a-b: Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg)
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17a-c: Ende des Geh- und Radweges (gemeinsam geführter Weg)
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17a- d: Ende des Geh- und Radweges (getrennt geführter Weg)
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19: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
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19a: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
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22: Beginn des Schneekettengebots
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22a: Ende des Schneekettengebots
lit. c) Vorrangzeichen
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25a: Ende der Vorrangstraße
§ 53. Die Hinweiszeichen
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2a: Schutzweg (Fußgängerübergang)
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2c: Radfahrerüberfahrt und Schutzweg
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2c: Schutzweg und Radfahrerüberfahrt
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7: Ende des Gegenverkehrs
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7a: Wartepflicht für Gegenverkehr
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9b: Ende der Fußgängerzone
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10: Einbahn Fahrtrichtung rechts
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10a: Straßenbahn biegt bei gelb oder rot ein
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12: Laternen, die nicht die ganze Nacht über leuchten
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18: Internationaler Hauptverkehrsweg
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23: Bodenmarkierungen/ Voranzeiger für Einordnen
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23a: Voranzeiger für Einbiegen
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23a: Voranzeiger für Einbiegen
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23b: Voranzeiger für Fahrstreifenverlauf
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25: Fahrstreifen für Omnibusse
§ 54. Zusatztafeln
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c: Ankündigung des Zeichens Halt
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d: Querstraße ist Vorrangstraße
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e: besonderer Verlauf der Straße mit Vorrang
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f: bei Schneelage oder Eisbildung
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h: außer dargestellte Fahrzeuge (hier: Behinderte)
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i: Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen überholt werden
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Weitere Verkehrszeichen
Anmerkung: Die folgenden Verkehrstafeln werden seit 2010 durch neue mit der leichter lesbarer Schriftart Tern, die die bisherige Schriftart Austria ersetzt, und die Pfeilformen geändert.
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Ausfahrt (Autobahn und Autostraße)
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Ausfahrt (Autobahn und Autostraße)
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Orientierungstafel auf Autobahnen und Autostraßen, die Entfernungen zu Ausfahrten anzeigen
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Ausfahrt mit Verzögerungsstreifen in 500 m
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Fahrstreifenverengung - Einordnen lassen
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Zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung stehen zu Verfügung
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Richtungsfahrbahn wechseln - Gegenverkehrsbereich beginnt in 500 m
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Richtungsfahrbahn wechseln - Gegenverkehrsbereich endet in 500 m
Weblinks
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