- Bination
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Bination ist die Befugnis eines katholischen Priesters, an einem Tag zwei heilige Messen zu zelebrieren. In der frühen Kirchengeschichte wurden nur an Sonntagen Messen zelebriert. Im Lauf der Zeit wurde dies sukzessive auf weitere und schließlich alle Wochentage ausgedehnt. Die mehrfache Zelebration an einem Tag ist zugelassen, wenn sonst (beispielsweise aus Platzmangel) nicht alle Gemeindemitglieder teilnehmen könnten oder wenn ein Priester mehrere Gemeinden zu betreuen hat. Die dreifache Messfeier wird als Trination bezeichnet.
Im Allgemeinen Kirchenrecht heißt es dazu: „Wenn Priestermangel besteht, kann der Ortsordinarius zugestehen, dass Priester aus gerechtem Grund zweimal am Tag, ja sogar, wenn eine seelsorgliche Notlage dies erfordert, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen auch dreimal zelebrieren.“[1]
Literatur
- Stephan Jakob Neher: Die Bination nach ihrer geschichtlichen Entwicklung und nach dem heutigen Recht (Regensburg, 1874)
Weblinks
- Norbert Brunner / Bistum Sitten: Weisung bezüglich der Erlaubnis zur Bination und zur Trination; Hilfen Regelungen Weisungen für die Seelsorge 2.3.1; 2009 (pdf, 124 kB)
Einzelnachweise
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