Heilige Messe

Heilige Messe
Feier der Heiligen Messe mit Papst Benedikt XVI.

Heilige Messe ist der in der römisch-katholischen und von ihr abstammenden katholischen Kirchen gebräuchliche Name für den – zusammen mit dem Stundengebet – wichtigsten Gottesdienst. Die Heilige Messe besteht aus zwei Teilen: der „Liturgie des Wortes“ (Wortgottesdienst) und der „eucharistischen Liturgie“. Diese beiden sind eng verbunden und bilden eine gottesdienstliche Einheit.[1]

Das Wort Messe leitet sich von der Entlassung der lateinischen Liturgie „Ite, missa est!“, „Gehet hin in Frieden“, wörtlich „Geht hin, es ist die Aussendung!“ ab.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnungen

Weitere Bezeichnungen sind Messfeier, Feier der Eucharistie, Eucharistiefeier, Herrenmahl oder Messopfer. Eucharistiefeier ist ein sehr alter Begriff und kann seit der Zeit der Urkirche die gesamte heilige Messe oder auch nur ihren zweiten Teil, die „eucharistische Liturgie“ sowie die dargebrachten eucharistischen Gaben von Brot und Wein bezeichnen. In den Ostkirchen wird die Heilige Messe auch als Göttliche oder Heilige Liturgie oder als Mysterienfeier bezeichnet.

Im neutestamentlichen Sprachgebrauch und in den ersten judenchristlichen Gemeinden war mit Brotbrechen die frühe Form der Eucharistiefeier gemeint (Apg 2,42.46 EU). Der Begriff konnte sich in der frühen Kirche jedoch nicht durchsetzen. Ebenfalls auf das Neue Testament geht das Wort Herrenmahl (lat. cena Domini) zurück (1 Kor 11,20 EU), das vom Zweiten Vatikanischen Konzil wieder aufgegriffen wurde. Verwandt ist auch der Begriff Tisch des Herrn (τράπεζα κυρίου, 1 Kor 10,21 EU).[2]

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil spricht man üblicherweise davon, dass der Priester oder Bischof die Heilige Messe zelebriert oder feiert. In Bezug auf die Teilnahme der Gläubigen („Volk“ oder „Gemeinde“ genannt) sind allgemeinsprachliche Ausdrucksweisen die Messe mitfeiern, zur Messe gehen, die Messe besuchen oder in der Messe (gewesen) sein. Vorher waren die Formulierungen die Messe lesen (Zelebrant) bzw. die Messe hören (Volk) sehr verbreitet. Nach wie vor wird für die Feier einer Messe durch den Zelebranten auch die Ausdrucksweise eine Messe halten verwendet. Das Messopfer darbringen betont den Opfercharakter der Eucharistiefeier.

Entwicklung

Frühe Kirche

Der Überlieferung nach befolgten die Jünger schon kurz nach dem Tod und der Auferstehung Jesu die Anweisung Jesu, der nach biblischem Zeugnis bei seinem letzten Mahl seinen Jüngern gesagt hat: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (1 Kor 11,24.25 EU). Zunächst wurden nach einem Sättigungsmahl, dem Vorbild Jesu entsprechend, die Segensworte über Brot und Wein gesprochen. Bald wurden diese vom Mahl getrennt – welches sich als Agape verselbständigte – und mit dem sonntäglichen Gebetsgottesdienst am Morgen vereinigt. Diese Verbindung von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier begegnet erstmals ausführlich bei Justin dem Märtyrer († 165), der einen christlichen Gottesdienst mit Leseordnung, Predigt, Fürbittengebet, Friedenskuß und Mahlfeier beschreibt.[3] Die Traditio Apostolica, häufig Hippolyt von Rom († 235) zugeschrieben, schildert ebenfalls eine frühe Gestalt der Heiligen Messe. Insgesamt sind die Entwicklungslinien in den ersten Jahrhunderten jedoch weitgehend unklar. Neben einer bischöflichen Gemeindeeucharistie als Idealform entwickelten sich verschiedene Formen von Presbyter-, Haus- und Gruppenmessen.[4]

Abgesehen von allerfrühesten judenchristlichen Gemeinden in Jerusalem und Judää war die Gottesdienstsprache im Mittelmeerraum bis ins 4. Jahrhundert hinein überwiegend griechisch als alltägliche Umgangssprache; auch gebildete Römer bevorzugten das Griechische. Im Zuge der Akzentuierung verschiedener Patriarchate entstanden unterschiedliche Gottesdienstformen. Seit dem 2. Jahrhundert entwickelte sich im Westen allmählich eine lateinische Liturgie, beginnend in der Katechese, bei Bibelübersetzungen und im Wortgottesdienst und auch hier in differenzierten Formen und in der Spannung zwischen Gemeinsamkeit und lokaler Eigenform (siehe Riten); zu der Zeit wurde auch der Opfercharakter der Heiligen Messe stärker betont.[5] Papst Innozenz I. bemühte sich Anfang des 5. Jahrhunderts um eine größere Vereinheitlichung der Liturgie; es war bis in diese Zeit üblich, in der Messfeier selbstformulierte Gebete zu sprechen.[6]

Mittelalter

Die unter Chlodwig nach Gallien eingedrungenen Franken nahmen um 500 den christlichen Glauben an und feierten die Liturgie in der dort praktizierten „gallikanischen“ Form. Die Seelsorge im Frankenreich erfolgte durch Wandermönche aus dem keltischen Irland und aus Schottland, später auch aus Angelsachsen, was Weiterentwicklungen aus diesen Traditionen zur Folge hatte. Durch Pilger zu den Apostelgräbern in Rom wurden Einflüsse der gefestigten stadtrömischen Liturgie wirksam und beförderten eine „Mischliturgie“, die dann von den fränkischen Königen, besonders auch Karl dem Großen, im Zuge ihrer politischen Orientierung auf Rom hin zur „Einheitsliturgie“ eines Heiligen römischen Reiches deutscher Nation verfestigt wurde. Die römische Liturgie wurde im Frankenreich nicht nur übernommen, sondern auch gepflegt und weiterentwickelt. Es blieb jedoch beim Latein als Liturgiesprache, weil zunächst die Stammesdialekte noch nicht als „literaturfähig“ galten und später das Lateinische, auch wenn nun unverständlich, als dem Mysterium jenseits menschlicher Verfügbarkeit besonders angemessen erschien. Der fränkischen Mentalität entsprachen eine Vorliebe für feierliche Hymnik und „dramatischere“ Formen der Liturgie wie Prozessionen. Diese fränkisch-deutschen Elemente flossen im 9. bis 11. Jahrhundert wieder in die römische Liturgie ein, wobei die Benediktinermönche der burgundischen Abtei Cluny eine besondere Rolle spielten.[7]

Im Mittelalter wurde die Liturgie in den Abteien, Stiften und an den Kathedralen zu einem ausgefalteten Klerusgottesdienst. Das Volk geriet in eine Zuschauerrolle, aus Mitfeiernden wurden „Beiwohner“, die „geistlich“ kommunizierten, aber nur noch selten sakramental. In der Architektur der Kirchen entstand der Lettner, der die Bereiche von Klerus und Volk trennte. Vor dem Lettner befand sich der Volksaltar, vielfach „Kreuzaltar“ genannt, für den Gottesdienst für das Volk, der im Laufe der Zeit von eigenen Leutpriestern gefeiert wurde. Die Volksfrömmigkeit entwickelte sich von der Liturgie weg zu allegorischen und mystisch-erbaulichen Formen mit ausgeprägter Reliquienverehrung, Prozessionen und Wallfahrten. Die eucharistischen Gaben von Brot und Wein wurden mehr angebetet als genossen. Aus dem verbreiteten „Schauverlangen “ des Volkes entstanden die Elevation der gewandelten Gaben während des Hochgebetes und Formen der Eucharistiefrömmigkeit außerhalb der Messfeier, etwa die eucharistische Anbetung und die Fronleichnamsprozession. In den Klöstern und Kathedralen entwickelte sich gleichzeitig die Gepflogenheit der Privatmessen, die nicht mit einer Gemeinde, sondern zur Verehrung der Heiligenreliquien gefeiert wurden.[8]

Liturgiereform des Konzils von Trient

Liturgischer Wildwuchs und Einseitgkeiten in der Volksfrömmigkeit, die im 15. Jahrhundert dann auch von den Reformatoren kritisiert wurden, führte zu einer Liturgiereform, die das Konzil von Trient (1545–1563) in seiner letzten Sitzung durch Einrichtung einer Kongregation zur Reform der liturgischen Bücher veranlasste; die Kommission wurde 1588 zur Ritenkongregation und bestand als vatikanische Behörde bis 1969. Die Kommission sammelte die vorhandenen liturgischen Elemente unter dem Vorzeichen einer Rückkehr zum Älteren – ad pristinam orandi regulam – und verstand darunter den Zustand bis zur Zeit Papst Gregors VII. im späten 11. Jahrhundert. Im neuen Missale Romanum Papst Pius' V. von 1570 wurden die Riten stilistisch durchgeformt, vereinfacht und im Wortlaut festgelegt; nur Riten, die schon mehr als 200 Jahre bestanden, blieben daneben erlaubt. Das Missale von 1570 und die dadurch festgeschriebene Tridentinische Messe blieben im Wesentlichen bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil in Geltung.

Aus heutiger Sicht hatten Rechtsformalismus und liturgische Kasuistik im liturgischen Leben ein zu großes Gewicht. Der Priester „verrichtete“ die vorgeschriebenen Texte der Heiligen Messe überwiegend leise und in lateinischer Sprache, währenddessen die Gemeinde sich nicht liturgisch, sondern „frömmigkeitlich“ beteiligte: Lieder sang, „Messandachten“ oder sogar den Rosenkranz betete. Lediglich bei den Akklamationen (z.B. Dominus vobiscum) und einzelnen Teilen des Ordinariums fand eine Wechselbeziehung zwischen Priester und Gemeinde statt. Während der Wandlung mit der Elevation der gewandelten Gaben, auf die ein Schellenzeichen aufmerksam machte, herrschte Stille, Der Liturgiewissenschaftler Theodor Klauser sprach von einer „Epoche des Stillstands und der Rubrizistik“.[9]

Entwicklung der Liturgie seit dem 20. Jahrhundert

Im 20. Jahrhundert schien die Zeit reif für eine Überformung und theologische Vertiefung der Liturgie. Es entstanden eine verstärkte liturgiegeschichtliche Forschung und eine „Liturgische Bewegung“, die von mehreren Benediktinerabteien und Stiften in Frankreich, Deutschland und Österreich ausging und etwa von der katholischen Jugendbewegung aufgegriffen wurde. Papst Pius X. förderte in seinen Kommuniondekreten den häufigeren Empfang der heiligen Kommunion und die tätige Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie. Die Rolle des ganzen Gottesvolkes der Kirche, des „mystischen Leibes Christi“, betonte Papst Pius XII. in seinen EnzyklikenMystici corporis“ (1943) und „Mediator Dei“ (1947). Das Zweite Vatikanische Konzil griff diese Bestrebungen in seiner KonstitutionSacrosanctum Concilium“ (verabschiedet am 4. Dezember 1963) auf. Papst Paul VI. autorisierte daraufhin 1969 ein völlig überarbeitetes „Missale Romanum“, das 1970 als „Missale Romanum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Pauli PP. VI promulgatum. Editio typica. Typis Polyglottis Vaticanis 1970“ erschien und seitdem Grundlage für die ordentliche Feier der Heiligen Messe in der römisch-katholischen Kirche ist.

Theologische Bedeutung

In den meisten christlichen Konfessionen ist die Feier der Eucharistie bzw. des Abendmahls ein Sakrament.

„Als Werk Christi und des hierarchisch gegliederten Volkes Gottes ist die Feier der heiligen Messe für die Welt- und Ortskirche wie auch für jeden einzelnen Gläubigen Mitte des ganzen christlichen Lebens In ihr findet das Wirken Gottes seinen Höhepunkt, durch das er in Christus die Welt heiligt, aber auch der Kult, den die Menschen dem Vater erweisen, indem sie ihn durch Christus, seinen Sohn, verherrlichen.“[10]

Nach katholischem Verständnis ist die Eucharistiefeier eine Erinnerung an das letzte Abendmahl Jesu Christi und zugleich das vergegenwärtigende Gedächtnis seines Kreuzestodes, daher auch Messopfer genannt, und seiner Auferstehung. Die Bedeutung der heiligen Messe für das Leben der Kirche und des einzelnen wird in folgenden Aspekten zum Ausdruck gebracht:

  1. Gedächtnis des Paschamysteriums
    Jesus hat beim letzten Abendmahl das eucharistische Opfer gestiftet, „um dadurch das Opfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunft fortdauern zu lassen und so der Kirche eine Gedächtnisfeier seines Todes und seiner Auferstehung anzuvertrauen“.[11]
  2. Gegenwart Christi und seines Heilswerkes:
    „In der Messfeier ist Christus wirklich gegenwärtig in der Gemeinde, die sich in seinem Namen versammelt, in der Person des Amtsträgers, in seinem Wort sowie wesenhaft und fortdauernd unter den eucharistischen Gestalten.“[12]
  3. Opfer der Kirche:
    Das Opfer Jesu Christi am Kreuz ist ein und dasselbe wie seine sakramentale Vergegenwärtigung in der Messe. Subjekt der Eucharistie ist die zur Feier der Eucharistie versammelte Altargemeinschaft zusammen mit dem Priester, der ihr vorsteht. Die Eucharistiefeier ist ein Handeln der gesamten Kirche; diese ist „das Volk, das für das Heilsmysterium durch Christus dankt, indem es sein Opfer darbringt, und das durch die Teilnahme am Leib und Blut Christi zu einer Gemeinschaft wird.“[13]
  4. Eucharistisches Mahl:
    Die heilige Messe ist neben ihrem Opfercharakter aufgrund ihres Ursprungs auch „Herrenmahl“ und „Ostermahl“, „in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird“.[11][14]

Wegen der unterschiedlichen Auffassung über die Bedeutung der Feier und des Priestertums ist zurzeit eine Interkommunion und Interzelebration unter den christlichen Konfessionen nur teilweise möglich.

Liturgie und Formen

Die Liturgie der Heiligen Messe weist die zweiteilige Grundform aus Wortgottesdienst und Eucharistiefeier auf, die über die Jahrhunderte hinweg gleich geblieben ist und auch in anderen christlichen Kirchen verankert ist. Die genaue Abfolge der regelmäßigen Gebete und Gesänge änderte sich jedoch im Lauf der Zeit, was eine gewisse Vielfalt der Riten hervorbrachte. Die schriftliche Überlieferung der Riten geht bis in die Antike zurück. Einer der ältesten Riten ist der des Hippolyt (= Traditio Apostolica). Der Ablauf ist auch durch die Schriften des Kirchenlehrers Augustinus überliefert. Hierbei betete der Priester, von Ausnahmen, etwa Segensgebeten, abgesehen, in Richtung Osten, die Gläubigen häufig gleichfalls, hingegen dort, wo wie in Rom die Kirchen mit dem Eingang, nicht der Apsis, nach Osten ausgerichtet waren, nach Westen, zum Altar hin.

Den Ablauf der Heiligen Messe beschreibt die Messordnung, Ordo Missae genannt, zusammen mit der Allgemeinen Einführung ins Messbuch.

Die Messtexte werden allgemein eingeteilt in gleichbleibende Teile – das Ordinarium – sowie die an den einzelnen Tagen unterschiedlichen Teile, darunter vor allem die biblischen Lesungen – das Proprium. Da sich der Ablauf der Heiligen Messe in den einzelnen Riten unterscheidet, wird er jeweils dort beschrieben.

Das Zweite Vatikanische Konzil sah „die liturgischen Riten auf gemeinschaftliche Feier mit Beteiligung und tätiger Teilnahme der Gläubigen angelegt“ und bestimmte, „dass die Feier in Gemeinschaft der vom Einzelnen gleichsam privat vollzogenen vorzuziehen ist.“[15] Seit der Liturgiereform dieses Konzils ist die Grundform der Heiligen Messe die „Gemeindemesse“ (Missa cum populo). Besonders festliche Messfeiern werden als Hochamt oder Festamt bezeichnet. Heilige Messen in den Kathedralkirchen mit dem Domkapitel heißen Kapitelsamt. Feierliche hl. Messen, die von einem Bischof oder einem Abt zelebriert werden, sind Pontifikalämter. Messfeiern für Verstorbene (Requiem) heißen Totenmessen, örtlich auch Seelenamt. Die wöchentliche Hauptmesse einer Pfarrgemeinde wird Pfarrgottesdienst oder Pfarrmesse genannt. Mehrere Priester können gemeinsam eine Heilige Messe in Konzelebration feiern.

Da die Kirche wünscht, dass jeder Priester täglich die Heilige Messe feiert, sind aus schwerwiegendem Grund auch Privatmessen erlaubt, die ein Priester sine populo, also ohne Anwesenheit wenigstens eines Altardieners oder einer anderen Person, zelebriert. Der Ablauf einer Privatmesse ist im Wesentlichen derselbe wie der Messe cum populo, es entfallen die Begrüßung und Entlassung des Volkes und die Homilie. Im Mittelalter war die Messe sine populo wesentlich verbreiteter, vor allem im Zusammenhang mit Altarstiftungen.

Für Katholiken ist die Teilnahme an der sonntäglichen Heiligen Messe verpflichtend (Sonntagsgebot). Es kann Gründe geben, die von der Teilnahme entschuldigen.

Für einen detaillierten Überblick über den Ablauf der Heiligen Messe vgl. Römischer Ritus und Gemeindemesse.

Riten

In der römisch-katholischen Kirche ist besonders der römische Ritus verbreitet, der seit der nachkonziliaren Liturgiereform nicht nur in lateinischer, sondern überwiegend in der jeweiligen Landessprache gefeiert wird. Er geht zurück auf die altkirchliche Liturgie der Stadt Rom nach Ablösung der griechischen durch die lateinische Sprache. Daneben entwickelten sich im Altertum bis ins Mittelalter regional unterschiedlich auch andere gottesdienstliche Ordnungen, die mit der römischen in Wechselbeziehung standen, so der altgallische („gallikanische“) Ritus in Frankreich, der Ambrosianische Ritus in Mailand und der Sarum-Ritus in Salisbury (England). Der altspanische oder mozarabische Ritus entwickelte sich unter nordafrikanischem Einfluss auf der iberischen Halbinsel im Laufe des 6. Jahrhunderts und blieb dort dominierend während der islamischen Herrschaft. Lokal begrenzt lebt der Ritus weiter, insbesondere in Toledo, wo er zeitweise verbindliche Liturgie in der Sakramentskapelle der Kathedrale war. Auch die Orden entwickelten in ihrer Geschichte eigene Varianten („Ordensliturgien“), so gab es beispielsweise bis zum zweiten Vatikanischen Konzil einen besonderen Dominikanerritus. Der Kartäuserritus existiert heute noch. Die mit dem Papst von Rom unierten Katholischen Ostkirchen kennen naturgemäß ihre je eigenen Gottesdienstordnungen, zum Beispiel den Byzantinischen Ritus.

Römischer Ritus

Als Römischer Ritus wird die seit der Spätantike in Rom gefeierte Heilige Messe in der römisch-katholischen Kirche bezeichnet. Ebenfalls als römisch wird auch das zugehörige Messbuch bezeichnet, im Lateinischen als Missale Romanum.

Der Römische Ritus der Messfeier ist im Missale Romanum und daneben im Codex Iuris Canonici, Buch IV Teil I Titel III „Heiligste Eucharistie“ (can. 897 bis can. 933)[16] sowie im Brief Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007[17] liturgie- und kirchenrechtlich geregelt.

Es gab mehrmals Reformen des Messritus, und zwar aus unterschiedlichen Gründen, zum Beispiel um Fehlentwicklungen zu korrigieren, die Variantenvielfalt zu reduzieren oder um die katholischen Riten von anderen, nicht-katholischen Riten abzugrenzen. Überliefert ist die Reform Papst Gregors des Großen und – auch bedingt durch die Reformation – die Liturgiereform unter Papst Pius V. gemäß den Beschlüssen des Konzil von Trient. Die Weiterentwicklung der Riten erfolgte jeweils mit dem Ziel, die Messordnung auf die Überlieferung der Kirchenväter („norma patrum“) zurückzuführen. Trotzdem wurde eine gewisse Vielfalt erlaubt; so blieben nach dem Konzil von Trient neben der Römischen Liturgie jene liturgischen Ordnungen erlaubt, die damals älter als 200 Jahre waren.

Die Römische Liturgie kennt eine verbindliche Messordnung (Ordo Missae), allerdings seit dem Inkrafttreten des oben genannten päpstlichen Briefes am 14. September 2007 mit zwei Formen, der ordentlichen und der außerordentlichen Form. Jene gestattet gewisse Abwandlungen, vor allem im Hinblick auf Zahl und Situation der Teilnehmer (etwa Gruppenmessen, Messfeiern mit Kindern). Hinsichtlich der Texte bleibt das Ordinarium Missae an allen Tagen des Kirchenjahres gleich oder hat nur wenige Auswahltexte. Neben dem zentralen eucharistischen Hochgebet, für das es mehrere Formulare und eine große Anzahl von Präfationen gibt, sind dies: Kyrie und Gloria (nur an bestimmten Tagen) in der Eröffnung, das Credo nach den Schriftlesungen, das Sanctus im Hochgebet, das Vaterunser und das Agnus Dei beim Brotbrechen. Die biblischen Lesungen mit Antwortpsalm und Ruf vor dem Evangelium sowie die Begleitgesänge zu den Prozessionen der Messfeier (Introitus, Offertorium und Communio) wechseln von Tag zu Tag. Diese Eigentexte nennt man daher „Proprium Missae“.

Heute wird die Heilige Messe meist in der jeweiligen Volkssprache gefeiert. Die Heilige Messe kann jedoch grundsätzlich immer auch auf Latein gefeiert werden, meist wird jedoch Latein an bestimmten Sonntagen oder Festen, bei Gottesdiensten mit vielen internationalen Teilnehmern, zu besonderen Anlässen oder in bestimmten Gruppen benutzt. Seit der Liturgiereform in Folge des Vaticanum II steht der Bischof oder Priester meist nicht mehr in gemeinsamer Ausrichtung mit der Gemeinde am Altar, sondern der Gemeinde zugewandt (versus populum).

Meist ist Gesang der Gemeinde, Orgelspiel oder auch Chorgesang und gelegentlich Orchestermusik Bestandteil der Messfeier. Auch können Bischof, Priester, Diakon oder Lektor die ihnen zukommenden Teile der Liturgie singen. Nicht nur die Kleriker, sondern auch Ministranten, Lektoren, die Mitglieder von Kirchenchören und Kommentatoren vollziehen „einen wahrhaft liturgischen Dienst“.[18]

Zumeist singt die Gemeinde zur Eröffnung ein Lied (Introitus). Nach dem Bußritus, der durch das sonntägliche Taufgedächtnis ersetzt werden kann, wird das Kyrie und das Gloria (letzteres sonntags und an Festen) gesungen oder gesprochen. Nach dem Tagesgebet, mit dem die Eröffnung abschließt, folgen die Lesungen aus dem Alten und dem Neuen Testament, an Sonntagen und Festen drei, an Werktagen zwei. Die letzte dieser Lesungen ist immer einem der vier Evangelien entnommen. Auf die erste Lesung folgt der Antwortpsalm, an manchen Hochfesten zusätzlich die Sequenz. Dem Evangelium geht das Halleluja, ein anderer Christus-Ruf oder ein Tractus voraus. Zumindest an Sonntagen und Festtagen gibt es nach dem Evangelium eine Predigt (Homilie). Ihr schließen sich an Sonntagen und Festen das Glaubensbekenntnis (Credo) und immer die Fürbitten (sog. „allgemeines Gebet“) an.

Der Kelch nimmt in der Heiligen Messe eine zentrale Stelle ein (Abbildung einer Kopie des im Jahre 777 gestifteten Tassilokelches; Stift Kremsmünster)

Nach diesem Wortgottesdienst folgt die Eucharistiefeier. Bei der Gabenbereitung werden der Altar bereitet und Hostienschale (Patene), Kelch, Brot, Wein und Wasser zum Altar gebracht, was meist von Gesang, dem (Offertorium), begleitet und durch das Gabengebet des Priesters abgeschlossen wird. Darauf folgt das Eucharistische Hochgebet mit der Präfation, das der Priester im Namen der Kirche vorträgt. Die Gemeinde bekräftigt die priesterlichen Gebete durch Akklamationen: das Sanctus nach der Präfation und „Deinen Tod, o Herr, verkünden wir und Deine Auferstehung preisen wir, bis Du kommst in Herrlichkeit“ nach der Wandlung und das abschließende „Amen“ (mancherorts dreimal gesungen). Mit dem Eucharistischen Hochgebet erfolgt durch den Heiligen Geist die Verwandlung von Brot und Wein zu Leib und Blut Christi (Transsubstantiation).

Die folgende Kommunion wird näherhin vorbereitet durch das Vaterunser, den Friedensgruß und das Brechen des Brotes mit begleitendem Agnus Dei. Während oder nach der Kommunionspendung singt man einen Begleit- oder Dankgesang (Communio). Kelche und Patenen werden nach der Kommunion oder nach der Messfeier am Altar oder an der Kredenz purifiziert. Die Eucharistiefeier schließt mit einem Dankgebet (Postcommunio, Schlussgebet). Abgeschlossen wird die Heilige Messe mit dem Segen und der liturgischen Entlassung (Ite missa est, „Gehet hin in Frieden“). Zum Auszug des Priesters und seiner Assistenz wird häufig ein Schlusslied gesungen.

Die Verwendung von Weihrauch, festlichen Gewändern, edlen liturgischen Geräten, Musik und Gesang verdeutlichen die Würde und Feierlichkeit des Gottesdienstes.

Byzantinischer Ritus

Der Byzantinische Ritus entstand und entwickelte sich im Byzantinischen Reich, näherhin in Konstantinopel, und ist den ostkirchlichen Liturgien zuzurechnen. Sowohl die byzantinisch-orthodoxen Kirchen als auch die mit Rom unierten Kirchen des byzantinischen Ritus feiern ihre Gottesdienste in dieser Form, nicht jedoch die orientalisch-orthodoxen Kirchen.

Ab dem 4. Jahrhundert in Byzanz, vor allem durch den Klerus der Konstantinopler Hagia Sophia, in feste, aber keineswegs starre Formen gebracht, fand der byzantinische (= konstantinopolitanische) Ritus im 9. und 10. Jahrhundert einerseits durch die beiden Slawenapostel Kyrill und Methodius weite Verbreitung unter den slawischen Völkern (Bulgaren, Russen, Serben) und andererseits auch bei den durch den Islam geschwächten orthodoxen Kirchen im Nahen Osten (Patriarchate von Alexandrien, Antiochien und Jerusalem). Von Anfang an wurde die Landessprache verwendet, erst später bildete sich die Verwendung einer eigenen Liturgiesprache (etwa das Kirchenslawisch in Russland) heraus. Liturgische Zusätze und Ausformungen kamen im Laufe der Zeit hinzu, die Herausbildung der heutigen Form geht aber im Wesentlichen auf das 8. Jahrhundert zurück.

Die sehr feierliche Form der Feier des Gottesdienstes im byzantinischen Ritus ist gekennzeichnet durch die Verehrung der Ikonen, die Verwendung von Weihrauch, die Abtrennung (eigentlich Verbindung) des Altarraumes vom bzw. mit dem Kirchenschiff durch die Ikonostase und die festlichen Gewänder der Zelebranten und Ministranten. Die meisten Kirchen des byzantinischen Ritus folgen dem julianischen Kalender.

Weitere Riten

Siehe Unierte Kirchen (katholisch).

Liturgische Dienste

Kasel in traditioneller römischer Bassgeigenform, mit reicher barocker Ornamentik und dem Lamm Gottes bestickt

Das Zweite Vatikanische Konzil hat eine Reihe von liturgischen Diensten wiederbelebt, die heute in vielen Gemeinden Verwendung finden.

Folgende Dienste bedürfen einer eigenen Weihe:

  • Bischof: Er ist der eigentliche Leiter der Liturgie und soll, wenn er anwesend ist, der Messfeier vorstehen. Der Priester wird als sein Stellvertreter und Mitarbeiter angesehen.
  • Priester: Neben dem Bischof und als dessen Vertreter ist nur der Priester (Presbyter) befugt, einer Messe vorzustehen.
  • Diakon: Er fungiert als Assistent des Vorstehers und Diener der liturgischen Versammlung. Seine Hauptaufgaben sind die Verlesung des Evangeliums, die Herrichtung des Altares für die Eucharistie, der Vortrag der Gebetsintentionen der Fürbitten, der Vortrag bestimmter Admonitionen, die Hilfestellung bei bestimmten Handlungen des Vorstehers sowie die Austeilung der Kommunion, besonders der Kelchkommunion, innerhalb der Versammlung sowie an die abwesenden Kranken. Ist kein Diakon anwesend, werden seine Aufgaben je nach Art entweder vom Vorsteher oder einem Konzelebranten oder von anderen liturgischen Diensten (Lektor, Kommunionhelfer, Ministranten) übernommen.

Laien können die folgenden liturgischen Dienste übernehmen:

  • Ministrant beziehungsweise Messdiener: Dieser ist wichtiger Helfer für den Bischof, den Priester oder den Diakon. Der Dienst besteht in der Übernahme verschiedener Hilfsdienste bei der Liturgie, zum Beispiel des Buchdienstes, das Tragen des Kreuzes und der Leuchter, Bereiten des Weihrauches und das Herbeibringen der Gaben von Brot und Wein.
  • Lektor: Die Aufgabe des Lektors ist der Vortrag der Schriftlesungen aus dem Alten und Neuen Testament. Für das Evangelium der Messfeier übernimmt der Diakon, ersatzweise ein Priester, die Aufgabe des Lektors, um damit das Evangelium Christi besonders zu ehren. Für den dauerhaften Lektorendienst gibt es eine besondere Beauftragung durch den Bischof.
  • Kommunionhelfer bzw. Gottesdienstbeauftragte: Die Aufgabe der Kommunionhelfer und der Gottesdienstbeauftragten ist insbesondere die Unterstützung der Priester und Diakone bei der Austeilung der Kommunion, auch bei der Kelchkommunion. Der Dienst des Kommunionhelfers ist zeitlich und örtlich begrenzt (meist für fünf Jahre in der eigenen Pfarrgemeinde) und bedarf der bischöflichen Zustimmung. Hiervon unterscheidet sich der Dienst des Akolythen.
  • Kantor, Choralschola und Chor: Die Aufgabe des Kantors ist das Vortragen und Anstimmen bestimmter Gesänge, besonders des Antwortpsalms nach der ersten Lesung. Schola und Chor singen – zum Teil im Wechsel mit der Gemeinde – liturgische Gesänge, wie zum Beispiel die Ordinariumsgesänge, als Gregorianischen Choral oder in mehrstimmiger Form.
  • In „echte[n] Notsituationen […] kann nach Maßgabe des Rechts vom Diözesanbischof auch ein […] Laie ad actum oder ad tempus als außerordentlicher Spender beauftragt werden […] Nur in besonderen, unvorhergesehenen Fällen kann eine Erlaubnis ad actum vom Priester gewährt werden, der der Eucharistiefeier vorsteht.“[19]

Als Konzelebrant wird ein Bischof oder Priester bezeichnet, der neben dem Hauptzelebranten an der Messe priesterlich mitwirkt (Konzelebration). Es können mehrere Konzelebranten anwesend sein. Einige wenige Aufgaben des Vorstehers können von einzelnen Konzelebranten übernommen werden bzw. vollziehen alle Konzelebranten gemeinsam. Auch können Konzelebranten einzelne Aufgaben des Diakons übernehmen, sofern kein Diakon bei der Feier mitwirkt.

Das Amt des Bischofs, Priesters und Diakons üben in der katholischen Kirche nur Männer aus, die dazu das Weihesakrament von einem Bischof empfangen haben. Für einige Dienste der Laien sind besondere Beauftragungen durch den zuständigen Bischof vorgesehen; diese bischöflichen Beauftragungen sind jedoch für die Ausübung des Dienstes im Einzelfall nicht erforderlich.

Siehe auch

Literatur

  • Zweites Vatikanisches Konzil: Konstitution über die Heilige LiturgieSacrosanctum Concilium“.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Missale Romanum. Editio typica tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch. 3. Auflage. Arbeitshilfen Nr. 215, Bonn 2007.
  • Raniero Cantalamessa: Die Eucharistie – unsere Heiligung. Köln 1998, ISBN 3-925746-74-9.
  • Johannes H. Emminghaus: Die Messe. Wesen – Gestalt – Vollzug. St. Benno-Verlag, Leipzig 1980; Österreichisches Katholisches Bibelwerk, 6. Aufl., durchgesehen und überarbeitet von Theodor Maas-Ewerd, Klosterneuburg 1997; Taschenbuch: Kath. Bibelwerk Stuttgart, 5. Aufl. 1997, ISBN 3-460-32222-5.
  • Josef Andreas Jungmann: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe, 2 Bände; (Reproduktion) Bonn 2003, ISBN 3-936741-13-1.
  • Prosper Guéranger: Die Heilige Messe. Erklärung der Gebete und Zeremonien der heiligen Messe. Sarto-Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-932691-42-3.
  • Romano Guardini: Besinnung vor der Feier der Heiligen Messe. 6. Auflage, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1956
  • Kapitel III: Die Eucharistie. In: Reinhard Meßner: Einführung in die Liturgiewissenschaft. UTB 2173, Paderborn 2001, ISBN 3-8252-2173-3.
  • Hans Bernhard Meyer: Eucharistie: Geschichte, Theologie, Pastoral. Pustet, Regensburg 1989, ISBN 3-7917-1200-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4).
  • Theodor Schnitzler: Was die Messe bedeutet. Hilfen zur Mitfeier. Herder Verlag, Freiburg im Breisgau 1990, ISBN 3-451-17689-0.
  • Thomas Schumacher: Die Feier der Eucharistie. Liturgische Abläufe – geschichtliche Entwicklungen – theologische Bedeutung. Pneuma, München 2009, ISBN 978-3-942013-00-0.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Messe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Messe – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Missale Romanum. Editio typica tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage); Arbeitshilfen Nr. 215; Bonn 2007; 28
  2. Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 36–43
  3. Apologie I, 65–67; siehe: Adolf Adam: Grundriß Liturgie; Leipzig 1989; ISBN 3-7462-0404-6; S. 131
  4. J.A. Jungmann: Missarum Sollemnia, Bd. 1; zitiert bei: Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 168, Anm. 2; siehe hier auch S. 520f
  5. Johannes H. Emminghaus: Die Messe. Wesen-Gestalt-Vollzug. St. Benno-Verlag, Leipzig 1980, S. 93–101; Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 167f.
  6. Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 168
  7. Johannes H. Emminghaus: Die Messe. Wesen-Gestalt-Vollzug. St. Benno-Verlag, Leipzig 1980, S. 110–116.
  8. So Angelus Albert Häussling: Mönchskonvent und Eucharistiefeier. Eine Studie über die Messe in der abendländischen Klosterliturgie des frühen Mittelalters und zur Geschichte der Meßhäufigkeit. Münster 1973, ISBN 3-402-03842-2 (formal falsche ISBN), S. 298–347, bes. 321f.342ff, gegen Otto Nussbaum, der den Standpunkt vertrat, eine angewachsene Zahl von Priestermönchen und deren Wunsch nach häufigeren Messfeiern aus persönlicher Frömmigkeit hätte erst zur Vermehrung der Altarzahl in der Abtei geführt; Otto Nussbaum: Kloster, Priestermönch und Privatmesse. Ihr Verhältnis im Westen von den Anfängen bis zum hohen Mittelalter (Theophaneia 145), Bonn 1961; siehe auch: Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 521f.
  9. Johannes H. Emminghaus: Die Messe. Wesen-Gestalt-Vollzug. St. Benno-Verlag, Leipzig 1980, S. 117–139, unter mehrfachem Bezug auf Theodor Klauser.
  10. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Missale Romanum. Editio typica tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage); Arbeitshilfen Nr. 215, Bonn 2007; 16
  11. a b Zweites Vatikanisches Konzil: Sacrosanctum Concilium, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 47
  12. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Missale Romanum. Editio typica tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage); Arbeitshilfen Nr. 215; Bonn 2007, 27
  13. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Missale Romanum. Editio typica tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage); Arbeitshilfen Nr. 215, Bonn 2007, 2.5
  14. Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 30–34
  15. Zweites Vatikanisches Konzil: Sacrosanctum Concilium, Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 27
  16. CIC cann. 897 – 958
  17. Summorum Pontificum
  18. Zweites Vatikanisches Konzil: Sacrosanctum Concilium, Konstitution über die Heilige Liturgie, Nr. 29
  19. Redemptionis Sacramentum, 155

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