- Bischöfliche Ehrentitel
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Bischöfliche Ehrentitel sind analog zu den Päpstlichen Ehrentiteln Auszeichnungen, die der Bischof verleiht.
Der Titel Geistlicher Rat wird sehr häufig an verdiente Mitglieder des Klerus der jeweiligen Diözese verliehen. Der Ehrentitel rührt davon her, dass auch die Gesamtheit der Räte eines Bischofs, also die Ordinariats- und Generalvikariatsräte bzw. Domkapitulare als Geistlicher Rat bezeichnet wird und somit auch die einzelnen Mitglieder des Geistlichen Rates selbst so genannt werden können.
Den Titel Konsistorialrat erhalten Kleriker, welche auf Grund ihrer Verdienste zum weiteren Beratergremium des Bischofs gehören.
Ein Ehrendomherr (auch Ehrendomkapitular oder "Ehrenkanonikus") ist Ehrenmitglied eines Domkapitels. Die Ernennung erfolgt meist aufgrund besonderer Verdienste um die Diözese, jedoch sind je nach Statut des jeweiligen Kapitels auch andere Gründe möglich. Der Titel wird auch an Angehörige anderer Diözesen verliehen.
Beispiele für Ehrendomherren sind: Edmund Dillinger, Richard Schulte-Staade
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