- Bodenschätze
-
Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen.
In der Lagerstättenkunde werden Bodenschätze als Rohstoffvorkommen bezeichnet. Kommen sie in konzentrierter Form vor, so dass sie unter Tage oder im Tagebau gewonnen werden können, spricht man von Lagerstätten.
Recht in Deutschland
Hauptartikel: Bergrecht
Das Recht, Bodenschätze aufzusuchen, zu gewinnen und aufzubereiten sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind im Bundesberggesetz geregelt.
Das Bundesberggesetz unterscheidet zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen.
Grundeigene Bodenschätze gehören zu dem Grundstück, auf dem sie sich befinden. Sie stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Dazu gehören u. a. Dachschiefer, Feldspat, Basaltlava, Ton, Quarz und Quarzit. Da die grundeigenen Bodenschätze im Bundesberggesetz abschließend genannt sind, stehen alle anderen Bodenschätze, wie Kiese und Sande, nicht unter Bergrecht sondern unter Bau- und Umweltrecht (im weitesten Sinne). Zur Anwendung kommen dann die Abgrabungsgesetze der Länder. Bei untertägiger Gewinnung stehen alle Bodenschätze unter Bergrecht.
Die meisten Erze, gediegenen Metalle, fossilen Brennstoffe und Erdwärme sind bergfreie Bodenschätze, auf die sich das Eigentum an einem Grundstück nicht erstreckt. Das Aufsuchen bergfreier Bodenschätze bedarf einer Erlaubnis nach dem Bundesberggesetz. Das Gewinnnen von bergfreien Bodenschätzen bedarf einer Bewilligung oder des Bergwerkseigentums.
Literatur
- Wilhelm Hermann, Gertrude Hermann: Die alten Zechen an der Ruhr. 4. Auflage, Verlag Karl Robert Langewiesche, Nachfolger Hans Köster KG, Königstein i. Taunus, 1994, ISBN 3-7845-6992-7
- Ernst-Ulrich Reuther: Einführung in den Bergbau. 1. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen, 1982, ISBN 3-7739-0390-1
Sonstiges
- Interaktive Grafik: Bodenschätze in Deutschland [1]
Wikimedia Foundation.