Bonusmeile

Bonusmeile
Verschiedene Mitgliedskarten von Vielfliegerprogrammen

Die Vielfliegerprogramme der großen Fluggesellschaften sollen die Kundenbindung verstärken, indem sie die häufige Nutzung derselben Gesellschaft mit Rabatten in Form von Freiflügen oder "Prämien" belohnen. Betriebswirtschaftlich bezeichnet man diesen Vorgang als Lock-in-Effekt.

Inhaltsverzeichnis


Bei der Teilnahme an einem solchen Programm werden die bei einer Fluggesellschaft zurückgelegten Meilen gespeichert und nach Erreichen einer bestimmten Menge mit Prämien belohnt. Dies können kostenlose Flüge (Freiflüge), ermäßigte Flüge, Erhöhung der Buchungsklasse (Upgrade), Zutrittsberechtigung für Lounges, Ermässigungen bei Hotels, Golfclubs, Restaurants, Bergbahnen usw. oder auch Sachleistungen sein. Ab einem bestimmten Umsatz vergeben manche Gesellschaften höhere Mitgliederstatus wie z. B. silber oder gold oder bestimmte Namen (z. B. Lufthansa Senator). Hierbei werden den Kunden weitere Vorteile wie höherer Meilenzuwachs und kostenlose Dienstleistungen (z. B. Chauffeurdienste) gewährt.

Manchmal lassen sich im Tausch gegen Meilen Plätze neben freien Sitzplätzen oder mit mehr Beinfreiheit reservieren. Teilweise wird diesen Kunden sogar Platz auf ausgebuchten Flügen angeboten; 'normale' Fluggäste werden dann auf einen späteren Flug verlagert. Nach einer bestimmten Zeit können angesammelte Meilen oder erreichte Mitgliederstatus verfallen.

Alle großen internationalen Fluggesellschaften bieten Vielfliegerprogramme an. Aufgrund von Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaften oder -allianzen (z. B. Star Alliance) lassen sich diese Bonus-Meilen evtl. von einer Gesellschaft zur anderen übertragen. Häufig arbeiten die Gesellschaften auch mit anderen Unternehmen wie Hotels oder Autovermietern zusammen. Bei Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung dieser Unternehmen werden dann ebenfalls eine bestimmte Menge "Meilen" oder Punkte auf einem Kundenkonto gutgeschrieben. Die Teilnehmer am Programm erhalten eine Kundenkarte, die sie bei der Nutzung vorlegen müssen.

Ökonomisch setzen die Betreiber der populären Systeme auf die Erwartung, dass ein Großteil dieser Punkte niemals gegen Waren oder Dienstleistungen eingetauscht wird. Es ist möglich, Meilen an Makler zu verkaufen. In der Vergangenheit kam es daher bisweilen zu rechtlichen Auseinandersetzungen beim Versuch, Punkte verschiedener Teilnehmer gemeinschaftlich zu nutzen oder über Tauschbörsen und Versteigerungsplattformen zu veräußern.

Das Konzept des Vielfliegerprogramms wurde vom ehemaligen Chef der American Airlines, Robert Crandall, erdacht. Er fand Anfang der 80er Jahre heraus, dass fünf Prozent seiner Kunden für 40 Prozent des Umsatzes sorgten. Diese Vielflieger erhielten dann Meilen, die sie zunächst nur für Flüge der American Airlines, und später auch gegen andere Prämien einlösen konnten. Delta Air Lines, TWA und United Airlines folgten mit ähnlichen Programmen.

In der Regel sind die verschiedenen Vielfliegerprogramme von Fluglinien, die zusammenarbeiten, untereinander kompatibel. Das trifft auf Oneworld Alliance, Star Alliance und SkyTeam zu. So kann man die Meilen, die mit einer beliebigen Fluglinie einer dieser Allianzen geflogen wurden, auf das entsprechende Vielfliegerprogramm der Partnerfluglinie buchen, bei der man angemeldet ist.

Gesonderter Check-In-Schalter für Mitglieder bei einem Vielfliegerprogramm

Vielfliegerprogramme großer Fluggesellschaften

Ähnliche Programme bei Bahngesellschaften

In Anlehnung an die Vielfliegerprogramme haben auch mehrere Bahngesellschaften ein Vielfahrerprogramm aufgelegt. Unter anderem sind dies:

In einer Railteam genannten Kooperation sollen diese oben genannten Vielfahrerprogramme untereinander kompatibel werden.

Rechtliche Probleme

Da auch bei Geschäftsreisen Punkte erworben werden, die dann allerdings personengebunden dem Reisenden und nicht dem Zahlenden zugute kommen, stellt die korrekte Abrechnung von Bonusmeilen eine gewisse Hürde dar. Kritiker sprechen schlicht von Bestechung, die dazu führt, dass nicht der günstigste Fluganbieter gewählt wird, sondern derjenige, der dem Reisenden die meisten Punkte anbietet. Viele Arbeitgeber legen im Arbeitsvertrag oder in einer Anordnung fest, dass die "Dienst-Meilen" auch nur für Dienstreisen verwendet werden dürfen. Hält sich der Arbeitnehmer nicht daran, kann er abgemahnt und sogar gekündigt werden. Mittlerweile hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil veröffentlicht [1].

Andere Firmen verzichten jedoch zu Gunsten des Arbeitnehmers auf eine solche Regelung, und auch bei Freiberuflern, die für unterschiedliche Auftraggeber unterwegs sind, ist dies üblich. Manche Fluggesellschaften fordern aber, dass Prämien nur privat genutzt werden dürfen. Zu Rücktritten führte 2002 die sogenannte Bonusmeilen-Affäre, bei der Abgeordnete des Deutschen Bundestages, darunter die Grünen-Politiker Cem Özdemir und Jürgen Trittin sowie der PDS-Politiker Gregor Gysi, mit dienstlich angesammelten Bonuspunkten private Flugreisen durchführten.

In Deutschland können die Fluggesellschaften die Lohnsteuer aus Vereinfachungsgründen mit einem Pauschalsteuersatz von 2,25 % berechnen. Bemessungsgrundlage sind die insgesamt an inländische Kunden ausgeschütteten Prämien. Die Höhe des Steuersatzes berücksichtigt, dass ein Teil der Prämien keinen Arbeitslohn darstellt und ein anderer Teil wegen des Rabattfreibetrags steuerfrei wäre.

Literatur

Quellen

  1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.4.2006 (9 AZR 500/05)

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