- Boutique
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Als Boutique (fr.) bzw. Butike werden Einzelhandelsläden bezeichnet, die Modeartikel wie Kleidung, Schmuck oder die dazugehörigen Accessoires verkaufen. Boutique kommt aus dem Französischen und heißt übersetzt kleines Geschäft und Kramladen.
Im Anwaltsmarkt bezeichnet man als Boutique oder auch Anwaltsboutique eine relativ kleine, aber hochspezialisierte Kanzlei, die oft aus nur drei bis vier Rechtsanwälten besteht und sich auf die Abdeckung einiger weniger ausgewählter Rechtsgebiete beschränkt. Anwaltsboutiquen stehen im Gegensatz zu den großen „Großkanzleien“ mit teilweise mehreren hunderten Anwälten.
Etymologie
Das Wort geht nach Auffassung des Duden und des Knaur-Wörterbuchs auf das provenzalische botica (= Laden ) und dieses wiederum auf den griechischen Terminus apothéke, was so viel wie Abstellraum, Magazin bedeutete, zurück.
Im deutschsprachigen Raum existiert überdies das Wort Budike, das verballhornend an das Wort "Bude" angelehnt ist und keinen Mode-, sondern eher (im ursprünglichen französischen Wortsinne) einen Kramladen bezeichnet.
Kategorie:- Handelsunternehmen nach Sortiment
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