- Brautgabe
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Die Brautgabe (arabisch المهر, DMG al-mahr) ist heute noch gang und gäbe im Orient und ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft wird, oder mit der Morgengabe. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst entgolten. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Die Brautgabe dient u.a. zur Prävention einer "voreiligen" Scheidung seitens des Mannes und zur finanziellen Absicherung der Frau, etwa im Scheidungsfall.
Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).
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