- Brieföffner
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Ein Brieföffner ist ein aus Griff und stumpfer Klinge bestehendes messerähnliches Gerät zum glatten Öffnen (Aufschlitzen oder – früher – Siegelablösen) von anderen wertvollen Werkstoffen. Klinge und Griff werden in der Regel auch aus unterschiedlichen Werkstoffen gefertigt.
In der Regel lassen sich Briefe auch ohne Werkzeug öffnen. Mit einem Brieföffner gelingt das Öffnen jedoch meist so, dass Briefumschlag nur minimal und Briefinhalt gar nicht beschädigt wird.
Inhaltsverzeichnis
Elektrische Brieföffner
Es gibt elektrisch betriebene Geräte, die Briefe automatisch öffnen. Die Briefe werden entweder mit einer Schneide oder einer Fräse geöffnet. Während die Schneide den Vorteil hat, dass auch dickere Umschläge geöffnet werden können, besteht der Nachteil, dass die Schneide des Brieföffners den Inhalt beschädigen kann. Elektrische Brieföffner, die die Umschläge auffräsen, schonen die Inhalte.
Brieföffner am Kuvert
Patentierte Umschläge [1] bieten ein sauberes Öffnen des Briefes ohne Hilfsmittel. Am Rand ist der Umschlag an der „Daumengrifffläche“ perforiert, durch Abreißen dieses kleinen Papierstückchens wird eine „Aufrißschnur“ („Zipp-o-let“/engl. Pull-Tab) an der Kante herausgetrennt, welche damit den Briefumschlag öffnet. Diese Technik ist z.B. bei Zigarettenverpackungen mit Klarsichtfolien schon lange üblich.
Brieföffner als Waffe
Handelsübliche Brieföffner können auch als Stichwaffen verwendet werden. Dies sichert schon ihre Bauweise und Gestaltung. Im Deutschen Waffengesetz ist diese Einordnung als Waffenfähigkeit erläutert[2]. So ist die Mitnahme von Brieföffnern bei Sicherheitskontrollen (z.B. in Flughäfen) nicht erlaubt. Auch dieses ergibt sich aus den Regelungen des Waffengesetzes [3] [4]. Selbst Brieföffner aus Kunststoffen oder Naturmaterialien (Elfenbein, Knochen usw.) können je nach Bauart als Waffe eingestuft werden. Die Klingen haben je nach Bauart die Eigenschaften (Klingenform, Klingenmaterial, Schneide und/oder Spitze (Ort) einer Stichwaffe oder eines Messers.
Berühmt ist auch der Suizid mithilfe eines Brieföffners. So nahm z. B. Robert Stewart den Freitod mithilfe eines Brieföffners, und Patrick Henry simulierte nach seiner berühmten Rede nach den Schlussworten "give me Liberty, or give me Death!" den Selbstmord mithilfe eines Brieföffners[5]
Weblinks
Commons: Brieföffner – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ EuropaPatent Nr. 0 683 748; USA Patent Nr. 5 984 170; Internationale Registrierung für "Zipp-o-let" Nr. 641 250; Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 295 00 983.7
- ↑ Deutsches Waffengesetz (WaffG), § 1 Absatz 2 Nr. 2 Buchst. a und b
- ↑ Deutsches Waffengesetz (WaffG), § 41 Absatz 1 Nr. 1
- ↑ Deutsches Waffengesetz (WaffG), Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen, Unterabschnitt 2, Nr. 1. und 1.1
- ↑ Amy Kukla, Kukla, Jon: Patrick Henry: Voice of the Revolution, S. 45–46, PowerPlus Books 2002, ISBN 0-8239-5725-X
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