- Bundesamt für Kultur
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Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist eine Verwaltungseinheit des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Sein Verwaltungssitz ist Bern. Die Aufgaben des Amtes gliedern sich in zwei umfassende Bereiche: Förderung des schweizerischen Kulturschaffens und Erhaltung des kulturellen Erbes. 2007 betrug das Gesamtbudget rund 206 Millionen Franken.
Das BAK fördert das Kulturschaffen in den Bereichen Film, Kunst und Design. Eine seiner vielfältigen Aufgaben besteht auch in der Unterstützung und Förderung der jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie der verschiedenen schweizerischen Sprach- und Kulturgemeinschaften. Im Bereich des Heimatschutzes unterstützt das BAK den Denkmalschutz und die Archäologie. Weiter unterhält es wertvolle Sammlungen, Bibliotheken, Archive und Museen.
Seit 2005 ist Jean-Frédéric Jauslin Direktor des Bundesamtes für Kultur.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
1975 wurde das Bundesamt für Kultur als einfacher Verwaltungsdienst zur Koordination der kulturellen Aktivitäten geschaffen. Im gleichen Jahr erschien der sogenannte Clottubericht, ein vom Departement des Innern in Auftrag gegebenes Inventar der kulturellen Ausrüstung der Schweiz. Der Bericht empfahl unter anderem die Schaffung eines Verfassungsartikels, der die Zuständigkeiten des Bundes in Belangen der Kultur regeln sollte. Doch erst 1999, nach einigen schwierigen Abstimmungen und im Zuge der Totalrevision der Bundesverfassung, wurde die Rolle des Bundes in Belangen der Kultur auf Verfassungsebene festgelegt.
Gesetzliche Grundlagen
Die Rolle des Bundes ist namentlich durch die Artikel 69, 70 und 71 der Bundesverfassung geregelt[1].
Zwar sind in der Schweiz die Kantone für die kulturellen Angelegenheiten zuständig (Art. 69 Abs. 1 BV), doch der Bund «kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern» (Art. 69 Abs. 2 BV). Dabei nimmt er immer Rücksicht auf «die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes» (Art. 69 Abs. 3 BV). In die Zuständigkeit des Bundes gehören der Bereich Film (Art. 71 BV) und der Bereich Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit (Art. 70 BV). Wenn das öffentliche Interesse es erfordert, hat der Bund schliesslich die Aufgabe, «Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler» zu erhalten und zu schützen (Art. 78 BV).
Organisation
Das Bundesamt für Kultur ist in drei Bereiche gegliedert: Kulturförderung, Schweizerische Nationalbibliothek und Schweizerische Landesmuseen. Das Organigramm[2] weist folgende internen Abteilungen aus:
- Erhaltung und Vermittlung des Kulturerbes
- Schweizerische Nationalbibliothek
- Museen und Sammlungen
- Heimatschutz und Denkmalpflege
- Kulturschaffen und kulturelle Vielfalt
- Kultur und Gesellschaft
- Kulturschaffen
- Film
Das Bundesamt wird unter anderen bei der Auswahl der Stipendiaten für den Eidgenössischen Preis für freie Kunst und der Auswahl von Werken für die Bundeskunstsammlung von der Eidgenössischen Kunstkommission beraten.
Anmerkungen
- ↑ Weitere Angaben unter [1].
- ↑ Organigramm BAK (pdf, 65 Kb).
Siehe auch
- Schweizerische Nationalbibliothek
- Schweizerisches Landesmuseum
- Bundeskunstsammlung
Weblinks
Kategorie:- Kultur (Schweiz)
- Erhaltung und Vermittlung des Kulturerbes
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