Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Deutschland Technisches Hilfswerk
Zivil- und Katastrophenschutzorganisation
Gründungsdatum 12. September 1950
Gründer Otto Lummitzsch
Präsident Albrecht Broemme
Sitz Bonn-Lengsdorf
untersteht dem Bundesministerium des Innern
Basiseinheiten 727 Technische Züge
Taktische Einheiten Zugtrupp, Bergungsgruppe, Fachgruppe
Anzahl Hauptamtliche 860
Anzahl Ehrenamtliche 82.468 (Stand Dezember 2007)
davon Junghelfer 15.497 (Stand Dezember 2007)
Frauenanteil 8,64 %
Aufbau 668 Ortsverbände
66 Geschäftsstellen
8 Landes-/Länderverbände
Haushalt 2008 135.152.000 EUR
Offizielle Homepage http://www.thw.bund.de/
Technische Hilfe im Zivilschutz waren die vorrangigen Gründe zur Schaffung des THW
Dienststellenschild des Landesverband Bayern
Im Rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr reißt ein Radlader des THW die Dachhaut einer brennenden Schulaula auf.

Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wurde am 12. September 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Seit dem 25. August 1953 ist das THW eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit. Der internationale Name lautet „German Federal Agency For Technical Relief“.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Helferrechtsgesetz von 1990 festgelegt:

Zivilschutz im Verteidigungsfall

Technische Hilfe im Zivilschutz ist der hauptsächliche Grund für die Schaffung des Technischen Hilfswerkes. Im Verteidigungsfall sollen die Einheiten und Einrichtungen im Zivilschutz mitwirken, also die Zivilbevölkerung sowie lebens- und verteidigungswichtige Betriebe und Einrichtungen schützen und Gefahren beseitigen, und zwar insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst. Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die Zivilschutzkräfte unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich wie Sanitätstruppen der Streitkräfte, diese sind militärische Nichtkombattanten).

Humanitäre Hilfe im Ausland

Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.

Dieser Passus im Helferrechtsgesetz besagt nichts anderes als dass das THW im Auftrag des Bundes zur humanitären Hilfe im Ausland eingesetzt werden kann. Bei der Hilfe im Ausland im Auftrag des Bundes spielt das THW eine immer wichtigere Rolle. Die Bundesrepublik Deutschland bietet über das Auswärtige Amt dem betroffenen Land Hilfe an. Nimmt das betroffene Land an, geht die Anforderung über das Auswärtige Amt an das Bundesministerium des Inneren. Bei großen Unglücken in aller Welt kann das THW mit den kleinen Schnelleinsatzeinheiten wie der SEEBA (v. a. bei Erdbeben) und der SEEWA innerhalb weniger Stunden Hilfe leisten. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz. Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, z. B. in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau).

Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen

Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.

Das THW leistet auf Anforderung Amtshilfe oder technische Hilfe für andere Behörden; hauptsächlich in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also den Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten, der Polizei und der Bundespolizei sowie dem Zoll (z. B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen.

So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern unterstützend mit einem deutschlandweiten Potential an Technik und Organisation.

Geschichte

Vorläufer des Technischen Hilfswerks war die 1919 von Otto Lummitzsch, einem Pionieroffizier, gegründete Technische Nothilfe (TN), die bis 1945 existierte.

Nach Auflösung der TN durch die Siegermächte 1945 wurde Otto Lummitzsch am 12. September 1950 vom damaligen Bundesminister des Inneren, Dr. Gustav Heinemann, beauftragt, unter der Bezeichnung „Ziviler Ordnungsdienst“ eine ähnliche Organisation für die Bundesrepublik Deutschland aufzubauen. Ab 20. Oktober 1951 wurde die Bezeichnung „Technisches Hilfswerk“ (THW) offiziell; diese Wortschöpfung war nicht neu, sondern bereits Titel einer TN-Werbebroschüre von 1920 gewesen. Das THW wurde mit Bergungs- und Instandsetzungsaufgaben im Zivilschutz betraut.

Bereits im Februar und März 1953 wurde der erste Auslandseinsatz durchgeführt (Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden). Am 25. August 1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt im Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz. Im Sommer 1955 verfügte das THW bereits über 343 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Zusammen mit Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen wurde das THW 1957 in den Luftschutzhilfsdienst (LSHD) eingegliedert.

Der Personalbedarf konnte schnell gedeckt werden. Das große Problem der Anfangsjahre war die fehlende technische Ausstattung. Hier war (und ist) viel Eigeninitiative notwendig und viele Fahrzeuge waren damals Privateigentum. Einige Ortsverbände waren ausschließlich mit einer Schubkarre zum Transport ausgestattet.

In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausrüstung, insbesondere durch die Ausstattung mit modernen Gerätekraftwagen (GKW) und Mannschaftstransportern (MTW), vervollständigt und modernisiert. Seit der Deutschen Wiedervereinigung findet man nicht nur Militärgerät der Bundeswehr in den Reihen des THW, sondern auch Fahrzeuge der ehemaligen NVA wurden in die Ortsverbände integriert.

Im Jahr 1994 wurde aufgrund der weltpolitisch veränderten Lage eine Umorganisation erforderlich. Die großen Bergungs- und Instandsetzungszüge wurden aufgelöst und in flexiblere Bergungsgruppen und Fachgruppen (z. B. Infrastruktur oder Beleuchtung) aufgeteilt. Einige Teileinheiten des THW wurden damals an die örtlichen Feuerwehren (z. B. ABC-Züge) oder Sanitätsorganisationen (z. B. Fernmeldezüge) abgegeben und der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.

Infolge eines Hochregaleinsturzes in einem Papiergroßhandel im Landsberger Ortsteil Queis am 16. Januar 2008 kam ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks während eines Einsatzes ums Leben.[1]

Am 8. Dezember 2008 unterzeichneten der Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, ein „Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, und dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland“. Danach kann das THW im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Liegenschaften der Bundeswehr mitnutzen sowie gegenseitige Ausbildungsunterstützung leisten. Für Auslandseinsätze des THW wurden Vereinbarungen zum Mitflug von THW-Helfern in Transportfflugzeugen der Bundeswehr, der medizinischen Mitversorgung von THW-Helfern in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr und zu verschiedenen Maßnahmen logistischer Unterstützung, z.B. Einbindung der THW-Helfer in die Feldpost- und Bargeldversorgung getroffen.

Siehe auch: Geschichte des Technischen Hilfswerks

Organisation

Die acht Landes- bzw. Länderverbände des THW
Dienststellungskennzeichen eines Ortsbeauftragten
Der Gerätekraftwagen 1 (GKW 1) kommt in der Regel als erstes zum Einsatz
THW-Jugend
THW-Helfer in der Ausbildung

Das THW hat rund 82.000 ehrenamtliche Helfer, darunter etwa 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 860 hauptamtliche Mitarbeiter. Es ist möglich, beim THW seinen Wehrersatzdienst abzuleisten. Hierfür beträgt die Mindestverpflichtungsdauer zur Zeit 6 Jahre.

THW-Struktur

Als Bundesoberbehörde des Bundesministeriums des Inneren steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Derzeitiger Präsident ist seit 16. Mai 2006 Dipl.- Ing. Albrecht Broemme. Er war zuvor als Landesbranddirektor Leiter der Berliner Feuerwehr. Der Sitz der THW-Leitung ist in Bonn-Lengsdorf zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Acht Landesverbände (für ein Bundesland) bzw. Länderverbände (für mehrere Bundesländer) sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. In diesen Landes- bzw. Länderverbänden sind insgesamt 66 Geschäftsführerbereiche eingegliedert, die wiederum die Ortsverbände betreuen, ihnen als Außenstellen der Landesverbände aber nicht weisungsbefugt sind.

Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband vor, deutschlandweit gibt es derzeit 668 Ortsverbände. Jedem Ortsverband steht der Ortsbeauftragte als ehrenamtlicher Behördenleiter vor. Er wird vertreten durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten, der gleichzeitig auch Leiter des OV-Stabs ist. Daneben steht der Technische Zug als Einsatzeinheit eines Ortsverbandes.

OV-Stab

Der OV-Stab bildet die Verwaltungseinheit eines Ortsverbands und dient der Führung und Organisation. Im Einsatzfall geht aus ihm die Leitungs- und Koordinierungstelle des Ortsverbandes hervor, die LuK-OV. Folgende Mitglieder sind in einem OV-Stab tätig:

Des Weiteren sind in jedem Ortsverband zwei Fachberater (FaBe) vorgesehen, die dem Ortsbeauftragten direkt unterstellt sind.

Einsatzeinheiten

Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen.

In den Ortsverbänden sind derzeit 727 Technische Züge (TZ) flächendeckend disloziert. Deshalb ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt.

Der Technische Zug besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp zur Führungsunterstützung des Zugführers, der 1. Bergungsgruppe für den schnellen und mobilen Einsatz, der 2. Bergungsgruppe für den überwiegend stationären Einsatz mit schwereren Geräten bzw. zur Unterstützung der 1. Bergungsgruppe sowie mindestens einer der unten angegebenen Fachgruppen. Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen, die aber auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung in teilweise weit geringerer Zahl vorhanden sind. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur der Bundesanstalt THW stellt dies aber kein Problem dar, jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar. Der Funkrufname der THW Einheiten lautet im 2 m und 4-m-Sprechfunk Heros.

THW-Jugend

Die THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen ab zehn Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger eingetragener Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten.

Helfervereinigungen

Eine immer wichtigere Rolle spielen innerhalb des Technischen Hilfswerks die sogenannten Helfervereinigungen. Diese sind meist gemeinnützige Vereine, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Technische Hilfswerk von außen zu unterstützen. Die Helfervereinigungen stehen außerhalb der Behördenstruktur und unterstützen die Helfer und Ortsverbände durch eigene Angebote und Spenden. So zum Beispiel können sich die Helfer als Mitglieder einer Helfervereinigung für Fälle der Berufsunfähigkeit absichern. Manche Helfervereinigungen haben sich zum Beispiel das Ziel gesetzt, die früher im THW vorhandenen kameradschaftliche Kommunikation wieder aufleben zu lassen. Eine große Rolle in diesem Zusammenhang spielen die großen Kommunikationsplattformen außerhalb des bundeseigenen THW-Extranets. In diesem Zusammenhang ist vor allen Dingen das neue Netzverständnis des Web 2.0 zu nennen. In diesen Zusammenhang gehören auch die Social Networks wie das THW-Kompendium, MeinTHW und die THW-Community, die zusammen mehr als 7000 aktive Helfer verbunden haben und inzwischen ehrenamtlich zusätzlich eine neue Dynamik im Bezug auf die Verknüpfung von Helfern geschaffen haben.

Ausbildung

Die Helfer des THW durchlaufen zunächst die Basisausbildung I, in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Den Abschluss der Basisausbildung I stellt eine Prüfung dar. Diese Prüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil sowie einer Teamprüfung zusammen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Basisausbildung I werden die Helfer entweder einer Bergungsgruppe, einer Fachgruppe, dem Zugtrupp oder dem Stab ihres Ortsverbandes zugeteilt. Dort durchlaufen sie dann die Basisausbildung II und können sich in weiteren Themen durch die Basisausbildung III fortbilden lassen. In den Basisausbildungen II und III wird umfangreicheres Wissen für den speziellen Bedarf der jeweiligen Einheit oder Teileinheit vermittelt.

Für die Ausübung bestimmter Funktionen sind Bereichsausbildungen und Lehrgänge erforderlich.

Bereichsausbildungen sind Teil der Basisausbildung III und für die Funktionen Atemschutzgeräteträger, Sprengberechtigter, Feldkoch, Bediener Motorsäge, Boots-/Fährenführer, ABC-Fachhelfer, Kraftfahrer, Maschinist, Sanitätshelfer oder Sprechfunker.

Lehrgänge dienen der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter des THW. Die Ausbildung der Führer, Unterführer und Mitglieder des OV-Stabes findet hier ebenso statt wie die Ausbildung von Spezialisten der einzelnen Einheiten und Teileinheiten. Das THW unterhält selbst eine THW-Bundesschule mit den Schulstandorten Hoya (Niedersachsen) und Neuhausen auf den Fildern (Baden-Württemberg). Es werden aber auch Lehrgänge an der AKNZ Ahrweiler, der DEULA Nienburg oder der AIK Strausberg durchgeführt.

In den THW-Bundesschulen werden die Helfer auch auf Auslandseinsätze und die Zusammenarbeit mit Bundeswehr und Bundespolizei im kooperativen Katastrophenschutz vorbereitet. Auch wissenschaftlicher und politischer Austausch im Bereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe findet hier statt.

Seit 2006 besteht die Möglichkeit des Studiums Katastrophenvorsorge und Katastrophenmanagement (KaVoMa). Dieser Masterstudiengang wird von der Universität Bonn und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angeboten.

Dienstkleidung

THW-Angehörige sind zum Tragen einer eigenen Dienstkleidung verpflichtet, diese ist im Allgemeinen dunkelblau. Es wird zwischen Arbeits-, Einsatz- und Dienstanzug unterschieden. Letztere verfügen neben einem Ärmelabzeichen auch über Dienststellungskennzeichen.

Arbeitsanzug

Der Arbeitsanzug besteht aus robuster, blauer Arbeitskleidung und wird bei allgemeinen Arbeiten in der Unterkunft getragen, z. B. bei technischen Diensten, wie Wartung und Reparatur von Geräten oder Fahrzeugen.

Einsatzanzug

Zwei THW-Helfer mit Einsatzanzug

Der Einsatzanzug wird im Einsatz und auch bei bestimmten Ausbildungen getragen. Er dient auch zur Repräsentation des THW in der Öffentlichkeit, z. B. bei Festen und Vorführungen. In den 60er Jahren wurde der Einsatzanzug als Pilotenanzug bezeichnet. Am Anfang war er sandfarbig und wechselte in den 70er in die Farben grau-blau (heute noch oft als Arbeitsanzug getragen), bevor er im Jahr 2000 durch den neuen Multifunktionsanzug ersetzt wurde. Die neue Einsatzbekleidung besteht aus Helm, Jacke (mit Fleece-Innenjacke), T-Shirt (kurz- oder langarm), Hose (mit Innenhose) und Schnürstiefeln. Der gelbe Helm erfüllt die Norm DIN EN 443 für Feuerwehrhelme. Die blaue Gore-Tex-Jacke ist mit gelben Reflexstreifen an den Ärmeln ausgestattet. Auf der Rückseite ist ein Leuchtstreifen mit der Aufschrift THW (bzw. Zug/Gruppenführer). Für kalte Tage gibt es eine Fleece-Jacke. Blau sind auch die T-Shirts und die Hose, welche im unteren Bereich mit Leuchtstreifen versehen ist. Eine wasserdichte Innenhose schützt die Einsatzkräfte vor Chemikalien. Die Schuhe sind Sicherheitsschuhe, verstärkt mit feuer- und säurefester Sohle. Der Einsatzanzug kostet ca. 650 Euro.

Dienstanzug

Schutzhelm Dräger HPS 4100

Für die übrigen Dienste, die keine besondere Schutzkleidung erfordern, steht ein Dienstanzug zur Verfügung. In der Praxis wird dieser jedoch oft nur zu besonderen Anlässen getragen, z. B. bei Tagungen, Empfängen oder Ehrungen.

Kopfbedeckung

Vorgänger der aktuellen THW-Helme

Der speziell für das THW angefertigte Schutzhelm HPS 4100 der Firma Dräger zählt zur persönlichen Schutzausrüstung eines jeden Helfers und muss im Einsatz getragen werden. Er hat die Form des Gefechtshelmes der deutschen Streitkräfte und kann weitere Ausstattung aufnehmen, wie Lampe, Visier oder Schutzbrille und Nackenleder. Wenn die Helfer einen Gefahrenbereich verlassen oder wenn es erlaubt ist, den Helm abzusetzen (z. B. bei der Deichverteidigung) können die Helfer auf eine Baseballmütze zurückgreifen. Der vormals getragene Helm entsprach einem Arbeitsschutzhelm, jedoch mit Kinnriemen. Ein Visier und ein Nackenschutz aus Leder konnten angebracht werden.

Seit Anfang der 1990er-Jahre gibt es im THW auch Barette. Es hängt jedoch vom jeweiligen Ortsverband ab, ob und wann diese getragen werden. In der aktuellen Bekleidungsrichtlinie sind sie, wie auch die Dienstmütze, außer Dienst gestellt. Vorhandene Bestände beider Kopfbedeckungen dürfen jedoch getragen werden.

Dienststellungskennzeichen für ehrenamtliche Helfer

In den Ortsverbänden gliedern sich die Aufgabenbereiche in eine THW-Struktur (OV-Stab silberne, Ortsbeauftragte goldene Dienststellungskennzeichen) und eine Einsatzstruktur (blaue Dienststellungskennzeichen). Sie zeigen die jeweilige Dienststellung des Helfers - jedoch nicht den Dienstgrad, welcher im THW nicht verwendet wird. Helfer-Anwärter tragen kein Dienststellungskennzeichen, daher erhalten die Helfer erst mit erfolgreich absolvierter Grundausbildung ihre Abzeichen.

OV-Stab mit OB und FaBe
Ortsbeauftragter stv. Ortsbeauftragter Ausbildungsbeauftragter,
Fachberater,
Verbindungsmann
Jugendbetreuer,
Schirrmeister,
Beauftragter für
Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltungshelfer,
Koch
Technischer Zug
Zugführer,
Führer der Fachgruppe
Logistik und der
Fachgruppe Führung/Kommunikation
Zugtruppführer
(stv. Zugführer),
Sachgebietsleiter der
Fachgruppe Führung/Kommunikation
Gruppenführer Truppführer Helfer

Anmerkung: Die Fachgruppen Logistik und Führung/Kommunikation sind nicht Teil des Technischen Zuges. Sie dienen zur Versorgung und Führung mehrerer THW-Einheiten bei Großeinsätzen und sind über das gesamte Bundesgebiet in einigen Ortsverbänden stationiert.

Es wird überlegt anstelle des THW-Logos ein Piktogramm auf dem Dienststellungskennzeichen darzustellen, welches die Sonderausbildung des Helfers darstellt. Doch aufgrund der schlechten Sichtbarkeit des jeweiligen Zeichens für Kameraden, Führer oder Bedarfsträger wie die Feuerwehr, werden noch andere Lösungen diskutiert. Darstellungsmöglichkeiten könnten verschiedenfarbige Westen, Armbinden oder Helmaufkleber sein.

Das „THW-Blau“

Die Fahrzeuge, Bekleidung und ein großer Teil der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks sind in Blautönen gehalten (RAL-Nummer 5002, Ultramarinblau). Der Grund dafür ist, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Fahrzeuge von Bergungszügen – die übrigens nicht nur dem THW, sondern auch vielen Feuerwehren unterstellt waren – blau angestrichen wurden. So konnte man die „rote Feuerwehr“ für die Brandbekämpfung von der „blauen Feuerwehr“ für Bergungsaufgaben unterscheiden. Bergungszüge hatten in den Zeiten des Kalten Krieges unter anderem die Aufgabe bei kriegerischen Auseinandersetzungen Menschen, Tiere und Sachwerte zu bergen und die Infrastruktur wiederherzustellen. Im Jahre 1995 wurden die Bergungszüge im Rahmen der Umstrukturierung des THW durch Technische Züge ersetzt, die blaue Farbe blieb bestehen und entwickelte sich zu einem weltweiten Erkennungszeichen des Technischen Hilfswerks. So existieren in Anlehnung an andere bekannte Werbesprüche inoffizielle Slogans wie „THW – Die blauen Engel“ oder „THW – Unser Strom ist blau!“ (z. B. als Beschriftung großer Notstromaggregate).

Bedeutende Einsätze

THW-GKW 1 im Einsatz
  • Das Oderhochwasser 1997 war mit 54 Einsatztagen und mehr als 7200 THW-Helfern aus 392 Ortsverbänden der erste große Einsatz nach der Wiedervereinigung.
  • Zu Beginn des Jahres 2000 hatte das THW den größten Auslandseinsatz in Frankreich. Mehr als 1.500 Helfer halfen bei der Beseitigung von Schäden durch Winterstürme.
  • Der größte Einsatz in der Geschichte des THWs war das Elbehochwasser 2002, bei welchem 24.000 Helfer mit 1.750.000 Stunden und dem technischen Gerät im Einsatz waren.
THW-Kräfte im Hochwassereinsatz
  • Flutkatastrophe in Südfrankreich Ende 2003: Insgesamt 1.300 THW-Einsatzkräfte kämpften ca. 14 Tage gegen die Fluten. Mit einer Pumpleistung von rund 670 Kubikmetern pro Minute.
  • Elbehochwasser 2006
  • nach dem Seebeben im Indischen Ozean 2004
  • Einsatz nach dem Hurrikan Katrina in New Orleans
  • Die SEEWA Fachgruppe half bei der Trinkwasseraufbereitung im Südlibanon 2006
  • Bundesweit wurde das THW zur Beseitigung der Sturmschäden, die der Sturm Kyrill am 18. und 19. Januar 2007 angerichtet hat, angefordert. Hier waren fast die Hälfte aller Ortsverbände mit ca. 5500 Kräften eingesetzt.

Selbstverständnis des THW

Aus heutiger Sicht ist es schwer vorstellbar, was passiert wäre, wenn Deutschland in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg wiederholt Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen geworden wäre. Da die Kriegsgefahr jedoch bestand und das geteilte Deutschland genau zwischen den beiden Hauptgegnern lag, musste neben dem Aufbau eigener Streitkräfte auch mit dem Aufbau des Zivil- und Katastrophenschutzes begonnen werden.

Doch auch damals waren sich die Politiker nicht einig, wie man die Zivilbevölkerung sinnvoll gegen die Gefahren schützen konnte. Die Aufstellung sogenannter Bergungszüge, die bei ABC-Angriffen eingesetzt werden sollten, ist ein naheliegendes aber glücklicherweise nie eingesetztes System gewesen. So wären die Aufgaben des Technischen Hilfswerks vorrangig Bergungs- und Instandsetzungsoperationen während oder nach militärischen Angriffen gewesen. Man muss bedenken, dass große Teile der Infrastruktur, wie das Schienennetz, Telekommunikation und Energieversorgung in staatlicher Hand waren.

Die Wende 1990 brachte auch für das THW eine Reihe von Veränderungen: Das Ende des Kalten Krieges, der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, die Privatisierung staatlicher Betriebe wären Gründe zur Auflösung des THW gewesen. Doch stattdessen wurden weitere Ortsverbände auf dem neuen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegründet und die Einsatzkompetenzen erweitert. Die Umstrukturierung des THW Mitte der 90er Jahre machte es zu einer modernen und flexiblen Einsatzorganisation, auf die sowohl der Staat als auch örtliche Behörden zugreifen können. Gründe für das Bestehen und den Ausbau des THW waren die guten Erfahrungen mit den Einsatzkräften in den 40 Jahren, die verantwortungsbewusste Führung und nicht zuletzt die Zehntausenden von ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer in den Ortsverbänden.

Heute kann das THW auf spektakuläre Einsätze im In- und Ausland zurückblicken. Auch in der örtlichen Gefahrenabwehr gibt es Vereinbarungen mit Polizei und Feuerwehr und jede Woche sind bundesweit die THW-Kräfte im Einsatz. Die Gründung der THW-Jugend zeigt, dass neben den Zivil- und Katastrophenschutzaufgaben das THW auch soziale Verantwortung in den jeweiligen Regionen zeigt.

Leitsätze

Zum 50. Geburtstag des THW wurden die Leitsätze ins Leben berufen, die jeden ehren- und hauptamtlichen Mitwirkenden in ihrem Verständnis, Verhalten und der Identifikation prägen sollen. [2]

  1. Das Leitbild verpflichtet alle Angehörigen des Technischen Hilfswerks.
  2. Wir sind eine ehrenamtlich getragene staatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Unser im THW-Helferrechtsgesetz festgelegter Auftrag ist Leistung technisch-humanitärer Hilfe, auch weltweit, und im Zivilschutz.
  4. Wir sind ein THW – identifizieren uns mit unserem Staat und bekennen den Auftrag als unser gemeinsames Ziel.
  5. In Verantwortung für unser Ziel bereiten wir uns mit aller Kraft und allem Können für den Einsatz vor.
  6. Kameradschaft, Verlässlichkeit, Loyalität und gegenseitige Achtung prägen unseren Umgang miteinander.
  7. Die Mitgestaltung der Helferschaft in den Gremien ist Voraussetzung bei der Führung und Weiterentwicklung des THW.
  8. Kommunikation ist unser wichtigstes Führungsinstrument.
  9. Jede Herausforderung wird als Chance zur Verbesserung betrachtet.
  10. Die THW-Jugend ist unsere Zukunft.

Siehe auch

Portal
 Portal: Technisches Hilfswerk – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Technisches Hilfswerk

Einzelnachweise

  1. Mitteldeutsche Zeitung
  2. Die zehn Leitsätze des THW auf thw.de

Literatur

  • Gernot Wittling: Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-93-275066-7
  • Gernot Wittling (Hrsg.): Wir Helfen. Das THW – Gestern – Heute – Morgen. Eigenverlag des THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5
  • Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: THW-Jahresbericht. Jährlich herausgegeben im Eigenverlag des THW
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz. Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz. Vierteljährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)
  • Bundessekretariat der THW-Jugend e. V.: Jugend-Journal. Das THW-Jugendmagazin. Halbjährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)

Weblinks

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