Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
– BDBOS –
Logo der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.jpg
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesanstalt
Gründung 2. April 2007
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Rolf Krost, Präsident[1]
Anzahl der Bediensteten ca. 150[2]
Haushaltsvolumen ca. 2,5 Mio. Euro
Website www.bdbos.bund.de

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) mit Sitz in Berlin ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist nach eigenen Angaben "der Aufbau, der Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems" für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Die BDBOS hat ihre Tätigkeit am 2. April 2007 in Berlin aufgenommen[3].

BSI Sicherheitskarte

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Das Gesetz zur Errichtung der BDBOS wurde am 1. Juli 2005 als letzte eingebrachte Vorlage vor der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder beschlossen. Nach Ablehnung durch den Bundesrat wurde das BDBOS-Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Diesen passierte es zwar, jedoch wurde es auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen am 18. September 2005 nicht wieder in den Bundestag eingebracht.

Die Große Koalition hält am Aufbau der BDBOS als zentrales Bund-Länder-Organ für die Einführung des Digitalfunks fest. Am 11. Mai 2006 brachte sie den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) zum zweiten Mal in den Bundestag ein (Bundestagsdrucksache 16/1364).

Ursprünglich hatte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily den Auftrag für den Aufbau und Betrieb des digitalen Behördenfunknetzes ohne Ausschreibungsverfahren mittels einer sogenannten „freihändigen Vergabe“ an die DB-Telematik, eine Deutsche Bahn-Tochter, gegeben.

Nachdem mehrmonatige Verhandlungen zwischen Bahn und Bund beziehungsweise Ländern über Leistungsumfang und Kosten des Netzaufbaus im Dezember 2006 scheiterten, wollen nun Bund und Länder den Aufbau des Digitalfunks in Eigenregie vorantreiben. Die BDBOS soll den Netzaufbau koordinieren.[4] Mit der Unterstützung der höchst komplexen Gesamtsteuerung während des Netzaufbaus hat die BDBOS einen externen Projektsteuerer beauftragt.[5]

Normung

Seit der PMR-Expo in Leipzig 2007 verteilt die BDBOS ihren Änderungskatalog Endgeräteanforderungen Teil B. In diesem werden in über 400 Punkten für das deutsche BOSNET die Änderungen gegenüber einem handelsüblichen Tetrafunkgerät festgeschrieben. Darin werden teilweise absurde Forderungen gestellt wie z.B. Punkt 434 : Es soll im Lieferumfang der Endgeräte das Endgerät selbst enthalten sein. Leider wurde aber in keiner Anforderung etwas so bedeutendes wie eine einheitliche Steckerbelegung festgeschrieben. Einer von vielen Nachteilen dürfte die fehlende Anschaltung von Rundumtonkombination an zukünftige BOSNET MobilGeräte, oder die Austauschbarkeit von Sprechgarnituren bei Handfunkgeräten sein.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.bdbos.bund.de Über uns > Präsident. Aufgerufen am 9. Mai 2011.
  2. Welt Online: Milliarden-Debakel beim Digitalfunk der Polizei. 25. Februar 2010
  3. Mitteilung des Bundesinnenministeriums zur BDBOS
  4. Pressemitteilung des BMI vom 15. März 2007
  5. http://www.bdbos.bund.de/cln_109/nn_421176/DE/Bundesanstalt/Projekt__Digitalfunk/Glossar/glossar__node.html?__nnn=true

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