Technisches Hilfswerk

Technisches Hilfswerk
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
– THW –
THW-Logo
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Zivil- und Katastrophenschutzorganisation
Rechtsform Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium des Innern
Gründung 22. August 1950 [1]
Hauptsitz Bonn-Lengsdorf
Behördenleitung Albrecht Broemme, Präsident
Anzahl der Bediensteten 83.404, davon 41.127 aktive Einsatzkräfte (Stand Mai 2011)[2] zuzüglich 14.696 Junghelfer in der THW-Jugend e.V. (Stand Mai 2011)[3]
Haushaltsvolumen 178.800.000 (Haushalt 2010)[4]
Website www.thw.de

Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Seit dem 25. August 1953 ist das THW eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit. Der internationale Name lautet „German Federal Agency For Technical Relief“.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Vom THW errichtet - Trinkwasserbrunnen in Somalia
Im Rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr reißt ein Radlader des THW die Dachhaut einer brennenden Schule auf.
Im Auftrag der Feuerwehr beseitigt das THW in Berlin eine Ölspur

Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 festgelegt:

Technische Hilfe im Zivilschutz

Die Notwendigkeit des nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren die hauptsächlichen Gründe für die Schaffung des Technischen Hilfswerkes. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt das THW flächendeckend Einrichtungen und Einheiten auf, die aus Helfern gebildet werden. Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die THW-Helfer unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich wie Sanitätstruppen der Streitkräfte, diese sind militärische Nichtkombattanten).

Technische Hilfe im Ausland

Die Bundesrepublik Deutschland bietet anderen Staaten vor allem bei Naturkatastrophen Hilfe an oder reagiert auf Hilfeersuchen anderer Staaten und bedient sich dabei u. a. der technischen und personellen Mittel des THW. Der Einsatz des THW als humanitärer Botschafter ist ein wichtiges Element im Rahmen internationaler Beziehungen, die Hilfe wird hierbei über das Auswärtige Amt vermittelt. Das THW hat für diese Zwecke bereits Ende der 1980er Jahren die Schnelleinsatzeinheiten Bergung Ausland (SEEBA) und seit 2004 die Wasser Ausland (SEEWA) aufgestellt[5], die innerhalb weniger Stunden weltweit Hilfe leisten können. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz.

Daneben gibt es die im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens entwickelten High Capacity Pumping Modules (HCP) und die durch das THW als Partner im EU-Mechanismus vorgehaltenen technischen Unterstützungsteams (Technical Assistance Support Teams (TAST)).

Für die Logistikabwicklung der ins Ausland zu verlegenden Einheiten wurde die Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) aufgestellt.

Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, z. B. in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau).

Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen

Als Behörde ist das THW gemäß den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes anderen Behörden gegenüber zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus wird das THW durch das THW-Gesetz dazu verpflichtet, auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten, wenn es sich um Katastrophen, öffentliche Notstände oder Unglücksfälle größeren Ausmaßes handelt. Dies betrifft den Einsatz des THW in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also durch die Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten, Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll (z. B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen. So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern und greift dabei auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.

Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung

Über die Fälle der Amtshilfe hinaus kann das THW öffentliche Aufgaben durch Vereinbarung übernehmen.

Geschichte

50 Jahre Technisches Hilfswerk, Deutsche Briefmarke 2000.

Vorläufer des Technischen Hilfswerks war die 1919 von Otto Lummitzsch, einem Pionieroffizier, gegründete Technische Nothilfe (TN), die bis 1945 existierte.

Nach Auflösung der TN durch die Siegermächte 1945 wurde Otto Lummitzsch am 22. August 1950 vom damaligen Bundesminister des Inneren, Dr. Gustav Heinemann, beauftragt, unter der Bezeichnung „Ziviler Ordnungsdienst“ eine ähnliche Organisation für die Bundesrepublik Deutschland aufzubauen. Ab 20. Oktober 1951 wurde die Bezeichnung „Technisches Hilfswerk“ (THW) offiziell; diese Wortschöpfung war nicht neu, sondern bereits Titel einer TN-Werbebroschüre von 1920 gewesen.

Bereits im Februar und März 1953 wurde der erste Auslandseinsatz durchgeführt (Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden). Am 25. August 1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt und diesem direkt unterstellt.[6] Das THW wurde unter anderem mit technischen Diensten im zivilen Luftschutz (später Zivilschutz) betraut.[7] Seit 1955 wurde das THW als Träger des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes in den Luftschutzhilfsdienst (LSHD) einbezogen.[8] Im Sommer 1955 verfügte das THW bereits über 343 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Mit Gründung der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz im Jahre 1957 wurde das THW in diese Behörde eingegliedert. Der Personalbedarf konnte schnell gedeckt werden. Das große Problem der Anfangsjahre war die fehlende technische Ausstattung. Hier war (und ist) viel Eigeninitiative notwendig und viele Fahrzeuge waren damals Privateigentum. Einige Ortsverbände waren ausschließlich mit einer Schubkarre zum Transport ausgestattet.

In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausrüstung, insbesondere durch die Ausstattung mit modernen Gerätekraftwagen (GKW) und Mannschaftstransportwagen (MTW), vervollständigt und modernisiert. Seit der Deutschen Wiedervereinigung findet man nicht nur Militärgerät der Bundeswehr in den Reihen des THW, sondern auch Fahrzeuge der ehemaligen NVA wurden in die Ortsverbände integriert.

Infolge des THW-Helferrechtsgesetzes vom 22. Januar 1990 wurde das THW am 1. Januar 1993 aus dem inzwischen so benannten Bundesamt für Zivilschutz herausgelöst und besteht fortan als unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde des Bundesinnenministeriums fort.

Im Jahr 1994 wurde aufgrund der weltpolitisch veränderten Lage eine Umorganisation erforderlich. Die großen Bergungs- und Instandsetzungszüge wurden aufgelöst und in flexiblere Bergungsgruppen und Fachgruppen (z. B. Infrastruktur oder Beleuchtung) aufgeteilt. Einige Teileinheiten des THW wurden damals an die örtlichen Feuerwehren (z. B. ABC-Züge) oder Sanitätsorganisationen (z. B. Fernmeldezüge) abgegeben und der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.

Am 8. Dezember 2008 unterzeichneten der Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, ein „Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, und dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland“. Danach kann das THW im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Liegenschaften der Bundeswehr mitnutzen sowie gegenseitige Ausbildungsunterstützung leisten. Für Auslandseinsätze des THW wurden Vereinbarungen zum Mitflug von THW-Helfern in Transportflugzeugen der Bundeswehr, der medizinischen Mitversorgung von THW-Helfern in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr und zu verschiedenen Maßnahmen logistischer Unterstützung, z. B. Einbindung der THW-Helfer in die Feldpost- und Bargeldversorgung getroffen.

Mit der Standing Engineering Capacity (SEC) wurde ab 2010 eine Einheit des Technischen Hilfswerks aufgebaut, die technische und logistische Hilfe für internationale Friedensmissionen im Feld leisten kann. Sie umfasst eine Grundausstattung an Werkzeugen, Verbrauchsmaterial, Unterkünften, Fahrzeugen und Kommunikation in modularer Form. Parallel dazu wird derzeit ein Einsatzkräftepool aufgebaut, aus dem eine ständige Einsatzbereitschaft von bis zu 30 Einsatzkräften sichergestellt werden kann. Die SEC soll insbesondere in den Bereichen Wasserversorgung und -entsorgung, Elektroversorgung und verteilung (u. a. Generatoren), Holzbau und Holzverarbeitung, Metallbau und -verarbeitung, Hoch- und Tiefbau sowie gegebenenfalls im Kraftfahrzeugbereich (Werkstatt) schnell abrufbare Unterstützung für internationale Friedensmissionen auf Anforderung einer internationalen Organisation oder ausländischer staatlicher Stellen in den Bereichen humanitäre Soforthilfe, technische Hilfe oder Katastrophenschutz leisten können.

Direktoren/Präsidenten des THW

  • 1952–1955 Direktor Otto Lummitzsch
  • 1955–1958 Direktor Dr. Alexander Löfken
  • 1958–1962 Direktor Dr. Rudolf Schmidt
  • 1962–1977 Direktor Dipl.-Ing. Hans Zielinski
  • 1977–1985 Direktor Dipl.-Ing. Hermann Ahrens
  • 1985/1986 Direktor Dipl.-Verw. Helmut Meier
  • 1986–2002 Direktor Gerd Jürgen Henkel
  • 2002–2006 Präsident Dr. Georg Thiel
  • seit 2006 Präsident Albrecht Broemme[9]

Organisation

Das THW hat rund 82.000 ehrenamtliche Helfer, darunter etwa 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 860 hauptamtliche Mitarbeiter. Als Bundesoberbehörde des Bundesministeriums des Innern steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Derzeitiger Präsident ist seit dem 16. Mai 2006 Dipl.- Ing. Albrecht Broemme. Er war zuvor als Landesbranddirektor Leiter der Berliner Feuerwehr. Der Sitz der THW-Leitung ist in Bonn-Lengsdorf zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Aufbauorganisation

668 THW-Ortsverbände, 66 Geschäftsstellen, 8 Landesverbände und die Bonner THW-Leitung sind eingebunden in Verwaltungs- und Organisationsstrukturen. In den Ortsverbänden sind ausschließlich ehrenamtliche Helfer tätig, in den anderen Organisationseinheiten wird hauptamtliches Personal beschäftigt.

THW-Leitung

Die THW-Leitung mit Sitz in Bonn untersteht dem THW-Präsidenten und unterstützt diesen bei seinen täglichen Amtsgeschäften. Sie besteht aus dem Leitungs-Stab, dem Beauftragten für das Ehrenamt und den zwei Abteilungen Einsatz mit den Referaten E1 Grundsatz, E2 Ausland, E3 Kompetenzentwicklung, E4 Logistik und E5Technik sowie der Abteilung zentrale Dienste mit den Referaten Z1 Helfer und Personal, Z2 Organisation, Z3 Finanzen, Z4 Recht und Z5 Information und Kommunikation. Das THW-Logistikzentrum mit Dienstsitz in Heiligenhaus ist ebenfalls mit seiner Zugehörigkeit zum Referat E4 Logistik unmittelbarer Bestandteil der THW-Leitung.

THW-Landesverbände

Die acht Landesverbände des THW

Die acht Landesverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. Ihnen stehen die Landesbeauftragten vor, denen für ihre Arbeit ebenfalls zwei Referate (Einsatz und Ehrenamt / zentrale Dienste) zur Verfügung stehen, sowie die Stellen Büromanagement und Kommunikation.

Derzeit sind sie wie folgt aufgeteilt:

  • Landesverband Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Landesverband Bayern mit Sitz in München
  • Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt mit Sitz in Berlin und den Sonderaufgaben THW-Informationszentrum und Wahrnehmung von Hauptstadtaufgaben
  • Landesverband Bremen, Niedersachsen mit Sitz in Hannover und den Sonderaufgaben Aufbau Ölschadensbekämpfung und Aufbau SEB ABC
  • Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel
  • Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland mit Sitz in Mainz
  • Landesverband Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Heiligenhaus (ebenfalls Sitz des Logistikzentrums)
  • Landesverband Sachsen, Thüringen mit Sitz in Altenburg

THW-Geschäftsführerbereiche

In den Landesverbänden sind insgesamt 66 Geschäftsführerbereiche eingegliedert, die wiederum die Ortsverbände betreuen, ihnen als Außenstellen der Landesverbände aber nicht weisungsbefugt sind. Die Geschäftsführerbereiche werden von einem Geschäftsführer geleitet, welcher der Ansprechpartner auf der regionalen Ebene ist. Ihm zur Seite stehen mehrere Sachbearbeiter und Bürosachbearbeiter.

THW-Ortsverbände

Dienststellungskennzeichen eines Ortsbeauftragten

Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband (OV) vor, deutschlandweit gibt es derzeit 668 Ortsverbände. Jedem Ortsverband steht der Ortsbeauftragte als ehrenamtlicher Behördenleiter vor. Er wird vertreten durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten, der gleichzeitig auch Leiter des OV-Stabs ist. Daneben steht mindestens ein Technischer Zug als Einsatzeinheit eines Ortsverbandes.

OV-Stab

Der OV-Stab bildet die Verwaltungseinheit eines Ortsverbands und dient der Führung und Organisation. Im Einsatzfall geht aus ihm die Leitungs- und Koordinierungsstelle des Ortsverbandes hervor, die LuK-OV. Folgende Mitglieder sind in einem OV-Stab tätig:

Des Weiteren sind in jedem Ortsverband zwei Fachberater (FaBe) vorgesehen, die dem Ortsbeauftragten direkt unterstellt sind.

Technischer Zug

Der Gerätekraftwagen 1 (GKW 1) kommt in der Regel als erstes zum Einsatz

Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen.

In den Ortsverbänden sind derzeit 727 Technische Züge (TZ) flächendeckend disloziert. Deshalb ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt.

Hauptartikel: Technischer Zug

Der Technische Zug untersteht dem Zugführer und besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp der ihn unterstützt, der 1. Bergungsgruppe für den schnellen und mobilen Einsatz, der 2. Bergungsgruppe, welche für den überwiegend stationären Einsatz mit schwereren Geräten bzw. zur Unterstützung der 1. Bergungsgruppe ausgestattet ist, sowie mindestens einer, maximal jedoch drei Fachgruppen. Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen. Der Funkrufname der THW Einheiten lautet im 2 m und 4-m-Sprechfunk Heros.

Zugtrupp

Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Er richtet eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten/Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten bzw. Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.

1. Bergungsgruppe

Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug. Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. In der Regel kommt diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz. Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.

2. Bergungsgruppe

Die 2. Bergungsgruppe (2. BGr) verfügt neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, über zusätzliche, schwere Komponenten. Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge, mit denen eine schwere Bergung auch da geleistet werden kann, wo Abgase oder Lärm verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Verletzte gefährden würden. In den 66 Geschäftsführerbereichen ist je einmal als Typ B eine „schwere“ Version der 2.BGr, vorhanden. Sie ist zusätzlich mit Betonkettensäge, Plasmaschneider, Kernbohrgerät und schweren Hebekissen (132 t) ausgestattet.

Fachgruppe

Eine Fachgruppe ist eine Teileinheit des Technischen Zuges oder im Falle der Fachgruppen Logistik, Fachgruppe Führung/Kommunikation sowie den Auslandseinheiten eigenständig mit speziellen überörtlichen oder -regionalen Einsatzaufgaben. Sie sind für Einsätze bei großen Schadenereignissen, für Auslandseinsätze sowie für besondere Schadensfälle vorgesehen. Sie sind auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung teilweise in geringerer Zahl vorhanden. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur stellt dies aber kein Problem dar, jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar. Innerhalb eines Geschäftsführbereichs sollte jede Fachgruppe einmal vertreten sein (Ausnahme: Fachgruppe Ölschaden, SEEBA, SEEWA und SEElift). Derzeit existieren im THW folgende Fachgruppen: Beleuchtung, Brückenbau, Elektroversorgung, Führung/Kommunikation, Infrastruktur, Logistik, Ortung, Ölschaden, Räumen, Sprengen, Trinkwasserversorgung, Wassergefahren, Wasserschaden/Pumpen, sowie die Auslandseinheiten SEEBA (Schnell-Einsatz-Einheit-Bergung-Ausland), SEElift (Schnell-Einsatz-Einheit für Logistikabwicklung im Lufttransportfall) sowie SEEWA (Schnell-Einsatz-Einheit-Wasser-Ausland).

THW-Jugend

THW-Jugend

Die THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen zwischen 10 und 18 Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger eingetragener Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten.

Helfervereinigungen

Eine immer wichtigere Rolle spielen innerhalb des Technischen Hilfswerks die sogenannten THW-Helfervereinigungen. Diese sind meist gemeinnützige Vereine, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Technische Hilfswerk von außen zu unterstützen. Die Helfervereinigungen stehen außerhalb der Behördenstruktur und unterstützen die Helfer und Ortsverbände durch eigene Angebote und Spenden. So zum Beispiel können sich die Helfer als Mitglieder einer Helfervereinigung für Fälle der Berufsunfähigkeit absichern. Manche Helfervereinigungen haben sich zum Beispiel das Ziel gesetzt, die früher im THW vorhandene kameradschaftliche Kommunikation wieder aufleben zu lassen. Eine große Rolle in diesem Zusammenhang spielen die großen Kommunikationsplattformen außerhalb des bundeseigenen THW-Extranets.

Einsatz

Im Rahmen der Einsatztaktik und Einsatzorganisation des THW unterscheidet das THW Einsatzstruktur und THW-Struktur. Einsatzstruktur bezeichnet im Einsatzfall den Zuständigkeitsbereich von Einsatzleitungen und Führungsstellen. In diesen Bereich werden THW-Potenziale entsandt. Die THW-Struktur umreißt den Zuständigkeitsbereich, in dem das THW im Einsatzfall Leitungs-, Koordinierungs-, Unterstützungs- und sonstigen operativen Maßnahmen innerhalb seiner eigenen Struktur und somit außerhalb der Einsatzstruktur vornimmt.

Bedeutende Einsätze

THW-GKW 1 im Einsatz
THW-Kräfte im Hochwassereinsatz
  • Das Oderhochwasser 1997 war mit 54 Einsatztagen und mehr als 7.200 THW-Helfern aus 392 Ortsverbänden der erste große Einsatz nach der Wiedervereinigung.
  • Zu Beginn des Jahres 2000 hatte das THW den größten Auslandseinsatz in Frankreich. Mehr als 1.500 Helfer halfen bei der Beseitigung von Schäden durch Winterstürme.
  • Der größte Einsatz in der Geschichte des THWs war das Elbehochwasser 2002, bei welchem 24.000 Helfer mit 1.750.000 Stunden und technischem Gerät im Einsatz waren.
  • Flutkatastrophe in Südfrankreich Ende 2003: Insgesamt 1.300 THW-Einsatzkräfte kämpften ca. 14 Tage gegen die Fluten - mit einer Pumpleistung von rund 670 Kubikmetern pro Minute.
  • Nach dem Ende des Bürgerkriegs in Liberia ist das THW seit Mai 2005 im Rahmen der UN-Friedensmission United Nations Mission in Liberia (UNMIL) für die Wartung und Instandsetzung der Generatoren in Monrovia zuständig.
  • Elbehochwasser 2006
  • Nach dem Seebeben im Indischen Ozean 2004
  • Einsatz nach dem Hurrikan Katrina in New Orleans
  • Die SEEWA Fachgruppe half bei der Trinkwasseraufbereitung im Südlichen Libanon 2006
  • Bundesweit wurde das THW zur Beseitigung der Sturmschäden, die der Sturm Kyrill am 18. und 19. Januar 2007 angerichtet hat, angefordert. Hier war fast die Hälfte aller Ortsverbände mit ca. 5500 Kräften eingesetzt.
  • Im Jahr 2009 Aufbauhilfe in Italien nach schweren Erdbeben
  • Seit 15. Januar 2010: Trinkwasserbereitung und technische Hilfeleistungen nach dem Erdbeben auf Haiti (bis voraussichtlich Juni 2011)
  • Hilfe beim Hochwassereinsatz in Polen im Frühjahr 2010
  • Vom 13. bis 15. März 2011 leistete das THW mit 38 Helfern der Schnelleinsatzeinheit für Bergung im Ausland (SEEBA), drei Spürhunden und zwölf Tonnen Material Hilfe bei der Ortung und Bergung von Opfern des Tōhoku-Erdbebens in Japan.

Ausbildung

THW-Helfer in der Ausbildung

Die Ausbildung im THW wird durch die THW-Dienstvorschrift 2 (THW-DV 2) geregelt. Danach ist die Ausbildung in drei Stufen gegliedert.

Die Helfer des THW durchlaufen zunächst in Ausbildungsstufe 1 „Einsatzbefähigung“ die Grundausbildung, in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Die Grundausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil sowie einer Teamprüfung zusammensetzt. Ausbildungsinhalte und Prüfung sind in einer Prüfungsvorschrift geregelt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung werden die Helfer ihrer Verwendung innerhalb des Ortsverbandes zugeführt. Es schließt sich Ausbildungsstufe 2 „Fachbefähigung“ an, die mehrere Ausbildungsabschnitte kombiniert. Die Fachausbildung dient der Vorbereitung der Helfer auf ihre fachspezifischen Aufgaben in der Einsatzeinheit des THW. Bestimmte Funktionen bedürfen weiterer gesonderter Ausbildung im Rahmen der Funktionsausbildung. Dies betrifft z. B. Sanitätshelfer, Kraftfahrer oder Maschinisten. Führer und Unterführer des THW werden im Rahmen der Führungsausbildung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Auslandsausbildung schließlich dient der Ausbildung von Helfern, die für eine Auslandsverwendung in Frage kommen.

In Ausbildungsstufe 3 „Weiterbefähigung“ werden die Helfer nachhaltig fortgebildet, um den Wissensstand zu halten und Neuerungen weiterzugeben.

Die in den Ausbildungsstufen beschriebenen Ausbildungsnotwendigkeiten werden durch die Ausbildungssystematik sichergestellt. Durch die Standortausbildung wird grundsätzlich die Fachausbildung realisiert. Bereichsausbildungen dienen u.a. der ortsverbandsübergreifenden Ausbildung eines bestimmten Themengebietes (z. B. Sprechfunkerausbildung) und gleichartiger Funktionsträger (z. B. Zugführerfortbildung). Die schulische Ausbildung stellt die gesamte Palette der Fachbefähigung in Gänze oder in Ergänzung zu anderen Ausbildungsformen sicher. Das THW unterhält dazu eine THW-Bundesschule mit den Schulstandorten Hoya (Niedersachsen) und Neuhausen auf den Fildern (Baden-Württemberg) sowie mit dem Bereich E-Learning. Es werden aber auch Lehrgänge an der AKNZ Ahrweiler oder der DEULA Nienburg durchgeführt.

Die Ausbildungssystematik sieht darüber hinaus weitere Ausbildungsformen sowie als besondere Ausbildungsform Übungen und Wettkämpfe als Abbildung der Einsatzrealität vor.

Dienstkleidung

THW-Angehörige sind zum Tragen einer einheitlichen Dienstkleidung verpflichtet, diese ist im Allgemeinen dunkelblau. Die Bekleidungsarten regelt die Richtlinie über die Bekleidung und Kennzeichnung im Technischen Hilfswerk (Bekleidungsrichtlinie, BeklRiLi) als Verwaltungsvorschrift im Bereich der Bundesanstalt. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Einsatzschutzkleidung, Arbeitsschutzkleidung, Dienstkleidung und Tagesdienstkleidung für alle Helferinnen und Helfer, Jugendkleidung für Junghelfer sowie für einzelne Tätigkeiten besondere Schutzkleidung, Auslandskleidung und Kleidung für Köchinnen/Köche sowie Küchenhelfer/-innen. Mit Ausnahme der Tagesdienstkleidung, die selbst zu beschaffen ist, wird die Bekleidung dienstlich gestellt.

Einsatzschutzkleidung

Zwei THW-Helfer mit Einsatzanzug (nach aktueller Richtlinie nur noch mit T-Shirt zulässig)

Die Einsatzschutzkleidung ist für Einsätze vorgeschrieben. Sie dient gelegentlich auch zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, etwa bei Vorführungen, bei denen ein Dienstanzug nicht angemessen wäre.

Als Einsatzschutzkleidung ist seit 2000 der Multifunktionale Einsatzanzug (MEA) vorgesehen, der in Berichten über Einsätze häufig zu sehen ist und daher das Bild des THW in der Öffentlichkeit prägt. Er besteht aus Einsatzjacke und Einsatzhose in dunkelblau, schwarzen Einsatzschuhen, sowie nach Bedarf T-Shirt (kurz- oder langarm), Handschuhen, Fleece-Jacke oder Windstopper, Koppel und ggf. weiterer persönlicher Schutzausrüstung. Als Kopfbedeckung sind Helm, Base Cap, Wintermütze, Barett oder Strick-/Fleecemütze vorgesehen. Der Einsatzanzug kostet in der Beschaffung ca. 650 Euro. Die Einsatzjacke ist an den Ärmeln, auf den Taschen, an der Brust und im unteren Rücken , die Einsatzhose im unteren Beinbereich mit gelben Reflexstreifen ausgestattet. Auf der Rückseite der Einsatzjacke ist ein Leuchtstreifen mit der Aufschrift "THW", bzw. bei Führungskräften Zug/Gruppenführer, angebracht. Auf den Patten der Brusttaschen werden Namensband und Dienststellungskennzeichen getragen.

Der seit den 1960er Jahren übliche Einsatzanzug Pilot (EAP), der anfangs sandfarben und ab den 1970ern grau-blau war, ist für Einsätze nicht mehr zugelassen, wird heute jedoch noch teilweise als Arbeitsschutzkleidung getragen.

Arbeitschutzkleidung

Als Arbeitsschutzkleidung sind der MEA und der EAP (s. o.) sowie der Arbeitsanzug zugelassen. Sie wird bei allgemeinen Arbeiten in der Unterkunft getragen, etwa bei technischen Diensten, wie Wartung und Reparaturen, außerdem bei praktischer Ausbildung.

Der Arbeitsanzug, der als Arbeitsschutzkleidung in der Regel getragen wird, besteht aus robustem und kostengünstigem blauem Stoff. Getragen werden eine Arbeitshose mit Koppel, Hemd oder T-Shirt sowie die Einsatzstiefel. Bedarfabhängig können Arbeitsjacke, Pullover, Poloshirt, Handschuhe und weitere persönliche Schutzausrüstung (Warnkleidung gem. EN 471, Rettungsweste, etc.) sowie Wetterschutzkleidung oder Parka getragen werden. Eine Weste kann selbst beschafft werden. Als Kopfbedeckung sind Base Cap, Barett, Wintermütze und Helm vorgesehen.

Dienstkleidung

Als Dienstkleidung für alle Dienste, die keine besondere Schutzkleidung erfordern, ist ein Dienstanzug vorgesehen. In der Praxis wird dieser jedoch oft als "Gala-Anzug" verstanden und nur bei besonderen Anlässen getragen, z. B. bei Tagungen, Empfängen oder Ehrungen.

Der Dienstanzug (DA) besteht aus einer schieferblauen Diensthose, einer lichtblauen Dienstjacke, einem weißen Oberhemd (langarm mit Krawatte, kurzarm ohne) für Herren und einer weißen Bluse für Damen, schwarzen Halbschuhen und Socken. Bedarfabhängig können Parka, Mantel, Handschuhe und eine Kopfbedeckung (Dienstmütze, Barett) getragen werden. Damen können als Dienstkostüm den Dienstanzug auch mit Kostümjacke und Rock tragen. Die Dienstjacke verfügt über eine Brusttasche mit Patte auf der linken Seite und zwei Seitentaschen in Hüftnähe, ebenfalls mit Patten, sowie ein Hoheitsabzeichen am linken Oberarm (Bundesadler, darüber die Initialen "THW"). Auf der Patte der Brusttasche wird ein Namenschild aus Aluminium getragen, darüber kann eine Bandschnalle befestigt werden. Auf der gegenüberliegenden Brustseite wird das Dienststellungskennzeichen aufgenäht. Der ursprüngliche Entwurf für den Dienstanzug stammte von dem Designer Heinz Oestergaard, der auch die damaligen neuen Polizeiuniformen entworfen hatte[10].

Tagesdienstkleidung

Im Jahr 2011 wird zusätzlich zu den bestehenden Bekleidungsarten Tagesdienstkleidung eingeführt. Die Tagesdienstkleidung stellt eine Alternative für offizielle Termine dar, wenn der Multifunktionsanzug oder der Dienstanzug nicht angemessen erscheinen. Die Tagesdienstkleidung besteht aus einem schwarzen Blouson, einem hellblau-grauen Oberhemd (kurzarm) für Herren bzw. einer Bluse (langarm) für Damen, einer dunkelgrauen Cargohose, schwarzen Halbschuhen und Socken. Bedarfabhängig können ein Pullover und eine schwarze Kappe getragen werden. An Blouson und Hemd sind auf den Ärmeln THW-Logo und Bundesflagge angebracht, auf den Patten der Brusttaschen werden Dienststellungskennzeichen und Namenschilder getragen.

Kopfbedeckungen

Schutzhelm Dräger HPS 4100

Der speziell für das THW angefertigte Schutzhelm HPS 4100 der Firma Dräger zählt zur persönlichen Schutzausrüstung eines jeden Helfers und muss im Einsatz getragen werden. Er hat die Form des Gefechtshelmes der deutschen Streitkräfte und kann weitere Ausstattung aufnehmen, wie Lampe, Visier oder Schutzbrille und Nackenleder. Wenn die Helfer einen Gefahrenbereich verlassen oder wenn es erlaubt ist, den Helm abzusetzen (z. B. bei der Deichverteidigung) können die Helfer auf eine Baseballmütze zurückgreifen. Der vormals getragene Helm entsprach einem Arbeitsschutzhelm, jedoch mit Kinnriemen. Ein Visier und ein Nackenschutz aus Leder konnten angebracht werden.

Zu Einsatz- und Arbeitsschutzkleidung können, wenn die Tätigkeit einen Helm nicht erfordert, auch Base Caps getragen werden. Für den Dienstanzug ist eine Dienstmütze (Schirmmütze) vorgesehen, die jedoch nicht mehr neu ausgegeben wird. Seit Anfang der 1990er-Jahre gibt es im THW auch Barette. Es hängt vom jeweiligen Ortsverband ab, ob und wann diese getragen werden. In der Bekleidungsrichtlinie sind sie explizit bei Einsatz- und Arbeitsschutzkleidung vorgesehen, sie können jedoch auch als Kopfbedeckung zum Dienstanzug getragen werden. Für die Tagesdienstkleidung ist eine eigene Kappe vorgesehen.

Kennzeichnungen

Dienststellungskennzeichen für ehrenamtliche Helfer

Die Dienststellung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer wird durch entsprechende Kennzeichen an der Bekleidung ausgedrückt. Das THW-Logo wird dabei von zwei Feldern eingefasst, in die je nach Dienststellung senkrechte Balken einbeschrieben sind. Grundfarbe der Dienststellungskennzeichen ist dunkelblau, bei Tagesdienstkleidung schwarz. Die Farbe der Kennzeichnung ist bei Einsatzkräften hellblau, im Ortsverbands-Stab und bei Fachberatern silbern (auf Einsatzschutzkleidung weiß). Der Ortsbeauftragte trägt als Dienststellenleiter ein golden (auf Einsatzschutzkleidung gelb) abgesetztes Diensstellungskennzeichen. Helfer-Anwärter tragen kein Dienststellungskennzeichen, daher erhalten die Helfer erst mit erfolgreich absolvierter Grundausbildung ihre Abzeichen. Mangels Verwendung von Dienstgraden im THW entfällt auch eine entsprechende Kennzeichnung.

Ortsverbands-Stab mit Ortsbeauftragtem und Fachberater
Ortsbeauftragter stv. Ortsbeauftragter Ausbildungsbeauftragter,
Fachberater,
Verbindungsperson
Jugendbetreuer,
Schirrmeister,
Beauftragter für
Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltungsbeauftragter,
Koch
Thw dienststellungskennzeichen ortsbeauftragter.svg Thw dienststellungskennzeichen stelv ortsbearuftragter.svg Thw dienststellungskennzeichen fachberater.svg Thw dienststellungskennzeichen schirmeister.svg Thw dienststellungskennzeichen verwaltungshelfer.svg
Technischer Zug, Fachgruppe Logistik und Fachgruppe Führung/Kommunikation
Zugführer,
Führer der Fachgruppe
Logistik oder der
Fachgruppe Führung/Kommunikation
Zugtruppführer
(stv. Zugführer),
Sachgebietsleiter der
Fachgruppe Führung/Kommunikation
Gruppenführer Truppführer,
Führungsgehilfe
Helfer
Thw dienststellungskennzeichen zugfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen zugtruppfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen gruppenfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen truppfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen helfer.svg

Anmerkung: Die Fachgruppen Logistik und Führung/Kommunikation sind nicht Teil des Technischen Zuges. Sie dienen zur Versorgung und Führung mehrerer THW-Einheiten bei Großeinsätzen und sind über das gesamte Bundesgebiet in einigen Ortsverbänden stationiert.

Funktionskennzeichen für ehrenamtliche Helfer auf Landes- und Bundesebene

Ehrenamtliche Vertreter auf Landes- und Bundesebene tragen besondere Funktionskennzeichen in goldener (auf Einsatzschutzkleidung gelber) Farbe. Die zwei bis vier senkrechten Balken sind hier schmaler und füllen das Feld nicht vollständig aus; der Balken im Dienststellungskennzeichen des Bundessprechers ähnelt dem des Ortsbeauftragten, ist jedoch breiter.

Bundessprecher
Stellvertretender Bundessprecher
Landessprecher Stellvertretender Landessprecher
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Funktionskennzeichen für hauptamtliche Mitarbeiter

Hauptamtliche THW-Mitarbeiter tragen Funktionskennzeichen in silberner und goldener bzw. weißer und gelber Farbe. Zur Unterscheidung von Ehrenamtlichen sind die Balken hier waagerecht einbeschrieben; ab der Ebene des Landesbeauftragten sind sie breiter (beim Vizepräsidenten unterbrochen).

Präsident
Vizepräsident
Landesbeauftragter,
Leiter der Bundesschule,
Abteilungsleiter,
Beauftragter für das Ehrenamt
Referatsleiter,
Schulmanager,
Leiter des Leitungsstabes
Referent
THW Präsident.jpg THW Vizepräsident.jpg THW Landesbeauftragter.jpg THW Referatsleiter.jpg THW Referent.jpg
Geschäftsführer Sachbearbeiter,
Fachlehrer
Bürosachbearbeiter,
Ausbilder
Kraftfahrer,
Gerätehandwerker
THW Geschäftsführer.jpg THW Sachbearbeiter.jpg THW Bürosachbearbeiter.jpg THW Kraftfahrer.jpg

Farbgebung

Die Fahrzeuge, Bekleidung und ein großer Teil der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks sind in Blautönen gehalten (RAL-Nummer 5002, Ultramarinblau). Der Grund dafür ist, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Fahrzeuge von Bergungszügen – die übrigens nicht nur dem THW, sondern auch vielen Feuerwehren unterstellt waren – blau angestrichen wurden. So konnte man die „rote Feuerwehr“ für die Brandbekämpfung von der „blauen Feuerwehr“ für Bergungsaufgaben unterscheiden. Bergungszüge hatten in den Zeiten des Kalten Krieges unter anderem die Aufgabe, bei kriegerischen Auseinandersetzungen Menschen zu retten und Tiere und Sachwerte zu bergen sowie die Infrastruktur wiederherzustellen. Im Jahre 1995 wurden die Bergungszüge im Rahmen der Umstrukturierung des THW durch Technische Züge ersetzt, die blaue Farbe blieb bestehen und entwickelte sich zu einem weltweiten Erkennungszeichen des Technischen Hilfswerks. So existieren in Anlehnung an andere bekannte Werbesprüche inoffizielle Slogans wie „THW – Die blauen Engel“ oder „THW – Unser Strom ist blau!“ (z. B. als Beschriftung großer Notstromaggregate).
Eine Ausnahme stellen die Fahrzeuge der Fachgruppe Führung/Kommunikation dar, welche im Einsatzfall als Führungsstelle benutzt werden (Führungskraftwagen und Führungs-/Kommunikationskraftwagen mit Führungs- und Lageanhänger). Diese sind weiß lackiert und mit blauer Schrift versehen (früher orange mit weißer Schrift), damit sie schnell als Führungsstelle zwischen anderen Fahrzeugen erkannt werden können.

Selbstverständnis des THW

Da die Kriegsgefahr zwischen den damaligen NATO-Staaten und den Warschauer-Pakt-Staaten bestand und das geteilte Deutschland genau zwischen den beiden Hauptgegnern lag, musste neben dem Aufbau eigener Streitkräfte auch mit dem Aufbau des Zivil- und Katastrophenschutzes begonnen werden.

Damals war sich die Politik nicht einig, wie man die Zivilbevölkerung sinnvoll gegen die Gefahr schützen konnte. Die Aufstellung sogenannter Bergungszüge, die bei ABC-Angriffen eingesetzt werden sollten, ist eine mögliche Option gewesen. So wären die Aufgaben des Technischen Hilfswerks vorrangig Bergungs- und Instandsetzungsoperationen während oder nach militärischen Angriffen gewesen. Große Teile der Infrastruktur, wie das Schienennetz, Telekommunikation und Energieversorgung waren in staatlicher Hand.

Die Wende 1990 brachte für das THW eine Reihe von Veränderungen: Das Ende des Kalten Krieges, der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland sowie die Privatisierung staatlicher Betriebe wären Gründe zur Auflösung des THW gewesen. Doch stattdessen wurden weitere Ortsverbände auf dem neuen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegründet und die Einsatzkompetenzen erweitert. Die Umstrukturierung des THW Mitte der 90er Jahre machte es zu einer modernen und flexiblen Einsatzorganisation, auf die sowohl der Staat als auch örtliche Behörden zugreifen können. Gründe für das Bestehen und den Ausbau des THW waren die guten Erfahrungen mit den Einsatzkräften, deren Führung und nicht zuletzt die Zehntausenden von ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer in den Ortsverbänden.

Heute kann das THW auf viele Einsätze im In- und Ausland zurückblicken. Auch in der örtlichen Gefahrenabwehr gibt es Vereinbarungen mit Polizei und Feuerwehr und jede Woche sind bundesweit die THW-Kräfte im Einsatz. Die Gründung der THW-Jugend zeigt, dass neben den Zivil- und Katastrophenschutzaufgaben das THW auch soziale Verantwortung in den jeweiligen Regionen zeigt.

Leitsätze

Zum 50. Geburtstag des THW wurden zunächst 10 Leitsätze ins Leben berufen, die jeden ehren- und hauptamtlichen Mitwirkenden in ihrem Verständnis, Verhalten und der Identifikation prägen sollen. Sie wurden im Mai 2011 um den neu eingefügten 7. Leitsatz ergänzt.[11]

  1. Das Leitbild verpflichtet alle Angehörigen des Technischen Hilfswerks.
  2. Wir sind eine ehrenamtlich getragene staatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Unser im THW-Gesetz festgelegter Auftrag ist Leistung technisch-humanitärer Hilfe, auch weltweit, und im Zivilschutz.
  4. Wir sind ein THW – identifizieren uns mit unserem Staat und bekennen den Auftrag als unser gemeinsames Ziel.
  5. In Verantwortung für unser Ziel bereiten wir uns mit aller Kraft und allem Können für den Einsatz vor.
  6. Kameradschaft, Verlässlichkeit, Loyalität und gegenseitige Achtung prägen unseren Umgang miteinander.
  7. Wir schätzen die Vielfalt unserer Gesellschaft, fördern aktiv die gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und dulden keine Diskriminierung im THW.
  8. Die Mitgestaltung der Helferschaft in den Gremien ist Voraussetzung bei der Führung und Weiterentwicklung des THW.
  9. Kommunikation ist unser wichtigstes Führungsinstrument.
  10. Jede Herausforderung wird als Chance zur Verbesserung betrachtet.
  11. Die THW-Jugend ist unsere Zukunft.

Siehe auch

 Portal:Technisches Hilfswerk – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Technisches Hilfswerk

Einzelnachweise

  1. http://www.thw.de/DE/THW/Geschichte/geschichte_node.html
  2. THW Jahresbericht 2010 S. 7
  3. THW Jahresbericht 2010 S. 44
  4. THW Jahresbericht 2010 S. 48
  5. Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland (SEEBA). Abgerufen am 19. März 2011
  6. Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern - heute - morgen, Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 26.
  7. http://www.bundesarchiv.de/bestaende_findmittel/bestaendeuebersicht/body.html?id_main=5407&where=naeheres&what=parent_id&id_bestand=96&suchbegriff=
  8. Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern - heute - morgen, Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 23.
  9. „Faszination Helfen: Die Geschichte des THW“ auf der Seite des THW
  10. Hans Dietrich Genscher, Erinnerungen (1995), S. 177
  11. Die elf Leitsätze des THW auf thw.de

Literatur

  • Gernot Wittling: Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-932750-66-7
  • Gernot Wittling (Hrsg.): Wir Helfen. Das THW – Gestern – Heute – Morgen. Eigenverlag des THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5
  • Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: THW-Jahresbericht. Jährlich herausgegeben im Eigenverlag des THW
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz. Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz. Vierteljährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)
  • Bundessekretariat der THW-Jugend e. V.: Jugend-Journal. Das THW-Jugendmagazin. Halbjährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)

Weblinks

 Commons: Technisches Hilfswerk – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

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