- Bundesbeauftragter für den Datenschutz
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Aufsichtsbehörde(n) Der BfDI unterliegt der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Eine Fachaufsicht über ihn besteht nicht. Gegründet 1. Januar 1978 Hauptsitz in Bonn, Nordrhein-Westfalen Behördenleitung Peter Schaar Website www.bfdi.bund.de Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes lautete sein Titel Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfD). Er ist in dieser Funktion laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienstleistungen anbieten. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Während seiner Amtszeit erhält er Amtsbezüge in Höhe der einem Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 9 zustehenden Besoldung. Er steht dabei in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, nicht jedoch in einem Beamtenverhältnis. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden.
Dem Bundesbeauftragten steht ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich Personen und Tatsachen zu, mit denen er in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter in Berührung kommt (§ 23 Abs. 4 BDSG). Er kann ebenso über die Zeugnisverweigerung seiner Mitarbeiter entscheiden.
Der Bundesbeauftragte ist beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Seine Dienststelle nimmt verwaltungsorganisatorisch eine Sonderstellung ein. Der Haushalt des BfDI wird in einem eigenen Kapitel ausgewiesen, ihm ist nach den gesetzlichen Vorgaben die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Stellen beim BfDI können nur mit seinem Einvernehmen besetzt werden.
In der Ausübung seines Amtes ist der BfDI unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, eine Fachaufsicht besteht nicht (§ 22 Abs. 4 BDSG). Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung sowie der Dienstaufsicht des Bundesministerium des Innern.
Das Amt des Bundesbeauftragten wird seit dem 17. Dezember 2003 von Peter Schaar ausgeübt. Stellvertreter des BfDI und Leitender Beamter ist Roland Bachmeier.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Der Bundesbeauftragte kontrolliert (§ 24 BDSG) und berät (§ 26 Abs. 3 BDSG) Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Postgesetzes (PostG). Er berät und kontrolliert die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes, auch soweit sie private Unternehmen betreffen.
Nicht zu seinen Aufgaben gehört die Kontrolle des Datenschutzes in der allgemeinen Privatwirtschaft; hierfür sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig (§ 38 BDSG).
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist Mitglied der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und vertritt Deutschland in der Artikel-29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union und in den europäischen und internationalen Konferenzen der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten. Ferner wirkt er in den Gemeinsamen Datenschutz-Kontrollgremien für Europol und das Schengener Informationssystem (SIS) mit.
Organisation
Dem BfDI unterstehen neben dem Bereich Zentrale Aufgaben und der Pressestelle acht Fachreferate:
- Referat I: Grundsatzangelegenheiten und nicht-öffentlicher Bereich
- Projektgruppe Aufbaustab Informationsfreiheitsgesetz
- Referat II: Rechtswesen, Finanzen, Arbeitsverwaltung, Verteidigung, Zivildienst, Auswärtiger Dienst, Ausländer- und Asylangelegenheiten
- Referat III: Sozialwesen, Mitarbeiterdatenschutz
- Referat IV: Wirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr, Postdienste, Statistik
- Projektgruppe Elektronische Gesundheitskarte
- Referat V: Polizei, Nachrichtendienste
- Referat VI: Technologischer Datenschutz, Informationstechnik, Datensicherheit
- Referat VII: Allgemeine Innere Verwaltung, Strafrecht, Aufarbeitung der MfS-Unterlagen, Meldewesen, Europa und Internationales
- Referat VIII: Telekommunikations-, Tele- und Mediendienste (Telemedien), Pässe und Personalausweise
Der Tätigkeitsbericht
Der Tätigkeitsbericht (TB) des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist ein gem. § 26 BDSG zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit alle zwei Jahre erscheinender Bericht über die wesentlichen Entwicklungen des Datenschutzes. Er erscheint als Bundestagsdrucksache und ist auch als PDF über die Website des BfD abrufbar. Für den TB verantwortlich ist das Referat Ia.
Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz
- Prof. Dr. Hans Peter Bull (14. Februar 1978 bis 16. Mai 1983)
- Reinhold Baumann (16. Mai 1983 bis 9. Juni 1988)
- Dr. Alfred Einwag (9. Juni 1988 bis 30. Juni 1993)
- Dr. Joachim Jacob (1. Juli 1993 bis 17. Dezember 2003)
- Peter Schaar (seit 17. Dezember 2003)
Siehe auch
- Portal:Datenschutz und Informationsfreiheit
- Landesbeauftragter für den Datenschutz
Weblinks
- Internetauftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz - ZAfTDa
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- Referat I: Grundsatzangelegenheiten und nicht-öffentlicher Bereich
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