Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen

Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
BStU Logo.svg
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gründung 3. Oktober 1990
Hauptsitz Berlin, Berlin
Behördenleitung Roland Jahn
Anzahl der Bediensteten 1.687 (Stand 1. Januar 2010)
Website www.bstu.bund.de

Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet und erforscht die Akten und Dokumente des Staatssicherheitsdienstes (kurz MfS oder „Stasi“) der DDR. Die Einrichtung der Behörde wurde von Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 erwirkt.

Rechtsgrundlage für die Behörde ist das 1991 in Kraft getretene Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Am 3. Oktober 1990 übernahm der ehemalige Rostocker Pastor Joachim Gauck das Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen. Mit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 29. Dezember 1991 wurde er der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen.[1] Wegen ihres langen amtlichen Titels wurde die Behörde daraufhin kurz Gauck-Behörde genannt.

Seit Marianne Birthler die Leitung der Behörde im Oktober 2000 übernahm, hieß die Behörde in den Medien auch Birthler-Behörde. Sie wird als Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen (BStU) bezeichnet und unterliegt heute der Dienstaufsicht durch den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM, bekannter als "Kulturstaatsminister"). Es gibt keine Fachaufsicht durch ein Ministerium, die BStU berichtet regelmäßig an den Deutschen Bundestag.[2]

Der Deutsche Bundestag hat auf Vorlage der Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes[3] beschlossen, dass eine Expertenkommission eingesetzt werden soll. Diese wird die Aufgaben der BStU analysieren und dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Zukunft der Behörde machen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP entschieden, dass die BStU noch mindestens bis 2019 tätig bleiben soll.[4]

In dem Gedenkstättenkonzept ist außerdem festgehalten, dass die Struktur und Anzahl der BStU-Außenstellen in den Regionen zeitnah verändert wird, um trotz zurückgehenden Personalbestands die Arbeitsfähigkeit gewährleisten zu können. Hierzu lagen 2009 erste Planungen vor, die mit dem BKM,[5] dem Deutschen Bundestag und den Ländern diskutiert wurden.[6]

Am 28. Januar 2011 wurde der Journalist Roland Jahn vom Deutschen Bundestag zum neuen Leiter der Behörde gewählt. Das Amt trat er im März 2011 an.[7]

Stasi-Unterlagen-Gesetz

Hauptartikel: Stasi-Unterlagen-Gesetz

Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft; der Deutsche Bundestag hatte es mit großer Mehrheit verabschiedet. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes für die Aufarbeitung, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger die Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die eine Geheimpolizei über sie angelegt hatte. Das ist in der Geschichte ohne Beispiel. Gleichzeitig ist es ein Auftrag des Gesetzes, die Persönlichkeitsrechte der Menschen, über die Stasi-Unterlagen existieren, zu schützen.

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR sammelte Material über Millionen von Menschen – in erster Linie über DDR-Bürger, aber auch über viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland und über Bürger anderer Staaten. Viele Lebensläufe – nicht nur in der DDR – wurden im Laufe der Jahre durch die Staatssicherheit entscheidend beeinflusst. Das MfS beeinflusste den beruflichen Auf- oder Abstieg, erstellte systematische Pläne zur so genannten Zersetzung[8], drang in die Privatsphäre seiner Opfer ein und verwendete auch intime Informationen für seine Zwecke. Die Stasi verletzte Grundrechte der Bürger wie die ärztliche Schweigepflicht, Bank- und Postgeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung, auch wenn sie in der Verfassung der DDR festgelegt waren.

Bis Ende 2009 beantragten ca. 1,7 Millionen Privatpersonen bei dem Bundesbeauftragten Einsicht in Unterlagen, die der Staatssicherheitsdienst über sie geführt hat.

Einsichtnahme in Stasi-Unterlagen

erteilte Auskunft der BStU

Die Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bildet das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG). Das Antragsformular für die Einsichtnahme kann auf der Internetseite der BStU heruntergeladen werden.

Der private Akteneinsichtsantrag

Jeder Einzelne hat das Recht, von dem Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, kann er Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Kopien erhalten.

Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen sind nur für einen festgelegten Personenkreis und nur zu bestimmten Zwecken eingeschränkt zugänglich. (§ 15 StUG)

Anträge von Forschern und Medienvertretern

Die Bundesbeauftragte unterstützt die Forschung, Presse, Rundfunk und Film (Medien) sowie Einrichtungen zur politischen Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR bzw. der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone sowie bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Im Rahmen eines zulässigen Antrags werden die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zur Verfügung gestellt.

Ersuchen öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen

Die Überprüfung von Personen auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst ist auf der Grundlage eines schriftlichen Ersuchens öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen möglich. Das sind etwa die Landtage oder Regierungen, aber auch Kreistage oder Bürgermeister. Der Kreis der überprüfbaren Personen wurde mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 21. Dezember 2006 stark eingeschränkt.

Ebenso werden u. a. Ersuchen zu Rentenangelegenheiten, zu offenen Vermögensfragen oder zu Ordensangelegenheiten bearbeitet. Für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung stellt die Bundesbeauftragte auch Unterlagen zur Verfügung.[9]

Rosenholz-Akten

Hauptartikel: Rosenholz-Akten

Unter den Unterlagen der Behörde nimmt die „Rosenholz“-Datenbank in der Öffentlichkeit eine Sonderstellung ein. Sicher haben politische Diskussionen und die Medienberichterstattung um die Verstrickung Westdeutscher in das Staatssicherheitssystem der DDR daran ihren Anteil. Diese Datenbank wird im Karteibereich der Zentralstelle geführt.

Bei den „Rosenholz“-Unterlagen handelt es sich um mikroverfilmte Karteien der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) des MfS, die für die Auslandsspionage zuständig war. Diese Verfilmung fertigte das MfS 1988 im Zuge der allgemeinen Mobilmachungsbereitschaft an. Auf unbekanntem Wege gelangten diese Unterlagen 1989/1990 in die USA. Die amerikanische Regierung ermöglichte 1993 Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz Einblick in diese mikroverfilmten Karteikarten. Die deutschen Behörden sollten in die Lage versetzt werden, Spione zu enttarnen und ggf. unter Anklage zu stellen. Diese Aktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in deren Folge tausende Westdeutsche überprüft wurden, lief damals unter dem Codewort „Rosenholz“. Inzwischen wird der Name auch als Bezeichnung für die Unterlagen selbst benutzt.

Nach langwierigen Verhandlungen der Bundesregierung mit den zuständigen Stellen in den USA wurden die Unterlagen mit westdeutschem Bezug seit dem Sommer 2000 bis Mai 2003 schrittweise an die Stasi-Unterlagen-Behörde zurückgegeben. Seit Juni 2003 können die Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden.

In zahlreichen Spionageprozessen und Ermittlungsverfahren, die in den 1990er Jahren stattfanden, hat der Generalbundesanwalt Erkenntnisse aus den „Rosenholz“-Unterlagen verwendet. Daher ist aktuell mit strafrechtlich relevanten Entdeckungen kaum noch zu rechnen. Darüber hinaus ist die Überlieferungslage der „Rosenholz“-Datenbank nicht eindeutig. Oft werden sowohl IM (Inoffizieller Mitarbeiter), also Spione, wie deren Quellen, die von den IM ausgeforscht oder abgeschöpft wurden, unter dem gleichen Vorgang erfasst. Deshalb lässt sich oft nicht mehr eindeutig zuordnen, wer Täter und wer Opfer war. Da die HV A 1990 fast alle wichtigen Akten vernichten konnte, sind auch kaum Möglichkeiten zur Gegenprüfung in den Stasi-Unterlagen gegeben.[10]

Rekonstruktion zerrissener Unterlagen

Manuelle Rekonstruktion

Seit 1995 besteht bei der BStU eine Projektgruppe zur manuellen Rekonstruktion zerrissener Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. In ihr arbeiten überwiegend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zirndorf bei Nürnberg. Derzeit sind dort sechs Vollzeit- und zwei Teilzeitkräfte unter Leitung eines Archivars der BStU tätig. Seit Beginn der Arbeiten im Jahr 1995 ist Schriftgut aus 400 Säcken im Umfang von 105 lfd. M. wiederhergestellt worden; etwa 75 Prozent der erschlossenen Unterlagen betreffen Vorgänge aus den letzten fünf Jahren der DDR. Hinzu kommen erhebliche Mengen an Teilrekonstruktionen (Blattfragmente), die erst vervollständigt werden können, wenn in anderen Säcken die zugehörigen Teile gefunden worden sind.

Inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeiten war etwa die Wiederherstellung von Schriftgut der Abteilung XV (Auslandsaufklärung) der Bezirksverwaltung Leipzig. Zusammen mit den früheren, seit Beginn der Bearbeitung im Herbst 2004 erfolgten Rekonstruktionen, konnte so Schriftgut im Umfang von etwa 8 lfd. M. wiederhergestellt werden. Diese Unterlagen sind insoweit von besonderer Bedeutung, als 1989/90 beinahe alle Unterlagen zur Auslandsspionage des Staatssicherheitsdienstes vernichtet worden waren. Die rekonstruierten Dokumente haben deshalb nicht nur einen hohen Informationswert, sondern zeichnen sich auch durch ihren Evidenzwert aus, denn sie gehören zu den wenigen Zeugnissen der Tätigkeit, Struktur und Wirkungsweise der Auslandsspionage des Staatssicherheitsdienstes. Die zusammengesetzten Dokumente stammen überwiegend aus der Schlussphase der DDR. Etwa die Hälfte der erschlossenen Unterlagen konnte Vorgängen zugeordnet werden, die 1989 vom MfS noch aktiv geführt wurden. Die rekonstruierten Unterlagen belegen, dass und wie der Staatssicherheitsdienst für Zwecke der Auslandsspionage, insbesondere in der alten Bundesrepublik, auf allen Ebenen inoffizielle Mitarbeiter aus anderen Diensteinheiten des MfS rekrutierte, um diese zusätzlich zum eigenen Agentennetz einzusetzen. Im Juli 2008 wurde entschieden, die manuelle Rekonstruktion der Unterlagen zur Leipziger Abteilung XV zunächst einzustellen, weil einerseits der Arbeits- und Zeitaufwand für die Rekonstruktion der besonders kleinteiligen Schnipsel extrem hoch war und andererseits die Aussicht auf eine computergesteuerte Zusammensetzung der stark zerstörten Unterlagen besteht. Deshalb werden die verbleibenden Materialien – zusammen mit den zerrissenen Akten der Auslandsaufklärung aus den übrigen Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit – in das Pilotverfahren zur virtuellen Rekonstruktion eingebracht. Das Pilotverfahren hat somit auch positive Effekte auf die Arbeitsabläufe der manuellen Rekonstruktion: Erstmals besteht die Aussicht, Material differenziert nach Schadensklassen in verschiedene Arbeitsgänge einsteuern zu können. Durch diese neue arbeitsorganisatorische Option wird dem vom Deutschen Bundestag formulierten Ziel, die Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen zu beschleunigen[11], gleichzeitig auch bei der manuellen Zusammensetzung der Unterlagen entsprochen. Neben den Materialien der Auslandsaufklärung wurden schwerpunktmäßig weiterhin Unterlagen der HA XX (Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund) des MfS zusammengesetzt.

Einen dritten Arbeitsschwerpunkt bildet seit Ende 2006 die Rekonstruktion von Unterlagen der Bezirksverwaltungen Cottbus und Frankfurt (Oder). Beide Überlieferungen sind durch hohe Verluste von Unterlagen gekennzeichnet, doch ist für einige Bereiche zerrissenes Schriftgut in nennenswertem Umfang erhalten. Daher besteht die Aussicht, Überlieferungslücken im Wege der Rekonstruktion ausgleichen zu können.[12]

Pilotverfahren zur virtuellen Rekonstruktion

Hauptartikel: Stasi-Schnipselmaschine

Für die Haushaltsjahre 2007 und folgende bewilligte der Deutsche Bundestag bis zu 6,3 Millionen Euro für ein Pilotverfahren zur virtuellen Rekonstruktion der zerrissen überlieferten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Das Pilotverfahren lehnt sich an eine Machbarkeitsstudie des Fraunhofer Instituts für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK) aus dem Jahr 2003 an. In dem im Frühjahr 2007 zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (für die BStU) und der Fraunhofer-Gesellschaft (für das IPK) abgeschlossenen Forschungsauftrag wird dem Institut eingeräumt, Projektteile von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen. Dies trifft insbesondere für das Scannen und die sogenannte Rahmensoftware zur eigentlichen Rekonstruktionssoftware zu. Die für die Verwahrung und Behandlung von MfS-Unterlagen geforderten Sicherheitsstandards werden vom IPK gewährleistet. Das Pilotverfahren besteht aus zwei Hauptbausteinen. Der erste Hauptbaustein umfasst die vom IPK zu realisierende Entwicklungs- und Testphase, in der die Schnipsel aus einigen „Probesäcken“ von insgesamt 400 nach archivfachlichen Kriterien ausgewählten Säcken mit zerrissenen Unterlagen im IPK gescannt und automatisiert bzw. interaktiv (durch Mitarbeiter am Bildschirm) virtuell rekonstruiert werden. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen dienen der Weiterentwicklung der Software und der optimalen Ablaufgestaltung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BStU unterstützen und begleiten die Arbeitsvorbereitung des Scan-Verfahrens sowie die Qualitätssicherung für das Puzzling und die interaktive virtuelle Rekonstruktion. Derzeit befindet sich das Pilotverfahren in der Entwicklungsphase. Da die Entwicklung der verschiedenen Module wesentlich zeitaufwändiger war als das IPK beim Projektstart angenommen hat, kam es zu einer bisher über zweijährigen Verzögerung. Dennoch ist das Verfahren weiter auf einem guten Weg. Durch die Verzögerung entstehen keine Mehrkosten, da die Leistungen des IPK zu einem Festpreis erfolgsabhängig vergütet werden. Das Rekonstruktionsverfahren konnte mittlerweile in der ersten lauffähigen Version, die die Basismodule beinhaltet, abgenommen werden. In der sich daran anschließenden Testphase (Testlauf im Realbetrieb) mit den verbliebenen Säcken sollen die verschiedenen Arbeitsschritte auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft und verfeinert werden. Auch während des geplanten Testlaufs werden Beschäftigte der BStU beim IPK begleitend eingesetzt. Der zweite Hauptbaustein ist von dem BStU zu realisieren und schließt sich an das technisch erfolgreich abgeschlossene Pilotverfahren an. In der archivischen Bearbeitungsphase werden die vom IPK gelieferten virtuell rekonstruierten Einzelseiten zu Dokumenten bzw. Vorgängen formiert und nach Archivstandards erschlossen. Das Ergebnis der darauf folgenden Auswertungsphase wird ein Bericht an den Deutschen Bundestag sein. Gefordert werden belastbare Aussagen zur Machbarkeit und Prozessmodellierung im Realbetrieb sowie zu den Kosten eines möglichen Hauptverfahrens. Darüber hinaus sollen die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse zum Mehrwert der rekonstruierten Unterlagen im Vergleich zu den vorhandenen Unterlagen bezogen auf die jeweils bearbeiteten Teilbestände dargestellt werden. Auf der Grundlage dieser Aussagen soll das Parlament über den weiteren Umgang mit den zerrissenen Unterlagen entscheiden können.[13]

Der „Fall Kohl“

Hauptartikel: Fall Kohl

Auslöser für den Aktenstreit waren unterschiedliche Auffassungen über die Berechtigung der BStU, Stasi-Akten, die Helmut Kohl betreffen, an Journalisten herauszugeben. Der Streit begann Ende 1999 im Zuge der CDU-Spendenaffäre, als bekannt wurde, dass Abhörprotokolle und wörtliche Protokolle des DDR-Geheimdienstes zu diesem Thema vorliegen. Nach Entscheidungen durch das Bundesverwaltungsgericht[14] darf die BStU Unterlagen zu Helmut Kohl nur eingeschränkt herausgeben.

Die Behördenorganisation

Der Bundesbeauftragte ist Roland Jahn, der Direktor bei dem Bundesbeauftragten Hans Altendorf. Sie haben einen Leitungsstab der die Pressestelle, die Öffentlichkeitsarbeit, das Projektleitungsbüro und das Leitungsbüro umfasst. Die Behörde ist in vier Abteilungen und diese wieder in Referate unterteilt; zudem gibt es zwölf Außenstellen. Die BStU hat zur Abstimmung und Beratung einen Beirat und ein wissenschaftliches Beratungsgremium.

Abteilung ZV (Zentral- und Verwaltungsaufgaben)

Diese Abteilung ist zuständig für Personalangelegenheiten und Aus- und Fortbildung (Referat ZV 1), Rechtsfragen (Referat ZV 2), Organisation (Referat ZV 3), Haushalt und Beschaffung (Referat ZV 4), Informations- und Telekommunikationstechnik (Referat ZV 5) sowie Innerer Dienst und Liegenschaftswesen (Referat ZV 6). Abteilungsleiter ist Jens Boltze.

Abteilung AR (Archiv)

Die Abteilung gliedert sich in Grundsatzreferat (AR 1), Karteireferat (AR 2), Magazindienst (Referat AR 3), die Erschließungsreferate AR 4, AR 5 und AR 6 und das Referat zur Erschließung und technischen Bearbeitung audio-visueller Medien und maschinenlesbarer Daten(AR 7). Abteilungsleiterin von AR ist Birgit Salamon.

Abteilung AU (Auskunft)

Die Abteilung besteht aus einem Grundsatzreferat (AU G) sowie verschiedenen Auskunftsreferaten (AU 1-6). Die Abteilung Auskunft bearbeitet die Anträge auf Akteneinsicht der Bürgerinnen und Bürger, aber auch Anträge auf Überprüfung (Sicherheit, Parlamentarier u.a., Ordensangelegenheiten), für Renten-, Rehabilitations- und Wiedergutmachungsfragen. Die Anträge von Forschung und Medien werden in den Referaten AU 5 und AU 6 bearbeitet. Abteilungsleiter ist Joachim Förster.

Abteilung BF (Bildung und Forschung)

Die Abteilung setzt sich zusammen aus dem wissenschaftlichen Forschungsbereich (BF 1), dem Servicebereich (BF 2), u. a. verantwortlich für die hauseigene Bibliothek und Publikationen sowie dem Fachbereich politische Bildung (BF 3), der für die Information der Öffentlichkeit durch Ausstellungen und Veranstaltungen zuständig ist. Abteilungsleiter ist Dr. Helge Heidemeyer.

Außenstellen

Die zwölf Außenstellen befinden sich in den früheren Bezirksstädten der DDR und verwahren die Unterlagen der Bezirksverwaltungen des Staatssicherheitsdienstes. In folgenden Städten gibt es BStU-Außenstellen:

Beirat der BStU

Gemäß § 39 StUG begleitet der Beirat die inhaltliche Arbeit der Bundesbeauftragten in beratender Funktion. Die Bundesbeauftragte unterrichtet den Beirat über grundsätzliche und andere wichtige Angelegenheiten und erörtert sie mit ihm. Dem Beirat gehören acht Mitglieder an, die vom Deutschen Bundestag gewählt werden sowie neun Mitglieder, die von den jeweiligen Landtagen in den neuen Bundesländern gewählt werden. Damit werden in Anbetracht der fachlichen Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten eine zusätzliche Begleitung ihrer Tätigkeit ermöglicht und die besonderen Interessen der neuen Bundesländer berücksichtigt.

Mitglieder im Beirat sind neben dem Vorsitzenden Richard Schröder und den stellvertretenden Vorsitzenden Ulrike Poppe und Rainer Eppelmann auch Wolf-Dieter Beyer, Ludwig Große, André Gursky, Martin Gutzeit, Ulrike Höroldt, Georg Machnik, Markus Meckel, Horst Möller, Jörn Mothes, Beatrix Philipp, Christoph Waitz, Manfred Wilke, Hansjörg Weigel und Jörn Wunderlich.[15]

Zukunft der Behörde

Schon als 1991 das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft trat, war klar, dass die damit gegründete Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen ihren Aktenbestand irgendwann in das Bundesarchiv überführen würde. Da im Stasi-Unterlagen-Gesetz aber ein Unterschied gemacht wird beim Zugang zu den Täter-Unterlagen, den es im Bundesarchivgesetz nicht gibt[16] und weil für die Akten der Stasi-Opfer ein größerer Datenschutz besteht als im Bundesarchiv, ist diese Überführung nicht ohne weiteres möglich.

Eine Änderung des StUG und die mögliche Auflösung und Eingliederung der BStU in das Bundesarchiv wurde 2006 und 2007 öffentlich diskutiert.[17] Der Deutsche Bundestag hat allerdings auf Vorlage der Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes im Jahr 2008 beschlossen, dass vom 17. Deutschen Bundestag eine Expertenkommission eingesetzt werden soll. Diese wird die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der BStU analysieren und Vorschläge zur Zukunft der Behörde unterbreiten.[18]

Die am 18. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossene und vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 mehrheitlich begrüßte Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption ist Ausgangspunkt für die künftigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR (BStU). Hierin ist festgehalten, dass der Deutsche Bundestag in der nächsten Legislaturperiode eine unabhängige Expertenkommission einsetzen wird, die die Entwicklung der Aufgaben, die der BStU gesetzlich zugewiesen sind, analysiert und Vorschläge macht, ob und in welcher Form diese mittel- und langfristig zu erfüllen sind. Über ein solches Konzept und den Zeitpunkt seiner Umsetzungsschritte entscheidet der Deutsche Bundestag in der nächsten Legislaturperiode."[3]

Grundsätzlich haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP entschieden, dass die BStU mindestens bis zum Jahr 2019 weiterarbeiten soll.[19] Dies hatte die SPD schon in der vergangenen Legislaturperiode gefordert.

Derzeit hat die BStU Außenstellen in Chemnitz, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Suhl.[20]In der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption wurden auch Entscheidungen über die Zukunft der Außenstellen und die Arbeit in der Fläche festgehalten:

Die Struktur der Außenstellen wird zeitnah verändert, um eine effizientere Arbeit trotz zurückgehenden Personalbestandes gewährleisten zu können.[3]

Erste Planungen wurden inzwischen vorgenommen. Da die Außenstellen Rostock, Magdeburg, Gera und Suhl geschlossen werden sollen, hat bereits eine intensive Diskussion darüber eingesetzt.[21][22] Die Schließung betrifft die Archivstandorte, vor Ort sollen Bürgerbüros die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger – Akteneinsicht, politische Bildungsarbeit, Informationsveranstaltungen etc. – weiter anbieten. [23]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_714274/DE/Behoerde/Behoerdengeschichte/Chronologie/1989-90/1989-90__node.html__nnn=true
  2. http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_712442/DE/Behoerde/Aufgaben-der-BStU/aufgaben-der-bstu__node.html__nnn=true
  3. a b c Bundestags-Drucksache 16/9875; http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/__Anlagen/BKM/2008-06-18-fortschreibung-gedenkstaettenkonzepion-barrierefrei,property=publicationFile.pdf/2008-06-18-fortschreibung-gedenkstaettenkonzepion-barrierefrei
  4. http://www.pnn.de/politik/279015/
  5. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/beauftragter-fuer-kultur-und-medien.html
  6. freies-wort.de vom 26. November 2009
  7. bstu.bund.de:Bundestag wählt Roland Jahn mit großer Mehrheit zum künftigen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, 28. Januar 2011
  8. [http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?MfS-Richtlinie_1-76 www.ddr-wissen.de
  9. http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_714238/DE/Akteneinsicht/akteneinsicht__node.html__nnn=true
  10. Journal der Juristischen Zeitgeschichte 2/2009, Seite 68 "Was macht die 'Rosenholz'-Datenbank für die Öffentlichkeit so interessant?"
  11. (Bundestagsdrucksachen 14/4885 und 15/3718)
  12. http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_714872/DE/Archiv/Rekonstruktion/manuelle-Rekonstruktion/manuelle-Rekonstruktion__node.html__nnn=true
  13. http://www.bstu.bund.de/cln_028/nn_714812/DE/Archiv/Rekonstruktion/virtuelle-Rekonstruktion/virtuelle-rekonstruktion__node.html__nnn=true
  14. http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/Rechtsprechung/EinzelneRechtsgebiete/Artikel/230604_StasiUnterlagenGesetz.html?nn=408918
  15. http://www.bstu.bund.de/DE/BundesbeauftragteUndBehoerde/AufgabenUndStruktur/Beirat/beirat_node.html
  16. www.bundesarchiv.de
  17. http://www.rbb-online.de/kontraste/beitrag/2007/stasi_taeter_koennen.html
  18. Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode– Drucksache 16/11597
  19. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-69743993.html
  20. http://www.bstu.bund.de/cln_012/nn_712442/DE/Regionales/regionales__node.html__nnn=true
  21. http://www.ad-hoc-news.de/bundesbehoerde-uebersicht-neu-sprecher-in-schwerin-und--/de/Politik/20740976
  22. http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/7047169.html
  23. http://www.bstu.bund.de/cln_012/nn_1274632/DE/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-2009/2009-11-24__Aussenstellen.html__nnn=true
52.52576213.41355

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