Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde
Aufsichtsbehörde(n) Der BfDI unterliegt der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Eine Fachaufsicht über ihn besteht nicht.
Gegründet 1. Januar 1978
Hauptsitz in Bonn, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Peter Schaar
Website www.bfdi.bund.de

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes lautete sein Titel Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfD). Er ist in dieser Funktion laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienstleistungen anbieten. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Während seiner Amtszeit erhält er Amtsbezüge in Höhe der einem Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 9 zustehenden Besoldung. Er steht dabei in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, nicht jedoch in einem Beamtenverhältnis. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden.

Dem Bundesbeauftragten steht ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich Personen und Tatsachen zu, mit denen er in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter in Berührung kommt (§ 23 Abs. 4 BDSG). Er kann ebenso über die Zeugnisverweigerung seiner Mitarbeiter entscheiden.

Der Bundesbeauftragte ist beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Seine Dienststelle nimmt verwaltungsorganisatorisch eine Sonderstellung ein. Der Haushalt des BfDI wird in einem eigenen Kapitel ausgewiesen, ihm ist nach den gesetzlichen Vorgaben die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Stellen beim BfDI können nur mit seinem Einvernehmen besetzt werden.

In der Ausübung seines Amtes ist der BfDI unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, eine Fachaufsicht besteht nicht (§ 22 Abs. 4 BDSG). Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung sowie der Dienstaufsicht des Bundesministerium des Innern.

Das Amt des Bundesbeauftragten wird seit dem 17. Dezember 2003 von Peter Schaar ausgeübt. Stellvertreter des BfDI und Leitender Beamter ist Roland Bachmeier.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der Bundesbeauftragte kontrolliert (§ 24 BDSG) und berät (§ 26 Abs. 3 BDSG) Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Postgesetzes (PostG). Er berät und kontrolliert die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes, auch soweit sie private Unternehmen betreffen.

Nicht zu seinen Aufgaben gehört die Kontrolle des Datenschutzes in der allgemeinen Privatwirtschaft; hierfür sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig (§ 38 BDSG).

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist Mitglied der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und vertritt Deutschland in der Artikel-29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union und in den europäischen und internationalen Konferenzen der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten. Ferner wirkt er in den Gemeinsamen Datenschutz-Kontrollgremien für Europol und das Schengener Informationssystem (SIS) mit.

Organisation

Organigramm BfDI

Dem BfDI unterstehen neben dem Bereich Zentrale Aufgaben und der Pressestelle acht Fachreferate:

Der Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht (TB) des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist ein gem. § 26 BDSG zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit alle zwei Jahre erscheinender Bericht über die wesentlichen Entwicklungen des Datenschutzes. Er erscheint als Bundestagsdrucksache und ist auch als PDF über die Website des BfD abrufbar. Für den TB verantwortlich ist das Referat Ia.

Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Siehe auch

Weblinks


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