- Bundeskanzleramt
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Der Begriff Kanzleramt steht für die Behörde, die einen Kanzler bei seiner Arbeit unterstützt – beziehungsweise für das Gebäude, der Sitz dieser Behörde und des Kanzlers ist.
Im Einzelnen gibt es diese Behörden als:
- das Bundeskanzleramt der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesbehörde, siehe Bundeskanzleramt (Deutschland)
- den derzeitigen Hauptsitz in Berlin (seit 2001), siehe Bundeskanzleramt (Berlin)
- den provisorischen Hauptsitz in Berlin (1999–2001), siehe Staatsratsgebäude
- den ehemaligen Hauptsitz in Bonn (1976–1999), siehe Bundeskanzleramt (Bonn)
- den ehemaligen Hauptsitz in Bonn (1949–1976) und seit 1976 Zweitsitz, siehe Palais Schaumburg
- das Bundeskanzleramt der Republik Österreich und dessen Sitz in Wien, siehe Bundeskanzleramt (Österreich)
- das Bundeskanzleramt (1867–1871) bzw. das Reichskanzleramt (1871–1918) bzw. die Reichskanzlei (1919–1945) als Behörde und Sitz des Bundeskanzlers des Norddeutschen Bundes bzw. Reichskanzlers des Deutschen Reichs, siehe Reichskanzlei
- und deren Neubau aus dem Jahre 1938, siehe Neue Reichskanzlei
- die Behörde des Bundeskanzlers der Schweizerischen Eidgenossenschaft, siehe Schweizerische Bundeskanzlei
Siehe auch
- das Bundeskanzleramt der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesbehörde, siehe Bundeskanzleramt (Deutschland)
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