Bundeskanzleramt (Deutschland)

Bundeskanzleramt (Deutschland)
Bundeskanzleramt
– BKAmt –
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung 1949
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Ronald Pofalla, Bundesminister für besondere Aufgaben
Website bundesregierung.de

Das Bundeskanzleramt (Abkürzung BK, BKAmt) ist eine Oberste Bundesbehörde, die den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in seinen Aufgaben unterstützt und in der sich auch sein Büro befindet. Es hat seinen Hauptsitz in der Bundeshauptstadt Berlin und einen Zweitsitz in der Bundesstadt Bonn.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Struktur

Das Bundeskanzleramt hat die Aufgabe, die für die Arbeit des Bundeskanzlers erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. Dies geschieht vor allem durch engen Kontakt zu den Bundesministerien, die ihrerseits über die ressortspezifischen Informationen verfügen. Da das Bundeskanzleramt die Bundesministerien koordiniert, zum Beispiel bei Großen Anfragen, entspricht die innere Struktur des Bundeskanzleramts den jeweiligen Ministerien – man spricht hier auch von „Spiegelreferaten“. Diese von Hans Globke geschaffenen politischen Abteilungen sollen zum einen die Arbeit der Fachministerien begleiten und zum anderen dem Bundeskanzler eine kompetente Verfolgung deren Arbeit ermöglichen.[1] Dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung entspricht beispielsweise die Abteilung 2.

Des Weiteren nimmt es die administrativen Aufgaben der Bundesregierung wahr.

Kanzleramtsgebäude in Berlin

Wie alle Behörden ist auch das Kanzleramt in einen Leitungs- und einen Arbeitsbereich gegliedert. Die verwaltungsmäßige Arbeit wird dabei von sechs Abteilungen wahrgenommen:

  • Abteilung 1: Innen- und Rechtspolitik
  • Abteilung 2: Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik
  • Abteilung 3: Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Infrastruktur- und Gesellschaftspolitik
  • Abteilung 4: Wirtschafts- und Finanzpolitik
  • Abteilung 5: Europapolitik
  • Abteilung 6: Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes

Diese sind weiter in Gruppen aufgeteilt, die sich wiederum in Referate gliedern. Ein genauer Organisationsplan findet sich hier (PDF).

Dem Bundeskanzleramt ist ferner die Stiftung Wissenschaft und Politik zugeordnet.

Der Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes

Zum Leitungsbereich des Kanzleramtes, dem auch der Stab Politische Planung; Grundsatzanfragen; Sonderaufgaben zugeordnet ist, gehören der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Kanzleramtschefs angesiedelten Staatssekretäre und Staatsminister. Ihnen unterstehen die Abteilungsleiter im Range von Ministerialdirektoren, deren gebündelte Informationen über den Chef des Bundeskanzleramtes Verwendung in Lagebesprechungen – wie der wöchentlich stattfindenden ‚Großen Lage‘[2] – finden.

Der Chef des Bundeskanzleramtes

Ronald Pofalla ist seit 2009 Chef des Bundeskanzleramtes

Die Behörde wird nicht vom Bundeskanzler direkt, sondern vom Chef des Bundeskanzleramtes (abgekürzt ChefBK) geleitet, der gemäß § 7 Abs. 1 GOBReg zugleich die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahrnimmt.

Zum ChefBK ernennt der Bundeskanzler entweder einen Staatssekretär – in diesem Falle unterliegt der Amtsinhaber dem Bundesbeamtengesetz und kann vom Bundeskanzler als sogenannter „politischer Beamter“ gemäß § 54 BBG auch jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden – oder er bestellt einen Bundesminister für besondere Aufgaben zum ChefBK, dessen Stellung jedoch einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis entspricht und der alle Rechte eines Mitglieds der Bundesregierung genießt, wobei ihn der Bundeskanzler jedoch weiterhin ohne Weiteres entlassen kann (Art. 64 Abs. 1 GG / § 9 BMinG). In den Medien und der Öffentlichkeit ist daher auch die inoffizielle Bezeichnung Kanzleramtsminister gebräuchlich.

Der ChefBK fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für das Zusammenwirken der Bundesministerien, die ihn jederzeit über ihre Arbeit und dadurch über das gesamte Regierungshandeln des Bundes informieren. Er holt zudem im Umlaufverfahren die Entscheidungen der Bundesminister ein, wenn zwar eine Zustimmung der ganzen Bundesregierung erforderlich, eine mündliche Beratung jedoch nicht notwendig ist und informiert sie wiederum über das Ergebnis sowie Entscheidungen des Bundeskanzlers. Außerdem obliegt ihm die langfristige Planung politischer Vorhaben der Bundesregierung und er ist zudem eine wichtige Verbindungsstelle zu den parlamentarischen Organen des Bundes, den Bundesländern, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten sowie (gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt) zu Repräsentanten ausländischer Staaten. Gemäß § 7 Abs. 2 GOBReg kann er an den Bundeskanzler gerichtete oder ihm vom Bundespräsidenten überwiesene Schreiben unmittelbar an den zuständigen Bundesminister weiterleiten.

Sofern der Bundeskanzler nicht selbst entscheidet, legt der ChefBK die Sitzungstermine des Bundeskabinetts und die jeweilige Tagesordnung fest und veranlasst die Einladung zu diesen Sitzungen. Außerdem leitet er die Runde der beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien, die regelmäßig zwei Tage vor jeder Kabinettssitzung stattfindet. An den Sitzungen des Bundeskabinetts und aller seiner Ausschüsse, einschließlich des Bundessicherheitsrates sowie den zuvor vorbereitend stattfindenden interministeriellen Besprechungen, nimmt der ChefBK gemäß § 23 Abs. 1 GOBReg ebenfalls teil – hat er den Rang eines Bundesministers, so besitzt er auch Stimmrecht. Die Vorlagen der Sitzungen müssen dem ChefBK mindestens eine Woche vor den Sitzungen zugeleitet werden. Die Einzelheiten von Übertragungen, die sich aus Organisationserlassen des Bundeskanzlers bezüglich der Verlagerung von Geschäftsbereichen zwischen Bundesministerien ergeben, sind dem ChefBK mitzuteilen.

Er bereitet zudem die zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Minister- und Senatspräsidenten der deutschen Länder mit dem Bundeskanzler vor, indem er sich im Vorfeld unter seinem Vorsitz mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder trifft.

Der ChefBK leitet auch die wöchentlichen Besprechungen der nationalen Sicherheitslage, die so genannte Nachrichtendienstliche Lage und die ihr folgende Präsidentenlage. Zudem ist ihm der Bundesnachrichtendienst unterstellt – bestimmt ihn der Bundeskanzler auch zum Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, so wirkt er auch direkt bei der Koordinierung der anderen beiden Geheimdienste des Bundes mit.

Der Nationale Normenkontrollrat untersteht seiner Rechtsaufsicht.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gehören zu seinem Geschäftsbereich.

Seine Bedeutung in der Bundesregierung ist dementsprechend herausragend, findet jedoch meist im Hintergrund und ohne öffentliche Aufmerksamkeit statt.

Chefs des Bundeskanzleramtes

Hauptartikel: Liste der Chefs des Bundeskanzleramts

Bundesminister für besondere Aufgaben

Hauptartikel: Bundesminister für besondere Aufgaben

Staatssekretäre im Bundeskanzleramt sowie Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister beim Bundeskanzler

Zur Unterstützung des Bundeskanzlers und des ChefBKs können weitere (beamtete) Staatssekretäre ins Bundeskanzleramt bestellt werden. Diese erhalten entweder als Beauftragte der Bundesregierung eigene Geschäftsbereiche oder wirken bei der Leitung der allgemeinen Verwaltung des Kanzleramtes mit. Außerdem hat der Bundeskanzler das Recht, sich selbst Parlamentarische Staatssekretäre beizugeben, denen er ebenfalls eigene Aufgabenbereiche (so z. B. seit 1998/1999 als Kulturstaatsminister und seit 2005 als Integrationsbeauftragte) zuweisen kann und die ihn bei seiner politischen Arbeit (im Besonderen als seine Vertreter in Bundestag und Bundesrat sowie deren Ausschüssen) unterstützen. Als einzigem Mitglied der Bundesregierung wird dabei dem Bundeskanzler seit 1999 das Privileg zugestanden, dass seine Parlamentarischen Staatssekretäre nicht Mitglieder des Deutschen Bundestages sein müssen. Seit Ende der 1970er-Jahre ist es zudem allgemein üblich, dass der Bundeskanzler seine Parlamentarischen Staatssekretäre zu Staatsministern (gem. § 8 ParlStG) ernennt. Der Bundeskanzler kann sie jederzeit entlassen (§ 4 ParlStG).

Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und Sprecher der Bundesregierung untersteht zwar dem Bundeskanzler, ist aber eigenständiger Leiter einer Obersten Bundesbehörde im Range eines Staatssekretärs und nicht dem Bundeskanzleramt zugeordnet.

Beamtete Staatssekretäre im Bundeskanzleramt
Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundeskanzler
Staatsminister beim Bundeskanzler

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste und der Geheimdienstkoordinator

Der Bundeskanzler bestellt zudem einen Staatsminister, Bundesminister oder Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, meist den ChefBK selbst, zum Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste. Diesem ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine eigene Abteilung im Bundeskanzleramt (derzeit Abteilung 6), die neben der Koordination der Nachrichtendienste auch für den dem Bundeskanzleramt nachgeordneten BND zuständig ist, fachaufsichtlich unterstellt. Der eigentliche administrative Leiter dieser Abteilung, der sogenannte „Geheimdienstkoordinator“, ist gleichzeitig der Vertreter des Beauftragten.

Der Beauftragte führt zudem den Vorsitz im Staatssekretärausschuss für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit und wird zumeist vom Leiter der Abteilung 6 -dem Geheimdienstkoordinator- über die nachrichtendienstliche Lage unterrichtet.

Ihm obliegt die Koordinierung und Intensivierung der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes, also des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes, untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen. Zudem wirkt er bei der parlamentarischen Behandlung der Haushaltsangelegenheiten aller drei Geheimdienste sowie an der Vorbereitung von Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit. Er hat zudem das Recht, von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskünfte über nachrichtendienstliche Verdachtsfälle und andere besondere Vorkommnisse sowie die Arbeitsmethodik, das Informations- und Karteiwesen, die Organisation, die Haushaltsplanung und Personalstrukturplanung zu verlangen; er kann des Weiteren für den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Maßnahmen vorschlagen; er ist an Gesetzesvorhaben und an der Ausarbeitung von Vorschriften, die einen der Nachrichtendienste des Bundes oder die drei Dienste oder ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen, beteiligt. Außerdem kann er jederzeit unmittelbare Besprechungen mit den Leitern der Dienste und deren Vertretern führen.

Geschichte

Mit der Gründung der drei deutschen Geheimdienste bedurfte es eines zentralen Koordinierungspostens, der direkt dem Bundeskanzler bzw. dem Bundeskanzleramt untersteht. Von 1949 bis 1964 wurde diese Arbeit vom Bundesverteidigungsrat übernommen und ab 1964 bis 1969 vom Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates Heinrich Krone. Damit wurde die Koordination der deutschen Geheimdienste zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik in einem Posten zusammengefasst.[3] Nachdem das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates 1969 aufgelöst wurde, wurde der neu gegründete Bundessicherheitsrat mit der Aufgabe der Koordination betraut. Faktisch übernahm diese Aufgabe allerdings der Chef des Bundeskanzleramts. Der Posten des Geheimdienstkoordinators wurde 1991 geschaffen und bildet seitdem die zentrale Schnittstelle zwischen den Geheimdiensten und dem Bundeskanzleramt.

Geheimdienstkoordinatoren

Gebäude

Bonn

Hauptartikel: Bundeskanzleramt (Bonn)

Als erstes Bundeskanzleramt dienten 1949 zunächst einige Räume des Museum Koenig. Am 3. November 1949 übergab das belgische Militär das Palais Schaumburg in Bonn an die Bundesregierung. Von 1976 bis 1999 dann ein von der Planungsgruppe Stieldorf geplanter Neubau in Bonn.

Berlin

Hauptartikel: Bundeskanzleramt (Berlin)

Von 1999 bis zum Einzug in ein neues Gebäude saß das Bundeskanzleramt übergangsweise in dem ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR am Berliner Schloßplatz (heute Hertie School of Governance). Seit 2001 dient ein von Axel Schultes entworfener Neubau im Berliner Spreebogen, durch den Platz der Republik vom Reichstagsgebäude getrennt, als Behördensitz. Das Gebäude öffnet sich zu einem zentralen Platz gegenüber dem Paul-Löbe-Haus, der als Bürgerforum gestaltet werden soll. Es ist Teil der „Band des Bundes“ genannten Gebäudegruppe am Spreebogenpark. In dem Gebäude arbeiten zurzeit auch Mitarbeiter des Kulturstaatsministers.

Literatur

  • Volker Busse: Bundeskanzleramt und Bundesregierung, Heidelberg 2005. ISBN 3-8114-5343-2.
  • Joannah Caborn: Die Staatsarchitektur in Bonn und Berlin. In: Carborn: Schleichende Wende. Diskurse von Nation und Erinnerung bei der Konstituierung der Berliner Republik., 2006, ISBN 3-89771-739-5.
  • Jürgen Gros: Das Kanzleramt im Machtgeflecht von Bundesregierung, Regierungsparteien und Mehrheitsfraktion. In: Karl-Rudolf Korte/Gerhard Hirscher (Hrsg.): Darstellungspolitik oder Entscheidungspolitik. Über den Wandel von Politikstilen in westlichen Demokratien. München 2000.
  • Peter Haungs: Kanzlerprinzip und Regierungstechnik im Vergleich: Adenauers Nachfolger. APuZ 39, 1989, B 1–2, S. 28–39.
  • Klaus Harpprecht: Im Kanzleramt. Tagebuch der Jahre mit Willy Brandt. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2001, ISBN 3-499-61158-9.
  • Thomas Knoll: Das Bundeskanzleramt. Organisation und Funktion von 1949 bis 1999. Wiesbaden 2004.
  • Karl-Rudolf Korte: Kommt es auf die Person des Kanzlers an? Zum Regierungsstil von Helmut Kohl in der „Kanzlerdemokratie“ des deutschen „Parteienstaates“. ZParl 29 (1998), S. 387–401.
  • Katja Schlesinger: Ausbau der Hausmacht im Bundeskanzleramt. Die Systeme Schmidt, Kohl und Schröder. Köln 2000 (unver. MA, Fundstelle: http://www.karl-rudolf-korte.de/data/mag_schlesinger.pdf, 3. Mai 2006).

Weblinks

 Commons: Bundeskanzleramt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Definition von „Spiegelreferat“ auf lexexakt.de
  2. Oliver G. Hamm Das Bundeskanzleramt
  3. Hans-Otto Kleinmann: Heinrich Krone Tagebücher. In: Heinrich Krone Tagebücher. Erster Band: 1945-1961, 1995 S. XXII–XXV.

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