- Bundesnichtraucherschutzgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln Kurztitel: Bundesnichtraucherschutzgesetz Abkürzung: BNichtrSchG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 212-3 Datum des Gesetzes: 20. Juli 2007
(BGBl. I S. 1595)Inkrafttreten am: 1. September 2007 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz, kurz BNichtrSchG) ist ein deutsches Gesetz, welches das Rauchen in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich verbietet. Es wurde als Teil des Mantelgesetzes Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erlassen.
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz trat am 1. September 2007 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen in vollständig umschlossenen Räumen.
Siehe auch
Weblinks
- Gesetzestext des Bundesnichtraucherschutzgesetzes auf juris.de
- Ab 1. September Rauchverbot in allen Zügen. (nicht mehr online verfügbar) – tagesschau.de
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