Rauchverbot

Rauchverbot
Rauchverbotszeichen

Ein Rauchverbot untersagt, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen.

Rauchverbote können von Inhabern eines Hausrechtes ausgesprochen und vom Gesetzgeber erlassen werden.

Inhaltsverzeichnis

Ziele

Rauchverbote und andere Maßnahmen gegen das Rauchen gibt es aus verschiedenen Gründen:

  • Brandschutz,
  • Vermeidung der Verschmutzung von Örtlichkeiten und Gegenständen,
  • Schutz von Nichtrauchern vor Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung (Nichtraucherschutz),
  • Verkehrssicherheit,
  • Schutz Jugendlicher vor der Verführung zum Rauchen (Jugendschutz),
  • volkswirtschaftliche Gründe,
  • betriebswirtschaftliche Gründe,
  • religiöse und weltanschauliche Gründe,
  • Schutz von Rauchern vor Selbstschädigung und/oder Abhängigkeit.

Die letzten beiden Punkte, welche die Religionsfreiheit oder die Freiheit eines mündigen Menschen umfassen, sich selbst zu schädigen, spielen in liberalen und säkularen Rechtssystemen keine Rolle und begründen keine gesetzlichen Verbote, da sie gegen das Prinzip der Handlungsfreiheit verstoßen würden. Siehe auch Allgemeine Handlungsfreiheit.

Brandschutz

Glimmende Zigaretten, Zigarren und Pfeifen fallen unter die Terminologie „offenes Feuer“ und sind in explosions- und feuergefährdeten Bereichen gesetzlich oder aufgrund von Auflagen verboten.

Brandgefährdet sind häufig beispielsweise historische Gebäude, Wälder bei Trockenheit und Betriebsstätten mit brennbaren oder explosiven Stoffen und Stäuben (hier Tankstellen, Sägewerke, Bergwerke, Mehl-Mühlen usw.). Auch in Museen und Archiven, in denen der Schutz des Ausstellungs- oder Lagergutes im Vordergrund steht, besteht Rauchverbot. Speziell besteht auch generelles Rauch- und Feuerverbot in Theatern und Opern (siehe auch Brandschutz).

Vermeidung von Verschmutzung

Rauchverbote sind seit langem üblich

  • in Geschäften, um zu vermeiden, dass ausliegende Waren Tabakgeruch annehmen,
  • in Krankenhäusern und Pflegeheimen,
  • in vielen Labors und empfindlichen Produktionsbereichen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln

Rauchverbote können zu erheblichen Einsparungen an Reinigungskosten (weggeworfene oder liegengelassene Kippen, aber auch Verschmutzung durch den Rauch und die Asche) und Reparaturen (Glimmschäden an Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen) führen; bis weit in die 1990er Jahre wurden zum Beispiel neu eingeführte Rauchverbote in U-Bahnhöfen primär mit solchen Einsparungen und nicht mit dem Nichtraucherschutz begründet. Der Schweizer Verband öffentlicher Verkehr (VöV) meldete ein Jahr nach der Einführung eines Rauchverbotes in allen Zügen, dass dank massiv gesunkener Reinigungskosten jährlich ca. 1,3 Millionen Euro eingespart werden würden.[1]

Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Tabakrauch kann für Passivraucher erhebliche Belästigungen, Beeinträchtigungen, Gefährdungen und Schädigungen verursachen:

  • kurzfristig Unwohlsein, Beklemmung, Appetitverlust;
  • Augen- und Atemwegsreizungen;
  • langfristig gesundheitlichen Folgen bis hin zu einem statistisch erhöhten Krebs- und Herzinfarktrisiko;[2]
  • bei empfindlichen oder gesundheitlich vorgeschädigten Personen Asthmaanfälle, Migräne, Allergieschübe;
  • bei Schwangeren Schädigung des Embryos, Schwangere können dieses Risiko nur meiden, indem sie Orte meiden, an denen geraucht wird;
  • anhaftende Geruchsbelastung von Körper, Kleidung und mitgeführten Gegenständen.

Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2009 sterben jährlich etwa 600.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.[3]

Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist das primäre Motiv für Rauchverbote

Erst vor wenigen Jahren wurde vor dem Hintergrund der mittlerweile als erwiesen geltenden Gesundheitsgefahren des Passivrauchens begonnen, dem Schutz der Passivrauchenden vor Gesundheitsschädigung und Belästigung mehr Beachtung zu schenken und weltweit Rauchverbote in Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden und zunehmend auch Gaststätten einzuführen.

Eine Möglichkeit, Mitarbeitende vor dem Passivrauchen zu schützen, sind Raucherkabinen an Arbeitsstätten. Technisch funktionieren diese Raucherkabinen mit Quellenabsaugung wie Gefahrstoffarbeitsplätze in Laboratorien zum Schutz der Anwender vor gesundheitsgefährlichen Dämpfen. Sie sind jedoch mit nicht unerheblichen laufenden Kosten verbunden, beispielsweise für die Reinigung und für den Austausch der Filter.[4]

Sicherheit im Straßenverkehr

Ein Rauchverbot aus Gründen der Verkehrssicherheit wird für Fahrzeugführer kontrovers diskutiert.[5] Es können einige schwere Verkehrsunfälle auf das Rauchen zurückgeführt werden.[6] Auch die Rechtsprechung dazu scheint eindeutig: „Auszugehen ist davon, dass ein gewisser Leichtsinn schon darin zu erblicken ist, dass während der Fahrt geraucht wird. Dies beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit schon deshalb, weil er beim Rauchen nicht beide Hände ausschließlich zum Halten und Betätigen des Lenkrads gebrauchen kann.“[7] Ein Rauchverbot am Steuer herrscht bereits in Belgien, Neuseeland, mehreren kanadischen und australischen Provinzen und Schottland; Italien erwägt z.Z. (Ende 2009) ebenfalls die Einführung einer solchen Regelung. In den meisten dieser Gesetzgebungen gilt das Rauchverbot im Pkw allerdings nur wenn Minderjährige mitfahren, d.h es wird eher mit Passivrauchen und Jugendschutz argumentiert. In diesen Fällen gilt das Rauchverbot dann auch nicht nur für den Fahrer sondern auch für die Passagiere. Näheres im Artikel Rauchverbot in Personenkraftwagen.

Jugendschutz

Das Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum liegt derzeit zwischen 10 und 15 Jahren. Dementsprechend heftig umkämpft sind Maßnahmen, die spezifisch Jugendliche vor dem Rauchen schützen sollen. Dazu gehören:

  • Werbeverbote,
  • Verbote versteckter Werbung (Sponsoring),
  • Verkaufseinschränkungen (siehe § 10, Jugendschutzgesetz),
  • Rauchverbote in Schulen,
  • Rauchverbote in Diskotheken.

Viele US-Bundesstaaten haben die Altersgrenze für Rauchen in der Öffentlichkeit von 18 auf 19 Jahre angehoben; Portugal will diese Grenze von 16 auf 18 Jahre anheben. Auch in Deutschland traten Änderungen des Jugendschutzgesetzes zum 1. September 2007 in Kraft, welche die Grenze von 16 auf 18 Jahre anhob. Das Vereinigte Königreich überlegt, das legale Rauchalter auf 21 Jahre zu erhöhen.

Einige Zigarettenhersteller unterstreichen ihre Verpflichtung zum Jugendschutz mit Aussagen wie z. B. „Rauchen: Bitte nur Erwachsene“ oder „Zigaretten sind Genussmittel für Erwachsene“. Kritiker befürchten allerdings, dass Kinder dadurch zum Rauchen motiviert werden, weil sie mit dem Rauchen das erstrebte Erwachsensein assoziieren.

Religiöse Motive

In religiösen Stätten wie Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln wird Rauchen heute in der Regel als ebenso unpassend angesehen wie Essen oder Trinken. Bis zum Barock war das in katholischen Kirchen jedoch durchaus üblich.

In bestimmten religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie zum Beispiel bei den Zeugen Jehovas und den Mormonen. Viele Religionen sind zumindest theoretisch gegen das Rauchen eingestellt, da es ähnlich wie der Alkohol zu den (gesundheitsschädlichen) Genussmitteln gehört. Obwohl der Koran sich nicht über das Rauchen äußert, ist es aufgrund seiner Folgen und abhängig machenden Wirkung als verboten oder zumindest nicht erstrebenswert anzusehen, was auch von zahlreichen Geistlichen propagiert wird. Trotzdem ist das Rauchen unter Muslimen weit verbreitet, und in islamischen Ländern ist der Anteil der Raucher signifikant höher als in Europa. Im Gaza-Streifen hat das Hamas-Regime für Frauen ein Wasserpfeifen-Rauchverbot verhängt, um sie entsprechend dem radikal-islamistischen Frauenbild aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.[8] Im Ramadan haben tagsüber alle Muslime das Rauchen genauso wie Essen oder Trinken zu unterlassen.

Rauch (wenngleich nicht der Zigarettenrauch) und Rauschmittel gehören in zahlreichen Religionen und Weltanschauungsgruppen allerdings zum Kultus. Siehe auch beispielsweise Rastafari sowie Weihrauch.

Volkswirtschaftliche Motive

Der hohe volkswirtschaftliche Schaden durch das Rauchen (siehe Tabakrauchen#Ökonomische Aspekte) hat möglicherweise in vergangenen Zeiten den Staat zu Rauchverboten veranlasst. Da Rauchverbote im Sinne von Tabak-Konsumverboten jedoch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit übermäßig einschränken würden, haben Rauchverbote heutzutage allein das Ziel, Belästigungen bzw. Schäden an dritten Personen und Gegenständen zu verhindern. Staatliche Maßnahmen gegen das Rauchen beschränken sich daher auf Aufklärungskampagnen, Tabaksteuererhöhungen etc.

Geschichte

Rauchverbot „von Polizey wegen“ Anno 1814 im Bremer Stadttheater

Die erste aktenmäßige Darstellung eines Rauchverbotes begegnet uns in der Bulle Cum Ecclesia vom 30. Januar 1642, welche im Römischen Bullarium, Luxemburger Ausgabe Bd. V. Seite 363 u. 364 zu lesen ist.

Als sich um 1600 das Tabakrauchen auszubreiten begann, reagierten einige Herrscher in den Despotien des Ostens zunächst mit drakonischen Körperstrafen. In Europa (später auch in Russland, der Türkei usw.) setzte sich hingegen der Weg durch, den Tabakkonsum durch punktuelle Rauchverbote, etwa in den Kirchen, und Luxussteuern zu begrenzen und zugleich als Einnahmequelle zu nutzen. [9] Weitere Rauchverbote kamen auf, als das Rauchen im Zuge des Dreißigjährigen Krieges immer weiter um sich griff. Im Herzogtum Lüneburg stand auf Rauchen bis 1692 theoretisch sogar die Todesstrafe. Einer bekannten Anekdote zufolge war für manchen 1848er-Revolutionär die wichtigste Forderung die Abschaffung des Rauchverbots im Berliner Tiergarten.

Das Rauchverbot in den Schützengräben des Ersten Weltkriegs diente dem Selbstschutz: das Anzünden oder Aufglimmen einer Zigarette konnte die Position eines Soldaten verraten und ihn damit zum leichten Ziel machen.

In Zügen gab es seit dem 19. Jahrhundert Nichtraucherabteile, allerdings umfassten diese zunächst nur den kleineren Teil der Sitzplätze. Im Lauf des 20. Jahrhunderts wurde der Anteil der Nichtraucherplätze bedarfsgemäß immer mehr erweitert.

Erstmalig mit den gesundheitlichen Gefahren begründete Rauchverbote wurden nach Meinung des US-Forschers Robert N. Proctor in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen (Kampagnen gegen das Rauchen im Dritten Reich). Der US-Konzern Philipp Morris versuchte vor diesem Hintergrund, Rauchverbote in Misskredit zu bringen (Vergleich von Nichtraucherzonen mit Judenghettos [10]), doch ohne Erfolg.

Zahlreiche Behörden und Unternehmen führten zwischen etwa 1980 und 2000 ein generelles Rauchverbot in ihren Räumlichkeiten ein. Das deutsche Bundesarbeitsgericht entschied am 19. Januar 1999 in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen 1 AZR 499/98), dass generelle Rauchverbote in Betriebsräumen zulässig sind.[11]

Auch die Fluggesellschaften verhängten schrittweise seit den 1980er Jahren Rauchverbote, nachdem sich die Unterteilung von Flugzeugen in Raucher- und Nichtraucherzonen immer dann als eine Farce erwiesen hatte, wenn die Bereiche nicht baulich (zum Beispiel durch Trennwände) voneinander geschieden waren. Zunächst galt das Rauchverbot nur für Inlandsflüge oder Flüge unter einer bestimmten Dauer, wurde aber wenige Jahre später auf Kontinental- und Interkontinentalflüge ausgedehnt. Es wurde nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich (niedrigerer Kraftstoffverbrauch durch geringeren Bedarf an Zapfluft sowie geringere Reinigungskosten) begründet.

Den Wunsch nach gesetzlichen Rauchverboten zum Zwecke des Nichtraucherschutzes gibt es schon seit Mitte der 1970er Jahre, als die ersten Nichtraucher-Initiativen gegründet wurden. Große Hoffnungen wurden mit einem ersten Nichtraucherschutzgesetz verbunden, das jedoch am 5. Februar 1998 nach einer erhitzten Bundestagsdebatte in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang abgelehnt wurde (54 Prozent dagegen, 41 Prozent dafür). Erst etwa neun Jahre später erließen die Bundesländer Rauchverbote die verschieden weit gehen.

Laut einer Studie der WHO aus dem Jahr 2009 sind weltweit noch immer mehr als 94 Prozent der Menschheit nicht durch Gesetze vor Tabakrauch geschützt.[3]

Gesellschaftliche Akzeptanz

Aufkleber der NID

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist in Deutschland hoch. Dazu hat auch die Deutsche Krebshilfe durch ihre Aufklärungsarbeit über die Schädlichkeit des Rauchens beigetragen. Krebshilfe-Gründerin Mildred Scheel hat durch gesundheitspolitische Informationen die Bundesregierung, die Länder-Parlamente und den Deutschen Bundestag zu einer „Gesundheitspolitik für die Menschen“ ohne Einfluss der Tabakwirtschaft gedrängt. Das kostenlose Informationsmaterial der Krebshilfe, unter anderem die Reihe „Blaue Ratgeber“, finden großes Interesse in der Bevölkerung.

Eine im März 2009 veröffentlichte Untersuchung der Europäischen Union zeigt, dass sich die Mehrheit der Bürger komplett rauchfreie Einrichtungen wünscht. 84 % sprechen sich für rauchfreie Arbeitsplätze aus. 79 % wünschen sich ein generelles Rauchverbot für Restaurants und 65 % der Bürger sind dagegen, dass in Bars und Clubs geraucht wird.[12]

Den Wunsch nach teilweiser Rauchfreiheit zeigte bereits im Februar 2008 das Ergebnis einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach. Darin sprachen sich nur 14 Prozent der Bevölkerung dafür aus, das Rauchen in Gaststätten generell zu erlauben. Etwa ein Drittel stimmten für ein totales Rauchverbot, während 48 Prozent sich für eine Regelung aussprachen, die bereits in einigen Bundesländern Praxis ist: Das Rauchen ist in einem Nebenraum erlaubt.[13] Andere Untersuchungen kamen zu ähnlichen Ergebnissen: Für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants sprachen sich 2006 laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts polis/Usuma für den Focus[14] 76 Prozent der Deutschen aus. Auch Umfragen der GfK im Auftrag des DKFZ[15] und von Infratest dimap im Auftrage der hessischen Landesstelle für Suchtfragen[16] ergaben eine Zustimmung zu Rauchverboten in der Gastronomie von etwa 70 Prozent. Uneinheitliche Regelungen auf Landesebene werden dagegen abgelehnt: Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid wünschen sich 81 % der Deutschen eine bundesweit einheitliche Regelung des Rauchverbots.[17]

Kritiker eines gesetzlichen Rauchverbotes in gastronomischen Einheiten sehen darin einen Eingriff in das Hausrecht, die Eigentumsrechte, die Unternehmerrechte und die Berufsfreiheit der Gastwirte. Weiterhin wird eine mögliche höhere Lärmbelästigung für Anwohner von gastronomischen Betrieben in der Nacht durch eine Verlagerung des Aufenthaltes von Gästen vor die Tür befürchtet.

Diskussionen über Rauchverbote lassen erkennen, dass Rauchverbote von Rauchern oft nicht als Mittel des Nichtraucherschutzes verstanden werden, sondern dass viele Raucher meinen, es würde ein Verbot des Konsums von Tabak selbst bezweckt werden. Diese Sichtweise steht jedoch im Widerspruch zu den betreffenden Gesetzestexten, zumal nicht einmal die Betäubungsmittelgesetze den Konsum von Drogen verbieten.

Im Jahr 2009 wurde die gesellschaftliche Akzeptanz in Deutschland anhand von zwei Volksbegehren deutlich. In Berlin kamen für das Volksbegehren über die Aufhebung des Rauchverbots in Gaststätten lediglich 2,5 Prozent Zustimmungserklärungen statt der erforderlichen 7 Prozent zusammen.[18] Hingegen übertraf in Bayern das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ mit dem Ziel der Abschaffung von Ausnahmeregelungen die erforderlichen 10 Prozent der Unterschriften deutlich mit 13,9 Prozent.[19]

Gesundheitswirkungen eines Rauchverbots

Laut Forschungsergebnissen, die in den Wissenschaftszeitschriften Circulation und Journal of the American College of Cardiology im Jahre 2009 veröffentlicht wurden, haben Rauchverbote in Europa und den USA die Anzahl der Herzinfarkte jährlich um 26 % vermindert.[20] Das Canadian Medical Association Journal berichtet von einem Rückgang cardiovaskulärer Erkrankungen um 39 % sowie von einer Reduktion der Atemwegserkrankungen um 33 % in Toronto.[21] Die Anzahl der Klinikeinweisungen wegen Herzproblemen ging nach der Einführung von Rauchverboten im Schweizer Kanton Graubünden um mehr als 20 %,[22] in der US-Stadt Helena um 16 %,[23] in der US-Stadt Pueblo um 41 %,[23] in Island bei den männlichen Nichtrauchern um 21 %,[24] in der italienischen Region Piemont bei Personen bis zum Alter von 60 Jahren um 11 %[25] und in Neuseeland bei Personen im Alter von 55 bis 74 Jahren um 9 % sowie bei Menschen von 30 bis 54 Jahren um 5 % zurück.[26]

Rauchverbote im deutschen Sprachraum

Deutschland

Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland seit 1975 verboten.

Das Erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz sorgt für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung. Es ist damit verboten, für Tabakerzeugnisse in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werben. In dem Umfang, in dem Werbung in der Presse verboten ist, ist sie auch im Internet verboten. Unternehmen, deren Haupttätigkeit Herstellung oder Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, ist es untersagt, ein Hörfunkprogramm zu sponsern. Ebenso ist es verboten, Veranstaltungen oder gesellschaftliche Ereignisse wie zum Beispiel Formel-1-Rennen zu sponsern, die grenzüberschreitende Wirkung haben.[27]

In der DDR gab es ein Rauchverbot in Gaststätten in der Mittagszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr.[28]

Die Association of European Cancer Leagues schreibt 2007 in einer Studie, die die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen Tabakrauchen in 30 europäischen Ländern verglich, Deutschland komme auf den 27. Platz und sei das am meisten problematische Land in Europa hinsichtlich der Tabakregulierung. Die Autoren deuten insbesondere auf die engen Verbindungen zwischen Tabaklobby und Politik hin.[29]

Verkehrsmittel

Raucherbereich auf deutschem Bahnhof
Hinweisschild auf dem S-Bahnhof Berlin-Friedrichstraße

Seit 1. September 2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi, usw.) ein gesetzliches Rauchverbot, das sich aus §1 des „Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln“ (auch Bundes-Nichtraucherschutz-Gesetz genannt) ergibt.[30] Ausnahmereglungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich.[30][31]

In vielen Bundesländern war das Rauchen in Nahverkehrsfahrzeugen jedoch schon zuvor untersagt, unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Als letzte Bundesländer schlossen sich zum 1. Juli 2007 Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin dem Rauchverbot an.

Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes, das das Rauchen lediglich in Bahnhofsgebäuden untersagte, hat die Deutsche Bahn das Rauchverbot auf den gesamten Bahnhofsbereich ausgedehnt. Ausgenommen davon sind nur entsprechend gekennzeichnete Raucherbereiche. Diese Regelung ist in der Hausordnung auf jedem Bahnhof der Deutschen Bahn nachzulesen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung drohen Hausverbot und/oder ein Bußgeld. [32]

Auf Flughäfen ist bereits seit den 1990er Jahren in der Regel das Rauchen nur in speziell ausgewiesenen Zonen erlaubt.

Minderjährige

Mit der seit 1. September 2007 geltenden Fassung von § 10 des Jugendschutzgesetzes wurde die Altersgrenze für den Erwerb von Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Seither dürfen generell keine Tabakwaren mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Für den Automatenverkauf galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009. Darüber hinaus darf Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.[33][34]

Schulen

In mehreren Bundesländern ist ein Rauchverbot in Schulen gesetzlich verankert:

  • In Bayern sowie in Niedersachsen gilt seit dem Schuljahr 2006/2007 ein generelles Rauchverbot an Schulen für Schüler und Lehrer, sowie für Besucher. Eine Nichtbeachtung kann rechtliche Konsequenzen haben.
  • In Berlin gilt an allen Schulen ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer seit Beginn des Schuljahres 2004/2005.Ein Lehrer, der im Dienst rauchen will, muss dafür das Schulgelände verlassen. Er hat keinen Anspruch auf ein extra für ihn eingerichtetes Raucherzimmer[35].
  • In Bremen gilt seit dem 1. August 2006 ein generelles Rauchverbot in allen Schulen und im „unmittelbaren Umfeld“. Nichtbeachtung kann eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro nach sich ziehen.
  • In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2005 ein striktes Rauchverbot für alle Personen in allen Räumen und auf allen Flächen der etwa 2.000 Schulen (§ 3 Abs. 9 Satz 3 Hessisches Schulgesetz).
  • In Nordrhein-Westfalen war das Rauchen auf dem Schulgrundstück schon in der Allgemeinen Schulordnung und danach im Schulgesetz (§ 54 Abs. 6) untersagt. Die Schulkonferenz konnte jedoch Ausnahmen davon durch Beschluss zulassen. Seit dem 1. Januar 2008 ist eine solche Ausnahme nicht mehr möglich. Demnach gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot für schulische Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgrundstücks. Im Schulgesetz findet sich nunmehr lediglich ein Verweis auf das jetzt maßgebliche Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG).
  • In Sachsen gilt seit dem 1. Februar 2008 in allen Schulen und auf allen Schulgrundstücken ein generelles Rauchverbot.
  • In Rheinland-Pfalz herrscht seit dem 15. Februar 2008 in Schulen absolutes Rauchverbot.

Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz werden Rauchverbote sowohl unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenvermeidung als auch des Gesundheitsschutzes ausgesprochen.

Sind feuergefährliche oder explosive Stoffe vorhanden, ist ein Rauchverbot anzuordnen, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern.

Arbeitgeber sind daneben durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (§ 5 ArbStättV). Er hat ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Betriebes beschränktes Rauchverbot zu erlassen, falls der Nichtraucherschutz nicht anders erreicht werden kann.[36]

Arbeitnehmer haben demnach grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dagegen haben Raucher keinen Anspruch, dass ihnen das Rauchen während der Arbeit oder der Pause ermöglicht wird. Ausnahmen davon gelten jedoch in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Hier braucht der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.[37] Arbeitnehmer, die in einer Gaststätte arbeiten, in der das Rauchen gesetzlich verboten ist, haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.[38]

Die Anordnung eines Rauchverbots gegenüber den Arbeitnehmern betrifft das Ordnungsverhalten im Betrieb und ist deshalb nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss also die von ihm zu treffenden Maßnahmen des Nichtraucherschutzes mit dem Betriebsrat verabreden. Die konkrete Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes kann so in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Es kann dabei jedoch nicht um das Ob des Nichtraucherschutzes gehen, sondern nur darum, wie dieser Schutz im Einzelnen gewährleisten wird.[39] Der Betriebsrat kann auf diesem Wege versuchen, auch die Belange der rauchenden Arbeitnehmer einzubringen, etwa dadurch, dass die Einrichtung von Raucherräumen vereinbart wird. Ist dem Arbeitgeber durch Gesetz zwingend vorgeschrieben, ein Rauchverbot zu erlassen, ohne dass er Raucherräume einrichten darf[40], so entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, da dem Arbeitgeber ohnehin kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt.

Gastronomie

Eine unverbindliche Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) aus dem Jahr 2005 führte nicht zu den gewünschten Verbesserungen des Nichtraucherschutzes. Daher entschloss sich zunächst der Bund zu einer Gesetzgebungsinitiative, die jedoch mit der Begründung abgebrochen wurde, dem Bund fehle hierzu die Gesetzgebungskompetenz. Beginnend 2007 wurden durch Nichtraucherschutzgesetze der Länder erstmals gesetzliche Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen. Einige Länder erlauben die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen und andere Ausnahmeregelungen, andere Länder führten generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen ein. Die Mehrzahl der Rauchverbote trat am 1. Januar 2008 in Kraft, einige Bundesländer führten sie bereits 2007 ein. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern. Das Bundesverfassungsgericht urteilte auf Verfassungsbeschwerden gegen die Landesgesetze von Berlin und Baden-Württemberg, dass ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zulässig sei, jedoch Gesetze mit Ausnahmen für Gaststätten mit abgetrennten Raucherräumen verfassungswidrig seien, da diese Einraumwirte unzulässig beeinträchtigten[41]. Beiden Ländern wurde eine Frist bis zum Ende des Jahres 2009 aufgegeben, entweder Ausnahmen für Einraumkneipen und Diskotheken zu ergänzen oder jedoch ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahmen einzuführen. Bis zur Neuregelung hob das Verfassungsgericht die Rauchverbote in Diskotheken[42] und Einraumgaststätten in den beiden Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen[43] auf. Ähnlich entschied auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof, soweit für Spielhallen nicht die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt wird, abgetrennte Nebenräume zum Rauchen einzurichten.[44]

Öffentliche Verwaltung

Unterstand zum Rauchen in einer deutschen Behörde

In Vorgriff auf das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens untersagte das Bundeskabinett bereits zum 1. Juli 2007 das Rauchen in sämtlichen Einrichtungen des Bundes. Durch Artikel 1 des Gesetzes wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz eingeführt, welches die Einführung eines Rauchverbots in den Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln regelt und das Rauchen grundsätzlich untersagt.

Es werden jedoch spezielle Zonen zum Rauchen eingerichtet, wo Tabak konsumiert werden kann, ohne die Nichtraucher zu gefährden. Dafür können entweder spezielle Räume eingerichtet oder Außenbereiche als Raucherzonen ausgewiesen werden. Zusätzlich werden für die Bediensteten des Bundes Raucherentwöhnungskurse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Dienstherren angeboten.

Exemplarisch sei der BMF-Erlass Z C 1 – P 1815/06/0002 Dok.Nr. 2007/0163076 vom 25. Juni 2007 genannt, welcher die Regelungen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen umsetzt.

Fußballstadien

In den deutschen Fußballstadien der Bundesliga gibt es kein generelles Rauchverbot. Inzwischen sind einige Vereine dazu übergegangen, rauchfreie Zonen, sogenannte „Kinder- und Familienblocks“, einzurichten. In der Saison 2007/2008 stellt sich in deutschen Fußballstadien folgende Situation dar: Hertha BSC, Borussia Dortmund, Hamburger SV und der VfL Wolfsburg haben rauchfreie Fanblocks. In den Stadien des FC Bayern München (Allianz Arena), von Werder Bremen (Weserstadion) und VfL Bochum darf völlig frei geraucht werden. Der Hamburger SV plante noch im Jahr 2008 das erste komplett rauchfreie Stadion Deutschlands zu haben, doch wurde diese Entscheidung bis auf Weiteres verschoben. Seit der Saison 2009/2010 gilt im Innenraum des RheinEnergieStadion (1. FC Köln) und der BayArena (Bayer 04 Leverkusen) hingegen ein Rauchverbot. Die Zugänge zu den einzelnen Blöcken als auch alle weiteren Bereiche sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Während der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland war das Rauchen in den Stadien erlaubt, hingegen war es sowohl bei der WM 2002 in Korea und Japan als auch bei der WM 2010 in Südafrika verboten. Selbst im sonst rauchfreien Familienblock des Berliner Olympia-Stadions wurde geraucht. Das Deutsche Krebsforschungszentrum kritisierte die Lage und meinte, dass eine gesetzliche Regelung für rauchfreie Sporteinrichtungen unabdingbar wäre.[45]

Mietwohnung

Rauchen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt.[46] Jedoch kann übermäßiges Rauchen in der Mieterwohnung zu Schadenersatzansprüchen wegen übermäßiger Nutzung der Mietsache führen.[47] Raucher sind beim Auszug zum Ersatz der Kosten für Dekorationsarbeiten verpflichtet, wenn durch starkes Rauchen Verfärbungen und Ablösungen von Tapeten sowie ein in der Wohnung festsitzender Tabakgeruch verursacht wurde.[48] Schadenersatzanspruch besteht ebenfalls, wenn die durch das Rauchen verursachte Geruchsbelästigung beim Auszug nicht durch einfaches Lüften beseitigt werden kann.[49]

Der Bundesgerichtshof stellte dagegen fest, Rauchen in der Wohnung gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch und könne daher grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, es sei denn, das Rauchverbot wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Dagegen hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen, ob ausnahmsweise eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht mehr umfasste Nutzung der Wohnung anzunehmen ist, wenn „exzessives“ Rauchen vorliege.[50]

Das Rauchen im Treppenhaus darf durch den Vermieter verboten werden.[51] Beeinträchtigungen durch Passivrauchen beim kurzzeitigen Aufenthalt im Treppenhaus oder Lift sind dagegen zumutbar.[52]

Dringt aufgrund der besonderen Bauweise eines Hauses der Tabakrauch aus der Wohnung eines Rauchers in eine andere Wohnung, kann aufgrund der Gesundheitsbeeinträchtigung und der Geruchsbelästigung eine Mietminderung gefordert werden,[53] auch die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter ist in einem solchen Fall (besondere Bauweise des Hauses) gerechtfertigt.[54]

Hinsichtlich der Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung einer Mietpartei durch eine andere durch das Rauchen auf dem Balkon oder am Küchenfenster liegt nur erstinstanzliche Rechtsprechung vor, die uneinheitlich ist, weshalb in der Praxis oftmals Vereinbarungen über Rauch- und Lüftungszeiten zwischen den betroffenen Mietparteien der Vorzug gegeben wird.

Rauchverbote einzelner Bundesländer

Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. August 2007 ein Rauchverbot in allen Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in der Gastronomie. In Festzelten und in abgetrennten Räumen von Gaststätten ist das Rauchen weiterhin erlaubt. In Diskotheken ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche zulässig, wenn der Zutritt zur Diskothek auf Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr beschränkt ist und die Nebenräume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind. [55]
Bayern
In Bayern galt ab dem 1. Januar 2008 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Hochschulen, in Krankenhäusern, in Alten- oder Pflegeheimen und auf den Verkehrsflughäfen, ausnahmslos in allen bayerischen Spielbanken sowie in der gesamten Gastronomie.[56] Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, so genannte Raucherräume in Gaststätten einrichten zu können,[57] wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ersatzlos gestrichen. Auch die zunächst geplanten Ausnahmeregelungen für Festzelte wurden nicht eingeführt. Des Weiteren wurde eine Hinwirkungspflicht verankert, wonach der Freistaat Bayern und die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Unternehmen in Privatrechtsform, an denen sie beteiligt sind, auf Rauchverbote hinzuwirken haben. Als einzige Ausnahme durfte in geschlossenen Gesellschaften auch in der Gastronomie („Raucher-Clubs“) weiterhin geraucht werden.
Zum 1. August 2009 wurde das Rauchverbot in Bayern weitgehend gelockert: Das Rauchen in entsprechend beschilderten Raucher-Nebenräumen war erlaubt, wenn diese für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich und durch eine geschlossene Tür vom Hauptraum getrennt waren. Gaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern durften als Raucher-Gaststätte geführt werden, wenn dort in erster Linie Getränke angeboten wurden und Speisen eine nachgeordnete Rolle spielten. Im Gegensatz zu den Regelungen anderer Bundesländer durften in bayerischen Raucher-Gaststätten auch zubereitete warme „nicht einfache“ Speisen serviert werden. Nicht mehr erlaubt waren Raucher-Clubs sowie die zeitlich wechselnde Nutzung eines Raumes als Raucher- und Nichtraucherraum.[58] Begründet wurde die Notwendigkeit der Gesetzesänderung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008, obgleich die damals geltende bayerische Regelung in der Urteilsbegründung als rechtlich einwandfrei bestätigt wurde.[59]
Um diese Lockerung wieder rückgängig zu machen, initiierte die ÖDP das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“, der sich unter anderem auch Ärzteverbände, Nichtraucherorganisationen und andere Parteien angeschlossen haben. Einziger Unterschied zum Gesetzesentwurf vom 12. Dezember 2007, der von Januar 2008 bis Juli 2009 Gültigkeit hatte, ist die Streichung der Möglichkeit, Gaststätten als nichtöffentliche Räume einzurichten, was nach Einführung des ersten Gesetzes zum Entstehen von Raucher-Clubs führte.[60] Nachdem mit mehr als 40.000 gesammelten Unterschriften das Quorum erfüllt wurde, lief zwischen dem 19. November und 2. Dezember 2009 die Eintragungsfrist des Volksbegehrens. Die erforderlichen 10 % der Wahlberechtigten wurden mit 13,9 % übertroffen. Dadurch wurde ein Volksentscheid eingeleitet. Am 4. Juli 2010 entschieden die Bürger in Bayern über das neue Gesetz. Eine Mehrheit von 61,0 % (bei einer Wahlbeteiligung von 37,7 %) votierte für den „echten Nichtraucherschutz“.[61]
Am 1. August 2010 ist das durch den Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.
Berlin
Seit dem 1. Januar 2008 ist das Rauchen in öffentlichen Verwaltungsgebäuden des Landes, der Bezirke und in den Bürgerämtern untersagt. Das Rauchverbot gilt auch in Bars, Kneipen und Restaurants sowie ausnahmslos in Diskotheken und Kinder- und Jugendeinrichtungen, Gesundheits- und Kultureinrichtungen, Heimen etc. unabhängig von der Art der Trägerschaft. Für den Gaststättenbereich gilt eine Ausnahmereglung für abgeschlossene Nebenräume, sofern eine Gesundheitsgefährdung für nicht rauchende Gäste und das Personal ausgeschlossen ist. In Einraumgaststätten bis 75 m² darf geraucht werden, allerdings dürfen dort nur „nicht vor Ort zubereitete Speisen“ (also z. B. keine warmen Speisen) und Getränke verkauft werden. Eine solche Rauchergaststätte muss beim Ordnungsamt angemeldet und von außen sichtbar gekennzeichnet werden. Der Zutritt zu einer Rauchergaststätte ist Jugendlichen bis zu 18 Jahren untersagt. Geahndet wird ein Verstoß gegen das Rauchverbot für Gäste mit bis zu hundert Euro, für Gaststättenbetreiber/innen mit bis zu tausend Euro.[62][63]
Brandenburg
Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Gesundheits-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Heimen und in der Gastronomie. In Gaststätten ist die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen zulässig, sofern kein ständiger Luftaustausch mit den übrigen Räumen besteht. Diese Ausnahme gilt nicht für Diskotheken.[64]
Bremen
Es existiert bereits ein Rauchverbot seit dem 1. August 2006 in Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und in Schulen. Das „Bremische Nichtraucherschutzgesetz“ wurde am 18. Dezember 2007 von der Bürgerschaft verabschiedet und trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Raucherräume in Restaurants und Diskotheken. Jedoch dürfen diese keine Tanzfläche besitzen, außerdem ist das Rauchen in Festzelten gestattet.[65]
Hamburg
Am 1. Januar 2008 trat in Hamburg das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Hamburg war das erste Bundesland, das den Nichtraucherschutz festgeschrieben hat. Das geschah am 4. Juli 2007 in der Hamburger Bürgerschaft durch einen fraktionsübergreifenden und einstimmigen Beschluss zum „Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz“.[66]
Verboten ist das Rauchen an folgenden Orten:
Gaststätten
Lebensmittelgeschäften
Behörden
Gerichten
Heimen
Krankenhäusern
Schulen und Hochschulen
Sporthallen
Hallenbädern
Museen und Theatern
Diskotheken
Einkaufszentren und Gefängnissen
Absolutes Rauchverbot gilt in Schulen, Jugendeinrichtungen und Lebensmittelgeschäften.
Ausnahmen vom Rauchverbot sind Kneipen unter 75m², welche entsprechend gekennzeichnet sind und Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird, es dürfen keine warmen Speisen serviert werden. [67]
Hessen
Das Gesetz zum Nichtraucherschutz ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. Folgende Bereiche werden erfasst:
Gebäude und geschlossene Räume von Behörden
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
Sportanlagen
Theater, Museen, Kinos, Konzertsäle
Hochschulen, Heime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Flughäfen
Gaststätten und Diskotheken
Das Rauchen in Gaststätten und Diskotheken ist nur in komplett abgetrennten und speziell dafür ausgewiesenen Nebenräumen erlaubt.[68]
Mecklenburg-Vorpommern
Das Rauchverbot ist am 1. August 2007 in Kraft getreten.[69]
Das Verbot gilt in Gebäuden von:
Behörden
Schulen und staatlichen Hochschulen
Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Heimen
Sportstätten
Museen, Theatern, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Veranstaltungsstätten
Passagierterminals bestimmter Flug- und Fährhäfen
Gaststätten und Diskotheken (erst seit dem 1. Januar 2008)
Auch Mecklenburg-Vorpommern lässt nach §2 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Schaffung eines extra abgetrennten Rauchbereiches in Gaststätten zu.
Niedersachsen
Seit dem 1. August 2007 gilt in Niedersachsen ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, in Schulen, in Hochschulen, in Krankenhäusern, in Alten- oder Pflegeheimen und auf den Verkehrsflughäfen sowie in der gesamten Gastronomie und in Diskotheken. Es besteht die Möglichkeit, vollständig abgeschlossene Nebenräume als Raucherzonen auszuweisen. Das Rauchverbot gilt nicht, wenn im Gaststättenbetrieb Getränke und zubereitete Speisen ausschließlich an Hausgäste von Beherbergungsbetrieben (z. B. Hotelbar) verabreicht werden. [70]. Durch des Gesetz zur Änderung des Niedersächschen Nichtraucherschutzgesetzes vom 10. Dezember 2008 kann seit dem 1. Januar 2009 das Rauchen in Gaststätten durch den Gastwirt gestattet werden, wenn die Gaststätte nur über einen Gastraum verfügt dessen Grundfläche weniger als 75 m² beträgt. Es dürfen keine zubereiteten Speisen verabreicht werden und die Gaststätte als Rauchergaststätte am Eingang gekennzeichnet werden. Jugendlichen unter 18 Jahren darf der Zutritt nicht gestattet werden.[71]
Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes trat am 1. Januar 2008 in Kraft, für das Rauchverbot in Gaststätten galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2008.[72] In Gaststätten können Nebenräume, die nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche belegen dürfen, als Raucherzonen eingerichtet werden, jedoch sind dabei (gemäß § 3 Abs. 6) Vorkehrungen zu treffen, um den gesundheitlichen Schutz der übrigen sich in der Gaststätte aufhaltenden Personen soweit wie möglich zu gewährleisten. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es dazu[73]: Die Ausnahmen dürfen nicht dazu führen, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens für die sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen, insbesondere auch für die dort beschäftigten Menschen, nicht sichergestellt ist. Ein Servierverbot gibt es im Raucherbereich allerdings nicht.[74] Vom allgemeinen Rauchverbot sind Räumlichkeiten von Vereinen ausgenommen, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist (Raucher-Clubs). Es muss sich um Vereine im Sinne des Vereinsrecht mit einer echten Mitgliederstruktur handeln.[75] In Schulen gilt das Rauchverbot seit dem 1. Januar 2008 während Schulveranstaltungen ausnahmslos auf dem gesamten Schulgrundstück, Raucherecken auf dem Schulhof und Raucherzimmer für Lehrer sind dann nicht mehr zulässig. Das Rauchverbot gilt auch bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.
Rheinland-Pfalz
Der rheinland-pfälzische Gesetzestext[76] gestattet das Rauchen nur in abgetrennten Räumen (sofern diese kleiner als die restlichen Zimmer sind) sowie in Festzelten, die nicht länger als 21 Tage an Ort und Stelle betrieben werden[77]. Diese Räume müssen speziell gekennzeichnet sein. Auch wird das Rauchen in Gaststättenräumen mit einer Tanzfläche sowie in öffentlichen Gebäuden (wie etwa Schulen oder Krankenhäusern) komplett verboten. Das Gesetz ist am 15. Februar 2008 in Kraft getreten. Der zuvor geplante Beginn des umfassenden Rauchverbots zum 1. November 2007 wurde auf die Zeit nach der Fastnachtssaison 2008 verschoben, u. a. mit der Begründung, dass die Karnevalsvereine ansonsten mit erheblichen Einbußen rechneten. Am 11. Februar 2008 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das Rauchverbot in Gaststätten bis zur Entscheidung über anhängige Verfassungsbeschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes traten am 15. Februar 2008 unverändert in Kraft.[78][79] [80]
Saarland
Im Saarland gilt seit dem 15. Februar 2008 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, in Behörden, in Bildungseinrichtungen, in Krankenhäusern, in Alten- oder Pflegeheimen und auf den Verkehrsflughäfen sowie in der Gastronomie. In der Gastronomie darf in abgeschlossenen und belüfteten Nebenräumen geraucht werden, wenn diese baulich so wirksam abgetrennt werden, dass von ihnen keine Gesundheitsgefahren für Dritte ausgehen. Wenn eine Gaststätte inhabergeführt ist, kann diese zur Rauchergaststätte erklärt werden, jedoch setzt das voraus, dass neben der Betreiberin oder dem Betreiber der Gaststätte keine weiteren Personen als Beschäftigte oder als Selbständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind. Ausgenommen davon sind nur Verwandte 1. Grades und ausnahmsweise Familienangehörige im Alter von über 18 Jahren.[81] [82]
Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat ein Rauchverbot in Shisha-Kaffees wegen Verletzung der Berufsfreiheit des Gastwirtes jedoch für drei Monate vorläufig ausgesetzt.[83]
Nach einem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichthofs vom 1. Dezember 2007[84], hat der Saarländische Landtag das Rauchverbot zum 20. Februar 2009 gelockert. Demnach dürfen Gaststätten, die kleiner als 75 m² sind und in denen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen gereicht werden zur Rauchergaststätte erklärt werden. Außerdem dürfen in Inhabergeführten Gaststätten nun auch volljährige Personen, die nicht Familienangehörige der Betreiberin oder des Betreibers sind, als gelegentliche Aushilfe arbeiten. Gelegentlich bedeutet dabei nicht mehr als ca. 20-mal pro Jahr. Der Zutritt in Rauchergaststätten und Raucherräume ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.[85] [86]
Nach den Landtagswahlen 2009 im Saarland haben die Grünen ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie zu einer Bedingung für ihre Beteiligung an der Jamaika-Koalition gemacht. Dieses wurde, gegen die Stimmen der Oppositionsparteien SPD und Die Linke, am 10. Februar 2010 vom Saarländischen Landtag beschlossen. Das absolute Rauchverbot, das auch Vereinsheime, Diskotheken, Festzelte, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen und Spielcasinos einschließt, sollte am 1. Juli 2010 in Kraft treten; eine Übergangsfrist für Gaststätten, die nachweislich in Nebenräume für Raucher investiert haben, war bis Dezember 2011 geplant.[87] Im Juni 2010 wurde das Rauchverbot vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vorübergehend gestoppt, nachdem Gastronomen eine einstweilige Verfügung beantragt hatten, da sie sich in ihrer Existenz bedroht sahen. [88] Am 28. März 2011 erklärte das Gericht das beanstandete Gesetz für verfassungskonform, somit gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot in der saarländischen Gastronomie.[89]
Sachsen
Das sächsische Nichtraucherschutzgesetz trat am 1. Februar 2008 in Kraft.[90]
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat das Nichtraucherschutzgesetz jedoch zunächst im Wege der einstweiligen Anordnung für inhabergeführte Einraum-Gaststätten ausgesetzt.[91]
Unter Hinweis auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber Gaststätten, die über die Möglichkeit der Einrichtung eines Nebenraums verfügen, erfolgte in der Hauptsache dann die Entscheidung, „dass in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern (m²) Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, zu denen Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt erhalten, der Gaststättenbetreiber das Rauchen gestatten darf, wenn die Gaststätte am Eingangsbereich in deutlich sichtbarer Weise als Rauchergaststätte, zu der Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt haben, gekennzeichnet ist.“[92]
Im Weiteren entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss, dass die gesetzliche Regelung zum generellen Rauchverbot in Spielhallen verfassungswidrig ist, soweit nicht die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt wird, abgetrennte Nebenräume zum Rauchen einzurichten.[44] Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber besteht jedoch das Rauchverbot in Spielhallen mit der Maßgabe fort, dass in abgetrennten Nebenräumen Raucherbereiche zulässig sind.[44]
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. Januar 2008 ein Rauchverbot in allen Gaststätten, Cafés, Kneipen, Diskotheken, Sporteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Kultureinrichtungen, Hotels, sowie in Gebäuden von Firmen, an denen das Land mit mindestens 51 % beteiligt ist. [93]
Die Verantwortlichen solcher Einrichtungen können jedoch speziell gekennzeichnete Raucherräume einrichten, in denen weiterhin unbegrenzt geraucht werden kann. Diese müssen so gelegen sein, dass Nichtraucher diesen Raum nicht durchqueren müssen, wenn Sie zum Ein- und Ausgang oder zu den Toiletteneinrichtungen gehen.[94]
Schleswig-Holstein
Das am 21. Dezember verabschiedete Rauchverbot ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. In abgetrennten Räumen ist das Rauchen weiterhin erlaubt. In Zelten kann der Veranstalter von „Traditions- oder Festveranstaltungen“, die nicht länger als 21 fortlaufende Tage pro Jahr andauern, das Rauchverbot aufheben. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 1000 Euro vor. [95]
Thüringen
Das geplante Nichtraucherschutzgesetz war in Thüringen lange umstritten. Am 12. Dezember 2007 beschloss der Landtag in einer Abstimmung ohne Fraktionszwang mit knapper Mehrheit ein Gesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah Ausnahmen für abgeschlossene Räume in Gaststätten vor. In der Debatte wurde eine Ausnahme für Nebenräume in Diskotheken hinzugefügt, die jedoch keine Tanzfläche enthalten dürfen.[96] [97]

Übersicht über die Rauchverbote einzelner Bundesländer (tabellarisch)

Behörden,
Gerichte
Gefäng-
nisse
Kliniken Heime Schulen,
Jugend-
häuser,
Kitas
Hoch-
schulen
Sport-
hallen,
Hallen-
bäder
Museen,
Theater,
Kinos…
Disko-
theken
Gast-
stätten
Einkaufs-
zentren
Flug-
häfen 
Bahn-
höfe 
Baden-
Württemberg
Rauchverbot Rauchverbot1 7 Rauchverbot6 Rauchverbot Rauchverbot4 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot5 Rauchverbot9 Rauchverbot1 13 Rauchverbot
Bayern Rauchverbot10 Rauchverbot6 10 Rauchverbot7 10 Rauchverbot Rauchverbot10 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot10 Rauchverbot
Berlin Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot1 13 Rauchverbot
Brandenburg Rauchverbot1 Rauchverbot1 7 Rauchverbot6 Rauchverbot7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot6 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot
Bremen Rauchverbot Rauchverbot7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot9 Rauchverbot1 Rauchverbot Rauchverbot
Hamburg Rauchverbot Rauchverbot7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot13 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot
Hessen Rauchverbot1 Rauchverbot1 7 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 13 Rauchverbot1 Rauchverbot
Mecklenburg-
Vorpommern
Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot3 Rauchverbot
Niedersachsen Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot6 10 Rauchverbot7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot10 Rauchverbot Rauchverbot1 13 Rauchverbot Rauchverbot10 Rauchverbot
Nordrhein-
Westfalen
Rauchverbot 10 Rauchverbot 2 10 Rauchverbot Rauchverbot 10 Rauchverbot Rauchverbot 10 Rauchverbot 10 Rauchverbot 10 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot10 Rauchverbot
Rheinland-Pfalz Rauchverbot Rauchverbot1 2 Rauchverbot Rauchverbot1 7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot9 Rauchverbot1 11 Rauchverbot
Saarland Rauchverbot2 Rauchverbot6 7 Rauchverbot7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot8 Rauchverbot Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot Rauchverbot
Sachsen Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot1 11 13 Rauchverbot
Sachsen-Anhalt Rauchverbot1 Rauchverbot7 Rauchverbot7 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot Rauchverbot1 Rauchverbot Rauchverbot
Schleswig-
Holstein
Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot7 Rauchverbot7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot1 Rauchverbot1 Rauchverbot
Thüringen Rauchverbot1 Rauchverbot Rauchverbot7 Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot Rauchverbot9 Rauchverbot1 Rauchverbot Rauchverbot

1 mit Ausnahmen wie abgetrennte Bereiche, Festzelte etc.
2 Rauchen erlaubt in Hafträumen, die ausschließlich mit Rauchern belegt sind
3 für Passagierterminals von im Gesetz namentlich aufgeführten Flug-, Fähr- und Überseehäfen
4 für volljährige Schüler ab Klasse 11 und Lehrkräfte können Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden eingerichtet werden
5 Da in Baden-Württemberg das Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen gilt, in denen Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, gilt das Rauchverbot auch in allen Kinos, da das erwähnte Kriterium zwangsläufig auf Kinos zutrifft. Das wurde auf Anfrage vom Regierungspräsidium Tübingen und vom zuständigen Ministerium bestätigt.
6 Sondererlaubnis für einige Ausnahmen
7 Kein Verbot in Räumen, die zur persönlichen Nutzung überlassen sind
8 Vereinsheime können geschlossene Veranstaltungen ohne Rauchverbot durchführen
9 Ein Nebenraum ohne Tanzfläche kann zum Rauchen ausgewiesen werden
10 Abgetrennte Raucherräume können eingerichtet werden
11 Rauchen in inhabergeführten Einraum-Gaststätten ohne abhängig Beschäftigte erlaubt
12In getränkegeprägten Einraumgaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern kann das Rauchen gestattet werden, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind und Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten.[58]
13In getränkegeprägten Einraumgaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern kann das Rauchen gestattet werden, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind und Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten. Es dürfen keine warmen Speisen serviert werden.[41], ähnlich in Sachsen [92]

Rechtliche Prüfung durch deutsche Verfassungsgerichte

In Deutschland setzte am 12. Februar 2008 der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz als erstes deutsches Gericht ein die Gastronomie betreffendes gesetzliches Rauchverbot wegen drohender Existenzgefährdung von Gastwirten vorläufig teilweise außer Kraft.[98] Ihm folgte im März 2008 der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen.[99] Bereits die Entscheidung aus Rheinland-Pfalz wurde von der CDU und der FDP begrüßt; von der FDP wurde explizit eine Gesetzgebungsinitiative angekündigt, um dem Gast die freie Entscheidung zu ermöglichen, ob er Gastronomie frequentiere, in der geraucht wird oder nicht.[98] Zuvor hatte sich die SPD in Hamburg für eine Aufhebung des jüngst erlassenen gesetzlichen Rauchverbots in kleinen Gaststätten stark gemacht.[100] Dagegen lehnte das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag eines Rauchers gegen das Hessische Nichtraucherschutzgesetz ab, da dieses ihm weder allgemein das Rauchen noch den Besuch von Gaststätten verwehre. Über die Grundrechte der Gastwirte entschied das BVerfG damals jedoch noch nicht.[101] Das geschah erst mit der Entscheidung vom 30. Juli 2008, die Gastronomie betreffende gesetzliche Rauchverbote unter bestimmten Gesichtspunkten für verfassungswidrig erklärte und die Beibehaltung der bestehenden Verbotslage nur ausnahmsweise, vorübergehend und unter Einschränkungen erlaubte. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Verfassungskonformität von Rauchverboten, die keine Ausnahmen vorsehen, wie das beispielsweise beim bayerischen Gesundheitsschutzgesetz der Fall war.[59]

Weiterhin wurde Ende 2008 eine Petition an den Deutschen Bundestag abgewiesen. Der Petent hielt das Bundesnichtraucherschutzgesetz für verfassungswidrig, weil es generell das Rauchen in allen Räumen des Bundes verbietet, auch wenn in einem Raum kein Publikumsverkehr herrscht, wodurch er sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu sehr eingeschränkt sah. Dem widersprach der Bundestag unter anderem mit dem Hinweis, dass jeder Raum auch von Reinigungspersonal, Boten oder anderen Mitarbeitern betreten werden könne. [102]

Umsetzung und Kontrollen

Mitte 2009, also eineinhalb Jahre nach der Lockerung des Rauchverbotes in Nordrhein-Westfalen, nannten der NRW-Städtetag und lokale Ordnungsämter das Nichtraucherschutzgesetz „unkontrollierbar, widersprüchlich, unvertretbar“ und „weitestgehend wirkungslos“. Das Verbot sei schwammig definiert, werde missbräuchlich behandelt und durch die Praxis ausgehebelt, dass Szenelokale an Wochenenden oder bei speziellen Veranstaltungen temporär als Raucherclub ausgewiesen würden. Zudem seien die Kriterien zum Betrieb von Raucherclubs „kaum handhabbar“ und der Kontrollaufwand sehr kostspielig. Es sei nicht vertretbar, die Ausnahmeregelung beizubehalten, zumal beispielsweise in Leverkusen der Nichtraucherschutz in 75 % der Gaststätten als „faktisch nicht realisiert“ angesehen wird.[103]

Auch in Berlin wird das Rauchverbot von vielen Lokalbetreibern nicht eingehalten, speziell in Szenevierteln. Von mehreren Seiten werden die vielfältigen Ausnahmen des Gesetzes als Ursache genannt, da diese eine Kontrolle deutlich erschweren.[104]

Im Mai 2011 veröffentlichte das Deutsches Krebsforschungszentrum die bundesweit größte Evaluationsstudie seit Einführung der Landesgesetze zum Nichtraucherschutz. Die Vielzahl und Komplexität der aktuell bestehenden Ausnahmeregelungen habe laut dieser Studie gravierende Vollzugsprobleme zur Folge. Etwa 8 Prozent aller untersuchten Restaurants waren faktisch Rauchergaststätten – ein klarer Verstoß gegen die geltenden Landesgesetze. Von den Raucherkneipen verfügten 13 Prozent über mehrere Räume, obwohl es sich laut Gesetz um Einraumkneipen handeln muss. Bei 62 Prozent der Rauchergaststätten fehlte der obligatorische Hinweis „Zutritt erst ab 18 Jahren“ im Eingangsbereich. Die Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz seien weder praktikabel noch effektiv und dürften in den meisten Bundesländern als gescheitert angesehen werden. Zudem ergaben Messungen von lungengängigen Partikeln in der Raumluft, dass in Gaststätten mit Raucherräumen die Schadstoffbelastung selbst in Nichtraucherbereichen messbar erhöht ist, da der Rauch aus dem Raucherraum in die angrenzenden Räume vordringt.[105]

Werbung

Eine EU-Richtlinie vom Mai 2003[106] fordert ein Verbot für Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen. Auch das Sponsoring bei Sportveranstaltungen mit Fernsehübertragung soll verboten werden. Nachdem die deutsche Bundesregierung erfolglos Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben hatte, weil sie die Zuständigkeit der EU-Kommission für den Erlass eines Werbeverbots bezweifelte, wurde die Richtlinie 2006 in ein nationales Gesetz umgesetzt.

Österreich

Rauchen in der Öffentlichkeit

Die Situation in Österreich war gekennzeichnet durch einen relativ hohen Anteil an Rauchern bei den Heranwachsenden, insbesondere in den Großstädten. Es bedurfte mehrerer Anläufe, den Nichtraucherschutz politisch zu gestalten und gegen den Widerstand des Gastrogewerbes, der Tabakindustrie sowie eines Teils der Bevölkerung durchzusetzen. Nach dem Ergebnis des Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ im benachbarten Bayern hat sich in Österreich eine ähnliche Initiative gebildet.[107][108][109]

Zum Schutz vor den Einwirkungen des Tabakrauchs gilt nach dem österreichischen Tabakgesetz[110] seit dem 1. Januar 2009 ein Rauchverbot

  • in Räumen die für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, Verhandlungszwecke und schulsportliche Betätigung benützt werden (§ 12Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche),
  • in Räumen öffentlicher Orte (§ 13Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche) und
  • in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken dienenden Räumen der Gastronomie (§ 13aVorlage:§/Wartung/RIS-Suche).

Unter einem „öffentlichen Ort“ im Sinne dieser Bestimmung ist dabei gemäß § 1Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Z. 11 „jeder Ort, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs“ zu verstehen. Im Ergebnis herrscht damit in allen öffentlichen Gebäuden, wie beispielsweise Museen, Gerichten, Schulen, Ämtern, Krankenhäusern, Bahnhöfen und auf Flughäfen Rauchverbot, daneben aber auch in privaten Gebäuden wie Einkaufszentren, Veranstaltungshallen, Schwimmbädern usw. In den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen von Betrieben der Gastronomie inklusive der Beherbergung von Gästen (Speiselokale, Diskotheken, Bars, Kaffeehäuser, Heurigenlokale, Schutzhütten, Imbissbuden, Hotels usw.) gilt ebenfalls ein grundsätzliches Rauchverbot.

In öffentlichen Verkehrsmitteln bestand schon vorher ein weitreichendes Rauchverbot. Am 1. September 2007 war – gleichzeitig mit der Regelung bei der Deutschen Bahn – ein generelles Rauchverbot in allen Zügen der ÖBB eingeführt worden.

Daneben bestehen auch außerhalb des Tabakgesetzes Regelungen zum Nichtraucherschutz, etwa nach dem (österreichischen) Mutterschutzgesetz oder dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

Das Rauchen auf Kinderspielplätzen in Wien ist verboten.[111]

Ausnahmen

Der Gesetzgeber hat in den im Tabakgesetz genannten Räumen das Nichtrauchen zur Norm erklärt. Nur ausnahmsweise und unter den dafür geltenden Voraussetzungen darf das Rauchen in diesen Räumen öffentlicher Orte gestattet werden. Ausnahmen von diesem Rauchverbot (ausgenommen für „schulische oder andere Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden“, in denen somit ein ausnahmsloses Rauchverbot gilt) sind regelmäßig dadurch möglich, dass bei Vorhandendsein einer ausreichenden Anzahl von Räumlichkeiten Räume bezeichnet werden in denen das Rauchen gestattet ist. Es muss dabei freilich gewährleistet sein dass „der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.“

Auch in der Gastronomie sind Ausnahmen zulässig, und zwar:

  • In Betrieben mit mehreren der Bewirtung der Gäste dienenden Räumen dürfen Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet werden darf („Raucherzimmer“). Dieser Raucherbereich darf maximal 50 % der für den Genuss von Speisen oder Getränken bestimmten Plätze umfassen, es darf sich dabei nicht um den „Hauptraum“ des für die Konsumation der Gäste vorgesehenen Bereichs handeln, und der Inhaber hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass der Tabakrauch nicht in die übrigen, mit Rauchverbot belegten Räume dringt. Eine Verpflichtung, das Rauchen in seinem Betrieb zu gestatten besteht für den Gastwirt nicht.
  • In Lokalen, in denen nur ein Gastraum zur Verfügung steht dessen Grundfläche weniger als 50 m² beträgt kann der Inhaber selbst entscheiden, ob das Rauchen gestattet wird, oder nicht. Diese Widmung ist mit einem Aufkleber im Eingangsbereich deutlich sichtbar zu machen. Die 50-m²-Grenze erhöht sich auf 80 m² wenn bauliche Maßnahmen zur Raumteilung aus rechtlichen Gründen (z. B. baurechtlichen, feuerpolizeilichen, denkmalschutzrechtlichen) unzulässig sind.

Lokale oberhalb dieser Flächengrenze mit nur einem Raum müssen entweder das Rauchen im gesamten Lokal untersagen oder einen baulich abgetrennten Raucherbereich einrichten. Für etwaige Umbauten galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2010, innerhalb derer das Rauchen im gesamten Lokal gestattet werden durfte. Um diese Regelung jedoch in Anspruch nehmen zu können, mussten der zuständigen Behörde ab 1. Januar 2009 „unverzüglich“ konkrete Umbaupläne vorgelegt werden.

Kein Rauchverbot gilt für nicht-öffentliche Räume (insbesondere Privatwohnungen), Tabaktrafiken und das Rauchen außerhalb von geschlossenen Gebäuden (Freiflächen, auch Zeltfeste). Geschlossene (private) Veranstaltungen, wie z. B. Familienfeiern, Betriebs- oder Vereinsfeiern sind von den hier aufgezeigten Regelungen hingegen nicht ausgenommen, wenn sie z. B. in den Räumen eines Gastgewerbebetriebes oder auch in Räumen öffentlicher Orte (Weihnachtsfeier der Belegschaft in einem Amtsgebäude) stattfinden, wobei auch Veranstaltungen in angemieteten Räumen miterfasst sind. Die bisherige Ausnahmeregelung für Veranstaltungen iS des § 2 Abs. 1 Z 25 GewO (z. B. Feuerwehrfeste, Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen etc.) wurde gestrichen.

Ahndung

Verstöße gegen das Rauchverbot können von der örtlich zuständigen Behörde mit bis zu € 100,- (im Wiederholungsfall bis zu € 1.000,-) Verwaltungsstrafe belegt werden. Kommt der Inhaber eines öffentlichen Raumes oder eine Gastronomiebetriebes seinen Verpflichtungen (insbesondere der Kennzeichungspflicht) und Obliegenheiten (insbesondere das Rauchen zu verhindern) nicht nach, drohen ihm ebenfalls Verwaltungsstrafen von bis zu € 2.000,- (im Wiederholungsfall bis zu € 10.000,-).[112]

Schweiz

Bundesebene

In der Schweiz gilt seit 1. Mai 2010 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Alle geschlossenen Räume müssen rauchfrei sein, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Erlaubt bleibt das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen, im Freien und in privaten Haushalten. [113]

Öffentliche Verkehrsmittel sind bereits seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei, in Teilen der meisten Bahnhöfe darf aber weiterhin geraucht werden. Das Rauchverbot gilt auch für internationale Züge, wenn sie in der Schweiz fahren, wie auch für international verkehrende Züge mit Schweizer Rollmaterial im Ausland.

Die Kantone dürfen strengere Vorschriften erlassen. In 15 Kantonen ist der Nichtraucherschutz strenger geregelt, die kantonalen Gesetze bleiben deshalb gelten für: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Uri, Waadt, Wallis und Zürich.[114]

Angesichts der sehr abgeschwächten Regelung, die schlussendlich auf Bundesebene angenommen wurde, läuft seit Ende Mai 2009 auf Initiative der Lungenliga Schweiz, der Krebsliga Schweiz und anderen eine „Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen“[115] für eine einheitliche eidgenössische Regelung. [116] Seit dem 28. Januar 2010 starten auch die Gastronomen der IG Freie Schweizer Wirte [117] eine Volksinitiative [118] mit der Begründung: «Rauchverbote in Restaurants, Bars, Nachtclubs, Casinos und Diskotheken sind ein massiver Eingriff in die Gewerbefreiheit. Ob das Lokal rauchfrei ist oder nicht, soll der Eigentümer der Lokalität wieder zukünftig selbst entscheiden können. Die Bevormundung des Volkes nimmt immer groteskere Züge an. Die Gäste sind mündig genug, um selbst entscheiden zu können, ob sie in ein Raucherlokal gehen wollen oder nicht. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand und für mehr Wahlfreiheit für die Gäste und Lokalbetreiber.»

In einer Umfrage im Auftrag der Krebsliga Schweiz, die im November 2005 durchgeführt wurde, plädierten drei von vier Schweizer Bürgern für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Zwei von drei befragten Schweizern wollen ein solches Rauchverbot auch auf alle Cafés und Restaurants ausgeweitet sehen. In den kantonalen Volksabstimmungen gab es meist eine sehr deutliche Mehrheit für ein (strenges) Rauchverbot, so z. B. am 27. September 2009 in Genf, wo über 81 % für das Rauchverbot stimmten. Der Gastronomieverband GastroSuisse, der größte gastgewerbliche Arbeitgeberverband in der Schweiz, der sich zuvor schon lange gegen ein Rauchverbot ausgesprochen hatte, setzt sich nun ein für «bediente Fumoirs und eigentliche Raucherbetriebe». Der Verband appelliert an die Mitglieder, wo immer möglich rauchfreie Bereiche einzurichten, statt unmissverständlich eine Politik für rauchfreie Gastrobetriebe zu verfolgen. Hotel & Gastro Union, die führende Organisation für Arbeitnehmer im Schweizer Gastgewerbe, hingegen fordert einen umfassenden Gesundheitsschutz vor Passivrauchen für alle Arbeitnehmenden sowie gleiche Regeln ohne Ausnahmen für alle Gastrobetriebe.

Der Begriff „Rauchverbot“ wurde in der Deutschschweiz zum Wort des Jahres 2006 gewählt.

Kantone

Das Bundesgesetz setzt minimale Anforderungen zum Schutz vor Passivrauchen und sieht vor, dass die Kantone weitergehende Regelungen zum Schutz der Gesundheit erlassen dürfen. Per 1. Januar 2011 haben 15 Kantone beschlossen, Raucherbetriebe zu verbieten.[119] In acht Kantonen ist in den Räucherräumen keine Bedienung zugelassen.

Aargau
Im Kanton Aargau wird am 1. Januar 2012 ein Rauchverbot – mit Ausnahmen – in Kraft treten.
Appenzell Ausserrhoden
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde den Stimmberechtigten im November 2007, gleichzeitig mit der Volksabstimmung in Graubünden, ein – allerdings schwächeres – Gesetz zur Abstimmung vorgelegt, welches – wie in Graubünden – angenommen wurde.[120] Das entsprechende Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Appenzell Innerrhoden
Kanton Appenzell Innerrhoden: keine Aktivitäten bekannt.
Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft ist ein per Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit 65 Prozent Ja-Stimmen durchgesetztes Rauchverbot (unbediente Rauchräume erlaubt) am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.
Basel-Stadt
Im September 2008 wurde bei einer Abstimmung im Kanton Basel-Stadt eine Initiative gutgeheissen, die ein Rauchverbot fordert. Es darf nur noch in unbedienten, abgetrennten Räumen geraucht werden. Das entsprechende Gesetz ist am 1. April 2010 in Kraft getreten. Jedoch haben sich einige gastronomischen Betriebe zum Verein "Fümoar" zusammengeschlossen. In ihren Lokalitäten darf weiterhin geraucht werden, da nur Mitglieder sie betreten dürfen.
Bern
Im Kanton Bern gilt seit dem 1. Juli 2009 ein Rauchverbot in der Gastronomie (Bars und Restaurants). Bediente Raucherräume sind allerdings erlaubt.
Freiburg
Im Kanton Freiburg trat am 1. Januar 2010 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Raucherräume ohne Bedienung sind erlaubt, werden aber nur von einer Minderheit der Wirte genutzt.[121]
Genf
Im Kanton Genf wurde nach langem hin und her – mehrere Volksabstimmungen und Gerichtsverhandlungen – das Rauchverbot für Gaststätten angenommen. Bereits im März 2008 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» (ohne Rauchräume) mit 80 Prozent Jastimmen angenommen. Am 27. September 2009 lehnten die Stimmberechtigten mit 82 Prozent der Stimmen das Referendum gegen das «Gesetz über das Rauchverbot in den öffentlichen Räumen» (mit Rauchräumen) ab.
Glarus
Kanton Glarus: Der Regierungsrat beantragte Mitte September 2009 dem Parlament, der Landsgemeinde 2010 bezüglich Passivrauchschutz die Bundesregelung vorzuschlagen. Die Kompetenz zur Bewilligung von Rauchbetrieben soll bei den Gemeinden liegen. Damit widersetzte sich der Regierungsrat besonders auch dem Memorialsantrag eines Bürgers zuhanden der Landsgemeinde betreffend rauchfreie Restaurants nach dem Tessiner Modell. Die Landsgemeinde 2010 beschloss allerdings die Annahme der Bundeslösung.[122]
Graubünden
Im Kanton Graubünden nahmen die Stimmberechtigten im November 2007 ein Rauchverbot an, mit knapp 75 % Ja-Stimmen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. März 2008 in Kraft. Das Gesetz erlaubt abgetrennte und gekennzeichnete Raucherräume.
Jura
Im Kanton Jura sprach sich das Parlament im September 2009 mit 36 zu 12 Stimmen gegen eine Motion aus, die ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen gefordert hatte.
Luzern
Im Kanton Luzern wurde die «Motion über ein Rauchverbot in Gaststätten, Bars, Cafés und Diskotheken und anderen öffentlichen Räumen» an den Regierungsrat überwiesen (Rauchräume erlaubt).
Neuenburg
Im Kanton Neuenburg gilt seit dem 1. April 2009 ein Rauchverbot in der Gastronomie (Raucherräume ohne Bedienung zugelassen).
Nidwalden
Im Kanton Nidwalden müssen die Restaurants gemäß einem neuen Gesundheitsgesetz lediglich am Eingang deklarieren, ob das Rauchen im Lokal akzeptiert wird oder nicht.
Obwalden
Im Kanton Obwalden wurde die «Motion zum Schutz der nichtrauchenden Mehrheit von Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern» als Postulat an Regierungsrat überwiesen (inklusive Gastbetriebe, Rauchräume erlaubt).
Schaffhausen
Kanton Schaffhausen: keine Aktivitäten bekannt.
Schwyz
Kanton Schwyz: keine Aktivitäten bekannt.
Solothurn
Im Kanton Solothurn stimmte das Parlament im September 2006 einem Verbot zu. Im November sprach sich auch die Stimmbevölkerung mit deutlicher Mehrheit für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen sowie in allen Gaststätten des Kantons aus. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Rauchräume sind erlaubt.
St. Gallen
Im Februar 2008 beschloss die Regierung des Kanton St. Gallen das Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen. Da die Referendumsfrist gegen den Beschluss ungenutzt verstrich, gilt das Verbot seit dem 1. Oktober 2008. Restaurants können Ausnahmebewilligungen erhalten, wenn abgetrennte Fumoirs nicht möglich sind.[123][124] Da diese Regelung Ausnahmen zuließ und die Genehmigungen für Raucherlokale von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wurden, galt sie allgemein als nicht zufriedenstellend. Am 27. September 2009 nahmen die Stimmberechtigten die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» der Lungenliga, Ärztegesellschaft und Krebsliga (unbediente Rauchräume erlaubt) mit 59 Prozent Jastimmen an und verwarfen die Initiative der Raucherliga (Rauchbetriebe erlaubt) mit 57 Prozent Neinstimmen. Dieses strengere Gesetz soll demnächst in Kraft treten.
Tessin
Der Kanton Tessin hat als erster Kanton am 12. Oktober 2005 ein komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude erlassen, nachdem eine Volksabstimmung eine Mehrheit von 80 % für die Einführung des Rauchverbots ergeben hatte. Am 12. April 2007 wurde das Verbot auf Restaurants, Bars und Cafés ausgedehnt. Ursprünglich sollten Diskotheken, Bars und Nachtclubs von der Regelung ausgenommen werden, doch nach heftiger vierstündiger Debatte wurde mit großer Mehrheit ein generelles Rauchverbot in sämtlichen Lokalen beschlossen.
Thurgau
Im Kanton Thurgau verwarfen die Stimmberechtigten am 17. Mai 2009 mit 55 Prozent Neinstimmen die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» und nahmen mit 55 Prozent Jastimmen den Gegenvorschlag des Großen Rates an. Das Parlament hatte am 5. November 2008 der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» (nur Rauchräume erlaubt) einen Gegenvorschlag (Rauchräume und Rauchbetriebe erlaubt) entgegengestellt.
Uri
Im Kanton Uri[125] ist das Nichtraucherschutzgesetz, welches das Rauchen in Bars und Restaurants verbietet, seit dem 1. September 2009 in Kraft. Rauchräume mit Bedienung sind erlaubt.
Waadt
Im Kanton Waadt gilt seit dem 15. September 2009 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie. Unbediente Rauchräume sind erlaubt, entsprechende Gesuche waren bis am 15. Januar 2010 einzureichen.
Wallis
Im Kanton Wallis gilt seit dem 1. Juli 2009 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie. Gastrobetriebe haben die Möglichkeit, Rauchräume ohne Bedienung einzurichten.
Zug
Im Kanton Zug lässt das neue Gesundheitsgesetz, in Kraft seit 1. März 2009, Rauchräume zu. Außerdem kann der zuständige Gemeinderat Restaurationsbetriebe mit einer Fläche von höchstens 80 m² auf Gesuch hin als Rauchlokale bewilligen.
Zürich
Im September 2008 wurde bei einer Abstimmung im Kanton Zürich eine Initiative gutgeheißen, die ein strenges Rauchverbot fordert. Es dürfte nur noch in unbedienten, abgetrennten Räumen geraucht werden. Im Widerspruch zur Lungenliga Zürich spricht sich der Regierungsrat für bediente Rauchräume aus und will die Verordnung zum Bundesgesetz abwarten. Das Bundesgesetz gilt seit 1. Mai 2010.[126]

Liechtenstein

Seit dem 1. Mai 2010 gilt in Liechtensteins Gastronomie folgende Regelung:

In Einraumgaststätten egal welcher Größe darf geraucht werden. In Mehrraumgaststätten darf nur im Nebenraum geraucht werden, welcher vom Hauptraum baulich klar abgetrennt sein muss, sodass kein ständiger Luftaustausch mit den rauchfreien Räumen erfolgen kann.

Weiterhin uneingeschränkt gültig ist das Rauchverbot in Räumen des Gemeinwesens (Säle, Vereinslokale, Schulen, Schulhöfe etc.), in Festzelten und im öffentlichen Verkehr.

Mit dieser Neuerung wurden auch die Bußgelder für Verstöße stark angehoben.[127]

Rauchverbote in anderen Ländern Europas

Anfang des Jahres 2007 hat der EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou ein sogenanntes „Grünbuch“ vorgestellt, in dem mögliche Maßnahmen aufgeführt werden, das Rauchen und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft wirksam zu bekämpfen. Jeder Bürger ist aufgefordert, Vorschläge zu machen. Der Bericht über diese öffentliche Konsultation ist im November 2007 veröffentlicht worden.[128] Ein Rauchverbot in der Gastronomie wird sich europaweit mehrheitlich gewünscht, ebenso wünscht sich die Mehrheit, dass die EU in diesem Bereich aktiver werde. Der Kommissar erklärte, die Europäische Union werde auch zum Schutz vor Passivrauchen noch in diesem Jahrzehnt ein generelles, europaweit geltendes Rauchverbot durchsetzen, falls die Mitgliedsländer nicht entsprechend handeln würden. In einigen Ländern wie Griechenland sind die Regelungen in dieser Hinsicht besonders lasch. Zur Zeit wird, unter dem neuen Eu-Gesundheitskommissar John Dalli die Direktive über Tabakprodukte überarbeitet.

Belgien

Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Belgien ein beschränktes Rauchverbot in Restaurants. Raucherräume dürfen eingerichtet werden, sofern mindestens die Hälfte aller Innenplätze rauchfrei bleibt.

Es gibt Ausnahmeregelungen für Bars, Bistros und ähnliche Gasthäuser, in denen geraucht werden darf.

Laut einem Gesetz vom 9. Juli 2009 gilt ab dem 1. Januar 2010 in allen Gaststätten (sowohl Restaurants als auch Bars) allgemeines Rauchverbot, sobald Essen angeboten wird (einzige Ausnahme: vorverpackte Produkte, welche sich ohne weitere Maßnahmen länger als 3 Monate halten, z.B. Chips).

Laut Urteil des belgischen Verfassungsgerichtes vom 15. März 2011 sind oben genannte Ausnahmen nicht verfassungsgemäß. Es wird eine Verzerrung der Konkurrenz bemängelt und festgestellt, dass die Regierung nicht nachweisen konnte, dass den Gaststätten durch ein Rauchverbot Nachteile entstehen. Folglich hebt das Verfassungsgericht nicht das Rauchverbot, sondern nur die Ausnahmebestimmungen auf und ordnet an, dass ab dem 1. Juli 2011 die gesamte Gastronomie rauchfrei sei.[129][130]

Bulgarien

In Bulgarien trat am 1. Juli 2010 ein Nichtraucherschutzgesetz nach englischem Vorbild in Kraft; das Rauchen in Bars und Restaurants wird verboten.

Dänemark

In Dänemark ist seit April 2007 der Tabakkonsum in allen öffentlichen Einrichtungen und an allen Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes verboten. Für Arbeitsplätze im privaten Gewerbe gelten strengere Vorschriften als bisher; ein vollständiges Rauchverbot gibt es dort allerdings vorerst nicht. In Kneipen, Speise- und Ausschankstätten mit einer Größe von 40 Quadratmetern oder mehr ist das Rauchen seit dem 15. August 2007 nicht mehr gestattet. Ausnahmen bilden spezielle Raucherzimmer und -kabinen. Seit dem Fahrplanwechsel am 7. Januar 2007 ist zudem in allen Zügen der Dänischen Staatsbahn das Rauchen untersagt. Zum befürchteten Kneipensterben ist es nicht gekommen: Seit der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten am 1. September 2007 verbuchten die Schankwirte eine Umsatzsteigerung von acht Prozent.[131]

Frankreich

In Frankreich gilt seit dem 1. Februar 2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen.

Seitdem drohen Rauchern Geldstrafen in Höhe von 68 Euro, sollten sie in öffentlichen Einrichtungen – Behörden, Schulen, Schwimmbädern, Bibliotheken, Postämtern oder Museen – oder an öffentlichen Orten mit Publikumsverkehr wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Metrostationen rauchen.

Am 1. Januar 2008 wurde das Rauchverbot dann nach irischem, italienischem und skandinavischem Vorbild auch auf die gesamte Gastronomie inklusive aller Restaurants, Bars, Cafés, Casinos und Diskotheken ausgedehnt. Ausnahmen für die traditionellen Tabakverkaufsstellen, die zugleich Bars sind, gibt es nicht. Die Geldstrafe für Übertretungen beträgt 68 Euro für den Raucher und 135 Euro für den Betreiber der Lokalität.

Premierminister Dominique de Villepin betonte, das Verbot sei aufgrund der hohen gesundheitlichen Schäden infolge des Rauchens unumgänglich.

Die Regierung will zugleich Rauchern helfen, die sich entschlossen haben, mit dem Rauchen aufzuhören. So wird die staatliche Krankenversicherung während des Nikotinentzugs 50 Euro für medizinische Hilfsmittel zurückerstatten.

Nach Umfragen stehen 70 bis 80 % der Franzosen hinter dem geplanten Rauchverbot, da sich in der Einstellung gegenüber dem Rauchen in den letzten Jahren ein drastischer Bewusstseinswandel vollzogen hat. Noch in den 1990er Jahren wurde das „Loi Évin“ genannte Anti-Rauch-Gesetz von 1991, das die Schaffung rauchfreier Zonen in den Restaurants forderte, vielfach ignoriert; nun wird aufgrund des geänderten Bewusstseins der Bevölkerung und sinkender Raucherzahlen (begünstigt durch die hohe Tabaksteuer in Frankreich) eine reibungslose Einführung des Rauchverbots erwartet.

Griechenland

In Griechenland gilt seit dem 1. September 2010 ein absolutes Rauchverbot in Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden, Büros und im Transportwesen sowie Restaurants und Lokalen. Allerdings ignoriert die Bevölkerung oftmals das Rauchverbot, vor allem in der Gastronomie. Zudem haben Initiativen von Gastwirten „passiven Widerstand“ gegen das Gesetz angekündigt.

Ein erstes Gesetz, das am 1. Juli 2009 in Kraft trat, sah noch mehrere Ausnahmeregelungen vor (Einraumgaststätten bis 75 m², Raucherräume etc.). Mangels Koordination in der öffentlichen Verwaltung wurde es aber niemals umgesetzt.

Griechenland ist das Land mit den meisten Rauchern in Europa. 51 Prozent aller Männer sowie knapp 40 Prozent aller Frauen (vom Baby bis zum Greis) sollen statistisch gesehen in Griechenland regelmäßig rauchen.

Irland

In Irland gibt es seit dem 29. März 2004 ein generelles Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen und an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants.[132] Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 3000 Euro.

Die Einführung wurde von einer umfassenden Gesundheitskampagne begleitet, in deren Verlauf es Rauchern durch staatlich unterstützte Hilfsmaßnahmen leichter gemacht werden sollte, den Ausstieg zu schaffen. Innerhalb weniger Monate erhöhte sich die Akzeptanz für das Rauchverbot auf 80 %, und vielfach wurde das Gesetz als das beste der im Amt befindlichen Regierung gelobt. Der Gesundheitsminister wird aufgrund seiner hohen Popularitätswerte in der Folge der Einführung sogar als künftiger Taoiseach (Premierminister) gehandelt. Irland war das erste Land der Welt mit einem landesweiten Nichtraucherschutz.

Das Rauchen in geschlossener Gesellschaft ist in Irland nach wie vor erlaubt, weshalb sich viele Pubs anfangs als „geschlossene Gesellschaft“ ausgaben, um die Rauchverbote zu umgehen. Das ist inzwischen jedoch nur noch sehr selten anzutreffen.

Die strikte Anti-Rauch-Politik hat dazu geführt, dass insgesamt weniger Iren rauchen.[133] Der Raucheranteil unter Jugendlichen dagegen ist im gleichen Zeitraum gestiegen.[134]

Island

In Island ist das Rauchen seit dem 1. Juni 2007 in allen Restaurants und Cafés sowie in öffentlichen Gebäuden verboten. Die Fährverbindungen von Dänemark bzw. Norwegen nach Island haben mittlerweile meistens Nichtraucherkabinen.

Italien

Rauchverbot in einem italienischen Restaurant

In Italien ist das Rauchen seit dem 12. Dezember 2004 in allen Regionalzügen und Fernzügen untersagt. Grenzüberfahrende Züge, in denen sich Raucherabteile befinden, fallen – wie in der Schweiz – ebenfalls unter das nationale Rauchverbot, sobald sie sich auf italienischen Boden befinden und italienische Bahnhöfe anfahren; ausgenommen sind lediglich Fernzüge im Transit. [135]

Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist – unabhängig vom Speiseangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen. Die Inanspruchnahme dieser Zusatzregelung wurde vom italienischen Gesetzgeber durch die Rahmenbedingungen erschwert, gemäß derer der hermetische Abschluss der Abtrennung vom Nichtraucherbereich bei automatisch verschließbaren Durchgängen, Luftzirkulations- und Entlüftungstechniken erfüllt werden muss, was sich für normale Kneipiers betriebswirtschaftlich nicht rechnet.

Wer in öffentlichen Gebäuden raucht, muss bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern bis zu 12 Jahren geraucht wird.

In ihren eigenen Gewerbebetrieben wurden alle italienischen Gastronomen und deren Konzessionsstellvertreter per gesetzlicher Regelung mit Hilfspolizeikompetenz ausgestattet, die sie berechtigt und zugleich persönlich haftend verpflichtet, die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren. Eine Nichterfüllung ihrer Pflicht, rauchende Gäste auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und vom Rauchen abzuhalten, kann bis zu 2'200 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Wenn ein Gastronom es mehrfach unterlässt, einen rauchenden Gast anzuzeigen, droht ihm der Entzug seiner Konzession. Dabei handelt es sich um die zur Zeit restriktivste Regelung in Europa.

Ein Jahr nach Einführung der neuen Rauchverbotsregelungen gingen die Zigarettenverkäufe erheblich zurück und mit steigender Akzeptanz in der Bevölkerung gilt das verschärfte Rauchverbot als das erfolgreichste Gesetz, das die Regierung Berlusconi in ihren beiden letzten Amtsperioden verabschiedet hat. Eine Studie zufolge ist bereits im ersten Jahr nach der Einführung die Zahl der Herzinfarkte deutlich gesunken, bei den 35- bis 64-jährigen um 11 %, bei den 65- bis 75-jährigen um 8 %.[136]

Kroatien

Die Regierung Kroatiens hatte ein Rauchverbot für alle öffentlichen Bereiche und für die gesamte Gastronomie geplant, zog den Gesetzesentwurf aber Ende 2007 wieder zurück. Das Gesetz über die Beschränkung des Gebrauches von Tabakerzeugnissen wurde am 17. Oktober 2008 verabschiedet.[137]

Seit dem 6. Mai 2009 gilt in Kroatien ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Besonders betroffen davon sind die Restaurants und Hotels, in denen das Rauchen nun auch untersagt ist. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot wird mit Geldstrafen von bis zu ca. 130 € und bei Duldung (vorsätzlich) sogar mit einer Strafe von bis zu ca. 2000 € geahndet.

Lettland

In Lettland ist am 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft getreten. Teilen Gastronomen ihre Ausschankfläche und belüften sie den abgetrennten Raum, ist das Rauchen dort erlaubt. Darüber hinaus unterbindet das neue Gesetz das Rauchen in Sportveranstaltungsstätten und Schwimmbädern, ohne dass hier eine Ausnahmeregelung behördlich genehmigt wird. Auch in den Parkanlagen von Riga gilt Rauchverbot, welches von der Polizei durchgesetzt wird.

Luxemburg

In Luxemburg gilt seit dem 5. September 2006 ein Rauchverbot in allen Restaurants, Schulen und öffentlichen Gebäuden. Ausnahmen gibt es für Bars und Cafés, hier gilt das Rauchverbot nur von 12 h bis 14 h und von 19 h bis 21 h, wenn diese Speisen auf der Karte haben, und Restaurants, die mit Genehmigung einen speziellen Raum dafür einrichten, der aber höchstens 25 % der Gesamtfläche ausmachen darf.

Malta

Auf Malta wurden die Gesetze hinsichtlich des Rauchens mehrfach geändert, ohne dass sich jedoch im gesellschaftlichen Ablauf sehr viel geändert hätte. Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet – zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extra breiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellen. An von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt.

Mazedonien

Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Büros, sowie in allen Restaurants und Gaststätten ist in Mazedonien verboten. Eine Umgehung dieser Regelung wollte der Gesetzgeber betriebswirtschaftlich unrentabel machen, indem er zwar die Errichtung zusätzlicher Räumlichkeiten ohne jegliche Auflagen hinsichtlich der Raumgröße oder der Belüftung allen Betrieben ermöglicht, die Gäste dürfen hier jedoch nicht bewirtet werden. Wie auch in allen anderen Ländern, in denen derartige Gesetze verabschiedet wurden, haben die Gastronomen einen Weg gefunden, die Situation zu ihren Gunsten zu wenden. Indem sie die Preise für das gastronomische Angebot mit Service erhöhten und in den Raucherräumen die Preise für das gleiche Angebot bei Selbstbedienung deutlich minderten, was sich mangels des Einsatzes von Bedienungspersonal kostenmindernd auswirkte, oder ausschließlich in den Raucherzonen Aktionen veranstalteten, sind heute die „Rauchstuben“, in denen folkloristische Darbietungen feilgeboten werden oder Livemusik offeriert wird, voller Gäste und die Nichtraucherzonen leer. Die strukturelle Situation des Landes hat sich dahingehend geändert, dass Hundertschaften von Arbeitnehmern in der Gastronomie entlassen wurden.

Niederlande

In den Niederlanden ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden seit 1990 verboten. Anfang der 2000er wurde das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt.

Seit dem 1. Januar 2004 gilt eine Nichtraucherverordnung in öffentlichen Gebäuden wie in Bahnhöfen und in Firmen, wie auch in Hotels und in gastronomischen Gewerbebetrieben. Sie soll Arbeitnehmer vor Passivrauch schützen.

Allerdings ist es öffentlichen Dienstleistern überlassen, angemessene und den lokalen Umständen entsprechende eigene Regeln anzusetzen, die in weitestem Sinn konform mit der Gesetzgebung sein sollen. So haben niederländische Verkehrsknotenpunkte zumeist – aus Rücksicht auf den hohen Tourismusanteil im ganzen Land – ausgedehnte Bereiche zum Rauchen, in den Laufzonen der Nichtraucherbereiche stehen Aschebehältnisse. Die Interessenvereinigung Clean Air Nederland hat Anfang 2006 60.000 Unterschriften dafür gesammelt, dass im Parlament ein Rauchverbot in der Gastronomie diskutiert wird.

Die gesetzliche Verankerung sieht weniger scharfe Bestrafungen gegen Verstöße vor, sondern überlässt Hoteliers und Gastronomen die Durchführung und Kontrolle auf selbstregelnder Basis. So wird das Rauchen in Hotelzimmern gesetzlich geduldet, die überwiegende Mehrheit der Hotels bietet allerdings Raucher- wie Nichtraucherzimmer an. Allein in den sogenannten Coffee Shops, in denen Cannabisprodukte mit staatlicher Duldung gekauft und konsumiert werden können, lässt sich eine Nichtraucherverordnung schlecht umsetzen. Es ist der Sinn dieser Cafés, dass dort und nicht woanders Drogen konsumiert werden. Ab dem 1. Juli 2008 tritt in den Niederlanden ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants, Bars und Cafés in Kraft. Das gilt jedoch in den sogenannten Coffeeshops nur für Tabakerzeugnisse und -beimischungen und nicht für reinen Cannabisgebrauch. [138]

Am 1. Juli 2008 fielen eine Reihe von Ausnahmen im oben genannten Rauchverbot, so dass auch die Gastronomie rauchfrei wurde. Allerdings gibt es Gäste und Gastronomen, die sich nicht daran halten. Mehrmals wurden Gastronomen zu entsprechenden Geldbußen verurteilt.

Die verbliebenen Ausnahmen betreffen Räume,

  • über deren Gebrauch der Arbeitgeber nicht bestimmen kann
  • die als privat gekennzeichnet sind
  • speziell abgeschlossene Raucherräume

Norwegen

In Norwegen ist der Anteil der rauchenden Bevölkerung wegen der traditionell hohen Tabaksteuer zu vernachlässigen. Kampagnen gegen das Rauchen gibt es selten. Es gilt als „unfein“, jemanden wegen seines Konsums von Alkohol oder Tabak zu kritisieren. Dagegen ist es jedoch im Gegensatz zur Verfahrensweise in anderen Ländern nur von geringer strafmindernder Bedeutung, wenn eine Straftat als Folge von Alkoholmissbrauch begangen wurde. Ebenso tritt der Staat sozialversicherungsseitig in viel geringerem Umfang für den Betroffenen ein, wenn dieser durch Alkohol- oder Nikotinkonsum gesundheitliche Schäden verursacht; hier wird die Selbstverantwortung am Selbstverursachungsprinzip relativiert.

Seit 1. Juni 2004 darf in Norwegen in Bussen und in Bahnen, sowie in Gaststätten, Bars und Hotels nicht mehr geraucht werden. Das gilt nicht, wenn in den entsprechenden Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden. Da der Gesetzgeber es versäumt hat, die Kriterien festzulegen, was als Veranstaltung anzusehen ist und was nicht, finden in der norwegischen Gastronomie unzählige Dichterlesungen und Vernissagen statt, wodurch das Gesetz umgangen wird.

Norwegen hat eine von den anderen skandinavischen Ländern abweichende Regelung hinsichtlich der Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Rauchverbots. Bei Missachtung trifft die Bestrafung nicht den Raucher, sondern den Betreiber des gastronomischen Gewerbes. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Anti-Tabak-Gesetz wird sein Etablissement geschlossen. Im Gegensatz zu Italien, wo eine ähnliche Regelung Gesetzeskraft hat, ist dem norwegischen Gastronomen allerdings der Vorsatz der absichtlichen Gewährung (Einverständnis) einer solchen Maßnahme zu beweisen, was den bisherigen Erfahrungen zufolge nur schwer möglich ist.

Polen

In Polen gilt seit dem 15. November 2010 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können. Verstößen gegen das Verbot können mit bis zu 20.000 Złoty Strafe geahndet werden.[139]

Portugal

In Portugal gilt seit dem 1. Januar 2008 ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Nahverkehrsmitteln und Arbeitsplätzen. Auch in Restaurants und Cafés ist das Rauchen verboten. Wirte von Lokalen mit einer Fläche unter 100 Quadratmetern können jedoch das Rauchen erlauben, sofern eine adäquate Entlüftung der Räume sichergestellt ist. Wegen des hohen technischen Aufwands bei der Einrichtung einer solchen Abzugsanlage haben sich die meisten Wirte jedoch für ein totales Rauchverbot ausgesprochen.

Lokale mit einer Fläche über 100 Quadratmeter haben das Recht, Raucherzonen einzurichten. Diese müssen entweder räumlich vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein oder über Entlüftungsanlagen verfügen. Alle Wirte sind dazu angehalten, Rauchverbote und Rauchgebote deutlich auszuweisen.

Rauchern, die gegen das Anti-Tabak-Gesetz verstoßen, drohen Geldstrafen von 50 bis 750 Euro. Institutionen, die keinen Nichtraucherbereich einrichten bzw. die Vorgaben des Gesetzes unzulänglich umsetzen, können mit Strafen von 50 bis 10'000 Euro belegt werden.

Bereits am ersten Geltungstag des Anti-Tabak-Gesetzes sorgte António Nunes, Chef der Lebensmittelhygiene-Agentur ASAE, für Aufsehen. Obwohl die ASAE die Einhaltung des Rauchverbots überwachen soll, wurde Nunes bei einer Neujahrsfeier beim illegalen Rauchen im Casino von Estoril fotografiert. Nunes beruft sich auf eine Gesetzeslücke, da Spielcasinos nicht ausdrücklich unter das Rauchverbot fallen würden[140].

Schweden

In Schweden gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants. Freiluftzonen der Gastronomie sind davon nicht betroffen. Auch separate Raucherräume sind zugelassen, in denen jedoch weder Speisen noch Getränke konsumiert werden dürfen.[141] Das schwedische Parlament hat Strafen wegen Nichtbefolgung des Rauchverbots mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Trotzdem werden Rauchverbote in den allermeisten Fällen freiwillig eingehalten bzw. greift eine „Selbstregulierung“ durch den nichtrauchenden Teil der Gästeschaft.

Der verbesserte Nichtraucherschutz und die verschärften Gesetze der letzten Jahre haben in Schweden vor allem auch bei jüngeren Menschen dazu geführt, dass wieder mehr traditioneller „Snus“ konsumiert wird. Dabei handelt es sich um einen Tabak, der hinter die Oberlippe geschoben wird und dort nach und nach Nikotin abgibt.

Spanien

Spanien führte bereits 2006 ein Rauchverbot ein; dieses erwies sich jedoch, vor allem aufgrund der "Ausnahmen", welche schnell zur Regel wurden als Fehlschlag.[142] So änderte sich im spanischen Alltag mit der Einführung des Rauchverbots von 2006 nicht viel. Wirte, die das Gesetz umgehen wollten, teilten ihre Ausschankflächen über Nacht in mehrere Teile und meldeten auf jeden von ihnen einen eigenständig steuerlich abzurechnenden Gewerbebetrieb an. In den übrigen Großbetrieben waren ohnedies Raucherzonen eingerichtet. Aus diesem Grund nahm die Öffentlichkeit lediglich über die Medien Notiz von der Neuregelung, ohne praktisch etwas von ihr zu spüren. Von der Tabakindustrie wurde das sogenannte "spanische Modell" über Jahre hochgelobt und auch in anderen Ländern propagiert, so z.B in Deutschland, mit ähnlichem Erfolg.

Da das Gesetz von 2006 das Ziel eines wirksamen Nichtraucherschutzes verfehlte, trat zum 2. Januar 2011 ein verschärfendes Gesetz in Kraft, das Rauchen in allen öffentlichen Räumen verbietet. Das gilt in Restaurants sowie auch für geschlossene Veranstaltungen, wie zum Beispiel Familienfeiern.[143] Das erweiterte Rauchverbot gilt auch im Freien vor gewissen Gebäuden (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser), in Bahnhöfen und an Flughäfen gibt es keine Raucherzonen mehr[144]

Tschechien

Das Rauchen in Nahverkehrsmitteln ist in Tschechien nicht gestattet.

Seit 1. Januar 2006 darf in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus nicht mehr geraucht werden.

Seit 1989 existiert ein Rauchverbot in Räumen, in denen auch Nichtraucher arbeiten. Das Gesetz wird in der vorliegenden Form jedoch kritisiert, weil es die Arbeitgeber dazu verleite, unter den Bewerbern eine Vorauswahl zwischen Rauchern und Nichtrauchern, unabhängig von deren Qualifikationen, zu treffen. Ein neuer Gesetzentwurf wird zur Zeit ausgearbeitet.

Im gastronomischen Bereich gibt es bisher in Tschechien kein Rauchverbot. Im Februar 2011 kündigt die Volksinitiative "Stop kouření" an, 115.000 Unterschriften für ein Rauchverbot in Restaurants gesammelt zu haben. Die hohe Krebsrate, der geringe Nichtraucherschutz und die mögliche Korruption tschechischer Politiker in diesem Zusammenhang werden angeprangert.[145]

Ungarn

Im Lauf der Jahre hat Ungarn das Rauchverbot in den Verkehrsmitteln, einschließlich Flughäfen, und in öffentlichen Gebäuden gegen den anfänglichen Widerstand der früher mehrheitlich rauchenden Bevölkerung durchgesetzt. Seit 2010 ist das Rauchen auch auf Spielplätzen und in Unterführungen, seit 2011 an allen Budapester Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verboten.

Allerdings sind die Formulierungen dieses Flickwerks an Gesetzen schwammig und lassen alle nur erdenklichen Ausnahmeregelungen zu. So können private Buslinienbetreiber ihre eigenen Fahrtordnungen erlassen und in den Fahrzeugen aushängen, Gastronomen können sich als Raucherausschank deklarieren und Kinobesitzer haben nach wie vor die in Ungarn beliebten Raucherlounges in den hinteren Rängen der Sitzreihen.

Ab Mitte 2011 soll ein Gesetz in Kraft treten, welches das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich des Gastgewerbes, verbietet.[146] [147] [148]

Vereinigtes Königreich

Mit dem Health Act 2006 wurden die Grundlagen für Rauchverbote in der Öffentlichkeit sowie am Arbeitsplatz geschaffen.[149][150]

In Großbritannien sind alle Fußballstadien rauchfrei. Wer raucht, muss eine Strafe von 50 Pfund bezahlen und wird im Wiederholungsfall des Stadions verwiesen.[151]

England

No Smoking

In England wurde 2005 ein widersprüchlicher Gesetzesentwurf vorgestellt, mit Ausnahmen von dem ab 2007 geplanten Rauchverbot am Arbeitsplatz, für Pubs, die nur Snacks servieren, und privaten Clubs. Kritiker sprachen von nicht nachvollziehbarer gesundheitlicher Benachteiligung der Beschäftigten in den von der Regelung ausgenommenen Pubs; der Chief Medical Officer drohte in einem beispiellosen Schritt mit seinem Rücktritt, da die Regierung seiner Empfehlung eines umfassenden Verbots nicht gefolgt war.

Am 13. Februar 2006 entschieden Abgeordnete im Parlament (ohne Fraktionszwang) mit großer Mehrheit, die Ausnahmen zu beseitigen. Das Rauchen soll nunmehr nicht nur in Restaurants und Kantinen verboten werden, die schwerpunktmäßig Speisen servieren, sondern auch in allen Pubs und Clubs – inklusive jenen, die keine oder nur kalte Snacks im Angebot haben, also an allen Arbeitsplätzen ohne Ausnahme. Das Verbot trat am 1. Juli 2007 in Kraft.[152]

Wales

Wales führte am 2. April 2007 ein vollständiges Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen ein, inklusive Restaurants, Pubs und Clubs.[153]

Schottland

In Schottland gilt seit März 2006, dem irischen Vorbild folgend, ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, das alle Restaurants, Cafés und Pubs umfasst. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Bahnhofsräumen und Wartehäuschen ist das Rauchen verboten.[154][155][156][157][158]

Die Strafe für einen Verstoß gegen das Rauchverbot beträgt im Fall der Ahndung 50 Pfund (umgerechnet über 70 Euro). Im Gegensatz zu England sollen hier keine „Smoker’s Clubs“ eröffnet werden dürfen (Stand Juni 2006). Es gilt ein Rauchverbot in firmeneigenen PKW.[5]

Nordirland

Nordirland führte ab 30. April 2007 ebenfalls ein generelles Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen ein, wie in den anderen Teilen der Britischen Inseln.[149][150][159][160]

Zypern

In Zypern trat am 1. Januar 2010 ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, welches auch das Rauchen in Bars und Restaurants verbietet.

Rauchverbote in Amerika

Argentinien

In Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires ist am 29. September 2005 das „Ley1799 - Ley de Control del Tabaco“ (Gesetz zur Kontrolle des Tabaks) in Kraft getreten, welches das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen untersagt. Abgetrennte Räume zum Rauchen sind in der Gastronomie möglich, aber sehr selten.

Brasilien

Brasilien ist eines der Länder, die am konsequentesten Nichtraucher schützen und das Rauchen gesetzlich zurückdrängen. Artikel 2 des Gesetzes 9.294 vom 15. Juli 1996, durch weitere Gesetze geändert, verbietet das Rauchen von „Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen oder jede Art von Rauchwaren oder Tabakderivaten in öffentlich zugänglichen Gebäuden, privat oder öffentlich, mit Ausnahme von Bereichen, die exklusiv dafür vorgesehen und entsprechend isoliert und belüftet sind.“ Das Rauchverbot erstreckt sich weiter auf Flugzeugcockpits und öffentliche Verkehrsmittel. Es herrschen weitgehende Werbeverbote für Tabakprodukte. Brasilien nimmt als Schwellenland eine führende Rolle in dieser Art Gesetzgebung ein. Neben verschiedenen anderen Sanktionen drohen dem Gesetzesbrecher nach Art. 9 V des Gesetzes 9.294[161] seit Dezember 2000 Geldstrafen in Höhe von BRL 5.000 bis 100.000 (ca. EUR 1.950 bis 39.000) unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Von 1996 bis 2000 war die Erststrafe mit BRL 1.410 bis 7.250 je nach wirtschaftlichen Verhältnissen deutlich geringer, aber es war eine Multiplikation mit der Anzahl der Vergehen ohne Obergrenze vorgesehen.

Chile

Chile hat ein Rauchverbot am Arbeitsplatz, also auch in allen öffentlichen Gebäuden und allen Bussen. Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Tabak und Alkohol darf nicht im Umkreis von 100 m von Schulen und Kindergärten etc. verkauft werden. Restaurants und Cafés müssen abgetrennte, gut gelüftete Raucherzonen anbieten, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Es besteht die Möglichkeit, einen ganzen Gastronomiebetrieb als Raucherlokal auszuweisen, wobei dann Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten.

Kanada

In Teilen von Kanada gelten Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants.

Kolumbien

In Kolumbien wurde im Juli 2009 ein umfassendes Rauchverbot beschlossen.[162]

Kuba

Seit dem 6. Februar 2005 gilt in Kuba ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Büros, Theatern, Versammlungsräumen, Kinos, sowie allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Die neue Regelung wurde am 7. Januar 2005 im offiziellen Gesetzblatt, der Gazeta Oficial de Cuba, veröffentlicht. Zigarettenautomaten werden ebenso abgeschafft, wie der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. In Restaurants ist Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.

USA

In den Vereinigten Staaten werden Rauchverbote generell von den einzelnen Bundesstaaten und auch kommunal geregelt und unterscheiden sich zum Teil stark. Im Einzelfall wurde den Kommunen allerdings durch den Staat verboten, weitergehende Rauchverbote zu erlassen als die staatlich vorgeschriebenen (New Hampshire). Verbote können indes aufgrund landesweit tätiger Unternehmen oder Organisationen US-weit gelten, zum Beispiel in Gebäuden der Bundesregierung (federal government) oder, von Ausnahmen abgesehen, in Bundesgefängnissen. US-weit verboten ist auch das Rauchen auf Flügen (Ausnahme: Internationale Charterflüge).

36 der 50 US-Bundesstaaten haben staatenweite Rauchverbote unterschiedlichen Umfangs verabschiedet (Stand Juni 2009). Werden Verbote auf kommunaler Ebene hinzugezählt, galten laut der Amerikanischen Stiftung für Nichtraucher-Rechte (American Nonsmokers' Rights Foundation) für den Wohnort von 71 % der US-Bevölkerung gesetzliche Rauchverbote an Arbeitsplätzen und/oder in Restaurants und/oder in Kneipen; 41,2 % der US-Bevölkerung lebten sogar in Gegenden mit Rauchverboten für Arbeitsplätze, Restaurants und Kneipen (Stand Oktober 2009).[163] Auch in Washington D.C. und Puerto Rico bestanden zu diesem Zeitpunkt Rauchverbote, und Gesetze in weiteren Staaten waren in Vorbereitung.[164]

Besonders umfassende Rauchverbote in - und zum Teil auch vor - sämtlichen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen gelten in den Neuenglandstaaten (allerdings nur eingeschränkt in New Hampshire), an der amerikanischen Westküste, auf Hawaii und in vielen Staaten im Norden und Westen des Landes. Stärker beschränkte oder keine Rauchverbote gibt es in den Südstaaten und Alaska (Stand Juni 2009). Das entspricht der politischen Landschaft: Traditionell konservativ wählende Staaten haben tendenziell keine oder geringere Rauchverbote.

Anfang Februar 2011 beschloss der Stadtrat von New York City das Rauchverbot auf Parks, Strände und Fußgängerzonen auszudehnen. Das Gesetz wird drei Monate nach der Unterzeichnung durch den Bürgermeister in Kraft treten und etwa 1700 Parks, 23 km Küstenlinie und den Times Square betreffen.[165][166]

Peru

In Peru ist das Rauchen in geschlossenen öffentlich genutzten Räumen verboten. Zu den öffentlich genutzten Räumen zählen laut Gesetz alle Räume öffentlicher Einrichtungen, öffentlich zugängliche Räume privater Einrichtungen, sowie öffentliche Verkehrsmittel.

Uruguay

In Uruguay ist seit dem 1. März 2006 das Rauchen in allen Restaurants verboten. Präsident Tabaré Vázquez, ein Onkologe, setzte sich besonders für dieses Gesetz ein. Damit wurde in Uruguay noch vor den meisten europäischen Ländern ein Nichtraucherschutzgesetz angenommen, das den im WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs eingegangen Verpflichtungen entspricht.

Rauchverbote in Asien und Ozeanien

Australien

In Australien gibt es in den einzelnen Bundesstaaten verschiedene gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot, und generell ein weit verbreitetes Rauchverbot in der Gastronomie. Seit dem 1. Juli 2007 ist das Rauchen in Victoria in allen öffentlichen Gebäuden, auch in Bars, Cafés und Diskotheken, vollständig verboten.[167]

Im Bundesstaat Queensland ist das Rauchen innerhalb von Pubs, Clubs, Restaurants und am Arbeitsplatz generell verboten. Auch in Außenbereichen, die zum Essen und Trinken vorgesehen sind, darf nicht geraucht werden, ebenso nicht an bewachten Strandabschnitten, innerhalb von Kinderspielplätzen, Sportstadien und im Radius von vier Metern um den Eingang eines gewerblichen Gebäudes. Tabakprodukte dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr erworben werden, dürfen nicht beworben werden und an Verkaufsstellen müssen deutlich sichtbare Hinweisschilder hängen, die zum Aufhören anregen sollen. [168]

Bangladesch

Das Rauchen in Bangladesch ist in öffentlichen Einrichtungen seit 2005 verboten. In Bangladesch raucht jeder zweite Mann und jede fünfte Frau.[169]

Bhutan

Seit dem 17. Dezember 2004 sind im Königreich Bhutan das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Verkauf von Tabakwaren untersagt. Rauchen ist nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Allerdings müssen sich Raucher ihre Tabakwaren aus dem Ausland besorgen und bei der Einfuhr nach Bhutan eine 100%ige Einfuhrsteuer bezahlen. Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit bis zu umgerechnet 225 US-$ Strafe belegt.

China (VR)

Die Volksrepublik China bereitet nach Pressemeldungen[170] Rauchverbote in der Öffentlichkeit vor.

Gaza-Streifen

Im von der Hamas kontrollierten Gaza-Streifen wurde Anfang Juli 2010 ein Schischa-Rauchverbot für Frauen in Gaststätten verhängt. Es dient nicht dem Gesundheitsschutz, sondern soll Frauen aus den öffentlichen Räumen der islamisch-arabischen Gesellschaft verdrängen.[171]

Israel

In Israel herrscht besonders in den Städten in fast allen Gastronomiebetrieben ein Rauchverbot. Das Rauchen in separaten Räumen ist erlaubt und wird teilweise angeboten. Vereinzelt darf man auch nicht auf der Terrasse vor der Lokalität rauchen. In anderen Fällen wird das Rauchverbot dennoch ignoriert, besonders in der Gastronomie auf dem Land und in von Arabern betriebenen Cafés und Shisha-Bars.

Japan

Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 in Südkorea und Japan war das Rauchen in den Fußballstadien verboten. Verstöße wurden allerdings nicht geahndet.

Seit etwa 2004 werden in den Innenstädten einiger japanischer Großstädte Nichtraucherzonen ausgewiesen, in denen es auf der Straße verboten ist zu rauchen. Grund dafür sind die oft großen Menschenmengen, so dass Gefahren durch glühende Zigaretten nicht auszuschließen sind, sowie Belästigungen durch Rauch und weggeworfene Kippen. Zuwiderhandlungen werden mit 2.000 Yen (ca. 14 Euro) geahndet. In diesen Zonen hat Japan Tobacco, der größte Anbieter von Tabakwaren in Japan, einige Raucherzimmer eingerichtet.

In zahlreichen Zügen gibt seit 2006 keine Raucherabteile mehr. Ersatzweise gibt es Raucherecken auf den Bahnsteigen, oder − in neueren Zügen – Raucherkabinen in einigen Waggons.

Seit Beginn des Fiskaljahrs 2010 gilt in der Präfektur Kanagawa das landesweit erste präfekturweite Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Es wurde nach einem ursprünglich strengeren Vorschlag von Gouverneur Shigefumi Matsuzawa aus dem Jahr 2008 im März 2009 im Präfekturparlament verabschiedet und trat am 1. April 2010 in Kraft. Ausgenommen sind flächenmäßig kleine Restaurants, Hotels oder Pachinkohallen, für ein Jahr werden leichte Verstöße gegen das Rauchverbot nicht bestraft.[172][173]

Insgesamt sind Rauchverbote in privatwirtschaftlich geführten, aber dem Publikumsverkehr offen stehenden Räumen in Japan wenig verbreitet.

Neuseeland

In Neuseeland gilt seit dem 14. Dezember 2004 ein absolutes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen. Das führte in der Folge auch zu einem Rauchverbot in Gaststätten wie Pubs oder Restaurants. Zudem ist ab 1. Juli 2011 ein Rauchverbot in Gefängnissen geplant.[174]

Singapur

In Singapur ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen usw. verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.

Südkorea

In der südkoreanischen Hauptstadt Seoul ist es ab dem 1. März 2011 verboten, auf den Stadtplätzen Seoul Plaza, Cheongyecheon Plaza und Gwanghwamun Plaza, zu rauchen. Ein Verstoß wird ab dem 1. Juni 2011 mit 100.000 Won (90 US-Dollar) bestraft. Die Stadt plant innerhalb dieses Jahres 321 öffentliche Orte zur Nichtraucherzone zu erklären, davon 23 Stadtparks im September 2011 und 295 größere Busstationen im Dezember 2011.[175]

Thailand

Rauchverbotshinweis in einem Hotelzimmer (Pattaya, Thailand) mit Angabe des Bußgeldes (umgerechnet ca. 20 €)

In Thailand ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen mit Klimaanlage in der Regel verboten (siehe Bild). In Bars und Restaurants sind (meist räumlich getrennte) Raucherbereiche vorhanden. In den meisten Hotels gibt es neben zahlreichen Nichtraucherzimmern auch einige Zimmer, in denen das Rauchen gestattet ist.

Türkei

Am 3. Januar 2008 beschloss die Große Nationalversammlung der Türkei ein im europäischen Vergleich strenges Rauchverbot. Seit dem 19. Mai 2008 ist Rauchen an öffentlich zugänglichen Orten ohne nennenswerte Ausnahmen untersagt, seit dem 19. Juli 2009 auch in Cafés, Bars und Restaurants. Raucherräume sind nicht gestattet, und für Bierzelte sowie Wasserpfeifen-Cafés gibt es keine Sonderregelungen. Zudem darf im Fernsehen nicht mehr geraucht werden.[176][177]

Das Verbot in der Türkei umfasst das Rauchen, Kauen und in die Nase einsaugen jeglicher Art von Tabakprodukten. Das Rauchen ist verboten in allen öffentlichen Ämtern, weiter in allen Bildungs-, Gesundheits-, Produktions-, Handels-, Kultur-, Sozial-, Sport- und Unterhaltungseinrichtungen, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, auch in Taxis, zudem in Cafés, Bars und Restaurants. Mietwohnungen sind vom Verbot ausgeschlossen. Personen unter 18 Jahren ist es untersagt, Tabakprodukte zu kaufen und zu konsumieren.

Tabakkonzernen ist jegliche Art der Werbung mit ihrem Namen oder Logo untersagt. Das Verschenken von jeglicher Art von Tabakprodukten als Firmengeschenke etc. ist solchen Unternehmen und Unternehmen, die mit Tabakprodukten handeln, untersagt. Die Produktion von Gegenständen, die aussehen wie Tabakprodukte (z. B. Kaugummizigaretten), ist untersagt. Alle staatlichen und privaten Fernseh-, und Radioanstalten müssen mindestens 90 Minuten pro Monat Sendungen, Spots etc. ausstrahlen, die vor den Schäden des Tabakkonsums warnen und deren Auswirkungen aufzeigen. 30 Minuten dieser Ausstrahlungen müssen zwischen 17 und 22 Uhr erfolgen, der Rest zwischen 8 und 17 Uhr.[178]

Rauchverbote in Afrika

Mauritius

Auf Mauritius gilt seit März 2009 ein Rauchverbot für alle geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räume (einschließlich Gastgewerbe), sowie einige Outdoor-Bereiche.

Kenia

In Kenia gilt seit Juli 2008 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Dieses gilt auch für das Gastgewerbe, allerdings sind hier abgetrennte Raucherräume erlaubt.

Namibia

In Namibia wurde am 16. Februar 2010 das Tabakprodukte-Kontrollgesetz (englisch Tobacco Products Control Bill) verabschiedet[179]. Es tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Damit zählt Namibia zu den Ländern mit den strengsten Gesetzgebungen zum Rauchverbot überhaupt.

Dieses schließt u.a. folgende Regelungen ein:[180]

  • komplettes Verbot jeglicher Art von Tabakwerbung und -sponsoring
  • Gefahrenhinweise auf Tabak- bzw. Zigarettenpackungen
  • Verkauf an und Konsum durch unter 18-jährige verboten
  • Verbot von Zigarettenautomaten
  • Tabakkonsum ist an allen öffentlichen Plätzen und vor Fenstern, Türen und Ventilationseinlässen strengstens verboten
  • Verbot von Tabakkonsum auch an öffentlichen Außenplätzen, sofern der Minister dieses anordnet

Je nach Verstoß können diese mit Geldstrafen bis zu N$ 200.000 geahndet werden.

Niger

In Niger gilt seit September 2008 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Raucherräume können sowohl auf Arbeitsplätzen, als auch im Gastgewerbe eingerichtet werden.

Nigeria

Im Federal Capital Territory in Nigeria besteht bereits seit 1994 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume, das jedoch zunächst nicht durchgesetzt wurde. Ab dem 1. Juni 2008 sollen Raucher festgenommen und angeklagt werden können, wenn sie beim Rauchen in der Öffentlichkeit in der Hauptstadt Abuja erwischt werden.[181]

Südafrika

In Südafrika gilt seit März 2007 ein Rauchverbot für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Dieses gilt auch fürs Gastgewerbe, allerdings sind hier abgetrennte Raucherräume erlaubt. Das Rauchen ist ebenfalls untersagt in Personenkraftwagen, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren, siehe Rauchverbot in Personenkraftwagen.

Sonstiges

Bei der Fußball-Europameisterschaft 2012 werden nach UEFA-Beschluss in sämtlichen Stadien Konsum, Verkauf und Werbung für Tabakwaren verboten sein.[182]

Siehe auch

Weblinks

Gesetzliche Regelungen der deutschen Bundesländer

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg
Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Karte

OpenGastroMap.org - weltweite Karte über Raucher- und Nichtraucher-Gaststätten
 Commons: Rauchverbot – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Rauchfreie Züge sind ein Erfolg (pdf)
  2. Risiko durch Passivrauchen
  3. a b http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2009/smoke_free_laws_20091209/en/index.html
  4. Süddeutsche Zeitung: Raucher unter der Haube
  5. a b Ein letztes Stück „Freiheit“ – im eigenen Auto bei tagesschau.de 31. August 2006 (nicht mehr online verfügbar)
  6. SWR: Diskussion – Rauchen im Auto
  7. Juristisches Fallbeispiel für Raucher am Steuer
  8. Tomas Avenarius: Gaza-Streifen - Pfeifen auf die Emanzipation, SZ-Online (vom 19. Juli 2010)
  9. Hasso Spode: Rauchzeichen. Zur Kulturgeschichte des Tabaks, in: Buko Agrar Dossier 24/2000, ISBN 3-9805354-9-5.
  10. Robert N. Proctor: The Nazi war on cancer. Princeton University Press 1999, ISBN 0-691-00196-0, S. 271ff.
  11. Nichtraucher-Info Nr. 34, abgefragt am 13. Februar 2009
  12. 2008 EUROBAROMETER SURVEY ON TOBACCO. Europäische Gesundheitskommission, Dezember 2008, S. 5, abgerufen am 14. Mai 2009 (PDF, englisch).
  13. Mehrheit der Bevölkerung lehnt strikte Rauchverbote ab
  14. Mehrheit für Rauchverbot
  15. Zwei Drittel für Rauchverbot in Gaststätten
  16. Hessen sagen Ja zum Rauchverbot
  17. Regelung des Rauchverbots, TNS Emid, August 2008
  18. http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/volksbegehren-2009/akt-pm.html Ergebnis des Volksbegehrens in Berlin
  19. http://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_nichtraucherschutz_vorl.htm Ergebnis des Volksbegehrens in Bayern. Am 4. Juli 2010 entschied das bayerische Volk bei einer Wahlbeteiligung von 37,7 % mit 61 % für eine entsprechende Änderung im Gesetz. Ab 1. August 2010 ist es ausnahmslos verboten, in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Heimen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen zu rauchen. Dies gilt generell für die Innenräume, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtungen verboten
  20. Smoking bans 'cut heart attacks' BBC News, 21. September 2009.
  21. Association of anti-smoking legislation with rates of hospital admission for cardiovascular and respiratory conditionsCMAJ 12. April 2010.
  22. Weniger Herzinfarkte seit dem Rauchverbot. Abgerufen am 29. März 2010.
  23. a b Rauchverbote vermeiden Herzkrankheiten bei Nichtrauchern. Abgerufen am 29. Mai 2010.
  24. Rauchverbote senken Herzinfarktrate. Abgerufen am 29. Mai 2010.
  25. Nach Rauchverbot: Weniger Herzinfarkte in Italien. Abgerufen am 29. Mai 2010.
  26. Studie: Rauchverbot senkt Herzinfarktzahlen. Abgerufen am 29. März 2010.
  27. tagesschau.de: Bundestag verabschiedet Tabak-Werbeverbot
  28. Thiesen C, Die Aschenbecher sind weg, in Märkische Oderzeitung, vom 4. Januar 2008
  29. Progress in Tobacco Control in 30 European Countries, 2005 - 2007 Seiten 8 und 12.
  30. a b Bundes-Nichtraucherschutzgesetz
  31. Rauchfrei leben bundesregierung.de vom 6. Juli 2007, abgerufen am 26. Februar 2010
  32. http://www.bahnhof.de/site/shared/de/dateianhaenge/bahnhofsplaene/hausordnung.pdf
  33. bundesregierung.de: Leben ohne blauen Dunst
  34. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 Archiv-Version (pdf)
  35. VG Berlin: Grundschullehrer hat keinen Anspruch auf Raucherzimmer – VG Berlin, Urteil vom 16. Juni 2010, kostenlose-urteile.de
  36. Diese Konkretisierung dahingehend, dass der Nichtraucherschutz in der Regel ein Rauchverbot erfordert, erfolgte durch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007
  37. § 5 Abs. 2 ArbStättV
  38. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08
  39. Das ergibt sich aus dem Eingangssatz des § 87 BetrVG in Verbindung mit § 5 Abs.1 ArbStättV
  40. beispielsweise in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW
  41. a b Urteile vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08 -
  42. soweit die Diskotheken ausschließlich Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr Zutritt gewähren und das Rauchen nur in einem als Raucherraum deutlich gekennzeichneten, vollständig abgetrennten Nebenraum gestatten, in dem sich keine Tanzfläche befindet
  43. Die Gastfläche der Gaststätte muss kleiner als 75 Quadratmeter sein, es dürfen keine Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren muss der Zutritt verwehrt sein. Zudem muss die Gaststätte im Eingangsbereich als Rauchergaststätte, zu der Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, gekennzeichnet sein
  44. a b c SächsVGH, Beschluss vom 20. November 2008 - Vf. 63-IV-08 (HS) -
  45. Rauchfreie Sporteinrichtungen - gesetzliche Maßnahmen in Deutschland dringend erforderlich. Deutsches Krebsforschungzentrum, 2007.
  46. LG Köln, Az. 9 S 188/98; LG Paderborn, Az. 1 S 2/00
  47. AG Magdeburg, U. v. 19. April 2000, Az. 17 C 3320/99 in: WM 2000, S. 303
  48. AG Tuttlingen, U. v. 19. Mai 1999, Az. 1 C 52/99, in: MDR 1999, S. 992
  49. AG Rosenheim, Az. 16 C 1946/93
  50. ZR 124/05
  51. AG Hannover, U. v. 31. Januar 2000, Az. 70 II 414/99
  52. AG München, Az. 2 Z BR 105/98
  53. AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az. 6 C 1711/97
  54. LG Stuttgart, U. v. 27. Mai 1998, Az. 5 S 421/97, in: WuM 1998, S. 724
  55. http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/4000/14_4080_d.pdf
  56. Beschluss des Bayerischen Landtags (pdf)
  57. Gesetzentwurf der Staatsregierung: Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG)
  58. a b Nichtraucherschutz in Bayern. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, abgerufen am 3. August 2009.
  59. a b Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 30. Juli 2008 zu 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08 und Pressemitteilung dazu
  60. Änderung im Gesetzesentwurf
  61. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern am 4. Juli 2010
  62. Lesefassung:Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (pdf)
  63. BZ: Zugequalmt – Kneipen missachten Rauchverbot
  64. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (pdf)
  65. Bremisches Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG) (pdf)
  66. Hamburgisches Gesett- und Verordnungsblatt (pdf)
  67. Hamburg beschließt absolutes Rauchverbot
  68. Sozialministerium Hessen
  69. Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
  70. Niedersächsisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 12. Juli 2007
  71. http://www.wkdis.de/rechtsnews/gesetz-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-nichtraucherschutzgesetzes-verkuendet-152227
  72. § 7 des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (pdf)
  73. Gesetzentwurf: Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen (pdf)
  74. Nichtraucherschutz - Antworten auf häufig gestellte Fragen
  75. Auskunft des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  76. Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz (pdf)
  77. British American Tabacco: Gesetzliche Situation Rheinland-Pfalz
  78. Rheinische Post online vom 12. Februar 2008 Verbot ausgesetzt. In Rheinland-Pfalz darf weiter geraucht werden. (abgerufen am 12. Februar 2008)
  79. Zusammenfassung der einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, AZ VGH A 32/07 u. a.
  80. Beschlusstext zum Antrag auf einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, AZ VGH A 32/07 u. a.
  81. Gesetzt zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts
  82. Nichtraucherschutz in der Gastronomie
  83. Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Gesetz zur Regelung des Nichtraucherschutzes vom 27. März 2008, abgerufen am 20. Juni 2008
  84. Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (pdf) abgerufen 21. Februar 2009
  85. Saarland beschließt verändertes Nichtraucherschutzgesetz abgerufen 21. Februar 2009
  86. Nichtraucherschutz in der Gastronomie abgerufen 21. Februar 2009
  87. die tageszeitung: Qualmfreie Gastronomie: Saarland führt striktes Rauchverbot ein. 11. Februar 2010
  88. Jörg Fischer: Jamaika-Koalition an der Saar. Grüner Lack platzt ab n-tv.de, 23. Juni 2010, Zugriff am 3. Januar 2011
  89. Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß Legal Tribune Online vom 28. März 2011
  90. [1]
  91. Beschluss in den Verfahren über die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen, Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, 27. März 2008, abgerufen am 20. Juni 2008
  92. a b Hauptsacheentscheidung, Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2008, abgerufen am 1. Januar 2009
  93. Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (pdf)
  94. Erklärung zur Umsetzung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten
  95. [2]
  96. Nichtraucherschutz in Thüringen
  97. [3]
  98. a b Verbot ausgesetzt. In Rheinland-Pfalz darf weiter geraucht werden. Rheinische Post online vom 12. Februar 2008 (abgerufen am 16. Februar 2008)
  99. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Pressemitteilung vom 27. März 2008 zum Beschluss des Gerichts vom selben Tag: Verfassungsgerichtshof setzt die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig aus, (abgerufen am 27. März 2008)
  100. Naumann will Rauchverbot lockern Stern online vom 30. Januar 2008 (abgerufen am 16. Februar 2008)
  101. [4]
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  178. Gesetz Nummer 5727 Änderung des Gesetzes über die Prävention von Schäden von Tabakprodukten, Große Nationalversammlung der Türkei, abgerufen am 18. Mai 2008
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