- Öffentlicher Verkehr
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Als öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man Mobilitäts- und Verkehrsdienstleistungen aus dem Verkehrswesen, die für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung in der Grundversorgung zugänglich sind, insbesondere die Leistungen des öffentlichen Gütertransports, der öffentlichen Personenbeförderung sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste. Die Merkmale des ÖV sind allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer (Beförderungs- bzw. Transportpflicht), Ausführung durch spezielle (evtl. konzessionierte) Verkehrsunternehmen sowie die Fixierung von Beförderungsbedingungen bzw. -vorschriften und Preisen in veröffentlichten Rechtsnormen (Fahrplan- und Tarifpflicht). Damit weist der ÖV Merkmale von offenen Systemen auf.
Der Zugang und der Transportgegenstand sind hierbei zwei unterschiedliche Dimensionen. Vom Zugang her stehen sich öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. Individualverkehr („IV“), privatwirtschaftlicher Verkehr und Gelegenheitsverkehr ) gegenüber. Beide Verkehrsarten können dem Transport von Personen und/oder Gütern dienen.
In vielen Ländern wird zwischen Fern- und Nahverkehr (auch: Regionalverkehr) unterschieden, daneben bestehen die Bezeichnungen Binnenverkehr und internationaler Verkehr. Bei letzterem gibt es eine weitere Teilung, die Verkehre aus einem Nachbarland durch ein anderes als Transitverkehr bezeichnet. Kleinere Staaten kennen beispielsweise im Bahnverkehr keine Unterteilung in Fern- und Nahverkehrsleistungen, es gibt dann nur Inlandszüge und Züge des internationalen Verkehrs. In Deutschland wird heute organisatorisch sehr scharf zwischen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Personenfernverkehr unterschieden. Die DDR kannte dagegen nur einen Orts-, Binnen-, Transit- und internationalen Verkehr.
Es gibt die Bezeichnungen öffentlicher Güterfern- und -nahverkehr sowie öffentliche internationale und Transit-Güterverkehre und gleichbedeutende Bezeichnungen für die entsprechenden Personenverkehre.
Träger des öffentlichen Verkehrs können öffentliche oder (teil)private Verkehrsunternehmen sein. Sie können im Bezug auf unterschiedliche Verkehrszweige für ihre Verkehrsaufgaben besonders spezialisiert sein, u.a. auch als Spezialanbieter für Fern-, Nah- oder internationale Dienste.
Öffentlicher Verkehr wird oft gleichbedeutend mit den Verkehrsmitteln „Bus und Bahn“ verwendet oder auch als „Öffis“ bezeichnet. Er beschränkt sich jedoch nicht auf die genannten Verkehrsträger der Straße und Schiene, sondern schließt Schifffahrt, Luftverkehr und weitere Verkehrsmittel (Seilbahnen, Rohrleitungstransport, Aufzugsanlagen, etc.) ein. Auch der private Sektor der Wirtschaft ist einbezogen (sofern das rechtlich in den Verkehrsgesetzen so definiert ist).
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