- Bundessondervermögen
-
Als Sondervermögen des Bundes bezeichnet man in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden.
Sondervermögen sind:
- Bundeseisenbahnvermögen
- Deutscher Binnenschifffahrtsfond
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Erblastentilgungsfonds
- ERP-Sondervermögen
- Finanzmarktstabilisierungsfonds (2008 zur Stabilisierung der angeschlagenen Finanzwirtschaft geschaffen)
- Versorgungsrücklage des Bundes (VersRücklG Abschnitt 1)
- Versorgungsfond der Bundesagentur für Arbeit
- Versorgungsfonds des Bundes (VersRücklG Abschnitt 2)
Es wird ein Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG) zur Abwicklung der Investitionen durch das Konjunkturpaket II eingerichtet. Zur Tilgung werden Gewinne der Bundesbank über 2,5 - 3,5 Milliarden Euro hinaus in diesen Tilgungsfonds eingebracht.
Ehemalige Sondervermögen:
- Deutsche Bundesbahn (bis 1994, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)
- Deutsche Reichsbahn (bis 1994, im Bundeseisenbahnvermögen aufgegangen)
- Deutsche Bundespost (bis 1996, aufgelöst)
- Fonds Deutsche Einheit (bis 2004, Verbindlichkeiten in den Bundeshaushalt integriert)
Weblinks
Wikimedia Foundation.