Bundessondervermögen

Bundessondervermögen

Als Sondervermögen des Bundes bezeichnet man in Deutschland nicht rechtsfähige Einrichtungen, die für besondere Aufgaben geschaffen wurden.

Sondervermögen sind:

Es wird ein Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG) zur Abwicklung der Investitionen durch das Konjunkturpaket II eingerichtet. Zur Tilgung werden Gewinne der Bundesbank über 2,5 - 3,5 Milliarden Euro hinaus in diesen Tilgungsfonds eingebracht.

Ehemalige Sondervermögen:

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