- Bundessortenamt
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Bundessortenamt
– BSA –Stellung der Behörde Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Gründung 1953 Hauptsitz Hannover Website www.bundessortenamt.de Das Bundessortenamt (BSA) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das 1953 gegründete Amt hat seinen Sitz in Hannover und unterhält 13 Prüfstellen in Deutschland.
Das BSA ist zuständig für die Zulassung von Pflanzensorten (Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut) und den Sortenschutz, also den rechtlichen Schutz von neuen Pflanzensorten („Schutz des geistigen Eigentums“). Rechts- und Prüfungsgrundlagen für die Arbeit des Bundessortenamts sind das Saatgutverkehrsgesetz und das Sortenschutzgesetz.
Das Bundessortenamt wird von einem Präsidenten geleitet. Derzeitiger Präsident ist Udo von Kröcher.
Siehe auch
- Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) der Europäischen Union
Literatur
- Frank Hinrichs: Wofür ein Bundessortenamt? In: Verwaltungsrundschau (VR). Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft. 52. Jg., 2006, ISSN 0342-5592, S. 89–92.
Weblinks
- Website des Bundessortenamts
- Saatgutverkehrsgesetz
- Sortenschutzgesetz
- Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)
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