- Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist ein Berufsvertretungs- und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
1901 wurde der Bund der Versicherungsvertreter gegründet. Während des Dritten Reiches( 1934 - 1945) wurde er als Fachgruppe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler geleitet. von 1945 - 1960 „firmierte“ er als Wirtschaftsverband Versicherungsvermittlung. 1960 erfolgte die Umbenennung in Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.. Seit 1977 gehört zu den Aufgaben des Verbandes auch die Interessenwahrnehmung der Bausparkassenvertreter. 1998 wurde das "Gemeinsamen Hauses" gegründet, in dem BVK, der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) und Vertretervereinigungen zusammenarbeiten.
Mitgliedschaft
Mitglied im BVK kann jeder werden, der hauptberuflich und selbständig als Versicherungs- oder Bausparvermittler tätig ist und die Berufsregeln des Verbandes anerkennt und seine Leitlinien achtet. Dies beinhaltet Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten und Makler. Momentan hat der Verband ca. 13.000 Mitglieder.
Seit Gründung des „Gemeinsamen Hauses“ haben über 60 Vertretervereinigungen die Organmitgliedschaft im BVK erworben.
Ziele
Ziel des Verbandes ist es, die beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange der selbständigen Versicherungsvermittler wahrzunehmen und zu fördern.
Aufgaben
- Information von Behörden, Körperschaften, Parteien, Verbänden, Vertretervereinigungen und Presse über berufsständischen Fragen
- Erteilung von Auskünfte und Erstellung von Gutachten
- Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
- internationale Interessensvertretung des Berufsstandes
- Beratung in Berufsangelegenheiten
- aktive Rechtshilfe für Mitgliedern
- Fortbildung
Weblinks
Kategorie:- Verband von Versicherern
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